Umsetzungsmanagement für das ISEK‑Innenstadtprojekt der Stadt Dormagen (3‑jährige Laufzeit)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.02.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
132992-2026
Verfahrensnummer
708364a7-7e06-451b-9bdc-2d7a42d111fb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Dormagen beauftragt ein Unternehmen mit dem Umsetzungsmanagement des ISEK‑Innenstadtprojekts im Rahmen der Städtebauförderung "Lebendige Zentren". Die Leistungen umfassen strategische Immobilienentwicklung, Betreuung von Hof‑ und Fassadenprogrammen, Verwaltung des Verfügungsfonds sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Der Auftrag hat eine Laufzeit von drei Jahren (1095 Tage) und wird in einem Los vergeben.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Dormagen benötigt Unterstützung bei der Umsetzung des ISEK „Innenstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“. Aufgaben sind: - Strategische Immobilienentwicklung im Sinne des ISEK, - Betreuung des Hof- und Fassadenprogramm inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Betreuung des Verfügungsfonds inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Stadt und der SWD. Es wird sich vorbehalten, die Bewerberanzahl auf max. 5 Bieter zu begrenzen gem. § 51 VgV. Bei gleicher Qualifikation/Eignung entscheidet das Los. !!Bitte beachten: Wird fälschlicherweise zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder auch schon gesondert vor der separaten Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.!!

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Umsetzungsmanagement für die Stadt Dormagen für 3 Jahre (F2)

    Die Stadt Dormagen benötigt Unterstützung bei der Umsetzung des ISEK „Innenstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“. Aufgaben sind: - Strategische Immobilienentwicklung im Sinne des ISEK, - Betreuung des Hof- und Fassadenprogramm inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Betreuung des Verfügungsfonds inklusive Erarbeitung der Richtlinien - Sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Stadt und der SWD. Es wird sich vorbehalten, die Bewerberanzahl auf max. 5 Bieter zu begrenzen gem. § 51 VgV. Bei gleicher Qualifikation/Eignung entscheidet das Los. Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Nach Eingang der Erstangebote wird die Auftraggeberin diese prüfen und anhand der Kriterien bewerten. Sie behält sich vor, den Auftrag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Sofern die Auftraggeberin sich entscheidet, in Verhandlungen einzutreten, werden alle Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten. 2. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Teilnahmeantrages und/oder Angebotes findet nicht statt. 3. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform subreport-elvis barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. 4. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Zentrale Submissionsstelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Umsetzungsmanagement für die Stadt Dormagen für 3 Jahre (F2)

Präsentation und Kommunikation
25 %
Qualifikation des Projektteams
25 %
Konzept und Angebot
25 %
Preis 25 %
25 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bewerber selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Nach Eingang der Erstangebote wird die Auftraggeberin diese prüfen und anhand der Kriterien bewerten. Sie behält sich vor, den Auftrag ohne Verhandlungen auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Sofern die Auftraggeberin sich entscheidet, in Verhandlungen einzutreten, werden alle Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten. 2. Eine Kostenerstattung für die Erstellung eines Teilnahmeantrages und/oder Angebotes findet nicht statt. 3. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform subreport-elvis barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. 4. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Zentrale Submissionsstelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 558347-2026

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