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Produktion und Versandbereitstellung elektronischer Gesundheitskarten und zugehöriger Sicherheitsbriefe

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Chipkarten (30162000)
  • Datenverarbeitung (72310000)
  • Administrative Dienste im Gesundheitswesen (75122000)
  • Druckereidienste (79810000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
668228-2026
Verfahrensnummer
bd4dd05d-0d6d-4236-94f2-21bb6593a497

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR vergibt für acht gesetzliche Krankenkassen die Produktion, Personalisierung und Versandbereitstellung elektronischer Gesundheitskarten sowie der dazugehörigen Briefe mit persönlicher Identifikationsnummer und persönlicher Entsperrnummer. Für die ersten 48 Monate dienen unverbindliche Mengen von rund 6,4 Millionen Karten und 3,8 Millionen Briefen als Kalkulationsgrundlage; der Auftraggeber hat seinen Sitz in Bergisch Gladbach, die beteiligten Krankenkassen sind an verschiedenen Orten in Deutschland ansässig. Die laufende Leistungserbringung beginnt am 1. August 2027; die Verträge haben kein festes Enddatum und können erstmals zum 31. Juli 2031 ordentlich gekündigt werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Vergabe sind die für die beteiligten Krankenkassen jeweils erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung, sicheren Datenverarbeitung, Konfektionierung und versandfertigen Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie zur Produktion und versandfertigen Bereitstellung der zugehörigen PIN-/PUK-Briefe. Die zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leistungen für die versandfertige Bereitstellung der eGK umfassen zudem das von der jeweiligen Krankenkasse optional aktivierbare maschinelle Beifügen eines Hauptflyers zu den im jeweiligen technischen Produktionsauftrag entsprechend gekennzeichneten Kartenbegleitschreiben. Bei gesonderter Aktivierung kann zusätzlich genau ein kassenindividueller Zusatzflyer ausschließlich gemeinsam mit dem Hauptflyer beigefügt werden. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Hauptflyer der Organspendeflyer. Die Leistungen für die PIN-/PUK-Briefe umfassen – je nach konkretem Leistungsabruf der einzelnen Krankenkasse – auch die daten- und drucktechnische Umsetzung für die sichere Zustellung mittels Zustellident. Gesellschafter der IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR sind die folgenden Krankenkassen: 1. BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund, Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin; 2. IKK Brandenburg und Berlin, Ziolkowskistraße 6, 14480 Potsdam; 3. IKK gesund plus, Umfassungsstraße 85, 39124 Magdeburg; 4. IKK – Die Innovationskasse (IK), Überseeboulevard 5, 20457 Hamburg; 5. IKK classic, Tannenstraße 4b, 01099 Dresden; 6. IKK Südwest, Europaallee 3-4, 66113 Saarbrücken; 7. KNAPPSCHAFT, Knappschaftstraße 1, 44799 Bochum; 8. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel. Die beteiligten Krankenkassen sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit der Zuschlagserteilung kommen unmittelbar unbefristete Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Krankenkassen zustande. Diese Verträge begründen fortlaufende Leistungs- und Vergütungspflichten im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses. Die spätere Übermittlung der Daten für die einzelnen zu erstellenden Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefe bestimmt lediglich Menge, Inhalt und Ausführungszeitpunkt der bereits vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierbei handelt es sich nur um „Produktionsaufträge“ in einem technischen Sinne, die weder einen gesonderten Auftrag noch einen Einzelvertrag begründen. Die regelmäßige Produktion und die sonstige laufende Leistungserbringung beginnen am 01.08.2027. Für die ersten 48 Monate werden unverbindliche Kalkulations- und Wertungsmengen von 4.490.606 Standard-eGK G2.1, 1.924.545 rPVC-eGK G2.1, 3.812.299 PIN-/PUKBriefen, 381.230 Sendungen mit Zustellident, 6.415,151 Abrechnungseinheiten für die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung zu je 1.000 Sendungen, 5.132.121 beigefügten Hauptflyern (für die Angebotswertung: Organspendeflyer) und 2.420.000 zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyern zugrunde gelegt. Diese Mengenangaben begründen im Rahmen des ausgeschriebenen Dauerschuldverhältnisses weder eine Mindestabnahmemenge noch eine vertragsbeendende Höchstmenge. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Netto-Einheitspreise bleiben bis einschließlich 31.07.2031 unverändert. Ab dem 01.08.2031 werden die erfassten Einheitspreise im Abstand von jeweils 24 Monaten nach der vertraglich festgelegten Preisänderungsklausel angepasst. Für physische Nachfolgegenerationen der Gesundheitskarten gilt das hierfür gesondert geregelte Preisbildungs-, Prüf-, Nachweis- und Freigabeverfahren. Die Verträge haben kein festes Enddatum und bestehen bis zu einer wirksamen Kündigung fort. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.07.2031 und anschließend im Abstand von jeweils 24 Monaten möglich.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie von PIN-/PUK-Briefen

    Gegenstand der Vergabe sind die für die beteiligten Krankenkassen jeweils erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung, sicheren Datenverarbeitung, Konfektionierung und versandfertigen Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie zur Produktion und versandfertigen Bereitstellung der zugehörigen PIN-/PUK-Briefe. Die zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leistungen für die versandfertige Bereitstellung der eGK umfassen zudem das von der jeweiligen Krankenkasse optional aktivierbare maschinelle Beifügen eines Hauptflyers zu den im jeweiligen technischen Produktionsauftrag entsprechend gekennzeichneten Kartenbegleitschreiben. Bei gesonderter Aktivierung kann zusätzlich genau ein kassenindividueller Zusatzflyer ausschließlich gemeinsam mit dem Hauptflyer beigefügt werden. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Hauptflyer der Organspendeflyer. Die Leistungen für die PIN-/PUK-Briefe umfassen – je nach konkretem Leistungsabruf der einzelnen Krankenkasse – auch die daten- und drucktechnische Umsetzung für die sichere Zustellung mittels Zustellident. Gesellschafter der IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR sind die folgenden Krankenkassen: 1. BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund, Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin; 2. IKK Brandenburg und Berlin, Ziolkowskistraße 6, 14480 Potsdam; 3. IKK gesund plus, Umfassungsstraße 85, 39124 Magdeburg; 4. IKK – Die Innovationskasse (IK), Überseeboulevard 5, 20457 Hamburg; 5. IKK classic, Tannenstraße 4b, 01099 Dresden; 6. IKK Südwest, Europaallee 3-4, 66113 Saarbrücken; 7. KNAPPSCHAFT, Knappschaftstraße 1, 44799 Bochum; 8. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel. Die beteiligten Krankenkassen sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit der Zuschlagserteilung kommen unmittelbar unbefristete Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Krankenkassen zustande. Diese Verträge begründen fortlaufende Leistungs- und Vergütungspflichten im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses. Die spätere Übermittlung der Daten für die einzelnen zu erstellenden Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefe bestimmt lediglich Menge, Inhalt und Ausführungszeitpunkt der bereits vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierbei handelt es sich nur um „Produktionsaufträge“ in einem technischen Sinne, die weder einen gesonderten Auftrag noch einen Einzelvertrag begründen. Die regelmäßige Produktion und die sonstige laufende Leistungserbringung beginnen am 01.08.2027. Für die ersten 48 Monate werden unverbindliche Kalkulations- und Wertungsmengen von 4.490.606 Standard-eGK G2.1, 1.924.545 rPVC-eGK G2.1, 3.812.299 PIN-/PUKBriefen, 381.230 Sendungen mit Zustellident, 6.415,151 Abrechnungseinheiten für die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung zu je 1.000 Sendungen, 5.132.121 beigefügten Hauptflyern (für die Angebotswertung: Organspendeflyer) und 2.420.000 zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyern zugrunde gelegt. Diese Mengenangaben begründen im Rahmen des ausgeschriebenen Dauerschuldverhältnisses weder eine Mindestabnahmemenge noch eine vertragsbeendende Höchstmenge. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Netto-Einheitspreise bleiben bis einschließlich 31.07.2031 unverändert. Ab dem 01.08.2031 werden die erfassten Einheitspreise im Abstand von jeweils 24 Monaten nach der vertraglich festgelegten Preisänderungsklausel angepasst. Für physische Nachfolgegenerationen der Gesundheitskarten gilt das hierfür gesondert geregelte Preisbildungs-, Prüf-, Nachweis- und Freigabeverfahren. Die Verträge haben kein festes Enddatum und bestehen bis zu einer wirksamen Kündigung fort. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.07.2031 und anschließend im Abstand von jeweils 24 Monaten möglich.

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Katalog der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB bzw. § 124 GWB. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen (Formblatt D - 2 der Vergabeunterlagen) oder an ihrer Stelle eine ordnungsgemäß ausgefüllte EEE, soweit diese die verlangten Angaben vollständig enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung sowie unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Absatz 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Absatz 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie von PIN-/PUK-Briefen

Im Rahmen der Bewertung der Qualität der Darstellung der Prozesse und der Prozessabläufe für die Abwicklung des gesamten Projektes werden die folgenden Unterkriterien bewertet: Qualität des angebotenen Konzepts zur gesamten Projektabwicklung, der Projektsteuerung, der Datenkommunikation, der Qualitätssicherung und des Risikomanagements, insbesondere auch der Maßnahmen zur Sicherstellung der Auftragsdurchführung im täglichen Betrieb (Gewichtung: 18,75 %); Qualität der angebotenen Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes durch Einsatz eines leistungsfähigen Betriebskontinuitätsmanagements im Rahmen eines Notfallkonzepts insbesondere im Falle des Ausfalls eines Produktionsstandorts (Disaster Recovery) (Gewichtung: 18,75 %). Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
37.5 %
Die optische und physikalische Qualitätsbewertung wird auf Basis von Arbeitsproben des Bieters durchgeführt. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5 %
Die Bewertung erfolgt anhand des vollständigen Musterexemplars des PIN-/PUK-Briefs mit unversehrtem Sicherheits-Abziehlabel sowie der eingereichten Labelmuster im bestimmungsgemäß geöffneten Zustand und nach einem Manipulations- oder Wiederaufbringungsversuch. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.5 %
Bewertet wird die nachgewiesene Praxistauglichkeit der kontaktlosen Schnittstelle der konkret angebotenen eGK G2.1 in der vorgesehenen Serienkonfiguration bei der Nutzung mit marktüblichen NFC-fähigen Smartphones. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5 %
Wertungsrelevant ist die Summe der hochgerechneten Preise für die Standard-eGK G2.1, die rPVC-eGK G2.1, den einmaligen Umstellungs-/Implementierungsaufwand je Krankenkasse, den PIN-/PUK-Brief, den Aufschlag für die sichere Zustellung mittels Zustellident, die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung, den tatsächlich beigefügten Hauptflyer und den tatsächlich zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyer sowie der jeweils hochgerechneten einmaligen Aktivierungs- und Einrichtungspreise für beide Flyerprozesse. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
50 %

Vergabeunterlagen

20 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026
Angebotsaufforderung V-1_0.pdfSonstiges -
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis V-1_0.pdfSonstiges176 KB
Teil A - 1 Bewerbungsbedingungen V-1_0.pdfAnschreiben322 KB
Teil A - 2 Abschließende Liste V-1_0.pdfSonstiges118 KB
Teil B - 1 Leistungsbeschreibung V-1_0.pdfLVLeistungsverzeichnis885 KB
Teil B - 2 Übergabeschnittstelle für die Produktion einer eGK.pdfSonstiges1 MB
Teil B - 3 Schnittstelle Personalisierer - Zustelldienstleister Zustell-Ident.pdfSonstiges628 KB
Teil C - 1 Leistungsvertrag V-1_0.pdfVertragsbedingungen353 KB
Teil C - 2 Vereinbarung Auftragsverarbeitung V-1_0.pdfSonstiges175 KB
Teil C - 3 Merkblatt Datenschutz V-1_0.pdfSonstiges50 KB
Teil C - 4 Verpflichtung DSGVO V-1_0.pdfSonstiges53 KB
Teil C - 5 Bestimmungen Datenschutz V-1_0.pdfSonstiges133 KB
Teil C - 6 Anlage Preisänderung V-1_0.pdfSonstiges314 KB
Teil D - 1 Angebotsvordruck V-1_0.pdfFormular56 KB
Teil D - 2 Erklärung zu Ausschlussgründen V-1_0.pdfFormular129 KB
Teil D - 3 Datenschutzklausel V-1_0.pdfSonstiges46 KB
Teil D - 4 Preisblatt V-1_0.pdfSonstiges108 KB
Teil D - 5 Produktionsbestätigung V-1_0.pdfSonstiges141 KB
Teil E - 1 Zuschlagskriterien und Wertungsmethode V-1_0.pdfSonstiges145 KB
Teil E - 2 Bewertungsmatrix V-1_0.xlsxSonstiges169 KB

Anforderungen

Der Katalog der zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB bzw. § 124 GWB. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen (Formblatt D - 2 der Vergabeunterlagen) oder an ihrer Stelle eine ordnungsgemäß ausgefüllte EEE, soweit diese die verlangten Angaben vollständig enthält. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung sowie unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Absatz 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Absatz 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.