Medizinische Prüfung stationärer Krankenhausrechnungen nach dem G-DRG-System
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Postbeamtenkrankenkasse
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
- Administrative Dienste im Gesundheitswesen (75122000)
- Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 409998-2024
- Verfahrensnummer
- 70e2d198-4264-476b-9350-21655f42a899
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Kurzbeschreibung
Die Postbeamtenkrankenkasse in Stuttgart beauftragt die medizinisch-inhaltliche Prüfung von mindestens 7.000 und höchstens 10.000 Krankenhausrechnungen pro Kalenderjahr. Geprüft werden pauschal abgerechnete stationäre Leistungen nach dem G-DRG-System, dem deutschen System diagnosebezogener Fallgruppen, sowie nach PEPP, einem Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen. Zum Auftrag gehören außerdem die Verbesserung der Prüfqualität, fachliche Unterstützung in Gerichtsverfahren und bei Gerichtsterminen in der Region Stuttgart. Die Angebotsfrist endet am 8. August 2024 um 10:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die medizinisch-inhaltliche Prüfung von mindestens 7.000 Krankenhausrechnungen pro Kalenderjahr, deren Leistungen im Umfeld stationärer Behandlungen in Krankenhäusern nach DRG bzw. PEPP erbracht worden sind (G-DRG-System). Eine Garantie für die Anzahl der zu prüfenden Krankenhausrechnungen wird auf 7.000 Krankenhausrechnungen gegeben, eine maximale Anzahl von 10.000 Krankenhausrechnungen zur medizinisch-inhaltlichen Prüfung behält sich die PBeaKK vor: - DRG-Rechnungsprüfung: Die bereits softwaregestützten und von den Mitarbeiter*innen der PBeaKK vorgeprüften Rechnungen der Krankenhäuser sind durch den Auftragnehmer auf ihre Abrechnungskonformität mit der von den KH abgerechneten medizinischen Leistungen und den Abrechnungsregelungen des G-DRG-Systems unter Berücksichtigung der abrechnungsrelevanten Kodiervorschriften nach der Fallpauschalenvereinbarung, dem Krankenhausentgeltgesetz und den Deutschen Kodierrichtlinie zu prüfen. ICD- und OPS-Verzeichnisse finden Anwendung. - Optimierung der Prüfqualität der DRG-Rechnungsprüfer*innen der PBeaKK: Stornobesprechung, Prüfzirkel, Einzelcoaching - Unterstützung bei der Erwiderung in Gerichtsverfahren: Wird auf Grundlage einer Kurzeinschätzung des Auftragnehmers von der PBeaKK Klage auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der abgerechneten DRG-Vergütung erhoben, hat der Auftragnehmer, soweit erforderlich, auf einen entsprechenden Auftrag der PBeaKK folgende Stellungnahmen zu verfassen: Stellungnahmen zu Schriftsätzen der Gegenseite, Stellungnahme zu umfassenden gerichtlichen Sachverständigengutachten - Unterstützung bei Gerichtsterminen: Auf Verlangen der PBeaKK hat ein(e) sachkundige(r) Mitarbeiter*in des Auftragnehmers an einem vom Gericht anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung teilzunehmen und die PBeaKK bzw. die von der PBeaKK beauftragten Rechtsanwälte*innen fachlich zu unterstützen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Medizinische Prüfung von pauschal abgerechneten Krankenhausrechnungen (G-DRG-System) für die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Gegenstand des Auftrages ist die medizinisch-inhaltliche Prüfung von mindestens 7.000 Krankenhausrechnungen pro Kalenderjahr, deren Leistungen im Umfeld stationärer Behandlungen in Krankenhäusern nach DRG bzw. PEPP erbracht worden sind (G-DRG-System). Eine Garantie für die Anzahl der zu prüfenden Krankenhausrechnungen wird auf 7.000 Krankenhausrechnungen gegeben, eine maximale Anzahl von 10.000 Krankenhausrechnungen zur medizinisch-inhaltlichen Prüfung behält sich die PBeaKK vor: - DRG-Rechnungsprüfung: Die bereits softwaregestützten und von den Mitarbeiter*innen der PBeaKK vorgeprüften Rechnungen der Krankenhäuser sind durch den Auftragnehmer auf ihre Abrechnungskonformität mit der von den KH abgerechneten medizinischen Leistungen und den Abrechnungsregelungen des G-DRG-Systems unter Berücksichtigung der abrechnungsrelevanten Kodiervorschriften nach der Fallpauschalenvereinbarung, dem Krankenhausentgeltgesetz und den Deutschen Kodierrichtlinie zu prüfen. ICD- und OPS-Verzeichnisse finden Anwendung. - Optimierung der Prüfqualität der DRG-Rechnungsprüfer*innen der PBeaKK: Stornobesprechung, Prüfzirkel, Einzelcoaching - Unterstützung bei der Erwiderung in Gerichtsverfahren: Wird auf Grundlage einer Kurzeinschätzung des Auftragnehmers von der PBeaKK Klage auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der abgerechneten DRG-Vergütung erhoben, hat der Auftragnehmer, soweit erforderlich, auf einen entsprechenden Auftrag der PBeaKK folgende Stellungnahmen zu verfassen: Stellungnahmen zu Schriftsätzen der Gegenseite, Stellungnahme zu umfassenden gerichtlichen Sachverständigengutachten - Unterstützung bei Gerichtsterminen: Auf Verlangen der PBeaKK hat ein(e) sachkundige(r) Mitarbeiter*in des Auftragnehmers an einem vom Gericht anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung teilzunehmen und die PBeaKK bzw. die von der PBeaKK beauftragten Rechtsanwälte*innen fachlich zu unterstützen. Leistungsumfang: Für den Auftragnehmer ist mit einer jährlichen Fallprüfmenge von mindestens 7.000 DRG-Fällen pro Jahr zu rechnen. Eine Fallprüfmengenerweiterung auf maximal 10.000 DRG-Fälle pro Jahr behält sich die PBeaKK vor. Es ist mit ca. 30 Klagefällen pro Jahr zu rechnen. Es handelt sich hier nur um Klagefälle aus der Gesamtheit der an den Auftragnehmer übergebenen Prüffälle. Im Rahmen dieser Klagefallbearbeitung sind in ca. 95 % der Fälle Stellungnahmen zu Schriftsätzen der Gegenseite und gerichtlichen Sachverständigengutachten zu tätigen. Hier ist mit einem Zeitaufwand von ca. 2 Stunden pro Fall zu rechnen.
Frist: 08.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Jede(r) geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte(r) Erklärung oder Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Es wird auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV verwiesen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
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LOT-0001 · Medizinische Prüfung von pauschal abgerechneten Krankenhausrechnungen (G-DRG-System) für die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Jede(r) geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte(r) Erklärung oder Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Es wird auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV verwiesen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden werden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 610092-2024
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