Mobilfunk-, Sprach- und Datentarife einschließlich Endgeräten, SIM-Karten und Serviceleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 500.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GKV-Spitzenverband
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
- CPV-Codes
- Mobiltelefondienste (64212000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 796119-2025
- Verfahrensnummer
- 98b9bef9-43c1-4993-a18a-35cafa1f3690
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband in Berlin beschafft Sprach- und Datenkommunikationsleistungen über ein Mobilfunknetz mit GSM-, LTE- und 5G-Standalone-Technik einschließlich Endgeräten, SIM-Karten, Zubehör, eSIM-Verwaltung und weiteren Serviceleistungen. Der geplante Rahmenvertrag umfasst voraussichtlich rund 530 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones; der geschätzte Auftragswert beträgt 500.000 Euro. Die Betriebsbereitschaft muss ab dem 1. März 2026 gewährleistet sein, und Angebote können bis zum 9. Januar 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 01.03.2026 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden, vgl. unten Ziffer 5. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages am 28.02.2026. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 530 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Mobilfunk
Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 01.03.2026 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden, vgl. unten Ziffer 5. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages am 28.02.2026. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 530 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen.
Frist: 09.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Mobilfunk
- Der Preis wird wie nachfolgend beschrieben untergewichtet: 80 % Mobilfunktarif 10 % opt. Erhöhung des Datenvolumens 10 % sonstiges
- 40 %
- Für die Angaben des Bieters in der Anlage „Anforderungskatalog“ werden nach dem dort erläuterten Vorgehen Punkte vergeben. Die dort erreichte Gesamtpunktzahl ist die Grundlage der Bewertung der angebotenen Leistung.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 6 § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 52568-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.