Einholung und Digitalisierung von Lichtbildern sowie Produktion und Versand elektronischer Gesundheitskarten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Administrative Dienste im Gesundheitswesen (75122000)
- Bekanntmachung
- beschaffungen.barmer.de
- Bekanntmachungsnummer
- 456493-2026
- Verfahrensnummer
- 8149dec6-8807-46fa-a6d2-6a37ab2dc502
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BARMER Beschaffung und Vergabe schreibt in zwei Losen Leistungen zur Einholung und Verarbeitung von Versichertenfotos sowie zur Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) aus. Zum Auftrag gehören außerdem der Versand von PIN-/PUK-Briefen, wobei diese auf Wunsch und nach erfolgreicher Verifizierung versendet werden. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Wuppertal; die Angebotsfrist endet am 11. August 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Leistungen zur Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK), insbesondere die Annahme, Verarbeitung und Nutzung der Lichtbilder, sowie die Produktion der Gesundheitskarte und der PIN / PUK Briefe.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Einholung und Digitalisierung von Lichtbildern
Die Ausschreibung umfasst die Einholung, Annahme und Prüfung von postalisch und digital eingereichten Lichtbildern der Versicherten gemäß den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Qualitätsanforderungen und gematik-Spezifikationen, sowie deren weitere Verarbeitung. Die Leistungen beinhalten sowohl die laufende Einholung von Lichtbildern (z. B. für neue Versicherte) als auch die anlassbezogene Einholung (z. B. aufgrund abgelaufener Gültigkeit bestehender Lichtbilder). Lichtbilder im Sinne der Ausschreibung sind sowohl auf Papier eingereichte als auch digital eingereichte Fotos.
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · eGK & PIN/PUK
Für Versicherte der BARMER ist eine Ausstattung mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der aktuellen Generation zu gewährleisten. Auf Wunsch der Versicherten ist ergänzend ein zur eGK gehöriger PIN-/PUK-Brief zu versenden. Der Versand des PIN-/PUK-Briefes erfolgt erst nach vorheriger erfolgreicher Verifizierung der Versicherten gegenüber dem Auftraggeber.
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB Soweit, neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht statt. Das Angebot wird sofort insgesamt von der Wertung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Ziffer 4.1.1 des Dokuments 00-01_Angebotswertung
- 24 %
- Ziffer 4.1.2 des Dokuments 00-01_Angebotswertung
- 16 %
- Preis
- 60 %
- Ziffer 4.2.1 des Dokuments 00-01_Angebotswertung
- 21 %
- Ziffer 4.2.2 des Dokuments 00-01_Angebotswertung
- 9 %
- Preis
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB Soweit, neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht statt. Das Angebot wird sofort insgesamt von der Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 686334-2026
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