Beschaffung kontaktloser etiCORE-tauglicher Chipkarten

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.015.000 EUR
Lose
2
Auftraggeber
VDV eTicket Service GmbH & Co. KGProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
623784-2026
Verfahrensnummer
a6466a7c-b6a8-4ed0-951d-f9b9260b8e46
CPV-Codes
30162000 · Chipkarten

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Kurzbeschreibung

Die VDV eTicket Service GmbH & Co. KG aus Köln beschafft im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter kontaktlose Chipkarten für die deutsche Branche des öffentlichen Personennahverkehrs. Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde können daraus Einzelaufträge für etiCORE-taugliche Nutzermedien abrufen; das erforderliche etiCORE-Applet wird vom Auftraggeber bereitgestellt, eine eigene Applet-Entwicklung ist nicht vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6,015 Millionen Euro für Lieferungen in Deutschland, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit VDV-ETS, welchen diese zugunsten der deutschen ÖPNV-Branche schließt. Es handelt sich um die Vergabe eines Rahmenvertrages zugunsten Dritter, welcher die Bedingungen festlegt, zu welchen die Bezugsberechtigten (Verkehrsunternehmen und -verbünde) Einzelaufträge zur Lieferung von (((etiCORE-tauglichen Nutzermedien abschließen können. Gegenstand der Lieferleistungen sind kontaktlose Chipkarten. Das auf den Chipkarten befindliche (((etiCORE-Applet wird seitens VDV-ETS beigestellt. Dies ist in den Angebotspreis bereits einzukalkulieren. Die Entwicklung eines eigenen Applets durch den Auftragnehmer ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · NRW + HVV + DB

    Der zu vergebende Auftrag stellt einen echten Rahmenvertrag (i.S.d. § 19 SektVO) zugunsten Dritter dar. Die in der Anlage 03 der Vertragsunterlagen als Bezugsberechtigte genannten Verkehrsunternehmen und -verbünde werden berechtigt, als Auftraggeber Einzelaufträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Der Rahmenvertrag beinhaltet den voraussichtlichen Umfang der zu erbringenden Lieferleistungen sowie die hierfür geforderte Vergütung und die Vertragsbedingungen. Er enthält eine schuldrechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers zum späteren Abschluss von Verträgen über die Lieferung von (((etiCORE-Chipkarten laut Leistungsbeschreibung mit den bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen, bzw. -verbünden.Der Abruf der Lieferleistungen und deren weitere Abwicklung erfolgt durch die bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde selbst. Auftraggeber der Lieferleistungen sind demnach ausschließlich die Bezugsberechtigten. Die Bestellung soll über ein Online-Bestellportal, welches durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten allen Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Die während dieser Laufzeit zu vergebenden Leistungen umfassen unabhängig vom Ausgabezustand insgesamt eine verbindliche Abnahmemenge von insgesamt 6.684.000 Chipkarten und optionalen Abnahmemenge von insgesamt 8.116.800 Chipkarten, aufgeteilt auf 2 Teillose. Die geschätzte Abnahmemenge (inklusive der verbindlichen Mindestabnahmemenge) beträgt insgesamt 14.800.800 Stück Chipkarten. Diese Stückzahl wurde von VDV-ETS und den Bezugsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsanalyse ermittelt und spiegelt demnach den Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Allerdings sehen sich VDV-ETS und die Bezugsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, für die über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Stückzahl eine Abnahmezusage einzugehen. Im Einzelnen ist der Umfang der Leistung der Anlage 03 "Bestellmengen" zu entnehmen. Die Bezugsberechtigten werden ihre Chipkarten zumindest im Ausgabezustand "individualised" abnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Chipkarten weitestgehend im Zustand "configured" abgerufen werden. Über den geschätzten Bedarf hinaus können zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere 1.480.080 Stück Chipkarten (i. H. v. 10 % der geschätzten Abnahmemenge) bis zu einer optionalen Höchstmenge von 16.280.880 Stück Chipkarten aus den ausgeschriebenen Rahmenverträgen bezogen werden. Die Bezugsberechtigten haben für die Umstellung vom bisherigen Standard "VDV-Kernapplikation" auf den neuen Standard "(((etiCORE" Zeit vom 01.12.2026 - 30.11.2031. Sämtliche, zum Ende dieses Zeitraumes noch im Feld befindlichen Chipkarten müssen bis zum 01.12.2031 ausgetauscht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2031 eine hohe Nachfrage an Chipkarten entsteht, auch von Bezugsberechtigten, die diese Mengen bislang noch nicht angemeldet haben. Ort der Leistung/Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des auftraggebenden Bezugsberechtigten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

  • LOT-0002 · Deutschland ohne NRW, HVV, DB

    Der zu vergebende Auftrag stellt einen echten Rahmenvertrag (i.S.d. § 19 SektVO) zugunsten Dritter dar. Die in der Anlage 03 der Vertragsunterlagen als Bezugsberechtigte genannten Verkehrsunternehmen und -verbünde werden berechtigt, als Auftraggeber Einzelaufträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Der Rahmenvertrag beinhaltet den voraussichtlichen Umfang der zu erbringenden Lieferleistungen sowie die hierfür geforderte Vergütung und die Vertragsbedingungen. Er enthält eine schuldrechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers zum späteren Abschluss von Verträgen über die Lieferung von (((etiCORE-Chipkarten laut Leistungsbeschreibung mit den bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen, bzw. -verbünden.Der Abruf der Lieferleistungen und deren weitere Abwicklung erfolgt durch die bezugsberechtigten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde selbst. Auftraggeber der Lieferleistungen sind demnach ausschließlich die Bezugsberechtigten. Die Bestellung soll über ein Online-Bestellportal, welches durch den Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten allen Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Die während dieser Laufzeit zu vergebenden Leistungen umfassen unabhängig vom Ausgabezustand insgesamt eine verbindliche Abnahmemenge von insgesamt 6.684.000 Chipkarten und optionalen Abnahmemenge von insgesamt 8.116.800 Chipkarten, aufgeteilt auf 2 Teillose. Die geschätzte Abnahmemenge (inklusive der verbindlichen Mindestabnahmemenge) beträgt insgesamt 14.800.800 Stück Chipkarten. Diese Stückzahl wurde von VDV-ETS und den Bezugsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsanalyse ermittelt und spiegelt demnach den Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge aus dem Vertrag insgesamt wider. Allerdings sehen sich VDV-ETS und die Bezugsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, für die über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Stückzahl eine Abnahmezusage einzugehen. Im Einzelnen ist der Umfang der Leistung der Anlage 03 "Bestellmengen" zu entnehmen. Die Bezugsberechtigten werden ihre Chipkarten zumindest im Ausgabezustand "individualised" abnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Chipkarten weitestgehend im Zustand "configured" abgerufen werden. Über den geschätzten Bedarf hinaus können zur Deckung nicht detailliert planbarer Bedarfe weitere 1.480.080 Stück Chipkarten (i. H. v. 10 % der geschätzten Abnahmemenge) bis zu einer optionalen Höchstmenge von 16.280.880 Stück Chipkarten aus den ausgeschriebenen Rahmenverträgen bezogen werden. Die Bezugsberechtigten haben für die Umstellung vom bisherigen Standard "VDV-Kernapplikation" auf den neuen Standard "(((etiCORE" Zeit vom 01.12.2026 - 30.11.2031. Sämtliche, zum Ende dieses Zeitraumes noch im Feld befindlichen Chipkarten müssen bis zum 01.12.2031 ausgetauscht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2031 eine hohe Nachfrage an Chipkarten entsteht, auch von Bezugsberechtigten, die diese Mengen bislang noch nicht angemeldet haben. Ort der Leistung/Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des auftraggebenden Bezugsberechtigten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen, Unterlagen und Nachweise bei Bedarf nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · NRW + HVV + DB

Die Gesamtbewertung erfolgt auf der Basis des Preises einer Chipkarte inkl. der angegebenen Optionen als alleiniges Zuschlagskriterium.
1 %

LOT-0002 · Deutschland ohne NRW, HVV, DB

Die Gesamtbewertung erfolgt auf der Basis des Preises einer Chipkarte inkl. der angegebenen Optionen als alleiniges Zuschlagskriterium.
1 %

Vergabeunterlagen

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