Neubau von neun Verkehrszeichenträgern an der A1 in Fahrtrichtung Köln

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
552521-2026
Verfahrensnummer
cd232a64-6c0d-4b93-a728-52a68cc18e86
CPV-Codes
Bauarbeiten (45000000); Bau von Fernstraßen (45233124); Bauarbeiten für Fernstraßen (45233130)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beauftragt im Zuge des Umbaus des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna den Neubau von neun Verkehrszeichenträgern an der A1 in Fahrtrichtung Köln. Der Leistungsumfang umfasst Verkehrszeichenträger, Brücken und Ausleger mit Anprallsockeln sowie Anpassungen an Schutzplanken und Beschilderung; zusätzlich wird Bodenbeschilderung am Knotenpunkt der A1 mit der alten B1 hergestellt. Der Standort liegt im Gebiet DEA5C; Angebote müssen bis zum 10. August 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

A1, Umbau des Autobahnkreuzes Do/Un, Neubau von 9 VZT A1 FR Köln

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau von 9 VZT A1 FR Köln

    Bau von 9 Verkehrszeichenträgern, Brücken und Ausleger mit Anprallsockel, Schutzplankenanpassung und Beschilderung. Bau von Bodenbeschilderung im Bereich des Knotenpunktes A1 zur alten B1.

    Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 649943-2026
  2. 12.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-Tender-19edafa75dc-51138b3977e0ec00
  3. 10.08.2026Berichtigung 1Bindefrist

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