Ersatzneubau des Kreuzungsbauwerks am Autobahnkreuz Köln-Gremberg (A559)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.04.2026
CPV-Codes
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  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bauarbeiten für Brücken (45221100)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
234421-2026
Verfahrensnummer
25dc832c-4ffa-452a-819c-8791ccef6858

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau des Kreuzungsbauwerks am Autobahnkreuz Köln-Gremberg aus. Das Projekt umfasst neben dem Brückenneubau mit einer Fläche von ca. 3.000 m² auch die Errichtung von zwei Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs sowie umfangreiche Rückbau- und Straßenbauarbeiten. Die Ausführungsdauer ist auf 1.260 Tage angesetzt.

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Leistungsbeschreibung

AK Gremberg, Ersatzneubau, A559, Ersatzneubau AK Gremberg Kreuzungsbauwerk

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A559, Ersatzneubau AK Gremberg Kreuzungsbauwerk

    Realisierung des Ersatzneubaus des Kreuzungsbauwerks AK Köln-Gremberg (Brückenfläche = ca. 3.000 m²). Im Vorfeld sind zwei Behelfsbrücken einschl. Umfahrungsrampen westlich und östlich des Bestands herzustellen, um den Verkehr auf der A559 aufrechtzuerhalten. Zusätzlich beinhaltet die Baumaßnahme: Rückbauarbeiten, Montage von Fahrzeugrückhaltesysteme, Herstellung von Verkehrszeichenanlagen, sowie alle erforderlichen Straßen- und Verkehrsanlagentechnische Bauleistungen. 1) Straßenbau Ca. 30.000 m³ Erdarbeiten mit Fahrbahndeckenaufbruch Ca. 350 m Rohrleitungen verlegen DN300 bis 400 Ca. 7.600 m³ Frostschutzschicht 0/32 Ca. 2.900 m² Schottertragschicht 0/45 Ca. 21.350 m² Asphalttragschicht AC 32 T S Ca. 23.000 m² Asphaltbinderschicht AC 22 B S Ca. 23.000 m² Asphaltdeckschicht SMA 11 S Ca. 3.500 m Schutzeinrichtungen abbauen Ca. 3.500 m Schutzeinrichtungen herstellen Ca. 13 St. Übergangskonstruktionen abbauen Ca. 29 St. Übergangskonstruktionen herstellen Ca. 2.100 m Fahrbahnmarkierung (Breitstrich) Ca. 2.880 m Fahrbahnmarkierung (Schmalstrich) 2) Ingenieurbauwerke (Ersatzneubau) Ca. 3.260 m³ Abbruch vorh. Unterbauten Ca. 2.380 m³ Abbruch vorh. Überbauten Ca. 1.010 m² Baugrubenverbau (Trägerbohlwand) Ca. 23.470 m³ Baugrubenaushub Ca. 22.200 m² Bodeneinbau Ca. 3.900 m³ Stahlbeton Ortbeton (Unter- und Überbauten) Ca. 3.930 m² Schalung (Unter- und Überbauten) Ca. 800 t Betonstahl (Unter- und Überbauten) Ca. 1.080 t Stahlträger inkl. Kopfbolzen (Verbund-Fertigteilträger) 3) Ingenieurbauwerke (Behelfsbrücke) Ca. 200 m² Baugrubenverbau (Spundwand) Ca. 1.730 m² Baugrubenverbau (Trägerbohlwand) Ca. 208 m³ Baugrubenaushub Ca. 960 m² Behelfsbrücke Ca. 352 m³ Stahlbeton Ortbeton Ca. 470 m² Schalung Ca. 58 t Betonstahl Ca. 352 m³ Abbruch / Rückbau Beton

    Frist: 14.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · A559, Ersatzneubau AK Gremberg Kreuzungsbauwerk

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 370839-2026

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