Ersatzneubau der Autobahnbrücke und Instandsetzung der A44 bei Aachen-Lichtenbusch
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Bau von Brücken (45221110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 779215-2025
- Verfahrensnummer
- 3faf94aa-2ed4-4034-9ca0-577b48e38757
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau des Bauwerks 5202 501 sowie die grundhafte Instandsetzung der A44 im Bereich der Anschlussstelle Aachen-Lichtenbusch aus. Das Projekt umfasst die Planung und Ausführung einer Einfeldspannbetonbrücke, sieben Verkehrszeichenanlagen sowie die Sanierung der Fahrbahn auf einer Länge von etwa 700 Metern. Die Bauzeit ist auf 690 Tage angesetzt.
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Leistungsbeschreibung
A44 Aachen, Ersatzneubau BW 5202 501 AS Lichtenbusch, A44 Ersatzneubau AS AC-Lichtenbusch,
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A44 Ersatzneubau AS AC-Lichtenbusch
- Ersatzneubau Bauwerk mit Grundhafter Instandsetzung - Genehmigungsfähiger Bauwerksentwurf nach RAB-ING - Ausführungsplanung Verkehrsanlage (A44 einschl. Behelfsumfahrung) - Ausführungsplanung Ingenieurbau (Brücke, Verbauten, Behelfsbrücke, VZ-Anlagen) - Stoffstrommanagement / Schadstoffgutachten - Ersatzneubau Einfeldspannbetonbrücke aus zwei Teilbauwerken - Ersatzneubaue 7 Verkehrszeichenanlagen - Grundhafte Instandsetzung A44 auf etwa 700m Länge - Grundhafte Instandsetzung der Standstreifen der Ab- + Auffahrt - Behelfsbrücke einschließlich Umfahrungsdamm - Erneuerung vorh. Entwässerungsanlagen - BIM-Leistungen gemäß AIA
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A44 Ersatzneubau AS AC-Lichtenbusch
- Die Fertigstellung innerhalb der Bauzeit von 23 Monaten wird wie folgt definiert: • Fertigstellung des Bauwerks 5202 581 • Freigabe aller Fahrverbindungen des untergeordneten Netzes • Fertigstellung aller VZ-Anlagen • Rückbau der Behelfsumfahrung • Rückverlegung Holzbach bzw. Fertigstellung Entwässerung inkl. Holzbach • Herstellung der Dammböschung, Straßenbau einschl. Entwässerung und Straßenausstattung • Vollständige Freigabe des Autobahnabschnitts für den Verkehr Punktbewertung Für die Angebotswertung im Kriterium Beschleunigungsregelung wird die angebotene Bauzeit wie folgt in eine Punkteskala von 5 bis 10 Punkten normiert: Die Wichtung dieses Kriteriums beträgt 30 %. Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Ziffern 1.2 mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß Vordruck "HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen; Abschnitt 2" Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Punktebewertung mit 5, 7,5 bzw. 10 Punkten: • 10 Punkte erhält ein Angebot, welches die Arbeiten fristgerecht fertigstellt. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk unter Verkehr genommen werden kann. Hierfür hat die finale Herstellung und Abnahme des Bauwerks inkl. der endgültigen Markierung / Schutzeinrichtungen innerhalb der Bauzeit -15% zu erfolgen. • 7,5 Punkte erhält ein Angebot, welches die Arbeiten fristgerecht fertigstellt. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk unter Verkehr genommen werden kann. Hierfür hat die finale Herstellung und Abnahme des Bauwerks inkl. der endgültigen Markierung / Schutzeinrichtungen innerhalb der Bauzeit -10% zu erfolgen. • 5 Punkte erhält ein Angebot, welches die Arbeiten fristgerecht fertigstellt. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk unter Verkehr genommen werden kann. Hierfür hat die finale Herstellung und Abnahme des Bauwerks inkl. der endgültigen Markierung / Schutzeinrichtungen innerhalb der Bauzeit -5% zu erfolgen. Die Punktermittlung für dazwischenliegende angebotene Bauzeiten für die Fertigstellung und Unterverkehrnahme der Fahrbahn erfolgt jeweils über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Angebote mit einer längeren Bauzeit als von (Bauzeit -5%) für die Verkehrsfreigabe werden mit 0 Punkten gewertet. Alle Angebote mit schnelleren Bauzeitverkürzungen, der finalen Herstellung, Abnahme, Herstellung der endgültigen Markierung und der endgültigen Schutzeinrichtung < (Bauzeit -15%) erhalten ebenfalls 10 Punkte. Um die Plausibilität des Erläuterungskonzeptes beurteilen zu können, sind darin folgende Punkte ausführlich darzustellen: ▪ Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Bauzeit ▪ Darstellung der entscheidenden Randbedingungen, insb. der Verkehrssicherung in Belgien ▪ Darstellung der Nutzung/ Beschaffung von Baustelleneinrichtungsflächen ▪ Benennen von Meilensteilen ▪ Darstellung und Inhalte der wesentlichen Aktivitäten ▪ Darstellung der kritischen Punkte einschl. Lösungsansätzen
- 30 %
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit Stellen nach dem Komma.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 451627-2026
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