Ersatzneubau der Niederschlagsentwässerung an der A45 bei Lüdenscheid
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.02.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
- CPV-Codes
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- Straßenmobiliar (34928000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Aushubarbeiten (45112400)
- Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen (45232450)
- Errichtung von Geländern (45341000)
- Errichtung von Zäunen (45342000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 106487-2026
- Verfahrensnummer
- f9237fcc-8493-4993-a5ee-df521e676287
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau und die Instandsetzung der Niederschlagsentwässerung (RWBA) an der A45 zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid-Nord und der Talbrücke Schlittenbach aus. Das Projekt umfasst Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Rahmedetalbrücke. Die Ausführungsdauer ist auf 600 Tage angesetzt.
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Leistungsbeschreibung
RWBA Wislade, A45, Ersatzneubau RWBA Wislade, Lüdenscheid
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A45, Ersatzneubau RWBA Wislade, Lüdenscheid
Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Rahmedetalbrücke sowie der Erneuerung des Oberbaus und der Streckenentwässerung der A45 im Abschnitt südlich der Talbrücke (TB) Rahmede sollen die vorhandenen Einrichtungen der Niederschlagsentwässerung der A45 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Lüdenscheid - Nord (km 47 + 797) bis AS Lüdenscheid bzw. dem südlichen Widerlager der Talbrücke Schlittenbach (km 53 + 991) erneuert bzw. instandgesetzt werden. Vor Abriss der Rahmedetalbrücke wurde das anfallende Niederschlagswasser des des Autobahnabschnittes nördlich der TB Rahmede direkt, ohne Regenwasserbehandlung und Rückhaltung über eine Fallleitung in das Gewässer Rahmede eingeleitet. Der südlich anschließende Abschnitt der A45 wird über den vorhandenen Ölabscheider Wislade in die Wismecke eingeleitet. Auf der TB Rahmede selbst bestand teilweise eine Freifallentwässerung. Im Zuge der o.g. Arbeiten wird auch die Regenwasserbehandlung an die gültigen Vorschriften und den Stand der Technik angepasst. Das bedeutet, dass das im betreffenden Autobahnabschnitt anfallende Wasser nicht mehr unbehandelt und ungedrosselt in die Gewässer eingeleitet werden darf. Außerdem soll nach Vorgabe der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises kein gemeinsamer Abfluss von sauberen Bachwasser mit den Autobahnabwässern erfolgen. Daher ist der Ersatzneubau einer den aktuellen Anforderungen der REwS entsprechenden Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) erforderlich. Die Platzierung der Regenwasserbehandlungsanlage soll als Ersatzneubau im Bereich des vorhandenen Ölabscheiders und nordöstlich davon erfolgen. Der Umbau der Streckenentwässerung ermöglicht es, dass das aus nördlicher Richtung zufließende Wasser über die neue Rahmedetalbrücke hinweg der zentralen RWBA Wislade zugeleitet werden kann. Aus südlicher Richtung werden Änderungen am Bestandsnetz durchgeführt, um auch hier das von der A45 zufließende Abwasser bis zum Zulaufkanal zur RWBA Wislade leiten zu können. Ortslage: Das Baufeld befindet sich an der Gemeindestraße "Wislader Weg" in der Stadt Lüdenscheid, Regierungsbezirk Arnsberg, Nordrhein-Westfalen.
Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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LOT-0000 · A45, Ersatzneubau RWBA Wislade, Lüdenscheid
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 363365-2026
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