Ersatzneubau der Bahnbrücke „Darmcher Weg“ mit Behelfsumfahrung an der A45

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
20.04.2026
CPV-Codes
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  • Bauarbeiten (45000000)
  • Ingenieur- und Hochbauarbeiten (45220000)
  • Bauarbeiten für Brücken (45221100)
  • Bau von Brücken (45221110)
  • Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen (45233100)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
362158-2026
Verfahrensnummer
788d3809-cc8d-4de2-9283-02a7dc540136

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, beschafft den Rückbau und Ersatzneubau der Bahnbrücke „Darmcher Weg“ an der Bundesautobahn A45. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Anpassungsbereiche sowie die Herstellung und der Rückbau einer Umfahrung einschließlich der Widerlager für eine Behelfsbrücke, damit der Verkehr während der Bauzeit aufrechterhalten werden kann. Die Baumaßnahme liegt im Bereich der A45 im Märkischen Kreis; für die Ausführung sind 900 Tage vorgesehen, die Frist endet am 27. Mai 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau und die Herstellung des Ersatzneubaus der Bahnbrücke "Darmcher Weg", die Herstellung der Angleichungsbereiche und Herstellung und Rückbau einer Umfahrung inklusive Widerlager einer Behelfsbrücke für die Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während der Bauzeit auf der A 45.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A45; Ersatzneubau Bahnbrücke + Behelfsumfahrung

    A45; Ersatzneubau Bahnbrücke + Behelfsumfahrung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau und die Herstellung des Ersatzneubaus der Bahnbrücke "Darmcher Weg", die Herstellung der Angleichungsbereiche und Herstellung und Rückbau einer Umfahrung inklusive Widerlager einer Behelfsbrücke für die Aufrechterhaltung der Verkehrsführung während der Bauzeit auf der A45. Die Bahnbrücke "Darmcher Weg" befindet sich im Zuge der A45 zwischen den Anschlussstellen (AS) Meinerzhagen (16) und Drolshagen (17) direkt südlich der AS Meinerzhagen bei km 69,869. Die Ortschaft Meinerzhagen liegt westlich des Bauwerkes. Die Brücke überführt die A45 über die DB-Strecke Meinerzhagen - Krummenerl (DB 2815, DB-km 4,168) und den die Gemeindestraße Darmcher Weg. Nachfolgend die Zusammenstellung der Hauptleistungen für den Ingenieurbau beim o.g. Projekt zur Info. ca. 2.025 [m3] Stahl- und Spannbetonabbruch Bestandsbauwerk ca. 1.920 [m2] Asphaltbefestigung auf Überbau aufnehmen ca. 130 [m] Geländer aufnehmen ca. 250 [m] Schutzeinrichtung abbauen ca. 11.505 [m3] Baugrubenaushub ca. 325 [m2] Baugrubenverbau (Trägerbohlwand) ca. 200 [m2] Baugrubenverbau (Bohrpfahlwand tangierend) ca. 980 [m] Verpressanker Verbausicherung ca. 45 [m] Ankerstäbe als Gewindestäbe Verbausicherung ca. 1.425 [m] Tiefgründung (Ortbetonpfähle) ca. 840 [m3] Betonfertigteile Überbau ca. 3.090 [m3] Stahl- und Spannbeton Brückenneubau einschl. Baubehelfe ca. 1.100 [t] Betonstahl ca. 50 [t] Spannstahl (intern) ca. 9.440 [m3] Erdmaterial einbauen (Bauwerkshiterfüllung bzw. Baugrubenverfüllung) ca. 2.170 [m2] Überbauabdichtung ca. 3.520 [m2] Gussasphalt (Schutz- u. Deckschicht) ca. 24 [St] Elastomerlager ca. 45 [m] Überbaukonstruktion ca. 80 [m] Längsentwässerungsleitung (DN 200) ca. 750 [m2] geokunststoffbewehrte Erde Konstruktion (KBE) herstellen und zurückbauen ca. 7.250 [m3] Erdmaterial ein und wieder ausbauen (Füllboden KBE)

    Frist: 27.05.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 556947-2026
  2. 27.05.2026Berichtigung 2Siehe hierzu ausführliche Bieterkommunikation vom 26.05.2026
  3. 21.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 347032-2026

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