Verkehrsführung und Ersatzneubau am Autobahnkreuz Köln-Gremberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.04.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 234103-2026
- Verfahrensnummer
- c030bb67-6375-42ba-8837-e7dd38575c49
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die verkehrstechnische Sicherung und den Ersatzneubau des Kreuzungsbauwerks am Autobahnkreuz Köln-Gremberg aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung von Behelfsbrücken, Umfahrungsrampen sowie die umfassende Verkehrssicherung über eine Laufzeit von 1260 Tagen. Die Brückenfläche des Ersatzneubaus beträgt etwa 3.000 Quadratmeter.
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Leistungsbeschreibung
AK Gremberg, Ersatzneubau, A559, Verkehrsführung ENB AK Köln-Gremberg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A559, Verkehrsführung ENB AK Köln-Gremberg
Realisierung des Ersatzneubaus des Kreuzungsbauwerks AK Köln-Gremberg (Brückenfläche = ca. 3.000 m²). Im Vorfeld sind zwei Behelfsbrücken einschl. Umfahrungsrampen westlich und östlich des Bestands herzustellen, um den Verkehr auf der A559 aufrechtzuerhalten. Hauptbestandteil dieser Ausschreibung / Bauvertrages ist Aufbau/Vorhaltung/Kontrolle der Verkehrssicherung ("längerer und kürzerer Dauer") während der gesamten Bauzeit einschließlich der Baustellenmarkierung und das Aufstellen von Transportablen Schutzeinrichtungen. 1) Verkehrsführung Ca. 960 d Verkehrssich. läng. Dauer aufb./vorh./kontr./abb. (A559) Ca. 172 d Verkehrssich. läng. Dauer aufb./vorh./kontr./abb. ("A4 - Inselbaustelle") Ca. 88 d Verkehrssich. läng. Dauer aufb./vorh./kontr./abb. ("A559 - Rampensperr.") Ca. 56 d Verkehrssich. läng. Dauer aufb./vorh./kontr./abb. ("A559 - Herst. Mittel-/Trennstreifenüberf") Ca. 32 d Verkehrssich. läng. Dauer aufb./vorh./kontr./abb. ("AK Gremberg - Vollsperrung") Ca. 90 St Verkehrssich. kürzerer Dauer durchf. (Tagesbaustelle) Ca. 88 St Verkehrssich. kürzerer Dauer durchf. (Nachtbaustelle) 2) Baustellenmarkierung Ca. 60.200 m Längsmarkierung Typ II herstellen / entfernen Ca. 13.454.800 md Unterhalt Gelb-Markierung 3) Transportable Schutzeinrichtung Ca. 14.250 m TSE aufbauen/abb. (T3/W2) Ca. 694.600 md TSE vorhalten (T3/W2) Ca. 104 St AEK f. TSE aufb./abb. (T3/W2) Ca. 8736 Std AEK vorhalten (T3/W2) Ca. 1500 m TSE aufbauen/abb. (H2/W3) Ca. 520.000 md TSE vorhalten (H2/W3) Ca. 12 St AEK f. TSE aufb./abb. (H2/W3) Ca. 4140 Std AEK vorhalten (H2/W3) Ca. 3775 m TSE aufbauen/abb. (H1/W4) Ca. 490.425 md TSE vorhalten (H1/W4) Ca. 38 St AEK f. TSE aufb./abb. (H1/W4) Ca. 5492 Std AEK vorhalten (H1/W4)
Frist: 14.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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LOT-0000 · A559, Verkehrsführung ENB AK Köln-Gremberg
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 373973-2026
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