Lieferung von Mobile-Device-Management-Lösungen des Herstellers Relution

ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.10.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu ↗
Bekanntmachungsnummer
709061-2025
Verfahrensnummer
9a85c31f-51eb-4d34-9c87-9c00dd299376
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mobile-Device-Management-Lösungen (MDM) des Herstellers Relution sowie zugehörige Dienstleistungen aus. Die Lösungen sollen für ProVitako-Mitglieder bestehende Systeme erweitern und unter anderem die zentrale Verwaltung sowie das Onboarding von Geräten unterstützen; die Vertragslaufzeit beträgt 360 Tage. Angebote müssen bis zum 17. November 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mobile Device Management (MDM)-Lösungen sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Relution.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · MDM-Lösungen des Herstellers Relution

    Die ProVitako beabsichtigt für ihre Mitglieder, Rahmenverträge zur Erweiterung der bei den Bezugsberechtigten bereits im Einsatz befindlichen Mobile Device Management (MDM)-Systeme sowie korrespondierenden Dienstleistungen zu schließen. Die Nutzung einer einheitlichen MDM-Lösung unterstützt die zentrale Verwaltung eines Mitgliedes oder seiner Träger bei der Integration weiterer Geräte in das bestehende IT-System und bietet zudem die Möglichkeit, Prozesse wie Geräte-Onboarding oder die Bereitstellung von Apps zu automatisieren. Dies führt zu einer besseren Effizienz bei der Nutzung von Ressourcen und besseren IT-Sicherheit. MDM-Lösungen sind aufgrund großer Unterschiede in Bezug auf die unterstützten Betriebssysteme und Geräte nicht universell kompatibel. Die Kompatibilität mit einem bestehenden IT-Umfeld ist allerdings entscheidend. Bei erforderlichen Erweiterungen müssen die Geräte und Lizenzen problemlos in die bereits bestehenden MDM-Systeme integriert werden können. Um dies zu gewährleisten, müssen zwingend die spezifischen Produkte des jeweils im Einsatz befindlichen Herstellers beschafft werden. Die ProVitako Mitglieder und ihre Träger nutzen sowohl Geräte mit Android als auch mit einem IOS Betriebssystem. Entsprechend werden bereits korrespondierende MDM-Systeme eingesetzt und von den Mitgliedern für Einrichtungen ihrer Träger eingesetzt. Um die Hersteller der Geräte und die eingesetzten MDM-Systeme zu ermitteln, deren Lösungen sich bereits bei den Mitgliedern im Einsatz befinden, wurde eine Umfrage unter den Mitgliedern durchgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist aus den vorgenannten Gründen der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mobile Device Management (MDM)-Lösungen sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Relution für Android Geräte, da sich diese bereits bei den bezugsberechtigten Mitgliedern im Einsatz befindet. In einem weiteren Verfahren beabsichtigt die ProVitako zusätzlich für ihre Mitglieder einen Rahmenvertrag zur Lieferung einer MDM-Lösung sowie korrespondierenden Dienstleistungen für IOS-Geräte zu schließen.

    Frist: 17.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

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LOT-0000 · MDM-Lösungen des Herstellers Relution

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Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 819492-2025

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