IT-Support auf zweiter und dritter Ebene für Produkte verschiedener Hersteller
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.11.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vetreten durch den Vorstand Personal- und BetriebswirtschaftProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.10.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 648345-2024
- Verfahrensnummer
- 284eb4a9-c4e0-4306-9b2d-fc3cffb02593
- CPV-Codes
- 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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Kurzbeschreibung
Der Deutsche Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal- und Betriebswirtschaft in Offenbach am Main, beschafft Supportleistungen auf zweiter und dritter Ebene für Produkte verschiedener Hersteller. Die Leistungen werden in der Region DE713 über einen Zeitraum von 1.460 Tagen, also etwa vier Jahren, erbracht; die Angebotsfrist endet am 25. November 2024 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenstand sind die 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Auftragsgegenstand sind die 2nd und 3rd Level Supportleistungen für Produkte verschiedener Hersteller 2.0 (SvH2.0)
Frist: 25.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 742534-2025
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Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 24.10.2024 | IT-Support auf zweiter und dritter Ebene für Produkte verschiedener Hersteller | Vergeben | SDSoftwareOne Deutschland GmbH | 1 € |
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51 % ähnlichDienstleistungen für den GDI DE Monitor
Strausberg · Offen · Frist 20.10.2026
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Strausberg sucht einen Auftragnehmer für Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags zum GDI DE Monitor. Weitere Angaben zum Leistungsumfang, zur Größenordnung oder zur Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:30 Uhr.
50 % ähnlichArbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Hannover und Hamburg
Bonn · Offen · Frist 21.10.2026
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sucht einen Dienstleister für die Überlassung von Arbeitskräften im Bereich zentrale Dienste an den Standorten Hannover und Hamburg. Dafür soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, über den Leistungen nach tatsächlichem Bedarf abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 48 Monate. Angebote können bis zum 21. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
50 % ähnlichErweiterter Support-Vertrag für Fortinet-Produkte
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft einen erweiterten Support-Vertrag für Fortinet-Produkte. Die Vertragsdauer beträgt 1.095 Tage; weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichUnterstützung beim Betrieb des CAMPUSonline-Systems C@MPUS
Stuttgart · Offen · Frist 09.10.2026
Die Universität Stuttgart beschafft Unterstützung für den Betrieb des CAMPUSonline-Systems C@MPUS im Bereich der Informationstechnologie. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Vertretungen bei Abwesenheiten sowie die Behebung von Störungen. Die Leistung wird für 1.080 Tage im Raum Stuttgart erbracht; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichUnterstützungsleistungen für IT-Betrieb, IT-Consulting und IT-Projektmanagement
Bonn · Offen · Frist 28.09.2026
Das Bundesministerium des Innern (BMI) in Bonn sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen im Bereich IT-Betrieb, IT-Consulting und IT-Projektmanagement. Das offene Ausschreibungsverfahren läuft bis zum 28. September 2026 und umfasst einen Leistungszeitraum von etwa vier Jahren. Qualität und Preis werden bei der Bewertung jeweils zu 50 Prozent gewichtet.
48 % ähnlichWartung und Instandhaltung einer Diesel-Netzersatzanlage in Berlin
Offen · Frist 21.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Diesel-Netzersatzanlage an seinem Standort in Berlin. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr UTC; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
47 % ähnlichSubscription, Support und Professional Services für die Backup-Software Bareos
Offen · Frist 02.10.2026
Die Deutsche Welle am Standort Berlin beschafft eine Subscription sowie Support- und professionelle Dienstleistungen für die Open-Source-Backup-Software Bareos. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
47 % ähnlichRahmenvertrag über gemietete Directus-Self-Hosted-Softwarelizenzen mit Basissupport
Frankfurt am Main · Offen · Frist 09.10.2026
Die DB Systel GmbH in Frankfurt am Main beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags Directus-Self-Hosted-Softwarelizenzen der Stufen Tier 0 bis Tier 4 zur Miete, jeweils einschließlich Basissupport. Der Betrieb der Software erfolgt durch den Auftraggeber in dessen eigener Cloud-Umgebung. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichBodenfeuchtesensoren
Offen · Frist 05.10.2026
Der Deutsche Wetterdienst beschafft Bodenfeuchtesensoren. Der genaue Umfang und die geschätzte Größenordnung sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE6 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: SoftwareOne Deutschland GmbH
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 13.01.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
255 vergleichbare Verfahren, davon 156 mit erfasstem Zuschlag · 136 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 589.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 25 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
operational services GmbH & Co. KG · Frankfurt am Main
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
think about IT GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH & Co. KG · Bonn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B1 Systems GmbH · Vohburg a.d.Donau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Materna Information & Communications SE · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EBP Deutschland GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
itec systems AG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Hessen, nach Vertragsende sortiert.
- Projektmanagement-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Dokumentenmanagement
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.09.2026
Auftragnehmer: Accenture
Vertragsschluss: 20.09.2024
Zuschlagswert: 18.907.500 EUR
- IT-Betriebsplattform für Applikationen des Schulportals Hessen
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: WIIT AG
Zuschlagswert: 6.178.266 EUR
- Rufbereitschaft und Vor-Ort-Support für Polizei- und IT-Verfahren außerhalb der Dienstzeiten
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.10.2026
Auftragnehmer: SINC GmbH
Vertragsschluss: 30.10.2024
Zuschlagswert: 9.564.933 EUR
- Personaldienstleistungen für elektronische Aufenthaltsüberwachung und Verfahrensmanagement
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.11.2026
Auftragnehmer: univativ GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 01.11.2024
Zuschlagswert: 14.463.600 EUR
- Architektur-, Administrations- und Verfahrensmanagement für die SharePoint-Plattform
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.11.2026
Auftragnehmer: SINC GmbH
Vertragsschluss: 17.11.2025
Zuschlagswert: 1.920.000 EUR
- Unterstützungsleistungen für das Dokumentenmanagementsystem der Hessischen Landesverwaltung
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.11.2026
Auftragnehmer: CGI Deutschland Ltd. & Co. KG +1 weitere
Vertragsschluss: 19.11.2024
Zuschlagswert: 22.465.000 EUR
- IT-Betreuung der SAP-Anwendung „Netzgeschäft“
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.11.2026
Auftragnehmer: t.e.a.m. Unternehmensberatung AG
Vertragsschluss: 21.10.2024
Zuschlagswert: 258.544 EUR
- Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone sowie EMM-/MDM-Betrieb und -Weiterentwicklung
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.12.2026
Auftragnehmer: SINC GmbH
Vertragsschluss: 03.12.2024
Zuschlagswert: 6.174.300 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vetreten durch den Vorstand Personal- und Betriebswirtschaft
63067 · Offenbach am Main
beschaffung@dwd.de+49 (69) 8062-01 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Kontakt laut Bekanntmachung
beschaffung@dwd.de+49 (69) 8062-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:08 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.10.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 14:17 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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