Unterstützungsleistungen für das meteorologische Arbeitsplatzsystem NinJo und verbundene Systeme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.06.2025
CPV-Codes
Entwicklung von branchenspezifischer Software (72212100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
397645-2025
Verfahrensnummer
5d76d5c4-b083-4732-ad92-60f05505a328

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Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft Unterstützungsleistungen für das meteorologische Arbeitsplatzsystem NinJo sowie davon abhängige und angrenzende Systeme. Der Leistungsumfang umfasst fachliche und technische Analysen, Planung, Programmierung, Pflege, Dokumentation, Betrieb, Tests sowie Beratung und Unterstützung bei der Neu- und Weiterentwicklung von Software und Modulen. Einzelaufträge können auch von Mitgliedern des NinJo-Konsortiums sowie nationalen und internationalen Partnern des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden; der regionale Bezug ist DE713, und die Frist endet am 21. Juli 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen für das meteorologische Arbeits-platzsystem NinJo sowie von NinJo abhängige oder angrenzende Systeme. Zu den von NinJo abhängigen Systemen zählen alle NinJo-Bibliotheken oder -Module, die in anderen EDV-technischen Systemen verwendet werden. Zu den angrenzenden Systemen und Verfahren gehören insbesondere EDV-technische Systeme, die mit einem NinJo-Service direkt kommunizieren und darüber Daten bzw. Produkte in speziellen Formaten austauschen. Üblicherweise verfügen diese Systeme über spezielle, an NinJo angepasste Module oder Bestandteile. Die Leistungen erstrecken sich auf verschiedene Arbeitsbereiche. Diese Bereiche umfassen alle Arten von fachlichen sowie technischen Analysen-, Planungs-, Programmier-, Pflege-, Dokumentations-, Betriebs-, Test-, und allgemeine Beratungs-/Unterstützungsdienstleistungen. Es kann sich sowohl um die Neuerstellung als auch um die Weiterentwicklung von Software oder Softwaremodulen handeln. Der Deutsche Wetterdienst beauftragt als Auftraggeber die Einzelaufträge. Weitere Bezugsberechtigte neben dem DWD sind die jeweiligen Mitglieder des NinJo-Konsortiums sowie die nationalen und internationalen Partner des Deutschen Wetterdienstes im Rahmen ihrer bestehenden und zukünftigen Partnerschaften bezogen auf das meteorologische Arbeitsplatzsystem NinJo.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungs-, Erstellungs-, Pflege- und Dienstleistungen für das meteorologische Arbeitsplatzsystem NinJo

    Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen für das meteorologische Arbeits-platzsystem NinJo sowie von NinJo abhängige oder angrenzende Systeme. Zu den von NinJo abhängigen Systemen zählen alle NinJo-Bibliotheken oder -Module, die in anderen EDV-technischen Systemen verwendet werden. Zu den angrenzenden Systemen und Verfahren gehören insbesondere EDV-technische Systeme, die mit einem NinJo-Service direkt kommunizieren und darüber Daten bzw. Produkte in speziellen Formaten austauschen. Üblicherweise verfügen diese Systeme über spezielle, an NinJo angepasste Module oder Bestandteile. Die Leistungen erstrecken sich auf verschiedene Arbeitsbereiche. Diese Bereiche umfassen alle Arten von fachlichen sowie technischen Analysen-, Planungs-, Programmier-, Pflege-, Dokumentations-, Betriebs-, Test-, und allgemeine Beratungs-/Unterstützungsdienstleistungen. Es kann sich sowohl um die Neuerstellung als auch um die Weiterentwicklung von Software oder Softwaremodulen handeln.

Anforderungen an deinen Betrieb

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 (Eigenerklärung, Vordruck) Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes: Der Auftrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK, Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen. Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 erforderlich. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 (Eigenerklärung, Vordruck) Für die oben aufgeführten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Verordnung (EU) 2022/576 gilt Folgendes: Der Auftrag wird nur mit einem fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen abgeschlossen, welches nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-LF) vorzulegen. Alternativ wird auch die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch den Auftraggeber akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zuständige Stellen sind z.B. die Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, Finanzämter, IHK, Gewerbezentralregister. Die Vorlage hat dann innerhalb der von der Vergabestelle festgesetzten Frist über die eVergabeplattform zu erfolgen. Weiter ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 erforderlich. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Formblatt (140 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576) ist in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 710820-2025

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