Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst an Wetter- und Radarstandorten

Status
Offen
Angebotsfrist
27.09.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Deutscher WetterdienstProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.08.2026
Bekanntmachungsnummer
595787-2026
Verfahrensnummer
7166935c-5f96-4720-86ac-2405234ac543
CPV-Codes
71356300 · Technische Unterstützung; 77314000 · Grundstückspflege; 90620000 · SchneeräumungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit Sitz in Offenbach am Main beschafft die Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation in Schwerin sowie den Winterdienst am Radar-Standort in Türkheim. Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt und betreffen die Regionen Schwerin und Türkheim. Angebote müssen bis zum 27. September 2026, 21:59 Uhr (UTC), eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Schwerin und der Winterdienst am Radar-Standort Türkheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Schwerin

    Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Schwerin gemäß Leistungsbeschreibung

    Frist: 27.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Winterdienst am Radar-Standort Türkheim

    Winterdienst am Radar-Standort Türkheim gemäß Leistungsbeschreibung

    Frist: 27.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
01) Verfahrensbeschreibung.pdfSonstiges165 KB
02) Angebotsaufforderung.pdfSonstiges100 KB
03) Los 1 LB GS Schwerin.pdfSonstiges4 MB
03) Los 2 LB WiDi Radar Türkheim.pdfSonstiges2,1 MB
04) Angebotsschreiben.pdfAnschreiben71 KB
05) Eigenerklärung zur Eignung.pdfFormular149 KB
06) Eigenerklärung Formblatt 140.pdfFormular51 KB
07) Los 1 Preisblatt GS Schwerin.pdfSonstiges57 KB
07) Los 2 Preisblatt WiDi Radar Türkheim.pdfSonstiges57 KB
08) Los 1 Vertragsvorlage GS Schwerin.pdfVertragsbedingungen164 KB
08) Los 2 Vertragsvorlage WiDi Radar Türkheim.pdfVertragsbedingungen173 KB
09) Erklärung_Bietergemeinschaft.pdfFormular68 KB
10) Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen.pdfSonstiges81 KB
11) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular529 KB
12) Formblatt Informationen zum Datenschutz.pdfFormular181 KB

Anforderungen

Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 886178
Vergleichbare Verfahren233vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag221 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Winterdienst an Wetterstationen und Radarstandorten des Deutschen WetterdienstesDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland29.06.2026 -
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Gelände-, Sensor-, Reinigungs- und Winterdienst an Wetterdienst-StandortenDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland13.07.2026 -
Stationsbetreuung Flugwetterwarten München und NürnbergDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland28.09.2026 -
Geländepflege an der Niederlassung München des DWDDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland26.05.2026 -
Winterdienst einschließlich Verkehrssicherungspflicht am DLR-Standort NeustrelitzDeutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig, Deutschland16.04.2026 -
Stationsbetreuung Flugwetterwarten Hamburg, Bremen und HannoverDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland28.09.2026 -
Winterdienst an den Liegenschaften des Deutschen Wetterdienstes in Hohenpeißenberg und OberschleißheimDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland15.06.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MGMüllers GmbHKröv5118.08.2026195 Tsd. €steigend
FFFFR_GmbHFrankfurt am Main2013.07.2026 - steigend
DDDBK Dachsanierung Inh. Petra BleicherSchiffweiler2003.11.2025 - steigend
YOYounesSchenefeld2012.09.20250,505 €fallend
FYFairBau Yilmaz GmbHHamburg2012.09.20250,505 €fallend
CDCoenaerts DienstleistungenGehrden2031.03.2025 - fallend
CEClean Excellence GmbHBonn2031.03.2025 - fallend
HGHentrich GmbHStadtallendorf2019.02.2025 - fallend
SSStefan SüßGottfrieding1104.09.2026342 Tsd. €steigend
TGTec&Nature GmbHDummerstorf1104.09.2026342 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (44) · Baden-Württemberg (24) · Nordrhein-Westfalen (24) · Sachsen-Anhalt (18) · Mecklenburg-Vorpommern (16) · Brandenburg (16)
DWDeutscher WetterdienstOffenbach am Main3026.08.2026
LSLandesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB MitteMagdeburg926.06.2026
BLBundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg am LechLandsberg719.03.2026
BZBundeswehr-Dienstleistungszentrum ZweibrückenZweibrücken402.04.2026
SHStadtreinigung Hamburg AöRHamburg402.05.2025
VLVerbandsgemeinde Liebenwerda04924 Bad Liebenwerda - OT Zeischa303.09.2026
UBUmweltbetrieb BremenBremen307.08.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main323.01.2026

Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg
  • Baustellenlogistik, Baustellenbewachung, Winterdienst und VerkehrssicherungCBB Construction Building Brandenburg GmbHLandratsamt Karlsruhe - Zentrale VergabestelleKarlsruhe, Deutschland
    05.12.2023noch 18 Monate01.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen der Bildungsstätte SennfeldEinzelunternehmer Richard MichelBerufsgenossenschaft Holz und MetallMainz, Deutschland
    192 Tsd. €
    13.07.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Deutscher Wetterdienst

Aktiv seit 2023 · 58 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr21Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 58 seit 2023Spitze KW 28 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
LGLeonardo Germany GmbH216.06.20261 €
EDEBP Deutschland GmbH209.10.20258 Mio. €
AWAllesreinigung Waldemar Sperber - ARS Cleaner & Security104.09.2026342 Tsd. €
SSStefan Süß104.09.2026342 Tsd. €
GDGenius Dienstleistungen UG104.09.2026342 Tsd. €
NUNFT Umweltdatensysteme GmbH104.09.2026342 Tsd. €
TGTec&Nature GmbH104.09.2026342 Tsd. €
OIOehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH104.09.2026342 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Unterstützungsleistungen für das meteorologische Arbeitsplatzsystem NinJo und verbundene SystemeEBP Deutschland GmbHDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    8 Mio. €
    09.10.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entwicklung, Pflege und Dokumentation meteorologischer Software und AnwendungenAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    100 €
    13.05.2024noch 24 Monate25.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Softwareentwicklung und Pflege für die Bereitstellung von Klima- und KlimametadatenAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    100 €
    13.05.2024noch 24 Monate25.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Planung, Entwicklung und Pflege von Web-Anwendungen für Meteorologie und MesstechnikAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    100 €
    13.05.2024noch 24 Monate25.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Anwenderunterstützung für die Oracle E-Business SuitePROMATIS software GmbHDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    1 €
    11.06.2025noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Meteorologische Ballone in den Größen 350 g, 500 g und 600 g mit integriertem FallschirmVaisala GmbHDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    1 €
    25.02.2025noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Lieferung von Radiosonden DFM-17 mit Heizung ohne DrucksensorGRAW Radiosondes GmbH & Co.KGDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    1 €
    04.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Projektmanagement für aerologische Vertikalsondierungen auf Schiffen im NordatlantikAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    1 €
    25.09.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über isotopfreie Empfängerschutzröhren für C-Band-RadaranlagenAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    1 €
    21.10.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Lieferung isotopfreier TR-Limiter für C-Band-RadaranlagenAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher WetterdienstOffenbach am Main, Deutschland
    04.03.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Stationsbetreuung an vier Flugwetterwarten des Deutschen WetterdienstesOffen - -
17.09.2026Stationsbetreuung an vier Flugwetterwarten in Berlin, Dresden, Erfurt und LeipzigOffen - -
17.09.2026Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten München und NürnbergOffen - -
10.09.2026Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten Hamburg, Bremen und HannoverOffen - -
28.08.2026Gelände- und Sensorpflege sowie Winterdienst an Wetter- und RadarstandortenOffen - -
26.08.2026Stationsbetreuung Flugwetterwarten München und NürnbergVergeben - -
25.08.2026Stationsbetreuung Flugwetterwarten Hamburg, Bremen und HannoverVergeben - -
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