Instandhaltung mobiler Tankanlagen im Digitalfunk der Polizei Nordrhein-Westfalen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
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- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen (50500000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675376-2026
- Verfahrensnummer
- eb86369b-9e5f-40c8-848d-f0ac8072205e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen in Duisburg schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung mobiler Tankanlagen für den Digitalfunk der Polizei aus. Der Bestand umfasst 95 mobile Kraftstofftanks mit je 450 Litern und einen mobilen Kraftstoffcontainer mit 1.000 Litern; Mindestabnahmemengen sind nicht vorgesehen. Die Vereinbarung ist auf 720 Tage angelegt.
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Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von mobilen Tankanlagen im Digitalfunk der Polizei NRW abzuschließen. Die Ausschreibung umfasst Leistungen z.B. Dienstleistungen sowie Lieferleistungen bezogen auf die Instandhaltung an den mobilen Tankanlagen im Digitalfunk. Zur Instandhaltung gehört die Inspektion, Wartung und Instandsetzung von mobilen Tankanlagen im Digitalfunk.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von mobilen Tankanlagen im Digitalfunk der Polizei NRW
Der Instandhaltungsbedarf gemäß der technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B) umfasst den Bestand von 95 mobilen 450 l-Kraftstofftanks und einem mobilen 1000 l-Kraftstoffcontainer. Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf für Instandhaltung in Höhe von ca. 390.000 Euro besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 540.000 Euro beziffert.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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