Rahmenvertrag zur Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen im Kreis Olpe

Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Südwestfalen

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
216.400 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Südwestfalen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe.nrw.de ↗
Bekanntmachungsnummer
662664-2026
Verfahrensnummer
b12f4bbf-d56a-4c16-ad5b-a6a57fb0effd
CPV-Codes
Straßenreinigung (90611000); Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)

Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, schreibt die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Olpe aus. Dazu zählen Spuren von Öl, Kraftstoffen und sonstigen Betriebsmitteln; anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 216.400 Euro. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Olpe

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Olpe

    Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

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