Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen im Märkischen Kreis

Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe.nrw.de ↗
Bekanntmachungsnummer
660940-2026
Verfahrensnummer
f3bf57e0-72e7-4cd2-bb46-8c1cb0016113
CPV-Codes
Straßenreinigung (90611000); Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)

Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, schreibt einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Märkischen Kreis aus. Die Arbeiten betreffen Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel; anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Angaben zur Laufzeit oder zum Umfang der Abrufe sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Märkischen Kreis

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-Kreis

    Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

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