Lieferung von 50 mittleren Drohnensystemen für die Polizei Nordrhein-Westfalen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- CPV-Codes
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- Unbemannte Luftfahrzeuge (34711200)
- Unbemannte Flugkörper (35613000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 243747-2026
- Verfahrensnummer
- b10fa566-149c-4717-8dfb-81a41a82fa14
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen in Duisburg beschafft für das Kompetenzzentrum Drohnen der Polizei Nordrhein-Westfalen 50 mittlere Drohnensysteme mit einer Option auf weitere 50 Systeme. Die Systeme sind für den landesweiten unbemannten Flugbetrieb der Polizei Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage; Angebote können bis zum 8. Mai 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens einen Kauf von mittleren Drohnensystemen für das Kompetenzzentrum Drohnen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ("KDPol"). Die Anforderungen an das Drohnensystem ergeben sich aus dem Technischen Leistungsverzeichnis (Kapitel B).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kauf von mittleren Drohnensystemen für die Polizei NRW
Das Dezernat 43 des LZPD NRW (Polizeifliegerstaffel NRW), hier das Kompetenzzentrum Drohnen der Polizei NRW (KDPol), nimmt die Aufgaben einer landesweiten Zentralstelle für den unbemannten Flugbetrieb der Polizei NRW wahr. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Lieferung von 50 Drohnensystemen sowie einer Option von weiteren 50 Systemen.
Frist: 08.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen und Angaben vor. Ein Anspruch auf Nachforderung seitens der Bieter besteht nicht.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen und Angaben vor. Ein Anspruch auf Nachforderung seitens der Bieter besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 395140-2026
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