Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen

Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe.nrw.de ↗
Bekanntmachungsnummer
663517-2026
Verfahrensnummer
7d491090-9022-4339-98f8-bd05b3c63fe7
CPV-Codes
Straßenreinigung (90611000); Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen (90741000)

Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, schreibt einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel aus. Die Arbeiten betreffen Verkehrsflächen im Kreis Ennepe-Ruhr und in der Stadt Hagen, außerhalb der Ortsdurchfahrten; anfallende Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Angebote können bis zum 29. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis Ennepe-Ruhr und der Stadt Hagen (außerhalb der OD)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)

    Beseitigung von Verunreinigung auf Verkehrsflächen hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GBW vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

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