Abkauf und Verwertung gebrauchter Hardware mit Mini-Wettbewerben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.09.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
150.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.08.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Installation von Computern und Büromaschinen (51600000)
  • Hardwareberatung (72100000)
  • Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
492338-2024
Verfahrensnummer
5322ea05-eb05-4fbd-903f-c4db6f98eb59

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sucht bis zu fünf Unternehmen für eine Rahmenvereinbarung zum Abkauf und zur Verwertung gebrauchter Hardware. Die anschließenden Abrufe erfolgen über Mini-Wettbewerbe; insgesamt können höchstens 150.000 Geräte abgegeben und verwertet werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 150.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 16. September 2024.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Unternehmen für den Abkauf und die Verwertung gebrauchter Hardware.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RV über den Abkauf und die Verwertung von gebrauchter Hardware mit anschließenden Mini-Wettbewerben

    Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Unternehmen für den Abkauf und die Verwertung gebrauchter Hardware. Abrufe erfolgen anschließend in Form von Mini-Wettbewerben. Die Höchstmenge der abzukaufenden und zu verwerteneden Hardware beträgt 150.000 Geräte.

    Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 763881-2024

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