Abkauf und Verwertung gebrauchter Hardware mit Mini-Wettbewerben
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 150.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- CPV-Codes
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- Installation von Computern und Büromaschinen (51600000)
- Hardwareberatung (72100000)
- Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 492338-2024
- Verfahrensnummer
- 5322ea05-eb05-4fbd-903f-c4db6f98eb59
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sucht bis zu fünf Unternehmen für eine Rahmenvereinbarung zum Abkauf und zur Verwertung gebrauchter Hardware. Die anschließenden Abrufe erfolgen über Mini-Wettbewerbe; insgesamt können höchstens 150.000 Geräte abgegeben und verwertet werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 150.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 16. September 2024.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Unternehmen für den Abkauf und die Verwertung gebrauchter Hardware.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RV über den Abkauf und die Verwertung von gebrauchter Hardware mit anschließenden Mini-Wettbewerben
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Unternehmen für den Abkauf und die Verwertung gebrauchter Hardware. Abrufe erfolgen anschließend in Form von Mini-Wettbewerben. Die Höchstmenge der abzukaufenden und zu verwerteneden Hardware beträgt 150.000 Geräte.
Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 763881-2024
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