Leasing dieselbetriebener Polizeifahrzeuge mit polizeispezifischer Ausstattung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 5
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
- CPV-Codes
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- Kraftfahrzeuge (34100000)
- Personenkraftwagen (34110000)
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 238183-2024
- Verfahrensnummer
- f6ae6ec2-e14e-4b67-b989-c2cc4d97b74d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft über eine Rahmenvereinbarung dieselbetriebene Fahrzeuge der Kompakt- und Mittelklasse sowie Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung. In fünf Losen werden voraussichtlich insgesamt 208 Fahrzeuge für Streifen-, Ermittlungs- und Autobahndienste ab Januar 2025 auf Abruf geliefert und je nach Los für 24 bis 60 Monate geleast. Die Rahmenvereinbarungen laufen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2025 und können verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 3. Juni 2024 um 8:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kom-pakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung je Los endet am 31.12.2025. Es besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu verlängern. Weitere Informationen können der Anlage 02 - ergänzende Vertragsbedingungen unter Ziffer 3 entnommen werden. Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 208 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden in den Losen 1 und 3 über einen Zeitraum von 36 Monaten, im Los 2 über 48 Monate, im Los 4 über 24 Monate und im Los 5 über 60 Monaten geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2025 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
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Leistungen nach Losen (5)
LOT-0002 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und Ermittlungsdienste
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Frist: 03.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi oder SUV)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Frist: 03.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (3-jährige Leasingdauer)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Frist: 03.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (2-jährige Leasingdauer)
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Frist: 03.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste bzw. KDD
Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Frist: 03.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und Ermittlungsdienste
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
- 2 %
LOT-0003 · neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi oder SUV)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
- 2 %
LOT-0004 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (3-jährige Leasingdauer)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
- 2 %
LOT-0005 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (2-jährige Leasingdauer)
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
- 2 %
LOT-0006 · silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste bzw. KDD
- Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
- 50 %
- Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
- 6 %
- Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
- 20 %
- Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
- 4 %
- Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
- 10 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
- 8 %
- Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
- 2 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 640671-2024
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