Rahmenvereinbarung für Tank- und Servicekarten im Fuhrparkmanagement
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 32.400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.04.2024
- CPV-Codes
- Tankstellenkreditkarten (30163100)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 213500-2024
- Verfahrensnummer
- 578a34b0-5bff-4619-ac49-04660fd60daa
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz beschafft landesweit Tank- und Servicekarten für seine Bedarfsträger und möchte hierfür eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschließen. Auftraggeber ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 32,4 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 15. Mai 2024 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Tank- / Servicekarten. Das Vergabeverfahren wird landesweit im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von Tank- / Servicekarten für die Bedarfsträger im Land Rheinland-Pfalz.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Tankkarten-Service für das Fuhrparkmanagement des Landes Rheinland-Pfalz
Ziel ist der Abschluss eines Vertrages (Rahmenvereinbarung) mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) zur Bereitstellung und Nutzung von Tank- / Servicekarten für die Bedarfsträger im Land Rheinland-Pfalz.
Frist: 15.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 427782-2024
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