Mittagessen und Vesper für Schulen und Horte in Königs Wusterhausen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.08.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- CPV-Codes
- Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 466651-2026
- Verfahrensnummer
- d6ee3488-4e64-499c-abe0-03785b2616a1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen Anbieter für die Zubereitung, Lieferung und Ausgabe eines warmen Mittagessens an Schultagen sowie für die Vesperversorgung von Hortkindern an Grundschulen. Die Speisen werden im Cook-and-Hold-Verfahren zubereitet und warm angeliefert; zum Auftrag gehören auch die Reinigung der bereitgestellten Räume und die Entsorgung von Speiseresten und Abfällen. Die Leistung ist in drei Lose für Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen aufgeteilt; die angegebene Laufzeit beträgt je Los 730 Tage. Als Dienstleistungskonzession trägt der Anbieter das wirtschaftliche Risiko, und die Stadt garantiert keine Teilnehmerzahl oder Abnahmemenge.
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Leistungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Bereitstellung und Ausgabe eines schultäglichen Angebotes eines gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und warmen Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen (Verpflegungssystem: Warmverpflegung - "Cook & Hold") inkl. Ausgabe sowie Reinigung von zur Verfügung gestellten schulischen Räumen einschl. Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle sowie die Vesperversorgung für Hortkinder an den Grundschulen. Es handelt sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession, d. h. die Bewirtschaftung erfolgt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Aufteilung erfolgt in 3 Lose. Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungs- und Losbeschreibung zu entnehmen
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1 Grundschule Wilhelm Busch, Grundschule Erich Kästner, Gesamtschule Otto Lilienthal
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Fontane Grundschule Niederlehme, Grundschule Zernsdorf (2 Ausgabeküche)
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Grundschule am Krimnicksee, Grundschule Zeesen
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Konzessionsgeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Ausübung dieses Ermessens erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze des § 56 VgV. § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bestell- und Abbestellverfahren siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 20 %
- Preis siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 30 %
- Qualität, siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien Qualität mit folgenden Unterkriterien: Speiseplanwechsel: 8 % Warmhaltezeit: 12 % Weg-Streckenprofil/Puffer: 8% Erweiterter Bio-Anteil: 12 %
- 40 %
- Beschwerdemanagement siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 10 %
- Bestell- und Abbestellverfahren siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 20 %
- Preis siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 30 %
- Qualität, siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien Qualität mit folgenden Unterkriterien: Speiseplanwechsel: 8 % Warmhaltezeit: 12 % Weg-Streckenprofil/Puffer: 8% Erweiterter Bio-Anteil: 12 %
- 40 %
- Beschwerdemanagement siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 10 %
- Bestell- und Abbestellverfahren siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 20 %
- Preis siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 30 %
- Qualität, siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien Qualität mit folgenden Unterkriterien: Speiseplanwechsel: 8 % Warmhaltezeit: 12 % Weg-Streckenprofil/Puffer: 8% Erweiterter Bio-Anteil: 12 %
- 40 %
- Beschwerdemanagement siehe Fb. 227 Zuschlagskriterien
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Konzessionsgeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Ausübung dieses Ermessens erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze des § 56 VgV. § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 704203-2026
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