Rahmenvereinbarung für Baumpflege und Baumfällungen in Königs Wusterhausen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.07.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fällen von Bäumen (77211400)
  • Baumpflege (77211500)
Bekanntmachungsnummer
392387-2025
Verfahrensnummer
356a89be-d667-4ddd-b255-2703b9187ab0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen beauftragt Baumpflege- und Baumfällarbeiten an Straßen, auf öffentlichen Grünflächen und auf kommunalen Grundstücken. Die Leistungen sind auf vier Gebiete aufgeteilt: Zernsdorf und Kablow, Senzig und Zeesen, die Kernstadt sowie Wernsdorf, Niederlehme und Neue Mühle. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 730 Tagen; Angebote müssen bis zum 16. Juli 2025, 7:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für Baumpflege und Baumfällung an den Straßen, auf öffentlichen Grünflächen und auf kommunalen Grundstücken im Stadtgebiet Königs Wusterhausen in 4 Losen (nach Ortsteilen).

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1 - Zernsdorf + Kablow

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Senzig + Zeesen

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Kernstadt

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 - Wernsdorf, Niederlehme, Neue Mühle

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Zernsdorf + Kablow

100 % Preis
100 %

LOT-0002 · Los 2 - Senzig + Zeesen

100 % Preis
100 %

LOT-0003 · Los 3 - Kernstadt

100 % Preis
100 %

LOT-0004 · Los 4 - Wernsdorf, Niederlehme, Neue Mühle

100 % Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 557800-2025

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