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Tägliche Essenversorgung für Kindertageseinrichtungen in Königs Wusterhausen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schulmahlzeiten (15894210)
  • Zubereitung von Mahlzeiten (55321000)
  • Auslieferung von Schulmahlzeiten (55523100)
  • Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
Bekanntmachungsnummer
499642-2026
Verfahrensnummer
c3941970-83ea-4366-9d28-c1030b4b09ce

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen beauftragt die Herstellung und Lieferung einer täglichen Vollverpflegung für die Kinder ihrer Kindertageseinrichtungen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen. Der Leistungsumfang umfasst Frühstück, Mittagessen und Vesper; das Mittagessen wird als Warmverpflegung nach dem Verfahren „Cook & Hold“ bereitgestellt. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, die Angebotsfrist endet am 20. August 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Die Leistung beinhaltet die Herstellung und Lieferung eines täglichen, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften (Voll-)Verpflegungsangebotes (Frühstück, Mittagessen, Vesper) für die Kinder der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile (Verpflegungssystem der Mittagsverpflegung: Warmverpflegung - "Cook & Hold").

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2

    Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Bestell- und Abbestellverfahren Einzelheiten - siehe 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
20 %
Angebotspreis Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
30 %
Qualität Unterkriterien 3.1 Speiseplanwechsel 8% 3.2 Warmhaltezeit 12 % 3.3 Weg-Streckenprofil 8 % 3.4 erweiterter Bioanteil 12 % Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
40 %
Beschwerdemanagement Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
10 %
Bestell- und Abbestellverfahren Einzelheiten - siehe 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
20 %
Angebotspreis Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
30 %
Qualität Unterkriterien 3.1 Speiseplanwechsel 8% 3.2 Warmhaltezeit 12 % 3.3 Weg-Streckenprofil 8 % 3.4 erweiterter Bioanteil 12 % Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
40 %
Beschwerdemanagement Einzelheiten - siehe Formblatt 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692084-2026
  2. 20.07.2026Berichtigung 1-Korrektur Formblatt "Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen" -Korrektur Verfahrensangaben -Information aller Bieter mittels Bieterkommunikation

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