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Fachliche und administrative Projektträgerschaft für die Gesundheitsforschung

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.10.2026
CPV-Codes
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
698514-2026
Verfahrensnummer
6062b25b-6877-4bf3-af34-da9911352761

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sucht Unterstützung bei der fachlichen und administrativen Betreuung seiner Gesundheitsforschungsförderung. Dazu gehören unter anderem die Beratung von Antragstellenden, die Prüfung und Auswahl von Förderanträgen, die Projektverwaltung sowie die Organisation von Workshops und Fachveranstaltungen. Der Auftrag ist dem Raum Berlin zugeordnet; Angebote können bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beauftragt bei der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der AN unterstützt das BMFTR fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und bei der Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen von Fachkommunikation. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Zuwendungsgeber auf nationaler, europäischer und globaler Ebene und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Mit dem Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“ und seinen drei programmatischen Handlungsfeldern “Krankheiten vorbeugen und heilen“, „Medizinischen Fortschritt vorantreiben“ und den „Forschungsstandort stärken“, stärkt die Bundesregierung die Gesundheitsforschung, damit diese den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich begegnen und den Innovationsstandort Deutschland voranbringen kann. Die Leitlinien „Der Mensch im Mittelpunkt“ (u. a. mit den Aspekten „Translation/Transfer“ und „Partizipation“) und „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“ durchdringen alle Handlungsfelder des Rahmenprogramms. Das Programm gibt den strategischen Rahmen vor, innerhalb dessen die Bundesregierung die Gesundheitsforschung an Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft fördert. Leitgedanke des aktuellen Rahmenprogramms ist es, den Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsforschung zu stellen; Patientinnen und Patienten sollen rascher von Innovationen und medizinischem Fortschritt profitieren. Indem Innovationen schneller bei Patientinnen und Patienten ankommen, soll der Gesundheitszustand und damit die Lebensqualität der Bevölkerung kontinuierlich verbessert werden. Für den AN bedeutet dies Zuarbeit zur Gestaltung der Fördermaßnahmen und Organisation und Durchführung von Workshops und Veranstaltungen. Nach der Veröffentlichung von entsprechenden Förderbekanntmachungen obliegen dem AN die Organisation des Auswahlverfahrens und die gesamte Projektadministration. Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung des BMFTR im Bereich der Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträgerschaft „Gesundheitsforschung“

    Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beauftragt bei der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der AN unterstützt das BMFTR fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und bei der Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen von Fachkommunikation. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern und Zuwendungsgeber auf nationaler, europäischer und globaler Ebene und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Mit dem Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“ und seinen drei programmatischen Handlungsfeldern “Krankheiten vorbeugen und heilen“, „Medizinischen Fortschritt vorantreiben“ und den „Forschungsstandort stärken“, stärkt die Bundesregierung die Gesundheitsforschung, damit diese den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich begegnen und den Innovationsstandort Deutschland voranbringen kann. Die Leitlinien „Der Mensch im Mittelpunkt“ (u. a. mit den Aspekten „Translation/Transfer“ und „Partizipation“) und „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“ durchdringen alle Handlungsfelder des Rahmenprogramms. Das Programm gibt den strategischen Rahmen vor, innerhalb dessen die Bundesregierung die Gesundheitsforschung an Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft fördert. Leitgedanke des aktuellen Rahmenprogramms ist es, den Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsforschung zu stellen; Patientinnen und Patienten sollen rascher von Innovationen und medizinischem Fortschritt profitieren. Indem Innovationen schneller bei Patientinnen und Patienten ankommen, soll der Gesundheitszustand und damit die Lebensqualität der Bevölkerung kontinuierlich verbessert werden. Für den AN bedeutet dies Zuarbeit zur Gestaltung der Fördermaßnahmen und Organisation und Durchführung von Workshops und Veranstaltungen. Nach der Veröffentlichung von entsprechenden Förderbekanntmachungen obliegen dem AN die Organisation des Auswahlverfahrens und die gesamte Projektadministration. Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung des BMFTR im Bereich der Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de.

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

18 Dateien · geladen 12.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
1. Angebotsschreiben.docxAnschreiben28 KBKlicken zum Anzeigen
2. Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben536 KBKlicken zum Anzeigen
3. Besondere Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben702 KBKlicken zum Anzeigen
4. Bieterbogen.docxSonstiges46 KBKlicken zum Anzeigen
5. Scientology Schutzklausel.docxSonstiges34 KBKlicken zum Anzeigen
6. Eigenerklärung RUS.docxFormular28 KBKlicken zum Anzeigen
7. Eigenerklärung BundestariftreueG.docxVertragsbedingungen29 KBKlicken zum Anzeigen
8. AGB.pdfSonstiges144 KBKlicken zum Anzeigen
9. Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen374 KBKlicken zum Anzeigen
10. Leistungsbeschreibung_Anlage 1.pdfLVLeistungsverzeichnis983 KBKlicken zum Anzeigen
11. Änderungsregister_Anlage 2.pdfSonstiges142 KBKlicken zum Anzeigen
12. AVV_Anlage 3.pdfSonstiges175 KBKlicken zum Anzeigen
13. Musterbeleihungsbescheid_Anlage 4.pdfSonstiges207 KBKlicken zum Anzeigen
14. Preisblatt_Anlage 5.docxSonstiges29 KBKlicken zum Anzeigen
15. Hinweisblatt zum Datenschutz.pdfSonstiges308 KBKlicken zum Anzeigen
16. Infoblatt Sponsoring und Korruptionsprävention.pdfSonstiges189 KBKlicken zum Anzeigen
17. Verhaltenskodex gegen Korruption.pdfSonstiges162 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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