Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.12.2025
CPV-Codes
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
793478-2025
Verfahrensnummer
b316cbb4-ae01-4750-a620-c8939bd9af7c

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt mit Sitz in Bonn beauftragt den Weiterbetrieb der Bescheinigungsstelle für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage. Zum Auftrag gehören die Prüfung von zuletzt jährlich rund 12.000 Anträgen zu etwa 14.200 Vorhaben, die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie der Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Webanwendungen. Zusätzlich sollen zwei Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz in das Antrags- und Prüfportal integriert werden; die Angebotsfrist endet am 5. Januar 2026 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV. Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheinigung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage) inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)

    Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV. Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheinigung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage) inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.

    Frist: 05.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigie-ren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfor-dern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote an-hand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausge-schlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzel-positionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)

Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

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Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigie-ren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfor-dern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote an-hand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausge-schlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzel-positionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 133992-2026

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