Unterstützung von Transfer-Aktivitäten für GAIIA-Forschungsprojekte in Afrika

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.01.2026
CPV-Codes
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
34001-2026
Verfahrensnummer
2a264164-ebb4-4526-abd7-0386205c9b87

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sucht einen Dienstleister zur Begleitung von sechs GAIIA-Forschungsprojekten. Ziel ist der Transfer von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendung auf dem afrikanischen Kontinent durch Coaching und lokale Vernetzung. Die Vertragslaufzeit beträgt 900 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms

    Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.

    Frist: 03.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 548348-2026

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