Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.03.2025
CPV-Codes
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
190214-2025
Verfahrensnummer
f294d6a2-237d-49a0-91d7-dd112a89c6a9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin sucht einen Dienstleister für den Weiterbetrieb der Bescheinigungsstelle, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der Forschungszulage bewertet. Der Auftrag umfasst zuletzt jährlich rund 12.000 Anträge zu etwa 14.200 Vorhaben, einschließlich Widerspruchs- und Klageverfahren. Zusätzlich sollen bestehende Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen übernommen, betrieben und gepflegt sowie zwei Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz in das Antrags- und Prüfportal integriert werden; die Frist endet am 20. Mai 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV. Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheini-gung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage) inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)

    Mit der Forschungszulage haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 6 FZulG ist Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle. Der Dienstleistungsauftrag umfasst den Weiterbetrieb dieser Bescheinigungsstelle für die Beurteilung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen im Rahmen der steuerlichen Förderung nach dem FZulG iVm. der FZulBV. Daneben umfasst der Auftrag v.a. die Prüfung von zuletzt jährlich 12.000 Anträgen auf Bescheini-gung über zuletzt 14.200 FuE-Vorhaben (1. Antragsschritt zur Forschungszulage) inkl. der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Der Dienstleistungsauftrag umfasst auch die Übernahme, den Betrieb und die Pflege bestehender Software-, Datenbank- und Web-Anwendungen sowie die Integration zweier KI-basierter Funktionen für das Antrags- und Prüfportal.

    Frist: 20.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziffer V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziffer V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 584694-2025

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