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Leistungsbeschreibung
Projektträgerschaft „Gesundheitsforschung“
I. Einführung in die Projektträgerschaft ......................................................................................... 2
II. Programmatik .............................................................................................................................. 5
III. Fachliches Umfeld ....................................................................................................................... 7
IV. Pauschalleistungen .................................................................................................................... 16
A. Allgemein ............................................................................................................................... 16
B. Gremien ................................................................................................................................. 21
C. Begleitende Aufgaben ........................................................................................................... 28
D. Fachkommunikation .............................................................................................................. 29
E. Veranstaltungen .................................................................................................................... 34
F. Projektförderung ................................................................................................................... 36
V. Einheitsleistungen ..................................................................................................................... 38
VI. Wegfallende Leistungen bei Vertragsverlängerung .................................................................. 43
Anhang .................................................................................................................................................. 43
Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen ................................................................. 57
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I. Einführung in die Projektträgerschaft
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR bzw. AG) beauftragt bei
der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von
Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines
effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung,
Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der PT „Gesundheitsforschung“ unterstützt das BMFTR
fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung, bei der strategischen
Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und bei der Verbreitung der Ergebnisse durch
Fachkommunikation. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche, administrative,
betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle
zwischen Antragstellern und Zuwendungsgeber auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Die nachfolgenden Ausführungen in den Abschnitten
I. – III. stellen allgemeine Erläuterungen dar und dienen dem Verständnis des Auftrages und der
Erläuterung der Zusammenhänge. Die zu erbringenden bzw. zu kalkulierenden Leistungen sind ab
Abschnitt IV. aufgeführt.
Das BMFTR macht forschungspolitische Vorgaben für den Förderbereich und setzt die Prioritäten. Zu
neuen Förderschwerpunkten werden gegebenenfalls Förderstrategien als Grundlage künftiger
Fördermaßnahmen und zur Verbesserung von Rahmenbedingungen erarbeitet. Des Weiteren bedient
sich das BMFTR bei Bedarf zur Strategieentwicklung und zur fachlichen Analyse seiner
Förderaktivitäten wissenschaftlicher Begleitkreise. Die Strategieprozesse erfordern einen engen Kontakt
zu den Fachcommunitys und eine teils enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien. Die vom
BMFTR adressierten Begleitkreise sind vom AN fachlich und organisatorisch zu betreuen. Der AN
nimmt darüber hinaus an weiteren Veranstaltungen und Gremien z.B. anderer Ressorts teil, wenn dies
vom BMFTR für erforderlich gehalten wird. Bei der Konzeption der Maßnahmen ist zu berücksichtigen,
dass das verfügbare Instrumentarium der BMFTR-Projektförderung differenziert und zielorientiert
anzuwenden ist. Die Fördermaßnahmen bedürfen zum Teil intensiver Vorbereitungen und Planungen
nicht nur hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen, sondern auch der fördermethodischen bzw.
fördertechnischen Seite.
Der AN unterstützt das BMFTR auch in fachlich-strategischen Fragestellungen. Dazu zählen die
kontinuierliche Beobachtung und Analyse des Forschungssektors und der innovationsrelevanten
Rahmenbedingungen, das Vorhalten und die Aufbereitung spezifischer Informationen, auch in Gebieten
wie z. B. zu neuen Technologien oder zur Ausbildung sowie Beiträge zur strategischen
Weiterentwicklung des Förderbereichs einschließlich der Bewertung des wissenschaftlichen und
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technologischen Entwicklungsstandes durch Erstellung fachlicher Würdigungen ggf. unter Einschaltung
von Sachverständigen.
Aufgabe des AN ist die Unterstützung des BMFTR bei der Erstellung der Förderbekanntmachungen,
die Durchführung begleitender Aktivitäten wie Fachgespräche und Workshops, die Beratung der
Antragsteller, die Planung, Vorbereitung und Durchführung der – vorwiegend internationalen –
Begutachtungsverfahren und nach Entscheidung durch das BMFTR die anschließende Aufnahme
empfohlener Projektvorschläge in die Förderung. Die Betreuung der laufenden Fördermaßnahmen
umfasst u. a. die fachliche und administrative Begleitung der Maßnahmen einschließlich der
Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Zwischen- und Abschlussevaluierungen, die
Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie die Gestaltung von Maßnahmen zur
Fachkommunikation. Dazu gehören auch das Monitoring und die Kommunikation von Aktivitäten und
Ergebnissen dieser Maßnahmen sowie die Unterstützung von Transferaktivitäten.
Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Förderung der Gesundheitsforschung ist die enge
nationale Zusammenarbeit. Das BMFTR arbeitet mit Forschungseinrichtungen, den Ländern, mit
Forschungs- und Mittlerorganisationen (wie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
(HGF), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL), Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG))
zusammen und kommuniziert mit Verbänden und weiteren Interessensvertretern. Die Entwicklung und
Umsetzung der BMFTR-Fördermaßnahmen im Bereich der Gesundheitsforschung weist Querbezüge zu
gesundheitspolitischen Sachverhalten aus der Zuständigkeit des BMG auf, auch die Aktivitäten anderer
Bundesministerien (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ),
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE),
Auswärtiges Amt (AA)) sind berührt. Der AN hat daher auch die Aufgabe, die einschlägigen
fachpolitischen Entwicklungen zu verfolgen und die Ressortzusammenarbeit des BMFTR zu begleiten
und zu unterstützen. Dazu gehört auch die Sichtung der anfallenden Vorgänge insbesondere der
Gesundheits- und Sozialgesetzgebung.
Zu verschiedenen forschungs- und wissenschaftspolitischen Aktivitäten des BMFTR außerhalb des
Verantwortungsbereichs der betroffenen Referate gehen auch Anträge zu Themen der
Gesundheitsforschung ein - beispielsweise für bilaterale Kooperationsprojekte, die von der
internationalen Abteilung des BMFTR gefördert werden oder auch zu Maßnahmen im Rahmen der
Bund-Länder-Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen nach Art. 91b Abs. 1 GG. Der AN
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unterstützt das BMFTR hinsichtlich der fachlichen Bewertung solcher Anträge, jedoch nicht darüber
hinaus.
Deutschland beteiligt sich zudem an mehreren europäischen, multilateralen und internationalen
Partnerschaften zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist die
Bearbeitung von Forschungsfragen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, eine komplementäre
Ergänzung zu den nationalen Forschungsaktivitäten sowie ein zusätzlicher Kenntnisgewinn durch
internationale Expertise und Kooperation. Die Aufgaben des AN umfassen in diesem Zusammenhang –
ggf. in Abstimmung mit weiteren vom BMFTR beauftragten Durchführungsorganisationen - die
Vorbereitung der Bekanntmachungen einschließlich der Abstimmung mit den jeweiligen internationalen
Partnern, die Begleitung der Auswahlverfahren, die administrative Durchführung der
Forschungsförderung sowie ggf. die Teilnahme an Treffen der Partner.
Neben der Betreuung des europäischen und internationalen Fördergeschäfts unterstützt der AN das
BMFTR in fachlich-strategischen Fragestellungen, im internationalen Kontext, zum Beispiel bei
internationalen Verhandlungen im G7- und G20-Format sowie in der Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der
Vereinten Nationen. Dazu zählt insbesondere die kontinuierliche Analyse entsprechender
Verhandlungsdokumente mit Blick auf forschungspolitische Implikationen und Unterstützung bei
eigenen fachlichen Schwerpunktsetzungen.
Hinzu kommt die Unterstützung bei der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art, von Parlament, Medien, Bürgern1, etc. an das BMFTR. Externe Anfragen betreffen Themen der
Gesundheitsforschung in großer Breite, es obliegt dem AN, das BMFTR auch zu Themen außerhalb der
ausgewiesenen Förderschwerpunkte fachlich zu unterstützen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass externe
Anfragen sich oftmals nicht an der Systematik der Förderbereiche orientieren, sondern einen anderen
Ansatz verfolgen. So wird häufig nach einzelnen Krankheiten oder Krankheitsgruppen gefragt.
Angesichts des themenoffenen Charakters einer Reihe von Maßnahmen des BMFTR im Bereich der
Gesundheitsforschung sind daher in diesen Fällen Gesamtauswertungen im Förderbestand der
betroffenen Referate durchzuführen.
Zu den Aufgaben des AN zählt es, in Abstimmung mit dem BMFTR die fachbezogene nationale und
internationale Kommunikation der sich aus dem Fördergeschäft ergebenden Inhalte mitzugestalten und
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet, und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen. 4
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z. T. selbst wahrzunehmen. Zielgruppe der Fachkommunikation sind u. a. Akteure aus Wissenschaft
und Wirtschaft, die an einer FuE-Förderung durch das BMFTR auf dem Gebiet der
Gesundheitsforschung interessiert sein könnten. Daneben sind Informationen für die fachlich
interessierte Öffentlichkeit bereitzustellen, insbesondere zur Programmatik, zu den Ergebnissen und zur
gesellschaftlichen Relevanz der BMFTR-Förderung. Darüber hinaus sollen auch spezifische
Informationen für junge Menschen, die sich für Forschung im Bereich Gesundheit interessieren,
bereitgestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentlichkeitswirksame Einbettung in den
Gesamtkontext BMFTR/Abteilung G durch die für Öffentlichkeitsarbeit und Presse zuständigen
Referate des BMFTR erfolgt.
Im Arbeitspaket „Fachkommunikation“ sollen die unterschiedlichen Kommunikationsinstrumente
untereinander verknüpft und stringent auf die Zielgruppen ausgerichtet werden. Die Koordination aller
in diesem Rahmen durchzuführenden Maßnahmen ist Aufgabe des AN. Die konkrete Umsetzung erfolgt
in enger Abstimmung mit dem BMFTR.
Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen
Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der AN ist im Rahmen des Auftrages an die
Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
Die Leistungsbeschreibung definiert das konkrete inhaltliche Spektrum der PT-Leistungen sowie die
spezifischen Aufgaben und Mengen. Zum Beginn des Vertrages sind die bereits laufenden
Fördermaßnahmen fachlich und administrativ weiter zu betreuen.
Zurzeit wird diese Projektträgerschaft mit ca. 45 wissenschaftlichen und 47 weiteren Mitarbeitern (=
Personenjahre) wahrgenommen.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden auf Grundlage der beigefügten
Rahmenvereinbarung beauftragt.
II. Programmatik
Im Rahmen dieses Auftrages sind Leistungen für das Referat G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und
Lebenswissenschaften“ und die Unterabteilung G1 „Gesundheitsforschung“ zu erbringen.
Die fachlichen Schwerpunkte dieser Referate sind im 2018 veröffentlichten Rahmenprogramm
„Gesundheitsforschung der Bundesregierung“ (https://www.gesundheitsforschung-
bmftr.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf) verankert. Mit diesem 5
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Programm und seinen drei programmatischen Handlungsfeldern “Krankheiten vorbeugen und heilen“,
„Medizinischen Fortschritt vorantreiben“ und den „Forschungsstandort stärken“, stärkt die
Bundesregierung die Gesundheitsforschung, damit diese den großen gesundheitlichen
Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich begegnen und den Innovationsstandort Deutschland
voranbringen kann. Die Leitlinien „Der Mensch im Mittelpunkt“ (u. a. mit den Aspekten
„Translation/Transfer“ und „Partizipation“) und „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“
durchdringen alle Handlungsfelder des Rahmenprogramms. Das Programm gibt den strategischen
Rahmen vor, innerhalb dessen die Bundesregierung die Gesundheitsforschung an Hochschulen,
Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft fördert.
Leitgedanke des aktuellen Rahmenprogramms ist es, den Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der
Gesundheitsforschung zu stellen; Patienten sollen rascher von Innovationen und medizinischem
Fortschritt profitieren. Indem Innovationen schneller bei Patientinnen und Patienten ankommen, soll der
Gesundheitszustand und damit die Lebensqualität der Bevölkerung kontinuierlich verbessert werden.
Das Rahmenprogramm ist dynamisch ausgerichtet, wird stetig geprüft und an aktuelle Entwicklungen
angepasst.
Das Programm hat eine Laufzeit von zehn Jahren (01.01.2019 – 31.12.2028). Im Zeitraum von Juli
2023 bis April 2024 wurde das Rahmenprogramm positiv zwischenevaluiert. Anfang 2029 soll ein neues
Rahmenprogramm in Kraft treten. Für die Konzeption und Entwicklung des neuen Rahmenprogramms
werden etwa zwei Jahre veranschlagt. Für die Entwicklung des neuen Rahmenprogramms ist neben
einer Abschlussevaluation des aktuell laufenden Rahmenprogramms ein Agenda-Prozess zur
Identifizierung der relevanten Forschungsfelder für die kommenden 10 Jahre vorgesehen. Beide
Prozesse erfordern organisatorische Unterstützung durch den AN.
Die Projektförderung und die institutionelle Förderung sind die beiden wesentlichen Instrumente des
BMFTR für die Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Daher
ist eine enge und miteinander verzahnte Zusammenarbeit des Referats, das die Umsetzung, Bewertung
des aktuellen Rahmenprogramms und die Neuentwicklung des folgenden Rahmenprogramms
koordiniert (G-G), mit den Referaten notwendig, die die Projektförderung und die Förderung von
Einrichtungen in den jeweiligen programmatischen Handlungsfeldern maßgeblich inhaltlich
verantworten. Umgekehrt dienen kontinuierliche Rückmeldungen von allen an der Projektförderung und
der Förderung von Einrichtungen beteiligten Akteure als wegweisende Impulse für eine aktuelle und
praxisrelevante strategische Weiterentwicklung der Förderprogrammatik. Diese starke Interdependenz
spiegelt sich auch in den Leistungen dieses Auftrags wider. So ergeben sich beispielsweise aus den
Themen und Programmen der medizinischen Forschung unmittelbare Anknüpfungspunkte für die
Forschungsthemen der Nationalen Dekade gegen Krebs oder auch der globalen und öffentlichen
Gesundheit sowie der Frauengesundheit. Z.B. müssen Aspekte der Prävention und Versorgung bei
medizinischen Forschungsthemen stets mitgedacht werden, umgekehrt haben Forschungsarbeiten und
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ihre Ergebnisse zu bestimmten Erkrankungen eine unmittelbare Rückwirkung auf Aspekte der
Gesundheitspolitik, Versorgungsqualität und ethischen Leitlinien im Gesundheitswesen. Ebenso enge
fachliche Verknüpfungen gibt es zwischen der medizinischen Forschung und der Forschung für globale
Gesundheit, z.B. mit Blick auf Zusammenhänge zwischen Infektionskrankheiten und nicht
übertragbaren Erkrankungen im nationalen und internationalen Raum. Die enge Kooperation der
Referate zeigt sich zudem in der gemeinsamen Abstimmung bei der Ausarbeitung von Förderrichtlinien,
beispielweise zu den Themen Frauengesundheit und Krebs. Zudem finden sich in allen fachspezifischen
Themen- und Programmschwerpunkten Aspekte der in den Leitlinien des Rahmenprogramms
dargestellten Querschnittsthemen, die referatsübergreifend umgesetzt und weiterentwickelt werden
müssen.
Die im Jahr 2025 beschlossene Hightech Agenda Deutschland bildet einen weiteren wichtigen
Schwerpunkt für die Arbeit des Referats G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und
Lebenswissenschaften“ und der Abteilung G „Gesundheit und Lebenswissenschaften“. Insbesondere die
Schlüsseltechnologie „Biotechnologie“ und das strategische Forschungsfeld „Gesundheitsforschung“
nehmen für die Arbeit der Referate eine zentrale Rolle ein. Der AN unterstützt den AG fachlich und
organisatorisch bei der Umsetzung der die Gesundheitsforschung betreffenden Aspekte der Hightech
Agenda Deutschland.
Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung im
Bereich Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de .
III. Fachliches Umfeld
Das Grundsatzreferat der Abteilung G – „Gesundheit und Lebenswissenschaften“, ist verantwortlich für
die Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung,
einschließlich der übergreifenden Fachkommunikation und der Betreuung des Forums
Gesundheitsforschung mit seinen Arbeitsgruppen. Darüber hinaus ist Referat G-G koordinierend
verantwortlich für Digitalisierung, Prävention, Transfer und Partizipation in den Lebenswissenschaften
sowie der Koordinierung der Schlüsseltechnologie „Biotechnologie“ (nicht Bestandteil dieses
Vertrages) und des strategischen Forschungsfelds „Gesundheitsforschung“ (im Rahmen dieses
Vertrages) in der Hightech Agenda Deutschland.
Die fachlichen Zuständigkeiten für die Grundsatzfragen in der Gesundheitsforschung und den
Lebenswissenschaften, die Umsetzung durch Projektförderung sowie die institutionelle Förderung sind
in den jeweiligen Fachreferaten angesiedelt. Im Forum Gesundheitsforschung mit seinen
Arbeitsgruppen werden dabei konkrete Empfehlungen zur Projektförderung sowie Diskussionsbeiträge
7
[Seite 8]
für die Weiterentwicklung der institutionellen Förderung und der Gesundheitsforschungslandschaft in
Deutschland erarbeitet.
Handlungsfeld 1: Krankheiten vorbeugen und heilen
Stärkung der krankheitsbezogenen Forschung
Das BMFTR hat gemeinsam mit weiteren Partnern Anfang 2019 unter dem Dach des
Rahmenprogramms Gesundheitsforschung die Gesamtstrategie Nationale Dekade gegen Krebs (NDK)
ausgerufen.
Es werden Maßnahmen der Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs
entwickelt und umgesetzt. Der Bedarf an fachlicher Unterstützung des BMFTR bei Abstimmungen (z.B.
BMG) und bei der Beantwortung externer Anfragen u.a. aus dem Parlament und aus der Presse ist hoch.
Die laufende Förderung betrifft u.a. die Themenfelder Survivorship, Alter und Krebs sowie
geschlechtersensible Krebsforschung. Die Förderstrategie und – maßnahmen im Rahmen der
Aktivitäten der Krebsdekade, werden stetig weiterentwickelt. Ebenso ist zum Ende der NDK im Jahre
2029 die Evaluierung auf der einen sowie die Nachhaltigkeit und strukturelle Weiterentwicklung auf
der anderen Seite aktiv zu begleiten.
Das BMFTR wird sich mit der Weiterentwicklung des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen
(NCT) und des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung (DKTK) befassen. Der AN
hat diesen Prozess nach Bedarf zu begleiten und zuwendungsrechtlich zu betreuen und allgemeine
Unterstützungsarbeiten zu leisten. Die davon abzugrenzende institutionelle Förderung ist nicht
Gegenstand des Auftrages.
Das BMFTR hat gemeinsam mit weiteren Partnern am 30.01.2026 die Nationale Dekade gegen
Postinfektiöse Erkrankungen (2026-2035) ausgerufen. Zur Ausgestaltung der Dekade wurde im Februar
2026 ein zentraler Steuerungskreis konstituiert, dem zunächst drei Arbeitsgruppen zu den
Themenfeldern Translationsforschung, Daten & Bioproben sowie versorgungsnahe Forschung
angeschlossen werden. Die Unterstützungsarbeit im und um das Steuerungsgremium herum erfordert
neben der Begleitung der Gremien-/Arbeitssitzungen und der Planung und Umsetzung
zielgruppenspezifischer Veranstaltungsformate auch Maßnahmen des Capacity Buildings.
Erste Fördermaßnahmen in 2026 betreffen den Aufbau einer umfangreichen Datenbasis zu
postinfektiösen Erkrankungen auf der Grundlage von Daten, Strukturen und Vorarbeiten der Kohorten
des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) und der NAKO Gesundheitsstudie. Zudem werden
Klinische Studien mit dem Fokus auf postinfektiöse Erkrankungen gefördert. Dies stellt eine Maßnahme
dar, die sich an der Förderrichtlinie „Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“
8
[Seite 9]
(mit Modulen 1 bis 3) orientiert. Weiterhin sind zwei Förderrichtlinien zu Forschungsvorhaben entlang
der Translationskette geplant. Förderstrategie und – maßnahmen der Dekade gegen Postinfektiöse
Erkrankungen werden stetig weiterentwickelt.
Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist durch fortlaufende Aktivitäten der
Öffentlichkeitsarbeit zu flankieren.
Die Nationale Demenzstrategie, welche in Rahmen der Federführung von BMG und BMBFSFJ auch
durch das BMFTR (übergreifend im Referat „Außeruniversitäre Einrichtungen der
Lebenswissenschaften“) betreut und aktuell erneuert wird, ist fachlich-inhaltlich sowie im Hinblick auf
Sitzungen organisatorisch zu begleiten.
Eine etablierte Förderlinie der Projektförderung betrifft Forschungsverbünde zu Seltenen Erkrankungen,
als Teil des politischen Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltenen Erkrankungen
(NAMSE-Prozesses). Gefördert wird die translationsorientierte Forschung zur Aufklärung von
Krankheitsursachen und zur Entwicklung neuer Diagnose- und Therapiekonzepte. Die Förderung im
Bereich Seltene Erkrankungen wird im Lichte der Entwicklungen zum Aufbau des Deutschen Zentrums
für Kinder- und Jugendgesundheit (siehe unten) neu zu justieren sein. Dies wird auf Basis einer
vorherigen externen Evaluation erfolgen, mit der der Förderschwerpunkt zu Seltenen Erkrankungen
hinsichtlich der Erreichung der Förderziele und seiner Auswirkungen auf die deutsche
Forschungslandschaft zu Seltenen Erkrankungen bewertet wird. Aufgabe des AN ist es, den Prozess der
Neuausrichtung konzeptionell zu begleiten. Seine Aufgabe ist ferner, das BMFTR im NAMSE-Prozess
zu vertreten und an den Sitzungen der NAMSE sowie an seinen Arbeits- und ausgewählten
Unterarbeitsgruppen teilzunehmen.
Weiterhin fördert das BMFTR interdisziplinäre Maßnahmen zur Erforschung krankheitsübergreifender
und krankheitsspezifischer Pathomechanismen.
Es werden mehrere europäische und internationale Fördermaßnahmen gefördert, zu denen in
Abstimmung mit den internationalen Partnern regelmäßig Förderbekanntmachungen veröffentlicht
werden: European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD), ERA-NET on Translational Cancer
Research (TRANSCAN). Zusätzlich werden zurzeit noch Projekte zu den auslaufenden
Fördermaßnahmen CVD, E-RARE, EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research
(JPND) und NEURON gefördert, die betreut und abgewickelt werden müssen.
Im Rahmen des 9. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (HEU;
2021-2027) wurde eine neue Europäische Partnerschaft (EP) „ERA4Health“ aufgebaut, in die einige der
bisher eigenständigen Fördermaßnahmen einfließen. 2026 startete die EP „BrainHealth“, in die JPND
und NEURON aufgenommen wurden. Des Weiteren wurde eine Partnership on Rare Diseases under
Horizon Europe (ERDERA) etabliert, in welcher EJP RD aufgegangen ist.
9
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Zudem nimmt das BMFTR an der EP PerMed, einer Europäischen Partnerschaft zur Personalisierten
Medizin, mit mehr als 60 Partnern aus 28 Ländern und 11 Regionen teil. Hierin werden seit 2024
jährliche Förderbekanntmachungen zur Förderung multinationaler, kooperativer Forschungsprojekte
zur personalisierten Medizin veröffentlicht (Joint Transnational Calls, JTC2024-2030).
Die Vorbereitungen des 10. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“
und seiner neuen Struktur für europäische Partnerschaften sowie die Umsetzung der bestehenden
Partnerschaften bedürfen vielfältiger nationaler und internationaler Abstimmungen.
Globale Forschungsaufgaben gemeinsam angehen Aktuelle Maßnahmen im Bereich der Forschung für Globale Gesundheit sind bspw. die Beteiligung an
der Europäischen Partnerschaft „European and Developing Countries Clinical Trials Partnership
(EDCTP)“ oder die Vernetzungsplattform für Forschung zur globalen Gesundheit (German Alliance for
Global Health Research (GLOHRA): www.globalhealth.de).
Ein weiterer großer Förderbereich ist die One Health- und Infektionsforschung inklusive der
Themenbereiche antimikrobielle Resistenzen und Zoonosen, mit nationalen Fördermaßnahmen sowie
der deutschen Beteiligung am Global Antimicrobial Resistance Research and Development Hub
(https://www.gesundheitsforschung-BMFTR.de/de/globale-gesundheit-9453.php), an europäischen
Partnerschaften wie “One Health AMR“ und multilateralen Initiativen wie „Coalition for Epidemic
Preparedness Innovations“ (CEPI).
Auch die Forschung zu Pandemieprävention und –reaktion ist davon umfasst, was die Bereiche
Infektionsforschung/One Health, Globale Gesundheit und Public Health berührt. Hierunter fallen neben
nationalen Maßnahmen u.a. die Beteiligung an der europäischen Partnerschaft BE READY.
Neben zahlreichen Maßnahmen der nationalen Projektförderung betreut das Referat „Medizinische
Forschung, globale Gesundheit“ als Besonderheit mehrere Fördermaßnahmen in internationaler
Kooperation, z.B. die Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika
(RHISSA) und mehrere Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs), bei denen eng mit den
internationalen Partnern und den vom BMFTR betrauten Durchführungsorganisationen
zusammengearbeitet wird und eine übergreifende Koordination erfolgen muss. So werden die
Forschungsnetzwerke derzeit gemeinsam vom Auftragnehmer und der Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit betreut. Die Produktentwicklungspartnerschaften werden derzeit von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau betreut. Hier ist eine koordinierende Zusammenarbeit mit Blick auf die vom
Auftragnehmer für das Referat betreuten weiteren Fördermaßnahmen erforderlich.
Frauenspezifische und geschlechtersensible Gesundheitsforschung vorantreiben
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Geschlechtersensible Medizin und insbesondere frauenspezifische Gesundheitsthemen sind lange Zeit
in der medizinischen Forschung vernachlässigt worden. Um diesen Schwerpunkt nachhaltig zu stärken
und die Gesundheitsförderung aller Geschlechter in den Blick zu nehmen sowie die Diagnostik und
Behandlung von Erkrankungen geschlechtersensibel zu gestalten, fördert das BMFTR verschiedene
Maßnahmen. Hierunter fallen aktuell die Förderrichtlinien „Pathomechanismen der Endometriose“ und
„Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden“. Zudem fördert das
BMFTR aktuell Projekte, die daran arbeiten, die Datenlücke zwischen den Geschlechtern, den
sogenannten ‚Gender Data Gap‘, zu zahlreichen Erkrankungen in der klinischen Forschung zu schließen
und eine geschlechtersensible Diagnostik und Therapie sowie Anwendung medizinischer Technik zu
ermöglichen.
Public-Health-Forschung Die Public Health Forschung nimmt die Förderung der Gesundheit auf gesellschaftlicher Ebene in den
Blick. Dabei sind die Untersuchung spezifischer Bevölkerungsgruppen, mit dem Fokus auf Prävention
und Gesundheitsförderung sowie eine enge Einbindung von Praxis- und Politikakteuren, zentrale
Elemente dieses Forschungsbereiches (https://www.gesundheitsforschung-BMFTR.de/de/public-
health-9442.php). Neben sozialen Determinanten von Gesundheit gewinnt thematisch das
Forschungsfeld Umwelt und Gesundheit zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Maßnahmen umfassen
derzeit bspw. die Förderung von (Verbund-)Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Professuren
in den Bereichen der Präventions- und Versorgungsforschung, z.B. zu den Themen Geriatrie und Pflege,
sowie zum Thema Umwelt und Gesundheit, die Beteiligung an der ERA4Health Partnerschaft sowie die
Beteiligung des BMFTR am Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Strukturen der medizinischen Forschung Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung hat zum Ziel, dass sich institutionelle Förderung und
Projektförderung stärker gegenseitig ergänzen und mehr als bisher miteinander verzahnt werden. Es ist
Aufgabe des AN, diesen Prozess zu unterstützen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Deutschen
Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) die im Weiterleitungsmodell per Projektförderung finanziert
werden. Folgende DZG sind bereits gegründet:
Deutsches Zentrum für Diabetesforschung (DZD),
Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF),
Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK),
Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL).
Aufgabe des AN ist es, den AG fachlich-inhaltlich bei der Begleitung der bestehenden DZG zu
unterstützen. Darüber hinaus ist Zuarbeit zu administrativen Fragen zu leisten, die im Rahmen der
Weiterleitung von Fördermitteln an die Letztzuwendungsempfänger in den DZG, soweit sie auf dem
Weg der Projektförderung erfolgt, entstehen. 11
[Seite 12]
Das Referat „G13“ ist mit dem Auf- und Ausbau von zwei weiteren DZG befasst. Auf Basis der
„Richtlinie zur Förderung einer Ausbauphase für das künftige Deutsche Zentrum für Psychische
Gesundheit“ vom 21.08.2024 werden die 27 Forschungsinstitutionen, die das künftige Deutsche
Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) bilden, von 2025 – 2030 mit insgesamt 120 Mio. Euro
Projektfördermitteln finanziert. Das künftige Deutsche Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit
(DZKJ) bilden 21 Forschungseinrichtungen. Diese erhalten noch bis Mitte 2027 eine Aufbauförderung
im Rahmen der Projektförderung in Höhe von 24 Mio. Euro/Jahr. Mitte 2026 ist die Veröffentlichung
einer beschränkten Förderrichtlinie für eine fünfjährige Ausbauphase (in Analogie zum DZPG) ab Mitte
2027 geplant. Etwa 18 Monate vor Ende der jeweiligen Ausbauförderung sollen die erzielten Ergebnisse
sowie ein Konzept für die wissenschaftlich-translationale Weiterentwicklung durch internationale
Wissenschaftler evaluiert werden. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Begutachtung und die
Ergebnisse der Verhandlungen über die gemeinsame Förderung von DZPG und DZKJ zwischen Bund
und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) entscheiden über Art, Umfang und
Dauer der Anschlussförderung. Derzeit bereitet der Wissenschaftsrat eine Analyse des DZG-
Gesamtsystems vor, die der GWK Mitte 2028 vorgelegt werden soll. Während des GWK-Prozesses ist
ein besonderes Maß an fachlicher Unterstützung durch den AN notwendig, insbesondere im Hinblick
auf eine Unterstützung von Fachkommunikation, Zuarbeit zu Reden und parlamentarischen Vorgängen
sowie Zuarbeit zur Beantwortung von Anfragen Dritter.
Eine weitere bestehende strukturelle Fördermaßnahme ist die NAKO Gesundheitsstudie. Das BMFTR,
13 Bundesländer und die vier beteiligten Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren finanzieren die NAKO von 2013 bis 2028 mit insgesamt rund 383 Millionen Euro.
Der Zuwendungsempfänger (ZE) ist der NAKO e.V., der die Mittel entsprechend der Vorhabenplanung
an die Studienzentren weiterleitet. Das Projekt wird von Bund und Ländern über einen GWK-
Fachausschuss gesteuert, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Der AN nimmt an den Sitzungen des
GWK-Fachausschusses teil und prüft die im Rahmen des Controllings vierteljährlich vom ZE
vorgelegten Berichte zum Projektfortschritt. Der AN wird den AG darüber hinaus bei der
Entscheidungsfindung bzw. bei den Abstimmungen mit den Ländern in Bezug auf die Forschungspolitik
nach 2028 unterstützen.
Handlungsfeld 2: Medizinischen Fortschritt vorantreiben
Das BMFTR setzt sich für den strukturellen Erhalt und der besseren Verankerung der klinischen und
translationalen Forschung in der reproduktiven Medizin ein. Hierzu wurden im Rahmen einer
Fördermaßnahme des BMFTR interdisziplinäre Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit im
universitätsmedizinischen Bereich geschaffen. Zudem werden durch gezielte Maßnahmen der
Projektförderung ausgewählte Aspekte der reproduktiven Medizin gestärkt. Hier engagiert sich das
BMFTR aktuell mit einer Förderrichtlinie zu „Neuen Verhütungsmitteln für alle Geschlechter“.
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Das Innovationsfeld Personalisierte Medizin wird vom BMFTR derzeit im Rahmen einer
Fördermaßnahme zu Translationsprojekten in der Personalisierten Medizin sowie der Teilnahme an der
EP PerMed (siehe oben) adressiert.
Handlungsfeld 3: Forschungsstandort stärken
Im Handlungsfeld „Forschungsstandort stärken“ liegen die Schwerpunkte der Förderung in den
Bereichen Stärkung der Evidenz und Qualität der translationalen Forschung und Strukturelle Stärkung
der Hochschulmedizin.
Stärkung der Evidenz und Qualität der translationalen Forschung
Im Rahmen der Klinischen Studien fördert das BMFTR seit vielen Jahren wissenschaftsgetriebene
klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung in einer themenoffenen Förderlinie
mit mehreren Modulen zur Unterstützung des Transfers von Forschungserkenntnissen in die Praxis und
damit zur Einführung von innovativen Therapiekonzepten in das Gesundheitssystem. Gefördert werden
darüber hinaus wissenschaftsinitiierte frühe klinische Studien bis Phase II nach internationalen
Standards. Zurzeit wird eine Förderbekanntmachung zu frühen klinischen Studien erarbeitet.
Als Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 fördert
BMFTR auch European Clinical Research Infrastructure Network (ECRIN). ECRIN ist eine
biomedizinische Forschungsinfrastruktur des ESFRI (European Strategy Forum on Research
Infrastructures).
Aufbauend auf der in 2020 begonnenen „Förderung einer nachhaltigen Netzwerkstruktur für
Forschungspraxen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der Forschung“ im Rahmen des Masterplans
Medizinstudium 2020 fördert das BMFTR seit 2025 Studien der klinischen Forschung im Rahmen von
Forschungspraxen-Netzwerken in der Allgemeinmedizin (Bekanntmachung von Juli 2024). Durch die
Stärkung der Durchführung von Studien der klinischen Forschung in der Allgemeinmedizin sollen
Evidenzlücken in der Allgemeinmedizin geschlossen werden. Zudem wird die zuvor aufgebaute
Netzwerkstruktur erhalten und den Infrastrukturen ermöglicht, sich langfristig zu etablieren und
weiterzuentwickeln.
Strukturelle Stärkung der Hochschulmedizin
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin langfristig zu sichern, müssen
inhaltliche und strukturelle Veränderungen in der Hochschulmedizin bzw. an den Universitätsklinika
angestoßen werden. Das BMFTR wirkt in diesem Sinne in den Abstimmungsprozessen der
Bundesregierung zur Reform des Medizinstudiums z.B. im Rahmen des Masterplan Medizinstudium
13
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2020 mit. Das BMFTR hat eine Förderinitiative zum Auf- und Ausbau von Advanced Clinician Scientist
(ACS) Programmen aufgelegt. Die standortübergreifende Vernetzung aller geförderten ACS ist im
Rahmen der ersten Förderrunde des BMFTR angestoßen worden. Bei der Planung und Durchführung
weiterer Aktivitäten ist der AN unterstützend involviert. Der AN initiiert im Rahmen der aktuellen
zweiten Förderrunde weitere Konferenzen und Workshops der Zuwendungsempfänger gemäß einem
mit dem BMFTR abzustimmenden Konzept und nimmt an diesen Veranstaltungen teil.
Darüber hinaus fördert das BMFTR den forschungsbezogenen Aufbau der Medizinischen Universität
Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) in Form einer projektförmigen Bundesmaßnahme mit Mitteln aus dem
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Diese
Maßnahme soll von 2025 bis 2038 in voraussichtlich drei Förderphasen erfolgen (Startphase,
Aufbauphase, Konsolidierungsphase). Der Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus erfolgt sowohl
über den Bund (BMFTR) als auch aus StStG-Mitteln des Landes Brandenburg. Aufgrund der
inhaltlichen Besonderheiten und des hohen Fördervolumens hat der AN hier besondere
Unterstützungsleistungen gegenüber dem Zuwendungsempfänger MUL-CT und dem BMFTR, auch in
der Abstimmung mit dem Land Brandenburg, zu erbringen.
Der Wissenschaftsrat stellt ein wichtiges Beratungsgremium des Bundes dar. Er befasst sich regelmäßig
mit den Strukturen und Aufgaben der Hochschulmedizin und gibt entsprechende Stellungnahmen und
Bewertungen ab, die durch den Ausschuss Medizin des Wissenschaftsrates vorbereitet werden. Das
Referat G13 nimmt für BMFTR an den Sitzungen des Ausschusses teil.
Seit dem 01.04.2020 wird das komplexe Vorhaben „Netzwerk Universitätsmedizin“ (NUM) im Rahmen
der Projektförderung gefördert. ZE ist die Charité – Universitätsmedizin Berlin -, die die Mittel an die
anderen 37 Universitätskliniken (LZE) weiterleitet. Mit der Überführung des NUM in die institutionelle
Förderung im Jahr 2026, wird die Projektförderung für das zentrale Projekt zum 31.12.2026 auslaufen.
Zusätzlich erhält das NUM in den Jahren 2026-2029 Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klima (SVIK), die im Rahmen der Projektförderung zunächst im Weiterleitungsmodell an die Charité
und später an die NUM GmbH vergeben werden.
Wichtige politische Zielsetzungen sind die Stärkung der Hochschulmedizin, die Förderung des
Transfers biomedizinischer Forschungsergebnisse in Anwendung und Industrie sowie die Einbindung
bestehender Strukturen der Gesundheitsforschung in eine Spitzeninitiative Hochschulmedizin. Darauf
aufbauend erarbeitet Referat G13 eine Förderinitiative zur Stärkung von Transfer und Wertschöpfung
in der Hochschulmedizin, die gezielt die Herausforderungen beim Transfer in der medizinischen
Forschung adressiert. Die Initiative soll mit Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und
Klimaneutralität finanziert werden und zahlt auf die Ziele der Hightech-Agenda Deutschland ein. Die
Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung ist für Q4 2026 geplant. Die Förderung ist auf fünf Jahre
angelegt.
14
[Seite 15]
Die vorgenannten Strukturen der Hochschulmedizin sowie Förderschwerpunkte und Maßnahmen
müssen regelmäßig wissenschaftlich begutachtet werden. Die Begutachtung der jeweiligen
universitären oder universitär-angebundenen Einrichtungen und Infrastrukturen (z.B. DZG, Berliner
Institut der Gesundheitsforschung (BIH), NUM) bedarf hierbei einer geeigneten fachlichen Begleitung
durch den AN.
Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung im
Bereich Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de.
Im Jahr 2026 stehen im Bereich Gesundheitsforschung für die Projektförderung rund 340 Mio. € zur
Verfügung (incl. Kosten für den AN). Hinzu kommen Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion
(InvKG) und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Es werden ca. 1.350
laufende Vorhaben betreut, davon ca. 370 Vorhaben im Rahmen internationaler Maßnahmen, z.T. mit
ausländischen Zuwendungsempfängern (Stand: August 2026).
Die im Rahmen der Projektträgerschaft zu erbringenden Pauschal- und Einheitsleistungen sind in den
nachfolgenden Abschnitten näher definiert.
15
[Seite 16]
IV. Pauschalleistungen
Alle erstellten Dokumente sind dem AG in bearbeitungsfähiger Dateiform zu übersenden.
A. Allgemein
- Beobachtung und Analyse von Forschung, Entwicklung und Anwendung im Themenbereich der
Gesundheitsforschung und Unterstützung bei der Erstellung von Planungsunterlagen und
Konzepten zur Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung und zur Auflage neuer
bzw. der Weiterentwicklung bestehender Förderschwerpunkte und – maßnahmen:
1.1. Fortlaufende Verfolgung der nationalen und internationalen forschungspolitisch relevanten
Entwicklungen (Veröffentlichungen, Berichte, Studien, Recherchen, Internet u. a. Medien)
sowie Erstellung von entsprechenden Kurz-Informationen (Newsletter-Format) mit
Weiterleitung von relevanten Dokumenten bzw. Links (per E-Mail; ca. 60 p.a., je ca. 1 DIN-
A4-Seiten)
1.2. Recherche und Aufbereiten von Informationen zum Stand der Forschung sowie zur derzeitigen
Struktur der jeweiligen deutschen Forschungscommunity, durch Vergleiche der Situation von
Forschung und Forschungsstrukturen in einem bestimmten Forschungsfeld in Deutschland mit
der in anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern; BMFTR-relevante
Informationen und förderrelevante Erkenntnisse sind entsprechend aufzubereiten und an das
BMFTR zu übermitteln, z.B. in Form von Ergebnis-Vermerken und mündlichen Berichten im
Rahmen von regelmäßigen Jour fixe (siehe Pkt. IV. A.5, C.6 und C.7) (ca. 6 p.a., je bis 3 DIN-
A4-Seiten)
1.3. Beobachtung der aktuellen wissenschaftlichen Entwicklung durch Auswertung von
Fachpublikationen (Anlassbezogen ca. 10 p.a., je bis zu 5 DIN-A4-Seiten) sowie durch Besuch
externer Fachtagungen/Workshops/Nutzertreffen/Konferenzen (ca. 40 p.a, je 1 bis 2
Mitarbeiter/innen des PT); Aufbereitung der BMFTR-relevanten Informationen und
förderrelevanten Erkenntnisse sowie Übermittlung an das BMFTR, z.B. in Form von Ergebnis-
Vermerken, Konferenzberichten (je ca. 1 bis 2 DIN-A4-Seiten)
1.4. Fortlaufende und anlassbezogene Berichterstattung über Trends in der Gesundheitsforschung
und, soweit einschlägig, angrenzenden Wissenschaftsgebieten sowie Erarbeitung von
Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Programms; Bewertung des wissenschaftlichen
und technologischen Entwicklungsstandes; Vorhalten und Aufbereiten branchenspezifischer
Informationen, z.B. zu neuen relevanten Technologien oder spezifischen Themen der
Ausbildung; Zusammenstellung der aktuellen Forschungsfragen und Eingrenzung der im
Rahmen der BMFTR-Förderung zu bearbeitenden Themen. Diese Informationen sind so
16
[Seite 17]
aufzubereiten, dass sie auch für einen fachfremden Leser mühelos und schnell verständlich sind
(ca. 8 p.a., ca. 5 DIN-A4-Seiten).
1.5. Laufende Verfolgung der strategischen Planung der Forschungsorganisationen (Jahresberichte,
Nutzertreffen, Veröffentlichungen) und anlassbezogene Berichterstattung in den regelmäßigen
Jours fixes (siehe Pkt. IV. C.6. und C.7.);
1.6. Austausch mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesundheitsversorgung, z.B. DFG
oder Wissenschaftsrat; Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, z.B. Fach- und
Expertengesprächen von Wissenschaftsorganisationen, Akademien, wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Branchen- und Berufsverbänden etc., Initiierung und Durchführung von
Gesprächen mit wissenschaftlichen Experten, Wissenschaftsmanagern, (potentiellen)
Anwendern, Unternehmens- und Verbandsvertretern u.a. (ca. 40 p.a., je 1 bis 2 Mitarbeiter des
PT); Aufbereitung der BMFTR-relevanten Informationen und förderrelevanten Erkenntnisse
sowie Übermittlung an das BMFTR, z.B. in Form von Ergebnis-Vermerken und mündlichen
Berichten im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes (siehe Pkt. IV. A.5, C.6 und C.7) (je ca. 1
bis 2 DIN-A4-Seiten)
- Unterstützung der Evaluation des laufenden Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (spätestens
Ende 2028) durch Bereitstellung von Informationen und Statistiken, z.B. aus profi und Teilnahme
an einem Workshop (eintägig, 1-2 Teilnehmer des AN, im BMFTR in Berlin).
- Organisatorische Unterstützung bei der Konzeption des neuen Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung, (Veröffentlichung ist bis spätestens Anfang 2029 geplant)
3.1. Teilnahme an virtuellen, monatlichen ca. einstündigen Austauschen mit dem AG
(organisatorische Themen, 1-2 Teilnehmer des AN)
3.2. Unterstützung bei der Erstellung von Übersichtspapieren in Form von textlichen Zuarbeiten
(insgesamt drei mit je 15 DIN-A4-Seiten)
3.3. organisatorische Unterstützung bei konzeptionellen Workshops (ca. drei, mit jeweils drei
Personen des AN, in Berlin)
3.3.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne
3.3.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung, d.h. Unterstützung bei der
Identifikation geeigneter Personenkreise; Erstellung von Einladungsentwürfen und
Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von
Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen,
Erstellung der Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Auswahl eines adäquaten
Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und
Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung mit dem AG (siehe Pkt.
IV. C.4 und C.5).
3.3.3. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Teilnehmenden
17
[Seite 18]
3.3.4. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokoll, Sammlung von präsentierten Unterlagen,
sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen.
3.4. Unterstützung bei der Erstellung eines ersten Textentwurfs für das neue Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung der Bundesregierung in Form von textlichen Zuarbeiten und
Vorschlägen für insgesamt ca. zehn Informationsgrafiken.
3.5. Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zur
Veröffentlichung des neuen Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (spätestens Anfang
- mit ca. 120-150 Teilnehmern mit fachlicher und organisatorischer Vor- und
Nachbereitung sowie Begleitung insbesondere durch
3.5.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne
3.5.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung d.h. Unterstützung bei der
Identifikation geeigneter Personenkreise; Identifizierung, Vorschlag, Einbindung und
Betreuung geeigneter Experten und Vortragender, Erstellung von Einladungsentwürfen
und Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von
Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen,
Erstellung der Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Auswahl eines adäquaten
Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und
Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung mit dem AG (siehe Pkt.
IV. C.4 und C.5).
3.5.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:
3.5.4. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und
dazugehörige Vorbereitung)
3.5.5. Fachliche Zuarbeit zu den Inhalten und Formaten (z. B. Workshopthemen) und
Identifizierung fachlicher Schwerpunkte (z. B. für Plenumsdiskussionen); Erstellung
von 3 Präsentationen mit je 10 Präsentationsfolien, einer Veranstaltungsmappe,
Moderationsunterlagen für 3 Workshopformate und eine Plenumsdiskussion
3.5.6. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmenden
3.5.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokoll, Sammlung von präsentierten Unterlagen,
sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen,)
3.5.8. Unterstützung (fachliche und redaktionelle Zuarbeit) des AG bei der Erstellung von
Presseinformationen (bis zu 8 DIN A4-Seiten)
- Erfassung und Pflege der für die Programmsteuerung notwendigen Informationen, Daten und
Datenbanken. Die Aufgaben des AN umfassen die Archivierung von Informationen und
Erkenntnisdokumenten, den Aufbau und die Pflege von Datenbanken (profi, Office-Anwendungen),
die Aktualisierung vorliegender Informationen und Daten (z. B. Gutachterlisten, Skizzen- und
Projektlisten) u. ä.. Die dazu bereits bei dem aktuell mit der Administration des Förderbereichs
betrauten Projektträger vorhandenen Daten und Datenbanken werden vom AN übernommen. Die
18
[Seite 19]
Daten müssen ständig, i.d.R. digital, nur in Ausnahmefällen in Papierform, zur Verfügung stehen.
Der AG wird sehr heterogen verteilt im Jahr Ad hoc-Abfragen/Statistiken (im Rahmen der
Haushaltsaufstellung und Jahresabschlusses bis zu 3 pro Woche, ansonsten ca. 1 pro Woche) u. a.
zu Mittelbindung, Mittelabfluss, lfd. Anträge, Bewilligungen, beteiligten Gruppen (Hochschulen,
KMU etc.), u. a. m. abrufen.
- Beteiligung an Beratungen und Gesprächen im BMFTR, u.a. zur Weiterentwicklung von
Maßnahmen (virtuell, ca. 2 pro Monat mit jeweils 1 - 3 Mitarbeiter des AN)
- Vorbereitung der Abstimmung der geplanten Fördermaßnahmen mit sonstigen Förderaktivitäten
Dritter im Bereich Gesundheitsforschung (u.a. BMG; Prüfung von Vorschlägen und
Anpassungswünschen) (ca. 3 p.a.)
- Kontinuierliche Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeit zur strategischen Weiterentwicklung
und Nachhaltigkeit der NDK. Dazu gehören:
7.1. konzeptionelle Zuarbeit zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Wirkung der NDK, hier
Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes für die Nachhaltigkeitssicherung der NDK
einschließlich konkreten Vorschlägen für Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten in der
Community über das Dekadenende hinaus (einmaliger Bericht ca. 10 DIN-A4 Seiten,
vorzulegen bis 31.07.2027).
7.2. Strategische Unterstützung und fachliche Zuarbeit zur Evaluierung der NDK:
7.2.1. fachliche Zuarbeit zur konzeptionellen Erstellung der Ausschreibung, insbesondere zu
Zielen, Fragestellungen, Ausrichtung, Anknüpfungspunkten, Vorschläge für geeignete
Indikatoren (Output, Outcome, Impact), Identifikation geeigneter Evaluations- und
Metaforschungsdesigns,
7.2.2. fachliche Zuarbeit zum Verfahren in Form von Auswertungen aus den
Handlungsfeldern der NDK einschließlich Dokumentation von Prozessen und
Ergebnissen der Fördermaßnahmen und strategisch-politischen Aktivitäten der NDK,
7.2.3. fachliche Begleitung von Sitzungen (ca. 3 zweistündige Besprechungen mit 2
Mitarbeitern des NDK-Teams, davon 1 in Präsenz in Berlin und 2 virtuell),
7.2.4. Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Evaluation sowie fachliche
Aufbereitung für das BMFTR und externe Stakeholder.
- Beobachtung und Analyse von Forschung, Entwicklung und Anwendung im Krebsbereich;
Aufbereiten von Informationen zu thematisch verwandten Strategieprozessen im In- und Ausland
in Form von proaktiven bewertenden Berichten; hier besonders der Nationale Krebsplan, die EU
Krebsaktivitäten wie z.B. der EU Beating Cancer Plan und die Cancer Mission (ca. 5 p. a. von bis
zu 5 DIN-A4-Seiten)
- Unterstützung der nationalen Umsetzung des europäischen Krebsbekämpfungsplans (EKP) und der
Verlinkung mit der NDK. Dazu gehören folgende Aufgaben:
19
[Seite 20]
9.1. fachliche Aufbereitung für das Berichtswesen, über den EKP in Form von voraussichtlich
vierteljährlichen Aktualisierungen der bestehenden Online-Dokumentationen (Umfang
entspricht in etwa 2 DIN-A4-Seiten)
9.2. Vertretung bei Gremiensitzungen (1 Mitarbeiter, bis zu 3 p. a. grundsätzlich virtuell, ggf. auch
als Präsenzveranstaltung in Brüssel, Bonn oder Berlin)
- Unterstützung bei der Ausgestaltung der europäischen Krebsmission (Mission Cancer); Dazu
gehören:
10.1. Begleitung bzw. Vertretung des BMFTR bei entsprechenden Terminen (inklusive weiterer
Unterarbeitsgruppen o.ä.) sowie deren inhaltliche und fachliche Vor- und Nachbereitung in
Abstimmung mit dem AG (1 Mitarbeiter, bis zu 5 p. a. entweder virtuell oder als
Präsenzveranstaltung in Brüssel), d.h. Analyse und Bewertung der Themen, Vorschläge für
eigene Wortmeldungen und kurze Ergebniszusammenfassung und Bewertung im Nachgang
von jeweils max. 2 DIN-A4 Seiten.
10.2. Unterstützung bei der Entwicklung von strategischen Elementen im Zusammenspiel mit der
EU-Krebsmission, hier insbesondere Erarbeitung von Vorschlägen für die Erhöhung der
Sichtbarkeit von Aktivitäten von DE in der EU und für die Themenauswahl, die Ermittlung
sowie die Bewertung und Analyse zur Bündelung und Vernetzung der europäischen
Aktivitäten der Krebsmission mit Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene,
und vice versa von Verlinkungspotenzialen mit der EU-Krebsmission inklusive Aufzeigen
von nationalen Förderpotentialen in Form von proaktiven Mitteilungen (ca. 2 - 3 p. a. von
bis zu 5 DIN-A4-Seiten)
10.3. Unterstützung bei der Pflege der Schnittstellen zwischen NDK und der EU Krebsmission
(ca. 5 einstündige virtuelle Besprechungen/Telefonate p.a. mit den jeweiligen Stakeholdern)
10.4. Identifizierung und Übermittlung von relevanten Informationen aus der EU für die
Stakeholder in Deutschland an BMFTR anhand von Newslettern (max. zwei A4-Seiten, 3
p.a.)
10.5. Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen (20 p.a.,
jeweils ca. 10 A4-Seiten)
10.6. Mitwirkung an strategischen Diskussionsprozessen zur Beteiligung Deutschlands an der EU-
Krebsmission durch die Teilnahme an Ressortsitzungen oder an konzeptionellen Workshops
der Ressorts mit Experten (ca. drei, mit jeweils zwei Personen des AN überwiegend in
Berlin).
10.7. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Veranstaltungen zum Matchmaking in der
deutschen Forschungscommunity für EU Ausschreibungen (virtuell, halbtägig, 2 p.a. mit ca.
50 Teilnehmenden)
10.7.1. Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Personenkreise (z.B. Experten,
Zuwendungsempfänger, Bürger, Patientenvertretende, Verbände, Moderatoren), d.h.
20
[Seite 21]
Recherche, namentliche Vorschläge und Abstimmung mit dem Auftragsgeber, Erstellen
bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern;
10.7.2. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von Einladungsentwürfen und
Versand der finalen Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an Verteiler
des Auftraggebers, Registrierung und Erinnerung der Teilnehmer, Sammeln der
Anmeldungen,
10.7.3. Dokumentation sowie Aufbereitung von Informationen aus der Veranstaltung
(Protokoll/Fotoprotokoll/für die Website/zusammenfassende Informationen für die
Teilnehmer ca. 15 DIN-A4-Seiten).
B. Gremien
- Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Forums Gesundheitsforschung
1.1. Fachliche und organisatorische Unterstützung bei Konzeption und Organisation, Vor- und
Nachbereitung sowie Begleitung von Sitzungen des Forums Gesundheitsforschung (ca. 2 pro
Jahr, virtuell oder im BMFTR in Berlin) und der Arbeitsgruppen (ca. 1-2 parallele
Arbeitsgruppen mit je ca. 4 Sitzungen pro Jahr, in der Regel virtuell). Hierzu gehören
insbesondere:
1.1.1. die Unterstützung bei der Auswahl, Benennung und Rekrutierung der Mitglieder (ca.
10-12 Mitglieder je Arbeitsgruppe); d.h. Recherche, namentliche Vorschläge zur
Abstimmung an den Auftragsgeber für Mitglieder, Erstellen von
Adresslisten/Verteilern
1.1.2. fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Forums
Gesundheitsforschung und den Arbeitsgruppen sowie mit ihren Geschäftsstellen (d.h.
Durchführung von Teilnahmeabfragen, Vorschläge zur fachlichen Zusammenführung
der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere)
1.1.3. Identifizierung, Vorschlag geeigneter Experten und Vortragender zu den jeweiligen
Sitzungen, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von
Einladungsentwürfen und Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen
von Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der
Anmeldungen, Erstellung der Namensschilder
1.1.4. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung der
Tagesordnung, Versand der Sitzungsunterlagen
1.1.5. die Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der Sitzungen (Verteilung
von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)
1.1.6. das Ausarbeiten und Halten von Vorträgen / Präsentationen zu fachlichen Inhalten in
der Sitzung (ca. 1 pro Sitzung) 21
[Seite 22]
1.1.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokollerstellung, zusammenfassende
Informationen für Teilnehmer bis zu 15 DIN-A4-Seiten)
1.1.8. Erstellen und Überwachen von Arbeits- und Terminplänen im Forum und den AGs
1.1.9. Teilnahme am wöchentlichen Jour fixe zur Abstimmung mit dem BMFTR per
Videokonferenzschaltung mit bis zu 3 Mitarbeitern des AN
Die Organisation von Catering, Räumlichkeiten, Technik und die Abrechnung der Reisekosten
bei Präsenzsitzungen sind nicht Teil der Leistung.
1.2. Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeit bei der Erstellung von Entwürfen für Empfehlungs-
und Konzeptpapiere des Forums und seiner Arbeitsgruppen, dazu gehören:
1.2.1. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Papiere d.h.
Bewertung und Zusammenführung der fachlichen Sitzungsbeiträge, Analyse und
Ableitung von Empfehlungen für die Papiere inkl. Erstellung, Lektorat und Korrektur
der Texte und bei Bedarf Erstellung von Diagrammen und Grafiken (ca. 5 p. a.) (pro
Arbeitsgruppe 1 Papier p.a. bis zu 20 Seiten DIN A4)
1.2.2. Eigenständige Abstimmung mit den Mitgliedern des Forums oder der Arbeitsgruppen
bzw. mit den zuständigen Geschäftsstellen zu den jeweiligen Papieren
1.3. Kontinuierliche Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung des Forums
Gesundheitsforschung, z.B. im Hinblick auf Zusammensetzung, Arbeitsweise,
Themenauswahl, dazu gehören folgende Aufgaben:
1.3.1. Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Ideen für eine mögliche strategische
Weiterentwicklung des Forums Gesundheitsforschung, hier insbesondere Erarbeitung
von Vorschlägen für die Themenauswahl und Formate, die Ermittlung sowie die
Bewertung und Analyse von Forschungs- und Förderbedarfen inklusive der
Entwicklung entsprechender Förderinstrumente für 1.3.2 und 1.3.3.
1.3.2. Vorbereitung und Organisation eines Workshops in der Grundvertragslaufzeit mit Ref.
G-G (ca. 4 Stunden, ca. 10 Teilnehmende aus BMFTR und AN) zur Findung und
Diskussion von Ideen für die Weiterentwicklung des Forums Gesundheitsforschung,
d.h. Agenda-Erstellung, Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen
Sitzungsinhalten, Erstellung und Vortrag einer Präsentation mit bis zu 10 Folien der
unter 1.3.1 ermittelten Ideen, Ergebniszusammenfassung in Form von 1 – 2 DIN-A4-
Seiten. Der Workshop soll in Berlin entweder in den Räumlichkeiten des AN oder des
BMFTR stattfinden.
1.3.3. Ausarbeitung eines Ideenpapiers (ca. 4 DIN-A4-Seiten) zur Weiterentwicklung des
Forums Gesundheitsforschung, einschließlich Vorschläge für eine konzeptionelle
Umsetzung in Abstimmung mit dem AG.
- Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Strategiekreises zur Nationalen
Dekade gegen Krebs:
22
[Seite 23]
2.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des
Strategiekreises (ca. 2 p.a.) und der Arbeitsgruppen (3 parallele Arbeitsgruppen mit je ca. 3
Sitzungen p.a., insgesamt ca. 14 Sitzungen). Hierzu gehören:
2.1.1. Die Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und während der
Veranstaltung vor Ort, d.h. insbesondere Unterstützung bei der Auswahl, Benennung
und Rekrutierung von möglichen externen Experten, Erstellen bzw. Fortführen von
Adresslisten/Verteilern, Erstellung der Teilnehmerunterlagen.
2.1.2. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und zur
Vorbereitung und Erstellung von fachlichen Sitzungsunterlagen, Erstellung der
Tagesordnung,
2.1.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung des BMFTR während der Durchführung und
Nachbereitung der Sitzungen (Verteilung von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-
hoc-Analysen etc.)
2.1.4. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den
Sitzungen (Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen für Teilnehmer bis
zu 10 DIN-A4-Seiten + Sitzungsanlagen),
Die Organisation von Catering, Räumlichkeiten, Technik und die Abrechnung der Reisekosten
sind nicht Teil der Leistung.
2.2. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Strategiekreises (d.h.
fachliche Zusammenführung der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere und der Aktivitäten sowie
Einbindung der Mitglieder, ca. 2 p.a.),
2.3. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen
sowie weiteren Partnern der Dekade (d.h. fachliche Zusammenführung der
Sitzungsunterlagen/Themenpapiere sowie der Aktivitäten und Einbindung der Mitglieder und
Partner, ca. 9 p.a.),
2.4. Fachliche Recherche und Aufbereitung umfassender Informationen für Sachstandsanalysen der
Gremien (ca. 1 Bericht je Sitzung, von bis zu 3 DIN-A4 Seiten),
2.5. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Empfehlungspapiere der
Arbeitsgruppen bzw. des Strategiekreises (pro Arbeitsgruppe bis zu 2 Papiere p. a. jeweils bis
zu 20 DIN-A4-Seiten), d.h. Bewertung und Zusammenführung der fachlichen
Sitzungsbeiträge, Analyse und Ableitung von Empfehlungen für die Papiere inkl. Erstellung,
Lektorat und Korrektur der Texte und bei Bedarf Erstellung von Diagrammen und Grafiken.
- European Cancer Hub Germany
3.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des
European Cancer Hubs Germany (ECHG) (ca. 3 p.a., 2 davon virtuell, 1 davon im BMFTR in
Berlin). Hierzu gehören
23
[Seite 24]
3.1.1. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des ECHG (d.h.
Durchführung von Teilnahmeabfragen)
3.1.2. Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung der
Tagesordnung, Versand der Sitzungsunterlagen,
3.1.3. Identifizierung, Vorschlag geeigneter Experten und Vortragender zu den jeweiligen
Sitzungen
3.1.4. Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung (Einladungsmanagement,
Catering). Für die virtuellen Veranstaltungen soll eine entsprechende VK-Plattform zur
Verfügung gestellt werden. Die Präsenz-Sitzungen finden im BMFTR in Berlin statt.
Hierfür ist ein Vergabeverfahren für das Catering durchzuführen (siehe Pkt. IV. C.4 und
C.5). Die Raumbuchung und Technik für die Präsenzsitzungen übernimmt der AG.
3.1.5. die Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der Sitzungen (Verteilung
von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)
3.1.6. das Ausarbeiten und Halten von Vorträgen / Präsentationen zu fachlichen Inhalten in
der Sitzung (ca. 1 pro Sitzung)
3.1.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokollerstellung, zusammenfassende
Informationen für Teilnehmer bis zu 10 DIN-A4-Seiten)
3.1.8. Abrechnung der Reisekosten der Teilnehmer
3.1.9. Erstellen und Überwachen von Arbeits- und Terminplänen des ECHG
3.2. Zusammenarbeit mit europäischen Initiativen zur Vereinheitlichung der europäischen
Krebslandschaft
3.2.1. Recherche und Erstellung von Übersichten (ca. zwei pro Jahr, Umfang jeweils ca. 3
DIN-A4-Seiten),
3.2.2. Bewertung von Empfehlungen und Analysen (ca. 2 p.a.) sowie Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen (ca. 5 p.a., davon 2 virtuell und 3 vor Ort in Brüssel, 1
Teilnehmer des AN),
3.2.3. Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen (2
p.a., jeweils ca. 10 DIN-A4-Seiten)
3.2.4. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung einer Veranstaltung (max. 2-tägig mit ca.
100 Teilnehmenden hybrid in Berlin):
3.2.4.1. Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Personenkreise (z.B. Experten,
Zuwendungsempfänger, Bürger, Mitarbeiter von Ministerien, Verbände,
Moderatoren), d.h. Recherche, namentliche Vorschläge und Abstimmung mit
dem Auftragsgeber, Erstellen bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern;
3.2.4.2. Vorschlag, Einbindung und Betreuung geeigneter Experten und Vortragender,
3.2.4.3. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von Einladungsentwürfen
und Versand der finalen Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an
24
[Seite 25]
Verteiler des Auftraggebers, Registrierung und Erinnerung der Teilnehmer,
Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der Teilnehmerunterlagen und
Namensschilder
3.2.4.4. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne
3.2.4.5. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung in Abstimmung mit dem AG,
d.h. Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes inkl. Technik und Catering (siehe
Pkt. IV. C.4 und C.5); Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung
und Organisation vor Ort.
3.2.4.6. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:
3.2.4.7. Fachliche Zuarbeit zum Rahmen der Veranstaltung, Präsentationsformaten und -
methoden, Programmgestaltung und –ablauf, insbesondere Erstellung von
Agenda-Entwürfen, Zulieferung von Informationen zu laufenden
Förderprogrammen, einzelnen geförderten Initiativen sowie fachliche
Hintergründe zu und Unterstützung bei der Definition relevanter Themen;
Erstellung von jeweils bis zu 20 Präsentationsfolien. Themen, Referenten und
Ablauf sowie alle relevanten Punkte werden frühzeitig mit dem Auftraggeber
abgestimmt.
3.2.4.8. fachliche Zuarbeit und Koordination eines oder mehrerer externer Moderatoren
in Abstimmung mit dem AG (d.h. insbesondere Briefing in Form eines bis zu 5-
seitigen Briefingdokuments sowie bis zu 2 ca. 1-stündigen
Vorbereitungsgesprächen).
3.2.4.9. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und
dazugehörige Vorbereitung) mit jeweils drei Personen des AN in Berlin
3.2.4.10. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und
Teilnehmern
3.2.4.11. Dokumentation und Auswertung sowie Aufbereitung von Informationen aus
der Veranstaltung (Protokoll/Fotoprotokoll/für die Website/zusammenfassende
Informationen für die Teilnehmer ca. 15 DIN-A4-Seiten).
- Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Steuerungskreises zur
Nationalen Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen
4.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des
Steuerungskreises (2 p.a., je 1x virtuell und vor Ort in Berlin) und der Sitzungen der
Arbeitsgruppen (3 parallele Arbeitsgruppen; vor Ort in Berlin; je 2 p.a.). Hierzu gehören
insbesondere
4.1.1. Unterstützung bei der Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes; Sicherstellung der Abläufe
im Vorfeld der Veranstaltung (Einladungsmanagement, Technik, Catering) (siehe Pkt.
IV. C.4 und C.5)
25
[Seite 26]
4.1.2. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und die Vorbereitung
von fachlichen Sitzungsunterlagen, Erstellung der Tagesordnung,
4.1.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der
Sitzungen (Verteilung von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)
4.1.4. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den
Sitzungen (Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen für Teilnehmer bis zu
10 DIN-A4-Seiten),
4.1.5. Abrechnung der Reisekosten der Teilnehmer
4.2. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Steuerungskreises
(zur fachlichen Zusammenführung der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere und der Aktivitäten
sowie bei der Einbindung der Mitglieder in die Dekade),
4.3. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen
sowie weiteren Partnern der Dekade (zur fachlichen Zusammenführung der
Sitzungsunterlagen/Themenpapiere sowie der Aktivitäten und Einbindung der Mitglieder und
Partner in die Dekade),
4.4. Fachliche Recherche und Aufbereitung umfassender Informationen für Sachstandsanalysen der
Gremien (ca. 2 je Sitzung, von jeweils bis zu 3 DIN-A4-Seiten),
4.5. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Empfehlungspapiere der
Arbeitsgruppen bzw. des Steuerungskreises (pro Arbeitsgruppe bis zu 2 Papiere, jeweils bis zu
20 DIN-A4-Seiten)
- europäische und internationale Kooperation; Vertretung des BMFTR
Neben den nationalen Fördermaßnahmen beteiligt sich das BMFTR auch an bi- und multilateralen
Kooperationen mit anderen Forschungsförderern auf europäischer bzw. internationaler Ebene.
Gemäß Abstimmung und Weisung vertritt der AN das BMFTR im Rahmen der nationalen,
europäischen oder internationalen Kooperation entweder durch eigenständige Wahrnehmung der
Termine (gemäß Abstimmung und Weisung des BMFTR) oder durch Begleitung des BMFTR-
Vertreters. Hierzu gehören auch Vor- und Nachbereitung der Termine. Bei der Vorbereitung der
Gremiensitzungen ist mit kurzfristigen Anforderungen und kurzen Fristsetzungen zu rechnen
(teilweise gehen Unterlagen erst 24 Stunden vor Sitzung zu). Zu den Aufgaben des AN gehören in
diesem Kontext:
5.1. Nach Abstimmung und Weisung Vertretung des BMFTR im Rahmen der europäischen oder
internationalen Kooperation in Gremiensitzungen; entweder durch eigenständige
Wahrnehmung der Termine durch den AN oder durch Begleitung des BMFTR-Vertreters, inkl.
entsprechender Terminvor- und Nachbereitung (Sichtung von Sitzungsunterlagen,
Vorbereitung der Positionierung zur Sitzung, Protokollerstellung) (ca. 40 Termine p. a. mit
max. 2 Mitarbeiter des AN). Aufgrund der im Bereich der Globalen Gesundheit im
26
[Seite 27]
Wesentlichen auf Afrika fokussierten Forschungsvorhaben, ist mit einem erhöhten
Reiseaufwand und -kosten bei der Teilnahme an Veranstaltungen in der Zielregion zu rechnen
5.2. Unterstützung des BMFTR-Vertreters durch entsprechende Terminvor- und -nachbereitung
(Sichtung von Sitzungsunterlagen, Vorbereitung der Positionierung zur Sitzung) ohne eigene
Teilnahme des AN (ca. 40 p.a.)
5.3. Unterbreitung von Vorschlägen für Experten, die an europäischen und internationalen
Veranstaltungen teilnehmen könnten (ca. 20 p.a.)
5.4. Betreuung bi- und multilateraler Kooperationen mit ausländischen Förderern und
Organisationen im Bereich der Forschung zu globaler Gesundheit (z. B. WHO, Wellcome
Trust, Gates-Stiftung), Kontaktpflege und informeller Gedankenaustausch. Dies umfasst u.a.
die Abwicklung der BMFTR-Anteile der in den Kooperationen durchgeführten
Fördermaßnahmen, Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen und
kleineren Treffen/Gesprächen, strategische Weiterentwicklung (ca. 4 p.a.).
5.5. Inhaltliche Unterstützung und Mitwirkung in europäischen Partnerschaften bzw.
internationalen Forschungsinitiativen, an denen sich das BMFTR beteiligt oder eine
beobachtende Teilnahme des AN wünscht. Dies betrifft z.B. die Mitgestaltung von
gemeinsamen Forschungsagenden und Veranstaltungen, Vorbereitung und Umsetzung von
gemeinsamen Ausschreibungen oder die Einbindung von nationalen Experten.
5.6. Wahrnehmung der Berichtspflichten über BMFTR-Aktivitäten zur globalen Gesundheit
gegenüber internationalen Surveys und Registern (z.B. G-Finder Report, UK Collaborative on
Development Research; 1 p.a.); 2-3 Datenbankrecherchen jährlich einschließlich Abstimmung
mit anderen Projektträgern und Einrichtungen der Institutionellen Forschung
Weiterhin unterstützt der AN das BMFTR bei der Positionierung in Verhandlungsprozessen in
internationalen Organisationen (insbes. WHO), im EU-Kontext und im G7- bzw. G20-Format:
Analyse von Dokumenten (Resolutionsentwürfe, Abschlusserklärungen u. ä.) mit Blick auf
forschungs- und innovationspolitischen Bezug inklusive geeigneter Zusammenfassung für den AG
sowie Zuarbeit zu einer BMFTR-Positionierung (bei der WHO ca. 40 Dokumente mit jeweils ca.
10-30 DIN-A4-Seiten p.a.; bei G7/G20 ca. 25 Dokumente mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten p.a., bei
der EU ca. 20 Dokumente mit jeweils 5-10 DIN-A4-Seiten)
- Vertretung des BMFTR in nationalen Sitzungen/ Gremien
Gemäß Abstimmung und Weisung des BMFTR Begleitung und aktive Teilnahme an externen
Sitzungen, bei denen das BMFTR vertreten werden soll (ca. 8 pro Jahr mit bis zu zwei Mitarbeitern
des AN; u.a. Steuerungsgruppe der Nationalen Demenzstrategie) Die BMFTR-relevanten
Informationen und förderrelevanten Erkenntnisse sind pro Veranstaltung entsprechend
aufzubereiten und an das BMFTR zu übermitteln, in Form von Ergebnis-Vermerken. (je
Veranstaltung ca. 1 bis 2 DIN-A4-Seiten)
27
[Seite 28]
C. Begleitende Aufgaben
- Unterstützung bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und journalistischen
Aufbereitungen, dazu gehören:
1.1. Unterstützung (fachliche und redaktionelle Zuarbeiten) des BMFTR bei der Erstellung von
fachspezifischen Vortragsmanuskripten, Redebeiträgen, Presseinformationen, Unterlagen für
Veranstaltungen, Unterlagen für Terminvorbereitungen und Präsentationsfoliensätze (ca. 150
p.a., bis zu 8 DIN-A4-Seiten). Grundsätzlich sind die hier beschriebenen Informationen so
aufzubereiten, dass sie auch für einen fachfremden Leser mühelos und schnell verständlich
sind.
1.2. Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament, z.B. durch Aufstellung
von Listen geförderter Vorhaben oder Recherche von Hintergrundinformationen (ca. 70 p.a.)
1.3. Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen durch Hintergrundrecherchen und
Zuarbeiten zu Antwortentwürfen, z. B. Presseanfragen, Bürgeranfragen oder Anfragen aus
der Wissenschaft (ca. 70 p.a., ca. 1 bis 3 Seiten DIN-A4)
- Mitwirkung in fachbezogenen und übergreifenden Strategieprozessen, wie z.B. der Hightech
Agenda Deutschland (HTAD) im strategischen Forschungsfeld Gesundheitsforschung bzw.
entsprechender FuI-Initiativen der Bundesregierung für den Bereich Gesundheitsforschung, dem
Runden Tisch zur Internationalisierung oder der Nationalen Demenzstrategie, durch Einholen und
Aufbereiten von öffentlich zugänglichen Informationen zu thematisch verwandten
Strategieprozessen im In- und Ausland, Vorbereitung und Begleitung (ca. 2 p. a., ein Mitarbeiter
des AN im deutschen oder europäischen Raum) des BMFTR-Vertreters/der BMFTR-Vertreterin zu
Sitzungen, fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Erstellung oder Überprüfung von
Textbeiträgen für Strategiepapiere d.h. Bewertung, Analyse und Ableitung von Empfehlungen (ca.
1 – 2 DIN-A4-Seiten, ca. 10 p. a)
- Beteiligung an den Begutachtungsprozessen für themenoffene Fördermaßnahmen anderer
Abteilungen bzw. für Förderprogramme anderer Förderer (z. B. Wissenschaftlich-Technologische
Zusammenarbeit, Deutsche Krebshilfe)
3.1. Unterbreitung von Gutachtervorschlägen,
3.2. Bei Bedarf Teilnahme an Gutachtersitzungen mit einem Mitarbeiter des AN
3.3. (schriftliche) Dokumentation und bedarfsorientierte, fortlaufende Updates/Unterrichtung an
AG (ca. 2 p.a.)
- Unterstützung des BMFTR bei externen Auftragsvergaben unterhalb von 25.000 €; in Abstimmung
mit dem AG Unterstützung bei der Markterkundung, Erstellung der Vergabeunterlagen,
Unterstützung bei der Angebotsprüfung und -wertung, Durchführung der Vergabe und Abschluss
von Verträgen mit Dritten namens und im Auftrag des AG, u. a. für Veranstaltungen im Rahmen
28
[Seite 29]
von Fördermaßnahmen, sowie bezüglich der Einholung von Gutachten und Studien oder für
Leistungen zur Fachkommunikation (ca. 180 p.a.)
(siehe Ziffer 9 und 10 im Anhang)
- Unterstützung des BMFTR bei externen Auftragsvergaben oberhalb von 25.000 € für die Bereiche
Veranstaltungsorganisation, Evaluation einzelner Fördermaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und
Strategieentwicklung (Unterstützung bei der Markterkundung, fachliche Zuarbeit zur Erstellung von
Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen, Unterstützung bei der Bewertung von
Angeboten, Betreuung des externen AN während der Auftragsdurchführung) (ca. 20 p.a.).
- Jour fixe mit dem AG (mind. 2 p.a. mit dem Referat G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und
Lebenswissenschaften“ mit bis zu 5 Mitarbeitern, 10 p.a. im Bereich G14 „Medizinische Forschung
und globale Gesundheit“ und 7 p.a. im Bereich G11 „Frauengesundheit“ mit jeweils bis zu 6
Mitarbeitern, 14-tägig mit der PG NDK mit bis zu 3 Mitarbeitern; virtuell, bei Bedarf auch
schriftlich): Der AN informiert über Sachstände der Förderaktivitäten, die aktuelle
Haushaltssituation, über Veranstaltungsteilnahmen, zu Aktivitäten der Fachkommunikation und
besonderen Vorkommnissen und dokumentiert die Besprechung (vollständiges Ergebnisprotokoll).
- Organisation und Teilnahme an Arbeitssitzungen (Klausur) im BMFTR in Berlin oder in den
Räumlichkeiten des AN mit der PG NDK, d.h. Agenda-Erstellung, Unterbreitung von Vorschlägen
zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung und Vortrag einer Präsentation mit bis zu 10 Folien und
Ergebniszusammenfassung in Form von 3 – 5 DIN-A4-Seiten, 1 p.a., alle für die NDK zuständigen
Mitarbeiter des AN
- Wissenschaftliche Begutachtungen der Strukturen der Hochschulmedizin (1 x p.a.)
8.1. Identifizierung geeigneter Fachgutachter und Vorschlag an den AG; nach Abstimmung mit
AG Einladung der Gutachter
8.2. Briefing der Gutachter (virtuell): Erstellung der Briefingunterlagen (Power-Point-
Präsentation, max. 20 Seiten), Teilnahme an der Besprechung (mit bis zu 3 Mitarbeitern des
AN)
8.3. Versand der von den zu prüfenden Einrichtungen erstellten Evaluationsunterlagen an die
Gutachter
8.4. Einholung schriftlicher Voten, Erstellung einer Zusammenfassung und Versand an die
Begutachtungsteilnehmer
8.5. Unterstützung des AG bei der Organisation (Raum, Technik, Catering) einer
Begutachtungssitzung (2-tägig, in Berlin, ca. 100 Personen) (siehe Pkt. IV.C.5)
8.6. Teilnahme an der Begutachtungssitzung (max. 3 Mitarbeiter des AN), Erstellung eines
Ergebnisprotokolls und Abstimmung mit den Gutachtern, Versand des Protokolls an die
Sitzungsteilnehmer
D. Fachkommunikation 29
[Seite 30]
Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung
der Fachkommunikation zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, dazu gehören:
- Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zur Einführung eines neuen Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung der Bundesregierung sowie deren fortlaufende Weiterentwicklung in
Abstimmung mit dem AG. Der AN legt dem AG hierzu bis Ende 2027 einen ersten Entwurf (8-12
DIN-A4-Seiten) vor.
- Erstellung einer jährlichen Planung (Jahreskonzept) mit den Fachreferaten incl. der Erstellung von
Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Kommunikationsformate (1 p.a., 4-6 DIN-A4-Seiten)
- Identifizierung relevanter Anlässe (z.B. Weltgesundheitstag, Konferenzen, gesundheitspolitische
Anlässe) für eine Berichterstattung und Unterbreitung von schriftlichen Vorschlägen zur
Kommunikation (8-10 p.a.)
- Es sind monatliche Jours fixes (Videokonferenz oder telefonisch) incl. Kurzdokumentation der
Ergebnisse durch AN mit dem Referat G14 „Medizinische Forschung, globale Gesundheit“
vorzusehen. Der AN soll über den aktuellen Stand bezüglich aller fachkommunikativ relevanten
Maßnahmen berichten. Es sind auf Anforderung durch den AN (2-4 mal p. a.) schriftliche
Vorschläge (1-3 DIN-A4-Seiten) zur kommunikativen Begleitung der Förderung zu erstellen.
- Organisation und Abwicklung von presserelevanten Veranstaltungen (z.B. Pressegespräch,
Podiumsdiskussion; 3 p.a., ca. 25 Teilnehmer) - d.h. Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes,
Technik und Catering (siehe Pkt. IV. C.4 und C.5); Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der
Veranstaltung (d.h. Unterstützung bei der Auswahl, Benennung und Rekrutierung von möglichen
externen Experten, Vorschläge und Abstimmung mit dem AG, Erstellen bzw. Fortführen von
Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der
Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Erstellung von Informationsmaterialien), und
Begleitung mit einem Mitarbeiter während der Veranstaltung vor Ort
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen;
Pro Jahr sind zur Vorstellung von BMFTR-Initiativen 1 weitere öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen mit jeweils ca. 120-150 Teilnehmern vorzubereiten, zu organisieren und
pressemäßig zu begleiten. Organisation (Recherche des Veranstaltungsortes, Technik, Catering
(siehe Pkt. IV. C.4 und C.5), Einladung, Teilnehmeranmeldung), Durchführung (Erstellung von
Präsentationen, Veranstaltungsmappen, Moderation) und Aufbereitung (Protokoll, Sammlung von
präsentierten Unterlagen, sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen, schriftliche
Zusammenfassung
- Fachliche und redaktionelle Unterstützung (Hintergrundrecherche, Erstellung von Entwürfen) zur
Vorbereitung presserelevanter Veranstaltungen der Leitung incl. Erstellung pressegeeigneter
Materialien -Print und Online- bis zu 6 p.a., sowie der fachkommunikativen Begleitung der
30
[Seite 31]
Leitungsauftritte (u.a. durch Vorschläge für Social-Media Beiträge) und die entsprechende
Aufbereitung der Inhalte (z.B. gesundheitsforschung-bmftr.de).
- Erstellung fachspezifischer Beiträge für BMFTR-Publikationen (für Digital und Print)
8.1. Erstellung von Kurzdarstellungen zum aktuellen Umsetzungsstand des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung (ca. 2 p.a., je ca. 1-2 DIN-A4-Seiten)
8.2. Erstellung von Kurzdarstellungen zu Erfolgen der Gesundheitsforschung (ca. 2 p.a., je ca. 1-2
DIN-A4-Seiten)
8.3. Fachliche und redaktionelle Zuarbeiten für Presseinformationen (30 p.a.) und für Grußworte
(15 p.a) (Hintergrundrecherchen, Erstellung von Entwürfen)
8.4. Social Media: Erstellung von bis zu 18 Social-Media-Beiträgen p.a.. Es sind Vorschläge für
die Verzahnung mit den bestehenden Internetseiten zu unterbreiten, sowie weiterer BMFTR-
Publikationen (Newsletter u. ä.).
- Erstellung von einem animierten Erklärfilm pro Jahr zu Maßnahmen der Gesundheitsforschung
(z.B. zur Erstellung des Programms selbst, zu Partizipation in der Gesundheitsforschung, zu
Nachhaltigkeit in der Gesundheitsforschung)
9.1. Erstellung von je einem fachlichen Konzept (je 3 DIN-A4-Seiten)
9.2. Erstellung von je einem inhaltlichen Skript mit dem Sprechtext (je 10 DIN-A4-Seiten) und
darauf aufbauend eines entsprechenden Drehbuchs mit Vorschlägen für die animierte
Ausgestaltung des Films (je bis zu 20 DIN-A4-Seiten)
9.3. Erstellung je eines Bild-/Grafik-Vorschlags für die Animation
9.4. Erstellung je eines animierten Films (Bild, Sprache und Musik) auf Basis des Drehbuchs und
des Animationsvorschlags (Länge je 90 Sekunden)
- Betreuung und Weiterentwicklung der Ausstellung „Wenn Ideen Wirklichkeit werden“: Die
Ausstellung umfasst zurzeit fünf Tafeln und ein Medienterminal und stellt insgesamt 12 Projekte
fachjournalistisch aufgearbeitet vor. Entsprechend der thematischen Entwicklung des
Förderbereiches sind neue Tafeln zu konzipieren. Es sind Texte zu erstellen und die Darstellung mit
einer durch den AN zu beauftragenden Full-Service-Agentur für gesellschaftspolitische
Kommunikation und dem AG zu entwickeln (Umfang: bis zu 2 p.a.) Das Medienterminal ist
entsprechend zu aktualisieren. Die Ausstellung soll an drei bis vier verschiedenen Orten jährlich
ausgestellt werden. Hierfür sind geeignete Standorte zu recherchieren (u.a. Unikliniken, Kliniken,
Universitäten etc.), die ein interessiertes Publikum erwarten lassen. Es sind enge Abstimmungen
mit den jeweiligen Pressestellen zu führen sowie die Logistik (Transport, Auf- und Abbau etc.) zu
organisieren.
- Flyer, sonstige Printprodukte: Inhaltliche und grafische Erstellung von bis zu 4 Flyern p.a. (Format
DIN A4, doppelseitig, farbig, Auflage 1.000 Stück). Es ist zusätzlich die Erstellung einer englischen
oder anderen Fremdsprachen-Version vorgesehen. Inhaltliche und grafische Erstellung von weiteren
Printprodukten (Roll-up, Postkarten, Postern etc.) ca. 3 p.a..
31
[Seite 32]
- Newsletter Gesundheitsforschung (aktuell 4.700 Abonnenten): Inhaltliche und grafische Erstellung,
Produktion und überwiegend elektronischer Versand von fünf Newslettern p. a. zur
Gesundheitsforschung. Einmal alle zwei Jahre ist eine Newsletterausgabe als Themen- oder
Spezialnewsletter zu konzipieren (Umfang 30-40 DIN-A4-Seiten), der sich einem vom AG
genannten Schwerpunkt widmet. Geeignete Themen sind als Webreportage aufzubereiten (2 p. a.).
Die Erstellung umfasst bei einem regulären Newsletter im Einzelnen:
Recherche geeigneter Themen (ca. 5-6 pro Ausgabe) für alle Ausgaben, redaktionelle Einbindung
und Redaktion der zugelieferten Texte der Dekaden, der Deutschen Zentren und ggf. weiterer
Projektträger. Eigene Texterstellung von bis zu 4 Beiträgen pro Ausgabe sowie die Abstimmung
mit den Projektleitungen als auch mit dem AG. Bildrecherche und Führung der mit dem Layout
beauftragten Agentur. Der elektronische Verteiler ist zu pflegen; zusätzliche Printexemplare sind
für die Auslage bei Veranstaltungen vorzusehen (bis zu 50 Exemplare, 1-2 mal p.a.).
- Internet:
Sämtliche Internet-Angebote sind barrierefrei gemäß der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)“ zu erstellen. Auch
sind die Vorgaben der DSGVO verbindlich umzusetzen. Ausgewählte Inhalte (ca. 20 %) sind auch
in englischer Sprache anzubieten (auf Vorschlag des AN, nach Abstimmung mit dem AG). Der
Nachweis des Copyrights für die bereitgestellten Inhalte ist zu erbringen und während der Laufzeit
vorzuhalten. Die Kosten für die technischen Leistungen, die in Zusammenhang mit den
Internetseiten stehen, trägt der AN.
Weiterentwicklung, regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Internet-Beiträge zu Umsetzung
und Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (außer bei Beiträgen zu drei
bis vier Unterseiten, die von Dritten betreut werden),
13.1. BMFTR-Internetauftritt: Für den BMFTR-Internetauftritt www.bmftr.bund.de sind Texte
und geeignetes Bildmaterial zuzuliefern. Außerdem hat der AN die BMFTR-Internetseiten
zur Gesundheitsforschung regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und auch kurzfristig
Aktualisierungsvorschläge zu unterbreiten.
13.2. gesundheitsforschung-bmftr.de (Die Website umfasst zur Zeit ca. 2.680 Seiten): Der
bestehende Internetauftritt www.gesundheitsforschung-bmftr.de incl. der interaktiven
Microsite zum Rahmenprogramm (www.gf-bmftr.de) ist technisch wie redaktionell zu
betreuen. Dies umfasst u.a. die Vorstellung der neu bewilligten Projekte (ca. 450 p.a.,
Erstellung geeigneter Überblickseiten zu ausgewählten Fördermaßnahmen (ca. 6-8 p.a.)
sowie Darstellung einzelner Projekte bzw. deren Ergebnisse in einem geeigneten
fachjournalistischem Format (8-10 p.a.), inkl. der dafür erforderlichen Abstimmung mit
Projektleitungen und dem AG, Recherche, Texterstellung, Redaktion und Einpflegen von
aktuellen Beiträgen einschließlich der Bildrecherche und Bildreaktion (2-3 Bilder pro
Beitrag) über das entsprechende Redaktionssystem (ca. 7 Beiträge pro Monat). Besonders
32
[Seite 33]
fachkommunikativ relevante und bildstarke Themen sind als Webreportage aufzubereiten
(bis zu 5 p. a.). Dabei sind die Möglichkeiten von multimedialen bzw. digitalem Storytelling
zu nutzen (z.B. mit Visuals, Moving Image, Motion Graphics, Audiofiles, etc.). Beiträge von
gesundheitsforschung-bmftr.de sind dem AG zur möglichen Verwendung im Internetauftritt
bmftr.bund.de zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit dem AG erfolgt die
konzeptionelle Weiterentwicklung des Internetauftrittes durch neue und innovative Formate
(4 p.a.). Dem AG sind hierzu Konzepte (jeweils 2 -3 DIN-A4-Seiten) vorzulegen. Die
Übersicht der Förderungen und Projekte auf gesundheitsforschung-bmftr.de ist
nutzerorientiert weiterzuentwickeln und über ein neues System der Datenintegration
(Datenbank) aus dem Förderkatalog, ggf. dem Profi-System fortzuentwickeln. Ziel ist es,
über Schlagworte oder andere Eckdaten weitere Informationen über geförderte Vorhaben zu
erhalten.
Zu den technischen Aufgaben gehören: Hosting incl. Service und Support, Fehlerbehebung/
Bugfixing, Anpassung der Technik an den neuen Aufbau der Seiten (siehe nachfolgend
aufgeführter geplanter Relaunch, welcher innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsstart
erfolgen soll), Bereitstellung kleinerer neuer Features (z.B. interaktiver Module) sowie die
Sicherstellung der Barrierefreiheit der Seite. Sicherzustellen ist die Nutzung eines modernen
und sicheren Content Management System (CMS). Der hierfür notwendige Umzug (aktuell:
OpenText) soll zum Beginn der Vertragslaufzeit (innerhalb des ersten Jahres) erfolgen und
ist mit einem strukturellen und optischen Relaunch zu verbinden. Das CMS ist Dritten (z.B.
anderen beauftragten Projektträgern) zur Bearbeitung und Pflege von Unterseiten, nach
Zustimmung durch den AG, zugänglich zu machen. Die Verantwortung für die technische
Umsetzbarkeit liegt beim AN. Die Zuarbeiten von Dritten zu Unterseiten ist durch den AN
zu überwachen und mit dem zuarbeitenden Dritten ist im Kontext der Webseitenpflege (u.a.
Abstimmung, Redaktionsplanung, Veröffentlichungsprozesse) eng und vertrauensvoll
zusammenzuarbeiten.
13.3. PT-Internetauftritt: Der Internet-Auftritt des AN soll mit dem Internet-Angebot des AG zur
Gesundheitsforschung verlinkt werden.
- Auswertung der Kommunikationsaktivitäten: Dem Referat G14 „Medizinische Forschung, globale
Gesundheit“ sind halbjährlich Statistiken über die Nachfrage und Nutzung der einzelnen
Fachkommunikationsmedien (insbesondere der Internetseite www.gesundheitsforschung-
BMFTR.de) vorzulegen. Hier sollen die Ergebnisse der einmal p.a. durchzuführenden
Nutzerbefragung einfließen. Die Nutzerbefragung soll dazu dienen die Wünsche, Probleme und
Nutzungsgewohnheiten der realen Zielgruppen tiefgreifend zu verstehen und deren Zufriedenheit
messbar zu machen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Websites gezielt in Sachen
Bedienbarkeit und Mehrwert zu optimieren. Die Statistiken sind qualitativ auszuwerten und die
Ergebnisse der Bewertung in die Optimierung des Informationsangebotes einzubringen.
33
[Seite 34]
- Fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Betreuung der im Rahmen der NDK beauftragten
Agentur und Zusammenarbeit mit der Agentur (d.h. im Folgenden: Fachliche Überprüfung von
Inhalten, Zulieferung von fachlich aufbereiteten allgemeinverständlichen Inhalten)
15.1. Fachliche Zuarbeiten zu redaktionell-fachlichen Inhalten und Texten, insbesondere zur
Fachinformation über Förderprojekte im Partner- und Unterstützerkreis sowie auf der
Website www.dekade-gegen-krebs.de und der Social Media-Auftritte von BMFTR und
NDK (ca. 23 p.a.),
15.2. Fachliche Zuarbeit zu etwa 2 Kurzfilmen p. a. von bis zu 3 Minuten (insbesondere Prüfung
des Konzeptentwurfs, des Skripts, der Auswahl der darzustellenden Personen/Initiativen)
15.3. Fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Erarbeitung eines Konzepts für eine
Ausstellung zu Erfolgen der Krebsforschung (d.h. Bewertung eines Ausstellungskonzepts,
Bewertung und Unterstützung bei der Auswahl der ausstellenden Initiativen der Partner der
Dekade (ca. zehn), Bewertung der Konzeption und Gestaltung der Exponate und Initiativen)
Der technische und redaktionelle Betrieb der Website der Krebsdekade (www.dekade-gegen-krebs.de)
ist nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung, sondern erfolgt über die BMFTR-Agentur.
E. Veranstaltungen
- Unterstützung bei der Durchführung von 1-2 tägigen Strategieworkshops (2 p.a.) mit 50-100
Teilnehmern mit fachlicher und organisatorischer Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung
insbesondere durch:
1.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne
1.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung d.h. Unterstützung bei der Identifikation
geeigneter Personenkreise; Identifizierung, Vorschlag, Einbindung und Betreuung geeigneter
Experten und Vortragender, Erstellung von Einladungsentwürfen und Versand der finalen
Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der
Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der Teilnehmerunterlagen und
Namensschilder, Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im
Vorfeld der Veranstaltung und Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung
mit dem AG (siehe Pkt. IV. C.4 und C.5).
1.3. Zuarbeit zur fachlichen Vorbereitung der Veranstaltungsunterlagen d.h. Entwicklung der
Konzeption und Präsentation von Inhalten sowie Erstellung des Präsentationsentwurfs (pro
Veranstaltung ca. 10 bis 14 Folien)
1.4. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:
1.5. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und dazugehörige
Vorbereitung)
34
[Seite 35]
1.6. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den
Workshops (ca. 6 - 8 DIN-A4-Seiten)
1.7. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von programmbegleitenden/fachspezifischen
Gesprächen und Veranstaltungen
Hierzu gehört die Recherche des Sitzungsortes oder Konferenztools, die Identifikation von Experten
und Vortragenden, Identifizierung und Einladung der Teilnehmer, Erstellung von
Sitzungsunterlagen, die Konzeption und Präsentation von Inhalten (pro Veranstaltung ca. 10 bis 14
Folien) und Abwicklung der Veranstaltung (Unterstützung bei der Moderation, fachliche
Unterstützung während der Durchführung) sowie die Auswertung und Aufbereitung von
Informationen aus den Veranstaltungen und Ergebnisdokumentation (pro Veranstaltung ca. 6 bis 8
Seiten, DIN A4), bei Präsenzsitzungen zusätzlich: Namens-/ Tischschilder, Catering, Technik,
Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern (siehe auch: IV.
C.4. und C.5.)
2.1. Fachgespräche: 5 p.a. mit ca. 20 (externen) Teilnehmern (eintägig; 3x vor Ort in Berlin, 2x
virtuell)
2.2. Expertengespräche: 5 p.a. mit 2-5 (externen) Teilnehmern (eintägig; 3x vor Ort in Berlin, 2x
virtuell)
2.3. Klausur: 1 p.a. mit 10 Teilnehmern (eintägig; vor Ort in Berlin)
2.4. Statusseminare/Fachtagungen: 2 p.a. mit ca. 50-100 Teilnehmern (zweitägig; vor Ort in Berlin)
2.5. Wissenschaftliche Begutachtungsgespräche bzw. Vor-Ort-Begutachtungen (2-tägig): 1-2 p.a.
mit bis zu 100 (externen) Teilnehmern
- Unterstützung der PG NDK bei der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der allgemeinen
Fachkommunikation
3.1. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung sowie fachliche Unterstützung der Agentur bei der
Organisation von einer zentralen, maximal zweitägigen Veranstaltung (ca. 1 p. a.) mit bis zu
150 Teilnehmenden inkl. fachliche Zuarbeit zur Konzeption und Durchführung des
Veranstaltungsmanagements:
3.1.1. Fachliche Zuarbeit zu den Inhalten und Formaten (z. B. Workshopthemen) und
Identifizierung fachlicher Schwerpunkte (z. B. für Plenumsdiskussionen)
3.1.2. Fachliche Bewertung und Ergänzung der Vorschläge der vom AG beauftragten Agentur
für Fachinformation und -kommunikation zum Rahmen der Veranstaltung,
Präsentationsformaten und -methoden, Programmgestaltung und –ablauf, zur Auswahl
und Gewinnung von Teilnehmenden;
3.1.3. Fachliche Zulieferung von Informationen zu den laufenden Förderprogrammen,
einzelnen geförderten Initiativen, Evaluationsergebnissen sowie fachliche Hintergründe
zu und Unterstützung bei der Definition relevanter Themen;
35
[Seite 36]
3.1.4. Fachliche Bewertung der durch die vom AG beauftragten Agentur erfolgten Auswahl
sowie Koordination eines oder mehrerer externer Moderatoren und Referenten.
Themen, Referenten und Ablauf sowie alle relevanten Punkte werden frühzeitig mit
dem Auftraggeber abgestimmt.
3.1.5. Unterstützung des AG bei den Vergabeverfahren für Sitzungsort, Technik und Catering
(siehe IV. C.4 und C.5)
3.1.6. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmenden
3.2. Inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von eintägigen
Fachgesprächen (ca. 3 p. a.) mit ca. 70 Teilnehmenden inkl. Zuarbeit zu Konzeption und
Durchführung des Veranstaltungsmanagements.
3.3. Inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von eintägigen
Arbeitsgruppen-Workshops (ca. 2 p. a.) mit ca. 20 Teilnehmenden inkl. Zuarbeit zur
Konzeption und Durchführung des Veranstaltungsmanagements. Nach Abstimmung mit dem
Auftraggeber Versand der Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an Verteiler
des Auftraggebers
Die Punkte 3.2. und 3.3. beinhalten jeweils:
Zuarbeit zur fachlichen Vorbereitung der Veranstaltungsunterlagen, d.h. Unterbreitung von
Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und zur Vorbereitung und Erstellung von
fachlichen Sitzungsunterlagen
Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern,
Nachbereitung der Veranstaltung (u. a. Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen
für Teilnehmende jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten, ggf. Gestaltung, Druck und Versand von
Teilnahmebescheinigungen)
F. Projektförderung
- Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeiten bei der Erstellung von Entwürfen und
Planungsunterlagen zur Auflage neuer bzw. Fortschreibung bestehender Förderlinien/- maßnahmen:
Der AN erarbeitet auf der Basis von Analysen und Bewertungen des Entwicklungsstandes zu
ausgewählten Handlungs- und Themenfeldern (siehe IV. A.) in Abstimmung mit dem AG das
Konzept inkl. der dazugehörigen Planungsunterlagen (z. B. Zeitplan, Kriterienkatalog) für eine neue
Förderbekanntmachung (ca. 8 bis 10 Seiten, DIN A4). Der AG wird bis hin zur Veröffentlichung
vom PT unterstützt. Der AG übernimmt die Veröffentlichung. Es ist von bis zu 18
Bekanntmachungen p. a. auszugehen.
- Beratung der Förderinteressenten, Skizzeneinreicher und Antragsteller sowie mögliche
Kooperationspartner hinsichtlich des Skizzen- und Antragsverfahrens. Der AN führt solche
Beratungen in Form von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, per Video-Chat oder in Form von
36
[Seite 37]
E-Mail-Verkehr durch (ca. 2.600 Beratungsgespräche p.a. - ca. 75 % davon telefonisch) sowie in
Form von Informationsveranstaltungen (als Online-Seminar) mit jeweils ca. 50 Teilnehmern (ca. 2
Veranstaltungen p. a.). Die Aufgabe des AN umfasst hier den Versand von Einladungen, die
Erstellung von Tagesordnungen und Ablaufplänen (pro Veranstaltung ca. 1 bis 2 Seiten, DIN A4)
sowie die Konzeption und Durchführung von Präsentationen (pro Veranstaltung ca. 10-14 Folien,
DIN A4)
- Führen von Antragsdateien: Auswertung der einzelnen eingereichten Projektskizzen/Anträge zu
jeder Bekanntmachung im Hinblick auf unterschiedliche Kriterien, wie z. B. Bewilligungs- und
Erfolgsquoten, Themenfelder, Kooperationspartner, Fördervolumina u. ä. in Form von
tabellarischen, statistischen und grafischen Darstellungen. Der AN erstellt hieraus Auswertungen
(für ca. 18 p.a., ca. 1 bis 5 Seiten, DIN A4) im Vorfeld und im Nachgang zu den Gutachtersitzungen,
nach erfolgter Bewilligungsphase bzw. bei Bedarf des AG.
- Frühkoordinierung: Abstimmung der Förderanträge mit sonstigen Förderungen des AG oder eines
anderen Ressorts zur Vermeidung von Doppelförderung und Schaffung von Synergien bei sich
ergänzenden Maßnahmen; Erfassung der Förderanträge in profi (ca. 350 p.a.), Zuleitung über profi
an die betroffenen bzw. interessierten Bundesressorts und Bearbeitung von Rückfragen (ca. 90 Fälle
p.a.).
- Beantwortung von Anfragen und Eingaben bzw. Zuarbeit im Zusammenhang mit den
Fördermaßnahmen und den betreuten Vorhaben (ca. 280 p.a.),
- Mittelbewirtschaftung: Der AN unterstützt den AG bei der Bewirtschaftung der für den
Förderbereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen der dem AN bereitgestellten
Dispositionsrahmen. Hierzu zählt auch die Unterstützung bei der Umsetzung parlamentarischer
Vorgaben und sonstiger, ggf. unvorhersehbaren haushaltsrechtlichen Anforderungen (z. B.
Haushaltssperren, vorläufige Haushaltsführung). Der AN erstellt mindestens monatlich und auf
Anforderung des AG Übersichten zur Auslastung der Haushaltsmittel, zum Mittelabfluss, zur
Planung etc., nach einem mit dem AG abzustimmenden Muster.
- Beratung des AG zu zuwendungsrechtlichen und administrativen Fragen, die im Rahmen der
Weiterleitung der Haushaltsmittel im Wege der Projektförderung an die Mitglieds- und
Partnereinrichtungen der vier Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung im
Weiterleitungsmodell (Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung, Deutsches Zentrum für
Diabetesforschung, Deutsches Zentrum für Lungenforschung, Deutsches Zentrum für
Infektionsforschung) oder im Rahmen der Weiterleitung der Haushaltsmittel im Wege der
Projektförderung an die Partnerstandorte des Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) an den AG
herangetragen werden (ca 10 p.a., je 5 schriftlich und mündlich).
- Berichterstattung:
8.1. Der AN informiert (telefonisch oder per Mail) den AG über den Stand der geplanten
Aktivitäten, Projektvorschläge und vorliegende Projektskizzen/Anträge.
37
[Seite 38]
8.2. Der AN informiert den AG unverzüglich bei besonderen Vorkommnissen in laufenden
Vorhaben (z. B. Vor-Ort-Prüfungen, Abbruch des Vorhabens, notwendige Zieländerungen,
erhebliche Abweichungen von der Planung), die weitere Vorgehensweise wird miteinander
abgestimmt.
8.3. Der AN berichtet bei Bedarf und auf Anfrage des AG in kurz gefasster Form über laufende
Vorhaben, z. B. in Form von Projektlisten und Sachstandsvermerken.
V. Einheitsleistungen
Die Verfahrensvorgaben bezüglich der Projektförderung (Skizzen-/Antragsprüfung, Bewilligung bzw.
Ablehnung von Vorhaben, Betreuung von Vorhaben) sind im Handbuch der Projektförderung erläutert.
Angaben zu Mindest- und Höchstabnahmemengen für die nachfolgend aufgeführten Einheitsleistungen
sind der Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen zu entnehmen. Die nachfolgend
genannten Mengen sind jährliche Durchschnittswerte.
- Entgegennahme, Beurteilung der Eignung und Bewertung von Vollanträgen; einstufiges
Förderverfahren;
Der AN prüft die eingereichten Anträge auf die Einhaltung der in der jeweiligen
Förderbekanntmachung genannten formalen (z. B. Fristeinhaltung, Vollständigkeit, Vordrucke, u.
ä.) und inhaltlichen Kriterien und bewertet diese, ggf. unter Einbeziehung externer Fachgutachter.
Bei Ablehnung der Förderwürdigkeit ist ein Ablehnungsbescheid zu erlassen bzw. Zuleitung des
entscheidungsreifen Vorgangs an den AG im nicht-beliehenen Bereich (Zuweisungen) und Versand
des Bescheides nach Rücklauf. Zu unterscheiden ist nach:
1.1. Anträge im Rahmen von Förderbekanntmachungen mit normalem Antragsumfang gemäß dem
Regelwerk des BMFTR (Handbuch der Projektförderung, siehe Anhang Pkt.2) (5 p.a.)
(Einheitsleistung E1a)
1.2. Anträge im Rahmen von Förderbekanntmachungen, die einen stark reduzierten Antragsumfang
vorsehen (z.B. bei Konzeptionsphasen); Vorhabenbeschreibungen bis max. 5 DIN-A4-Seiten,
weitgehend pauschaliertes bzw. vereinfachtes Antragsverfahren bzw. Maßnahmen von
geringer finanzieller Bedeutung (ca. 70 in der Grundlaufzeit) (Einheitsleistung E1b)
- Entgegennahme und Beurteilung der Eignung von Antragsskizzen für die Erstellung von
Vollanträgen; zweistufiges Förderverfahren (Einheitsleistung E2);
Der AN prüft die eingereichten Projektskizzen auf die Einhaltung der in der jeweiligen
Förderbekanntmachung genannten formalen (z. B. Fristeinhaltung, Vollständigkeit, Vordrucke, u.
ä.) und inhaltlichen Kriterien und bewertet deren Eignung für die Erstellung von Vollanträgen, ggf.
unter Einbeziehung externer Fachgutachter. (ca. 800 p.a.).
- Beurteilung der Eignung von Projektskizzen/-anträge anderer Abteilungen / Förderer nach
inhaltlichen Kriterien (ca. 220 p.a.) (Einheitsleistung E3)
38
[Seite 39]
- Begutachtung (pro Fördermaßnahme/Begutachtungsrunde); Organisation, Durchführung und
Nachbereitung von Gutachtersitzungen (Präsenzveranstaltung oder virtuell), bei Bedarf schriftliche
Begutachtung durch Externe oder schriftliche Begutachtung durch den AN (ca. 18 p.a.)
Auswahl geeigneter Fachgutachter in Abstimmung mit dem AG (für 4.1. und 4.2.); dabei ist neben
fachlicher Kompetenz und Vermeidung von Befangenheiten auch auf die Ausgewogenheit der
Zusammensetzung hinsichtlich bspw. Geschlecht, regionaler Herkunft und institutioneller
Zugehörigkeit (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU,
Großunternehmen, ggf. andere Akteursgruppen) zu achten. Der AN trägt dafür Sorge, dass
weitergabefähige Gutachten erstellt werden, die den Einreichenden zur Verfügung gestellt werden
können (in anonymisierter Form). Der AN holt weiterhin die Zustimmung der Gutachter zur ggf.
namentlichen Nennung auf einer öffentlich zugänglichen Gutachterliste ein;
4.1. Gutachtersitzungen: Einladung der Gutachter, Erstellung der Agenda, die fachliche
Vorbereitung durch Erstellung von Statements, Präsentationen; Zusammenstellung von
Überblicken und Statistiken, einschließlich elektronischer Versendung, Teilnahme an der
Besprechung mit bis zu zwei Personen seitens des AN, Protokollierung der Ergebnisse,
Zusammenführen der aussagekräftigsten Erkenntnisse, Abstimmung des Protokolls mit dem
AG und ggf. mit dem Teilnehmerkreis, bei Präsenzsitzungen zusätzlich: Namens-/
Tischschilder, Catering, Technik (siehe auch: IV. C.4. und C.5.), Übernahme des Abrechnungs-
und Erstattungsverfahrens für Reisekosten der Mitglieder von Gutachterkreisen und
Fachgutachter (zur Finanzierung siehe Anhang, Ziffern 9 und 10);
Vor-Ort: 6 p.a. (Einheitsleistung E4a)
Virtuell: 6 p.a. (Einheitsleistung E4b)
4.2. Schriftliche Begutachtung: fachliche Vorbereitung durch Erstellung von Statements,
Präsentationen; Zusammenstellung von Überblicken und Statistiken zur Fördermaßnahme
bzw. zu den Anträgen, einschließlich elektronischer Versendung; Zusammenführen der
aussagekräftigsten Erkenntnisse, Abstimmung mit dem AG und ggf. mit dem Gutachterkreis
(4 p.a.) (Einheitsleistung E4c)
4.3. Schriftliche Begutachtung ohne externe Fachgutachter innerhalb des AN; Erstellen einer
ausführlichen Bewertung zu jedem Vorhaben anhand der Förderkriterien; Erstellen eins
Rankings; Erstellen eines zusammenfassenden fachlichen Vermerkes unter Einbeziehung
förderpolitischen Ziele (2 p.a.) (Einheitsleistung E4d)
- Antragsprüfung und Umsetzung der Förderentscheidung (Bewilligung):
Es ist zu unterscheiden zwischen
Vorhaben auf Ausgabenbasis/Zuweisungen (ca. 300 p.a.) (Einheitsleistung E5a),
Vorhaben auf Kostenbasis (ca. 30 p.a.) (Einheitsleistung E5b),
Weiterleitungsvorhaben (ca. 4 in der Grundvertragslaufzeit) (Einheitsleistung E5c) und
39
[Seite 40]
privatrechtlichen Zuwendungsverträgen mit ausländischen Zuwendungsempfängern (ca. 8 p.a.)
(Einheitsleistung E5d).
5.1. Beurteilung der Förderwürdigkeit von Vorhaben nach dem Regelwerk des AG unter
Berücksichtigung der förderpolitischen Ziele und Aktivitäten des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung, insbesondere unter Beachtung der Fördermaßnahmen, der
Empfehlungen des Gutachterkreises, der Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung
und der Kriterien des Ergebnisvermerks (EV) zur Antrags-/Angebotsprüfung. Im Fall der
Weiterleitungsvorhaben (aktuell: NAKO Gesundheitsstudie und NUM), sind die fachlich-
inhaltlichen, administrativen sowie zuwendungsrechtlichen Aufgaben bezogen auf die
Weiterleitung nicht allein durch den jeweiligen Erst-Zuwendungsempfänger (EZE)
vorzunehmen. Der AN soll auch die Anträge der Letzt-Zuwendungsempfänger (LZE) auf
Plausibilität, Angemessenheit, Notwendigkeit und Zuwendungsfähigkeit prüfen. Im Vorhaben
„NAKO Gesundheitsstudie“ ist von 23 LZE und 2 Zuweisungen auszugehen, im Vorhaben
NUM von 37 LZE.
5.2. Treffen der eigenverantwortlichen Förderentscheidung im Rahmen des beliehenen Bereiches
(siehe Anhang I.) auf Basis der Absprachen mit dem AG, Durchführung der
Forschungskoordinierung und Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. Zuleitung des
entscheidungsreifen Vorgangs an den AG im nicht-beliehenen Bereich (mind. Zuweisungen
und NAKO Gesundheitsstudie) und Versand des Bescheides nach Rücklauf. Dabei sind die
Ergebnisse der gutachterlichen Bewertung, der Beitrag der Projekte zu den förderpolitischen
Zielen des AG und die Umsetzbarkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu
berücksichtigen.
5.3. Erstellen eines Projektsteckbriefes zu jedem bewilligten Vorhaben (mit Hilfe der profi-
Datenbank) und Übersendung an den AG. Dabei obliegt es dem AN in Abstimmung mit dem
Antragsteller eine knappe, allgemein verständliche Zusammenfassung des Projektinhaltes zu
erstellen, die zur Information der Öffentlichkeit geeignet ist.
- Betreuung der Vorhaben bis zum Laufzeitende
Abwicklung der Vorhaben bis zum Laufzeitende unter Beachtung der Zuwendungsbestimmungen.
Die Betreuung der Vorhaben umfasst sowohl die administrative als auch die fachliche Begleitung
eines Vorhabens und beginnt mit der Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides. Sie umfasst den
Nachweis und die Prüfung der Verwendung während der Laufzeit, ggf. die Betreuung im Rahmen
des Großprojektecontrolling, Insolvenzen und Kostenprüfungen. Die entsprechenden
Verfahrensvorgaben sind im Handbuch der Projektförderung erläutert. Im beliehenen Bereich sind
alle diese Aufgaben (einschl. Erlass der entsprechenden Bescheide und Durchführung von
Widerspruchsverfahren) eigenständig wahrzunehmen. Aufgabe des AN ist es, ein Vorhaben
grundsätzlich vollständig, d.h. von Anfang bis Ende zu begleiten. Etwas Anderes gilt nur dann,
40
[Seite 41]
wenn der AG in die laufende Betreuung eines Vorhabens eintritt oder die Betreuung eines
Vorhabens wegen Ablaufs der Vertragslaufzeit für den AN endet.
Die Abrechnung der Abwicklung der Vorhaben erfolgt pro Monat. Es ist zu unterscheiden
zwischen
Vorhaben auf Ausgabenbasis/Zuweisungen (ca. 1.000 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6a),
Vorhaben auf Kostenbasis (ca. 150 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6b),
Weiterleitungsvorhaben (ca. 4 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6c) und
privatrechtlichen Zuwendungsverträgen mit ausländischen Zuwendungsempfängern (ca. 15
Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6d)
Fördermaßnahme „Medizinische Universität Lausitz (MUL-CT)“ (ca. 2 Vorhaben p.a.)
(Einheitsleistung E6e).
Dies umfasst die Projektbewirtschaftung inkl. Auszahlungen, ggf. Rückforderungen und
Zinserhebungen, die Überwachung des Projektfortschritts, die Prüfung von Zwischennachweisen,
die Beantwortung von Anfragen der Zuwendungsempfänger, die Bearbeitung von
Änderungsanträgen (wie z. B. Laufzeitverlängerungen, Mittelumwidmungen, Aufstockungen)
einschließlich der Vorbereitung der dazugehörigen Änderungs-/Ablehnungsbescheide und die
Teilnahme an wichtigen Projekttreffen und –veranstaltungen. Als Sonderfälle bei der
Projektbetreuung können Insolvenzen, Vollstreckungen, Unwirksamkeit/Rücknahme/Widerruf der
Zuwendung, Anfragen auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, staatsanwaltliche
Anfragen u. ä. anfallen. Es ist Aufgabe des AN in diesen Fällen den AG rechtzeitig zu informieren
und die weitere Vorgehensweise mit dem AG abzustimmen. Es sind zu jedem Vorhaben
elektronische Akten zu führen (vgl. auch Ziffer 2.6. des Anhangs).
Zu berücksichtigende Besonderheiten bei Einheitsleistung E6c (Weiterleitungsvorhaben):
Das Vorhaben „NAKO Gesundheitsstudie“ umfasst die Zuwendung an den EZE und die aktuell
zwei Zuweisungen. Der AN soll bei Mittelumwidmungen und Aufstockungsanträgen sowohl
fachliche und administrative Beratung leisten als auch die Prüfung und Umsetzung der Anträge des
EZE bzw. der 23 LZE vorbereiten. Der AN prüft die vom EZE im Rahmen des Controllings
vierteljährlich vorzulegenden Berichte. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens sind vom AN
Übersichten zu Finanzierungsanteilen des EZE, der LZE und der Zuweisungsempfänger zu führen.
Hierzu gehört auch die Unterstützung des Fachreferates bei der Berechnung der Länderanteile an
der Finanzierung der NAKO Gesundheitsstudie. Im Rahmen der NAKO Gesundheitsstudie
unterstützt der AN das Fachreferat außerdem bei der Betreuung des für das Vorhaben eingesetzten
Fachausschusses der GWK (Erstellung von Sitzungsunterlagen (ca. 2 DIN-A4-Seiten pro Sitzung),
Teilnahme an den Sitzungen mit max. 2 Mitarbeitern des AN (mind. 2 p.a., vor Ort in Berlin),
Prüfung von Protokollen (mind. 2 p.a.).
Beim Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) ist bei Anträgen zu Mittelanpassungen im Rahmen des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) analog zur NAKO zu verfahren.
41
[Seite 42]
Zu berücksichtigende Besonderheiten bei Einheitsleistung E6e (Medizinischen Universität Lausitz
(MUL-CT))
Sehr intensive und regelmäßige Beratung und Unterstützung des ZE zu allen Schritten der
Antragstellung, Mittelanforderung, Mittelentsperrung, Änderungsanträgen, Finanzplänen,
Nachweisen und des Berichtswesens (im Durchschnitt 2x pro Woche, in der Phase der
Neuantragsstellung in 2028 ggf. auch täglich).
Kontinuierliche fachliche Beratung des ZE zur Konzeption und Umsetzung der Förderelemente in
den jeweiligen Förderphasen und fortlaufender Abgleich mit den vom Wissenschaftsrat und dem
Land Brandenburg gesetzten Zielen und Entwicklungsschritten, darunter 2x monatlich Jour Fixe
(Videokonferenz oder telefonisch) inkl. Kurzprotokoll).
Kontinuierliche Weiterentwicklung von Controlling- und Steuerungsinstrumenten für das
administrative sowie inhaltlich fachliche, wirkungsorientierte Monitoring angepasst an den
Entwicklungsstand der MUL-CT (z.B. inhaltliche Weiterentwicklung und Auswertung der
halbjährlichen Statusberichte der MUL-CT).
Kontinuierliche Beratung des BMFTR zu komplexen inhaltlichen und administrativen
Fragestellungen bei der Umsetzung des Fördervorhabens (im Durchschnitt 2x monatlich).
- Verwendungsnachweisprüfung, Verwertung (Einheitsleistung E7):
fristgerechte fachliche und finanzielle/administrative Prüfung der Verwendungsnachweise bzw. der
Berichte und Schlussrechnungen (insg. ca. 350 p.a.), bei mind. 10% der Vorhaben unter
Hinzuziehung zusätzlicher Beleglisten oder Einzelnachweisen, über notwendige Vor-Ort-
Prüfungen ist der AG vorab zu informieren; vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise bei
Zuwendungen mit pauschalierter Kostenabrechnung (ca. 5 p.a.); Dokumentation der
Prüfungsergebnisse; laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger
und abschließende Prüfung der Umsetzung der Verwertung nach Vorhabenende.
Für den nichtbeliehenen Bereich (Zuweisungen und aktuell NAKO Gesundheitsstudie) obliegt die
abschließende Finanzkontrolle dem AG. Dazu legt der AN dem AG die von ihm gefertigten
Prüfvermerke zur abschließenden Bewertung und Schlusszeichnung vor. Nach Schlusszeichnung
durch den AG informiert der AN den Zuwendungsempfänger über das Ergebnis der
Verwendungsnachweisprüfung.
- Inhaltliche und grafische Erstellung sowie Druck von Großbroschüren; bis zu 80 Seiten Umfang,
illustriert mit Abbildungen/ Grafiken/ Tabellen, Vorwort der Leitung des AG; Format DIN A4,
farbig, Corporate Design des AG (bis zu 1x in der Grundlaufzeit des Vertrages) (Einheitsleistung
E8)
- Produktion von bis zu 3 Filmen p.a. mit bis zu 2 min Länge (Einheitsleistung E9a) und bis zu 2
Filmen p.a. mit bis zu 5 min Länge (Einheitsleistung E9b): Diese Filme sollen u.a. interessante
Projekte präsentieren oder interessante, forschende Persönlichkeiten porträtieren. Die Erstellung der
Filme umfasst im Einzelnen: Vorschlag geeigneter Projekte, Konzept- und Storyboard-Erstellung
42
[Seite 43]
(je 3 DIN-A4 Seiten), Erstellung von je einem inhaltlichen Skript mit Sprechtext (bis zu 10 DIN-
A4-Seiten) und aufbauend ein entsprechendes Drehbuch mit Vorschlägen für die animierte
Ausgestaltung des Films (bis 15 DIN-A4-Seiten). Erstellung je eines Bild-/Grafikvorschlags für die
Animation, Vorschläge für Akteure, Statements u. Sprecher, Entwicklung der Inhalte sowie
Begleitung der Dreharbeiten und der Post-Postproduktion einschließlich der Abstimmung mit dem
AG, bis zu drei Korrekturgänge inkl. Einarbeitung der Feedbackkorrekturen. Die Filme sollen im
Internet abrufbar sein sowie bei Veranstaltungen gezeigt werden. Die Filme sind barrierefrei (d. h.
mit Untertiteln) zu produzieren.
- Produktion von bis zu 10 Mobile-Reporting Videos/Handyvideos (Einheitsleistung E10) p. a.
durch den AN (keine Beteiligung externer Agenturen), welche z.B. Forscherinnen und Forscher
oder andere Projektbeteiligte in ihrem Arbeits- oder Forschungsumfeld (z. B. Universität oder
Labor) porträtieren. Die Videos sollen bis maximal 2 min lang sein. Die Erstellung der Videos
umfasst im Einzelnen: Vorschlag geeigneter Projekte, Konzept- und Storyboard-Erstellung,
Vorschläge für ggf. Akteure, Statements u. Sprecher, Vorbereitung der Videoaufnahmen
(Abstimmung mit den Protagonisten, Erstellung Interviewentwürfe, etc.), Aufnahme vor Ort durch
den AN (keine Beteiligung externer Agenturen) mit mindestens zwei Handys (technisch aktueller
Stand), Postproduktion einschließlich der Abstimmung mit den Protagonisten und dem AG, bis zu
drei Korrekturgänge inkl. Einarbeitung der Feedbackkorrekturen. Die Videos sollen im Internet
abrufbar sein sowie ggf. bei Veranstaltungen gezeigt werden. Die Filme sind barrierefrei (d. h. mit
Untertiteln) zu produzieren.
VI. Wegfallende Leistungen bei Vertragsverlängerung
Im Falle, dass von der Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht wird, fallen zum 01.01.2030
folgende Pauschalleistungen weg:
IV. A Pkt. 7 bis 10
IV. B Pkt. 2, Pkt. 3
IV. C Pkt. 7
IV. D Pkt. 13
IV. E Pkt. 3
Anhang
I. Mitwirkungsleistungen des AG Der AN kann zur Erfüllung seiner Aufgaben während der gesamten Vertragslaufzeit beliehen
werden (§ 44 Abs. 4 BHO). Es besteht jedoch kein Anspruch des AN auf Beleihung.
Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 4 BHO juristische Personen des privaten Rechts.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die demgemäß nicht beliehen werden können, müssen 43
[Seite 44]
in der Lage sein, die vertragsgegenständliche Leistung nach den Aufgabenbestimmungen des AG
zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen nach § 44 Abs. 4 BHO auf
Verlangen des AG entsprechend erfüllen.
Soweit eine Beleihung erfolgt, richtet sie sich nach den Vorgaben des Beleihungsbescheids, der dem
Vertrag als Anlage 4 beigefügt ist. Der Inhalt des Beleihungsbescheids ist dem AN aus den
Vergabeunterlagen bekannt. Der AN verzichtet daher mit Bestätigung des Erhalts des
Beleihungsbescheids auf Rechtsmittel gegen diesen. Vor Erlass des Bescheids darf der AN die
hoheitlichen Befugnisse, die ihm mit der Beleihung übertragen werden, nicht wahrnehmen.
Zwingende Voraussetzung für die Beleihung des AN ist, dass er eine sachgerechte Erfüllung der
übertragenen Aufgaben gewährleisten kann, was insbesondere adäquate Kenntnisse des
Verwaltungs- und Zuwendungsrechts voraussetzt. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im
Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und
Fachaufsicht durch den AG.
Soweit der AN nicht beliehen ist, übernimmt das BMFTR-Fachreferat im laufenden Projektgeschäft
folgende Mitwirkungshandlungen:
- Das BMFTR-Fachreferat trifft alle abschließenden Entscheidungen über die Förderfähigkeit
der Vorhaben (fachlich und administrativ).
- Das BMFTR-Fachreferat trifft alle abschließenden Entscheidungen, insbesondere über die
Auf- und Abstockung von Bewilligungen, Anschlussvorhaben, Umwidmungen,
Entsperrungen, kostenneutrale Verlängerungen, Zinsberechnungen, Wechsel der
Zuwendungsempfänger.
- Das BMFTR-Fachreferat übernimmt die finale Prüfung der Entscheidungen über
Verwendungsnachweise, Schlussberichte und Schlussvermerke.
II. Beistellungen des AG
- Datenbanken/Dateien:
Bei Anbieterwechsel übernimmt der AN vom ausscheidenden AN (dem vorherigen Projektträ-
ger) alle Unterlagen, Aufzeichnungen und Datenbanken/Dateien, die dieser zu der im Zusam-
menhang mit dessen vertragsgegenständlicher Leistung angefertigt oder erhalten hat und so-
weit sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind oder darüber hinaus vom AG angefordert wer-
den. Die reibungslose Weiterführung der Aufgaben ist durch eine unverzügliche Übergabe
sicherzustellen.
- profi:
Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auftrags ist die fachgerechte, durchgängige Nutzung
des IT-Verfahrens „profi“. Das Projektförderinformationssystem „profi“ ist ein
datenbankbasier-tes IT-Tool des BMFTR. Es unterstützt das Management und Controlling für
44
[Seite 45]
die Fachaufgaben des BMFTR, seiner Projektträger und anderer Bundesbehörden im Bereich
der Vergabe von Fördermitteln des Bundes.
Eine Einführung in das System sowie Hinweise zu technischen Voraussetzungen erhalten Sie
auf Anfrage bei dem in der Auftragsbekanntmachung benannten Ansprechpartner im BMFTR.
Je „profi“-Arbeitsplatz fällt eine jährliche Kostenpauschale von 804,02 Euro an (netto;
Ergebnis der Abrechnung für das Kalenderjahr 2025). Die Pauschale enthält sowohl die
Lizenzen als auch die notwendigen Schulungen zum System „profi“. Die Pauschale wird
jährlich neu festgesetzt, Steigerungen können über die üblichen Preissteigerungen hinausgehen
oder auch geringer ausfallen. Dies ist bei der Kalkulation des Angebots zu berücksichtigen;
spätere Preis-Anpassungen aus diesen Gründen sind nicht vorgesehen.
Das Fachreferat erteilt die Zugangsberechtigung zu „profi“.
- Software-System „EASY-ONLINE“:
Informationen zu diesem Software-System sind abrufbar unter
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
- Handbuch der Projektförderung:
Das Handbuch der Projektförderung enthält Anleitungen und klarstellende Hinweise zu den
einzelnen Arbeitsschritten im Rahmen der Projektförderung. Das Handbuch ist ausschließlich
elektronisch verfügbar. Es kann auf Anfrage ein zeitlich begrenzter Zugang ermöglicht werden.
Den Link und das Passwort erhalten Sie auf Anfrage bei dem in der Auftragsbekanntmachung
benannten Ansprechpartner im BMFTR.
- Formulare, die im Rahmen der Projektförderung zu verwenden sind:
Die Formulare werden elektronisch bereitgestellt.
- Elektronische Aktenführung
Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auftrags ist die fachgerechte, durchgängige Nutzung
einer elektronischen Akte, in der die Förderakten elektronisch geführt werden. Dies ist entwe-
der in einer dezentral vom AN selbst geführten elektronischen Akte oder in der seitens des
BMFTR über einen Dienstleister zentral zur Verfügung gestellten Plattform der E-Akte Bund
(„EAB-PT“) möglich. Spätestens ab dem 01.01.2027 sind die Akten in der EAB-PT zu führen.
Sofern der AN zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht mit der EAB-PT arbeitet, ist
im Angebot der Zeitpunkt zu benennen, ab dem dies geplant ist.
Die Arbeit mit der EAB-PT setzt einen PT-spezifischen Mandanten des Produktivsystems der
E-Akte Bund voraus. Dieses System muss die Möglichkeit bieten, dass der AG seiner Fach-
ufsicht oder seinem Selbsteintrittsrecht nachkommen kann, sei es durch Beteiligung in
Workflows (Mitzeichnungsläufe) oder durch Zugriff auf Akten. Um einheitliche digitale
Arbeitsprozesse zu ermöglichen, müssen im Rahmen des Auftrags eingesetzten Personen
dieses System nutzen. Es liegt in der Verantwortung des AN, die Einsatzfähigkeit im System
45
[Seite 46]
durch Vorhalten von Test- und/oder Schulungssystemen zu gewährleisten. Vereinbarungen
dazu sind mit dem Dienstleister zu treffen.
Der AG stellt dem AN ein Produktivsystem der E-Akte Bund als Software as a Service (SaaS-
Betrieb) zur Verfügung. Im SaaS-Betrieb ist auch eine Schnittstelle zu profi enthalten. Für den
SaaS-Betrieb des Produktivsystems fällt eine Monatsgebühr pro Nutzer an. Für jeden
Nutzenden beträgt diese 201,33 Euro pro Monat (netto; Stand: 01.07.2026). Für die erstmalige
Bereitstellung des SaaS-Betriebs fallen Bereitstellungskosten pro System in Höhe von 3.066
Euro (netto; Stand: 01.01.2026) an. Die Kosten für die Monatsgebühr pro Nutzendem für das
Produktivsystem unterliegen einer Preissteigerung, die dem jährlichen Verbraucherpreisindex
entspricht. Dem stehen potentielle Preissenkungen gemäß Preisstaffel der EVB-IT-
Vereinbarung zur EAB-PT gegenüber, wenn die Gesamtzahl der Nutzenden des Systems über
alle Projektträger hinweg bestimmte Staffelgrenzen übersteigt (Staffel 2: 1.501–3.000
Nutzende: 201,33 Euro; Staffel 3: 3.001–5.000 Nutzende: 187,03 Euro; Staffel 4: mehr als
5.001 Nutzende: 167,61 Euro, alle Preise Monatsgebühren und netto, Stand 01.01.2026). Diese
potentiell kostenändernden Faktoren sind bei der Kalkulation des Angebots zu berücksichtigen;
spätere Preis-Anpassungen aus diesen Gründen sind nicht vorgesehen.
Der AN muss eine ausreichend qualifizierte Fachadministration vorhalten und diese auch in
Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten sicherstellen. Die Aufgaben der Fachadministrati-
on umfassen insbesondere: Administration des dem AN zur Verfügung gestellten E-Akte
Bund-Mandaten; Nutzerverwaltung (sowohl für Nutzer des AN als auch des AG); First-Level
Support (Fehlerbeseitigung).
Des Weiteren muss der AN Schulungsmaßnahmen durchführen und Client-seitige Software-
komponenten verteilen.
Sofern der AN die E-Akte Bund noch nicht nutzt, sollte bei der Einführung das Vorgehensmo-
del zur Einführung der E-Akte Bund vom BVA befolgt werden, welches eine Qualifizierung
des AN für drei Reifegrade beinhaltet. Die Einführung der E-Akte Bund (inkl. der Bewertung
der Reifegrade) erfolgt in Kooperation mit einem Dienstleister.
III. Kompetenzvorsorge des AN Der AN setzt ausschließlich Personal ein, das über die erforderlichen fachlichen, methodischen und
sozialen Qualifikationen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Dies
beinhaltet auch administrativ erfahrene Mitarbeiter, die mit den einschlägigen, für die öffentliche
Verwaltung geltenden Bestimmungen vertraut sind.
46
[Seite 47]
Der AN trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Personal in dem für die ordnungsgemäße
Leistungserbringung gebotenen Maße fortgebildet wird.
Der AN muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebliche Mitarbeiter
mit den einschlägigen Rechtsbestimmungen der Projektförderung arbeitsfähig vertraut sind.
Verhandlungssichere Englischkenntnisse sind beim AN vorzuhalten.
Der AN hat im Rahmen seiner Tätigkeit vor allem folgende Rechtsnormen und Regelungen zu
beachten:
-
Bundeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44) mit den dazu erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften,
-
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, insbesondere §§ 25 ff., 48-49a),
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung,
-
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFTR auf Ausgabenbasis (BNBest- BMFTR 98) in der jeweils gültigen Fassung,
-
Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Projektförderung (NABF) in der jeweils gültigen
Fassung,
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) in der jeweils gültigen Fassung,
-
Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMFTR an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98 bzw. NKBF
- in der jeweils gültigen Fassung,
- Allgemeine Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des BMFTR (BEBF-AN
- in der jeweils gültigen Fassung,
- Handbuch der Projektförderung,
- Bestimmungen des Vergaberechts (z.B. GWB, VgV, UVgO). Der AN setzt in leitender Position das von ihm im Angebot dafür benannte Personal ein. Das in
leitender Position eingesetzte Personal wird über die gesamte Vertragslaufzeit nur nach Ab-
stimmung mit dem AG und nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden der betreffenden Person
aus dem Unternehmen oder dauerhafte, insbesondere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der
betreffenden Person) ausgetauscht. Ein wichtiger Grund ist dann nicht gegeben, wenn der Austausch
lediglich aus betriebsinternen Gründen (v. a. Personalengpässe oder wirtschaftliche Erwägungen)
erfolgen soll.
Wenn ein Personalaustausch erfolgt, muss das neue Personal im Hinblick auf den Vertrags-
gegenstand mindestens über gleichwertige Qualifikationen verfügen, wie das zuvor eingesetzte
Personal.
47
[Seite 48]
Die Mitarbeiter des AN oder eines von ihm eingeschalteten Unterauftragnehmers treten in kein
Arbeitsverhältnis zum AG. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Mitarbeiter in den Räumen
des AG tätig werden. Das Direktionsrecht des AN oder eines eventuellen Unterauftragnehmers
verbleibt bei dem AN bzw. dem Unterauftragnehmer und wird von diesem ausgeübt.
IV. Räumliche Ausstattung des AN Erforderlich ist eine flächenmäßig angemessene und ausreichend repräsentative Bürofläche, da
Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Bildungsverwaltung als Gäste zu erwarten sind.
Für diesen Bürobereich wird folgende Ausstattung vorausgesetzt:
-
zeitgemäße technische Büroausstattung,
-
ein Besprechungsraum für bis zu 25 Personen mit Videokonferenzausstattung, White Board, Beamer etc.,
-
Sicherheitsvorkehrungen, die dem Vertraulichkeitsgrad der Aufgabe entsprechen (kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich des AN, geschlossene Registratur etc.).
V. Technische Anforderungen an den AN Zur Sicherstellung der Informationssicherheit ist ein IT-Sicherheitskonzept gemäß ISO 27001 oder
vergleichbar – vorzugsweise unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach den BSI-
Standards 200-1, 200-2 und 200-3 - vorzulegen. Sofern kein entsprechendes Zertifikat vorhanden
ist, muss die Umsetzung des Konzeptes durch Prüfung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik oder anerkannte Prüfstellen nachgewiesen werden. Die erforderlichen
Nachweise sind während der Vertragslaufzeit vorzulegen.
VI. Arbeitssprache Die Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld auch Englisch.
VII. Corporate Design des BMFTR und Barrierefreiheit
Für die visuelle Gestaltung sämtlicher Veröffentlichungen (Publikationen, Broschüren, Webseiten,
Anzeigen, Plakate, Messestände etc.) namens und im Auftrag des BMFTR sind die jeweils aktuellen
Corporate-Design-Vorgaben des BMFTR ohne Ausnahme verbindlich. Die Materialien, die der AN
im Auftrag des AG erstellt, müssen, soweit dort vorhanden, in den vom AG in seinem Styleguide
bereitgestellten Templates gestaltet werden. Die Templates liegen im Format INDD vor. Alle
Materialien müssen in einem professionellen Designprogramm (z.B. InDesign) gestaltet werden.
Darüber hinaus müssen die Materialien, die der AN im Auftrag des AG erstellt und die veröffentlicht
werden, barrierefrei sein. Sie müssen gemäß § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für
Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Hierbei ist die Nutzung
48
[Seite 49]
behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Bei der Gestaltung digitaler Materialien
muss insbesondere die BITV 2.0 beachtet werden. Die konkreten einzuhaltenden Anforderungen
ergeben sich aus der BITV 2.0 in der jeweils gültigen Fassung sowie insbesondere aus der DIN EN
301 549 als nach § 3 (2) BITV 2.0 anzuwendendem Standard. Der AN muss sich um die stets aktuell
geltenden Vorgaben bemühen.
Die Gestaltung aller Materialien ist im Vorfeld durch das zuständige Fachreferat gem. EGO 1.1 mit
dem Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ des BMFTR abzustimmen. Eine Produktion der Materialien
kann erst nach finaler Freigabe durch das Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgen. Die Prüfung von
CD-Vorgaben bei Webseiten und Social Media, sowie deren Freigabe erfolgt entsprechend über das
Referat „Presse; Digitale Kommunikation“.
VIII. Ausführungsfristen Termine für u.a. Veranstaltungen, die in dieser Leistungsbeschreibung genannt werden, wird der
AG während der Laufzeit des Vertrags festlegen. Der AN hat diese Vorgaben bei der Ausführung
des Auftrags zu beachten.
IX. Verträge mit Dritten, Nutzung von Rahmenvereinbarungen des AG Der AN kann mit vorheriger Zustimmung des AG Verträge mit Dritten im Zusammenhang mit den
vertraglich vereinbarten Leistungen im Namen und Auftrag des AG ausschreiben, wenn der
Auftragswert 25.000 Euro unterschreitet und der AG den AN im Einzelfall jeweils schriftlich
ermächtigt, Verträge auszuschreiben und anfallende Fremdkosten nach gesonderter Aufstellung
geltend zu machen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt beim AG. Der AN hat die Vergabeverfahren
nach den Vorgaben des AG und in Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Insbesondere hat er
die Muster-Vergabeunterlagen und Muster-Verträge des AG zu nutzen.
Beim AG bestehen für Teile von Leistungen Rahmenvereinbarungen. Vor einer Zustimmung des
AG zur Ausschreibung von Verträgen durch den AN entscheidet der AG, welche Leistungen aus
diesem Vertrag über bestehende Rahmenvereinbarungen abgewickelt werden.
X. Kalkulation und Abrechnung externer Kosten Nachfolgend aufgeführte externe Kosten bzw. Fremdkosten (Kosten für Leistungen Dritter) werden
je nach Bedarf und vorheriger Abstimmung mit dem BMFTR gesondert bereitgestellt und sind nicht
in die Kalkulation einzubeziehen:
- Veranstaltungen (z.B. Workshops, Expertengespräche, Kongresse, Messen): Vergütung und Reisekosten für Personen, die keine Mitarbeiter des AN sind, sofern diese Kosten nicht von den
Teilnehmern selbst zu tragen sind; Veranstaltungskosten (z.B. Raum-/Standmiete, Technik,
Messebau, Catering, Honorare für Moderatoren und Vortragende),
- Internet (Erstellung von Gebärdensprachvideos und Texten in Leichter Sprache gem. BITV),
49
[Seite 50]
-
Übergreifende Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Kampagnen, Mediaschaltungen und deren Evaluation),
-
Streuartikel für Kommunikationsmaßnahmen (Give-aways),
-
Gutachten, Studien, Evaluationen: Kosten eines gesondert zu beauftragenden externen AN,
-
Publikationen im Rahmen der Fachkommunikation (z.B. Flyer, Poster): Kosten für Wissenschaftsjournalisten, Layout und Design, Druckkosten, soweit nicht als Kernleistung vom
AN zu erbringen.
- Bilder: Einkauf der Bildrechte, Einsatz der Fotografen,
- Prozessvertretung: Kosten für anwaltliche Vertretung in Gerichtsverfahren, sofern der AN selbst nicht postulationsfähig ist.
Externe Kosten betreffen alle Leistungen, die der AN nicht selbst erbringt. Zum AN zählen der
Hauptauftragnehmer mit eventuellen Konsortialpartnern und/oder eventuellen
Unterauftragnehmern. Alle übrigen Kosten trägt der AN.
Die externen Kosten sind auf der Grundlage des tatsächlichen Aufwands und der tatsächlichen Höhe
ohne Aufschlag an den AG weiterzureichen. In der Abrechnung sind die Kosten gesondert
auszuweisen und zu belegen.
Die Abrechnung der externen Kosten erfolgt gegenüber dem AG über ein sog. fiktives Vorhaben
als Hausvorhaben im Datenverarbeitungssystem „profi“ (siehe Handbuch der Projektförderung).
Die Regelungen in Ziffer IX. zu Verträgen mit Dritten und Rahmenvereinbarungen bleiben
unberührt.
XI. Einkauf von Fremdleistungen Der Einkauf von Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags
stehen, kann bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro (netto) erfolgen, soweit die Gegebenheiten
des § 14 UVgO für den AG vorliegen würden.
Der Vertrag wird zwischen dem AN und dem Unternehmen geschlossen. Der AN stellt dabei den
Erwerb der entsprechenden Nutzungsrechte sicher. Soweit durch die Fremdleistung per-
sonenbezogene Daten verarbeitet werden, für die der AG datenschutzrechtlich verantwortlich ist, ist
der AN verpflichtet, im Vertrag mit dem Unternehmen dasselbe datenschutzrechtliche Schutzniveau
anzusetzen, wie dies in der datenschutzrechtlichen Vereinbarung zwischen AG und AN vereinbart
ist. Die Geltung der DSGVO bleibt hiervon unberührt.
50
[Seite 51]
XII. Nachhaltigkeit Papier & Printprodukte
Bei der Durchführung des Auftrags verzichtet der AN so weit wie möglich auf die Nutzung von
Papier. Als Kopierpapier darf während der Auftragsausführung ausschließlich Recyclingpapier mit
dem Blauen Engel in 60er bis 80er Weiße genutzt werden. Soweit Handouts nötig sind, sind diese
doppelseitig und in kleinem Format zu bedrucken. Der AN stellt sicher, dass das am Auftrag
beteiligte Personal hierüber informiert ist. Während der Auftragsausführung zu erstellende
Druckerzeugnisse (Berichte, Jahresberichte, Broschüren, Infomappen – und -flyer etc.) werden
grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare werden nur in der
unbedingt erforderlichen Anzahl produziert. Der Druck erfolgt ausschließlich auf Papier mit dem
Blauen Engel. Nach Rücksprache mit dem AG darf in begründeten Fällen alternativ Papier mit einer
Zertifizierung nach FSC-Recycled oder dem EU-Ecolabel verwendet werden. Auf Frischfaserpapier
soll verzichtet werden.
Durchführung von Besprechungen und Dienstreisen
Dienstreisen sind so weit wie möglich zu vermeiden und nur durchzuführen, soweit dies für die
Auftragsausführung wie in der Leistungsbeschreibung dargelegt, unbedingt erforderlich sind.
Vorrangig sind virtuelle Besprechungsformate zu wählen. Bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen
in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Großstädte) wird als Transportmittel
vorrangig die Bahn genutzt. Ein anderes Transportmittel kann ausschließlich gewählt werden,
soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbedingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der
Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf dies notwendig erscheinen lassen. Bei Flugreisen in
das nicht benachbarte Ausland und solchen, die ausnahmsweise nach Satz 2 durchgeführt werden
dürfen, sind Direktflüge zu bevorzugen, soweit dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten in
angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.
Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung
erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge – möglichst Elektrofahrzeuge gewählt
werden. Werden zur Ausführung des Auftrags Fahrzeuge beschafft, so ist bei der Auswahl des
Fahrzeugs das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge entsprechend anzuwenden.
Für eine Hotelübernachtung in einem zertifizierten nachhaltigen Hotel können pro Übernachtung
20 Prozent des nach Bundesreisekostenrecht abrechenbaren Tagessatzes für die notwendigen
Übernachtungskosten zusätzlich abgerechnet werden.
Rechenzentrumsleistungen
Bei der Nutzung externer Rechenzentrumsleistung (bsp. Web-Hosting, Server Hosting, Online
Datenspeicherung) sollten die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU 161) oder
51
[Seite 52]
alternativ die Kriterien des Blauen Engels für Co-Location-Rechenzentren (DE-ZU 214)
eingehalten werden, soweit die Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location-Rechenzentrum
angemietet wird. Die Anforderungen gelten nicht, soweit dem Belange der Informationssicherheit,
des Daten- oder Geheimschutzes entgegenstehen.
Büroarbeitsplätze, die ausschließlich für die Ausführung von Aufträgen des Bundes genutzt werden
Der AN verpflichtet sich, während der Auftragsausführung wiederverwendete Tonerkartuschen
einzusetzen und leere Tonerkartuschen der Wiederverwertung zuzuführen. Bei der Ersatz- oder
Neuanschaffung von IT-Hardware und Zubehör, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden,
sind solche Geräte auszuwählen, die zum Zeitpunkt der Beschaffung die höchste und auf dem
europäischen Markt verfügbare Energieeffizienzklasse oder soweit diese nicht verfügbar ist, das
höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz aufweisen. Produkte die mit dem Blauen Engel oder
alternativ mit einem anderen TYP-1-Umweltzeichen oder mit TCO Certified ausgezeichnet sind,
sind zu bevorzugen. Sind solche Geräte am Markt nicht verfügbar, so sind solche Geräte zu
bevorzugen, die über ihren gesamten Lebenszyklus, von der Produktion über die Lieferung, die
Nutzung und die Entsorgung, die geringsten Kosten verursachen. Der AN verpflichtet sich, bei der
Ersatz- oder Neuanschaffung von Möbeln zur Büroausstattung, die zur Ausführung des Auftrags
benötigt werden, solche Produkte zu beschaffen, die nachhaltig produziert werden, biogenen
Ursprungs sind oder die Kreislaufwirtschaft fördern; dazu zählen Produkte, die
Recyclingmaterialien und wiederverwendbare Materialien oder Holz und Holz-werkstoffe
enthalten. Holz und Holzwerkstoffe sowie Polstermöbel sind unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Blauen Engels auszuwählen. Holz und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und
nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis kann durch die Zertifikate FSC oder
PEFC erbracht werden. In anderen Produktbereichen soll der AN bei der Ersatz- oder
Neuanschaffung von Produkten, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden, wo möglich,
sinnvoll und angemessen Umwelt- und Sozialzeichen (insbesondere auch für die Übernahme
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette) berücksichtigen. Je nach Produktgruppe
stehen verschiedene Umwelt- und Sozialzeichen zur Verfügung. Bei der Auswahl sind die aktuellen
Bewertungen des Kompass Nachhaltigkeit (www.kompass-nachhaltigkeit.de) zu berücksichtigen.
Räumlichkeiten, die ausschließlich oder weit überwiegend von Personal genutzt werden, das mit
der Ausführung von Aufträgen des Bundes betraut ist
Die eingesetzten Reinigungsmittel für die Räumlichkeiten der Organisationseinheit müssen die
Kriterien des Blauen Engels oder des Europäischen Umweltzeichens erfüllen. Reinigungsmittel, bei
denen der Anbieter nicht zusichert, dass kein Mikroplastik enthalten ist, dürfen nicht verwendet
werden. Soweit Wasch- und Reinigungsmittel Palmöl, Palmkernöl oder deren Derivate und
Fraktionen enthalten, so müssen diese vollständig aus nachhaltig zertifiziertem Anbau stammen.
52
[Seite 53]
Hygienepapiere in Teeküchen und Sanitärräumen (z.B. Papierhandtücher, Toilettenpapier,
Taschentücher, Küchentücher) müssen die Kriterien des Blauen Engels erfüllen. In Teeküchen
dürfen Kapselmaschinen für die Zubereitung von Heißgetränken nicht bereitgestellt werden. Bei der
Ersatz- oder Neuanschaffung von Elektrogeräten (z.B. Etagendruckern, Kühlschränken,
Kaffeemaschinen) ist die die zum Zeitpunkt der Beschaffung höchste und auf dem europäischen
Markt verfügbare Energieeffizienzklasse oder soweit diese nicht verfügbar ist, das höchste
Leistungsniveau an Energieeffizienz zu beschaffen. Produkte mit dem Blauen Engel oder, soweit
dieser für die Leistung nicht vorhanden ist, mit dem Europäischen Umwelt-zeichen, werden
bevorzugt. Soweit für die Räumlichkeiten ein eigener Stromzähler vorhanden ist, ist der über
möglicherweise eigenerzeugten Strom hinausgehende Strombedarf ausschließlich mit 100 Prozent
Ökostrom (außerhalb der EEG-Umlagefinanzierung) zu decken.
Soziale Nachhaltigkeit
Unbeschadet der festgelegten Reaktionszeiten und Zeiten der Erreichbarkeit können alle Aufgaben
auch durch Teilzeitkräfte erfüllt werden. Das Arbeiten in mobiler Arbeit ist nach Einzelfallprüfung
im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich.
Der AN verpflichtet sich, gegenüber dem bei der Auftragsausführung eingesetzten Personal, die
Nutzung nachhaltiger Mobilitätsoptionen zu unterstützen, etwa durch die Organisation von
Jobtickets, der Förderung der Fahrradnutzung oder durch die Bewerbung der AOK-Mitmachaktion
„Mit dem Rad zur Arbeit“.
Für Personal, das ausschließlich für die Durchführung von Aufträgen des Bundes eingesetzt wird,
muss zu Beginn der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung gem. § 4 Nr.
1 und § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden.
XIII. Korruptionsprävention und Sponsoring Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sind die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förde-
rung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige
Schenkungen)“ vom 11.07.2003, die „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in
der Bundesverwaltung“ vom 30.07.2004 sowie das „Rundschreiben zum Verbot der Annahme von
Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung“ vom 08.11.2004 entsprechend
anzuwenden. Konkrete Hinweise ergeben sich aus dem „Infoblatt Sponsoring und
Korruptionsprävention für verpflichtete private Dienstleister“ und dem „Verhaltenskodex gegen
Korruption“.
XIV. Berichte Abrufübersicht
53
[Seite 54]
Für jede Einheitsleistung ist ein Gesamtvolumen in der Leistungsbeschreibung angegeben. Es gibt
an, wie viele Einheiten einer Einheitsleistung während der gesamten Vertragslaufzeit maximal
abgerufen werden dürfen (Höchstabnahmemenge). Wird eine Einheitsleistung in einem Jahresabruf
beauftragt, verringert sich das Gesamtvolumen der noch zur Verfügung stehenden Einheitsleistung
um die Anzahl der beauftragten Einheiten. Bei der Ausführung eines Einzelauftrags kann es
vorkommen, dass Einheitsleistungen beauftragt werden, ohne dass sie tatsächlich durch den AN
erbracht und abgerechnet werden. Da auch diese Einheitsleistungen von dem Gesamtvolumen
abgezogen werden, ohne dass eine Leistung erbracht wurde, werden sie nach Abschluss des
Einzelauftrags dem Gesamtvolumen wieder gutgeschrieben. Der AN erfasst jeweils für jede
Einheitsleistung separat, wie hoch das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen nach der Gutschrift
der nicht angefallenen Einheitsleistungen ist. Der AN führt dafür eine Übersicht, um die Anzahl der
beauftragten bzw. abgerufenen Einheitsleistungen separat zu erfassen.
Diese Übersicht ist dem AG jeweils bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats
vorzulegen. Am Ende des Kalenderjahres erstellt der AN eine Gesamtübersicht. Die Übersicht ist
dem AG als PDF- und Excel-Datei zur Verfügung zu stellen.
Der AN überwacht das Gesamtvolumen jeder einzelnen Einheitsleistung in Bezug auf die
Höchstabnahmemenge. Dafür informiert er den AG, wenn 50, 75, 90, 95 und 100 Prozent des
Gesamtvolumens einer Einheitsleistung abgerufen wurden. Erreicht eine Einheitsleistung 95
Prozent des Gesamtvolumens, wird der AN dem AG auf Aufforderung täglich Meldung über den
Erfüllungsgrad machen. Der AG wird dem AN frühzeitig mitteilen, wie das weitere Verfahren
erfolgen wird. Der AG kann für Einheitsleistungen jeweils separat festlegen, dass diese nicht mehr
beauftragt werden dürfen. Der AN wird nach Anweisung in Textform dazu die betroffenen
Einheitsleistungen nicht mehr anbieten.
Liste über den Einkauf von Fremdleistungen
Der AN führt eine Liste über alle Leistungen, die er bei Dritten eingekauft hat. Diese Liste enthält
insbesondere die folgenden Informationen: Name des Dienstleisters; Aktenzeichen (wird vom
Referat gestellt); Name des Referats und Einzelauftrag, in dessen Rahmen die Leistung eingekauft
wurde; Auftragsgegenstand; Auftragswert; Auftragsdatum; Ansprechperson für den Auftrag beim
AN; Name der Unternehmen, bei denen Vergleichsangebote eingeholt worden sind; ggf.
Begründung, wenn keine oder weniger als drei Vergleichsangebote eingeholt worden sind. Die Liste
wird ständig aktuell gehalten. Neue Aufträge sind nach Abschluss umgehend einzutragen. Die Liste
wird dem AG monatlich zur Verfügung gestellt. Die Liste weist die Direktaufträge gesondert aus.
Fachliche Berichte
Generell ist die Zusammenarbeit zwischen AN und AG von einem sehr direkten, meist täglichen,
Austausch (per E-Mail und Telefon) geprägt.
54
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Ergänzend zu den im Vertrag vorgesehenen Berichtspflichten (Kurzdarstellung bei
Rechnungsstellung und Jahresberichte) informiert der AN den AG zu jedem Aufgabenfeld, sofern
relevant, - nach einem jeweils individuell zu vereinbarenden Berichtsmodus - anlassbezogen
telefonisch oder per E-Mail oder auch im Rahmen eines Jour Fixe (per Videokonferenz) über
geplante laufende Aktivitäten. Über die Jour Fixe führt der AN Protokoll (ca. 2 – 3 Seiten, DIN-A4)
und stimmt dieses mit dem AG ab. Bei besonderen Vorkommnissen, z. B. bei vorzeitiger
Beendigung eines Vorhabens, notwendiger Zieländerungen, erheblicher Abweichungen von der
Planung ist umgehend das weitere Vorgehen abzustimmen und im Falle, dass eine Beleihung nicht
erfolgt ist, die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen.
Jahresberichte sind gemäß § 5 Abs. 6 der besonderen Vertragsbedingungen vorzulegen.
XV. Controlling und Qualitätsmanagement
Unterstützung bei Anfragen
Das BMFTR erreichen gelegentlich Anfragen aus dem Parlament und der Presse sowie Anfragen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der AN unterstützt den AG bei der Beantwortung aller
Anfragen, sofern diese in Verbindung mit dem Leistungsgegenstand stehen.
XVI. Zusammenarbeit im Kreis der Projektträger Es wird erwartet, dass der AN bereit ist, auf Bitte des AG mit anderen Projektträgern der
Bundesregierung zusammenzuarbeiten. Dies beinhaltet insbesondere auch die Bereitstellung
notwendiger Informationen für die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.
XVII. Dienstsitz des AG Soweit nicht anders angegeben, ist mit dem Dienstsitz des AG sowohl der Dienstsitz in Bonn als
auch in Berlin gemeint. Genauere Angaben zu beiden Orten sind dem jeweils gültigen Or-
ganigramm, abrufbar auf www.bmftr.bund.de, zu entnehmen.
Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Zugang zum Dienstsitz des
AG erhalten müssen, müssen vorab an der Pforte angemeldet werden. Die Anmeldung von Personen
an der Pforte des AG erfolgt durch das für den Auftrag zuständige Referat. Für die Anmeldung sind
dem jeweiligen Referat rechtzeitig (ca. drei Werktage) vor dem geplanten Vor-Ort-Termin bzw. der
Anlieferung von Materialien am Dienstsitz des AG (Lieferanschrift siehe Organigramm) mind. der
Vor- und Nachname sowie die Institution/Firma der externen Projektbeteiligten zu nennen.
Je nach Anliegen bzw. Termin können ggf. weitere Daten (bspw. Ankunftszeiten, Kennzeichen,
Daten und Nachweise im Zusammenhang mit der geltenden hausinternen Zugangskontrolle etc.)
erforderlich sein. Alle externen Projektbeteiligten nehmen am Tag des Vor-Ort-Termins an der
Einlasskontrolle teil, melden sich an der Pforte an und werden i.d.R. vom jeweiligen Referat zu den
55
[Seite 56]
Räumlichkeiten begleitet. Für die Einlasskontrolle und die Anmeldung vor Ort ist ein gewisser
zeitlicher Vorlauf von ca. 5-10 Minuten einzukalkulieren.
56
[Seite 57]
Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen
| Lfd. Nr. der Einheitsleistung | Nr. in der LB | Leistung | Mindestabnahme- menge | Höchstabnahme- menge |
|---|---|---|---|---|
| E1a | V. 1.1. | Prüfung und Bewertung von Vollanträgen mit normalem Antragsumfang | 0 | 100 |
| E1b | V. 1.2. | Prüfung und Bewertung von Vollanträgen mit stark reduziertem Antragsumfang | 0 | 100 |
| E2 | V. 2. | Prüfung und Bewertung von Projektskizzen auf Förderwürdigkeit | 1.500 | 6.000 |
| E3 | V. 3. | Prüfung von Projektskizzen anderer Abteilungen / Förderer | 400 | 1.400 |
| E4a | V. 4.1. | Gutachtersitzungen Vor-Ort | 10 | 50 |
| E4b | V. 4.1. | Gutachtersitzungen virtuell | 10 | 50 |
| E4c | V. 4.2. | Schriftl. Begutachtung durch Fachgutachter | 5 | 30 |
| E4d | V. 4.3. | Schriftliche Begutachtung durch AN | 1 | 15 |
| E5a | V. 5. | Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorhabens (auf Ausgabenbasis, Zuweisung) | 600 | 2.500 |
| E5b | V. 5. | Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorhabens (auf Kostenbasis) | 60 | 220 |
| E5c | V. 5. | Antragsprüfung und Bewilligung eines Weiterleitungsvorhabens | 2 | 20 |
| E5d | V. 5. | Prüfung und Abschluss von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen | 0 | 50 |
| E6a | V. 6. | Abwicklung eines Vorhabens (auf Ausgabenbasis, Zuweisung) pro Vorhaben pro Monat * | 28.000 | 65.000 |
| E6b | V. 6. | Abwicklung eines Vorhabens (auf Kostenbasis) pro Vorhaben pro Monat * | 3.000 | 7.500 |
| E6c | V. 6. | Abwicklung eines Weiterleitungsvorhabens pro Vorhaben pro Monat * | 80 | 500 |
| E6d | V. 6. | Abwicklung eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages pro Vorhaben pro Monat * | 0 | 80 |
| E6e | V. 6. | Abwicklung der Vorhaben der MUL pro Vorhaben pro Monat * | 45 | 150 |
| E7 | V. 7. | Verwendungsnachweisprüfung | 800 | 2.500 |
| E8 | V. 8. | Großbroschüre | 0 | 2 |
| E9a | V. 9. | Film bis 2 min Länge | 3 | 20 |
| E9b | V. 9. | Film bis 5 min Länge | 2 | 15 |
| E10 | V. 10. | Mobile-Reporting Videos | 5 | 60 |
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- Die Bieter sind gehalten, den Preis für die Betreuung eines Vorhabens für einen Monat anzugeben. Der Auftraggeber wird
Leistungsmonate in diesem Sinne abrufen. Aufgabe des AN wird es aber sein, ein Vorhaben grundsätzlich vollständig – also von
Anfang bis Ende – zu begleiten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der AN in die Betreuung eines laufenden Vorhabens eintritt oder
die Betreuung eines Vorhabens wegen Ablaufs der Vertragslaufzeit für den AN endet. Erfahrungsgemäß kann es während des
Abwicklungszeitraums zu Schwankungen bezüglich des Arbeitsanfalls kommen. Es ist daher Sache des Bieters, wie er dies bei der
Bildung des abgefragten Monatspreises berücksichtigt.
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