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10. Leistungsbeschreibung_Anlage 1.pdf

Fachliche und administrative Projektträgerschaft für die Gesundheitsforschung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 01:38 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Projektträgerschaft „Gesundheitsforschung“

I. Einführung in die Projektträgerschaft ......................................................................................... 2

II. Programmatik .............................................................................................................................. 5

III. Fachliches Umfeld ....................................................................................................................... 7

IV. Pauschalleistungen .................................................................................................................... 16

A. Allgemein ............................................................................................................................... 16

B. Gremien ................................................................................................................................. 21

C. Begleitende Aufgaben ........................................................................................................... 28

D. Fachkommunikation .............................................................................................................. 29

E. Veranstaltungen .................................................................................................................... 34

F. Projektförderung ................................................................................................................... 36

V. Einheitsleistungen ..................................................................................................................... 38

VI. Wegfallende Leistungen bei Vertragsverlängerung .................................................................. 43

Anhang .................................................................................................................................................. 43

Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen ................................................................. 57

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I. Einführung in die Projektträgerschaft

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR bzw. AG) beauftragt bei

der Förderung von Vorhaben ausgewählte Auftragnehmer (AN) mit der Wahrnehmung von

Projektträgeraufgaben (sog. Projektträger – PT), um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines

effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung,

Durchführung und Kontrolle zu erfüllen. Der PT „Gesundheitsforschung“ unterstützt das BMFTR

fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung, bei der strategischen

Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte und bei der Verbreitung der Ergebnisse durch

Fachkommunikation. Dies erfordert vom AN fachwissenschaftliche, administrative,

betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle

zwischen Antragstellern und Zuwendungsgeber auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

und erfüllt eine Servicefunktion für das BMFTR. Die nachfolgenden Ausführungen in den Abschnitten

I. – III. stellen allgemeine Erläuterungen dar und dienen dem Verständnis des Auftrages und der

Erläuterung der Zusammenhänge. Die zu erbringenden bzw. zu kalkulierenden Leistungen sind ab

Abschnitt IV. aufgeführt.

Das BMFTR macht forschungspolitische Vorgaben für den Förderbereich und setzt die Prioritäten. Zu

neuen Förderschwerpunkten werden gegebenenfalls Förderstrategien als Grundlage künftiger

Fördermaßnahmen und zur Verbesserung von Rahmenbedingungen erarbeitet. Des Weiteren bedient

sich das BMFTR bei Bedarf zur Strategieentwicklung und zur fachlichen Analyse seiner

Förderaktivitäten wissenschaftlicher Begleitkreise. Die Strategieprozesse erfordern einen engen Kontakt

zu den Fachcommunitys und eine teils enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien. Die vom

BMFTR adressierten Begleitkreise sind vom AN fachlich und organisatorisch zu betreuen. Der AN

nimmt darüber hinaus an weiteren Veranstaltungen und Gremien z.B. anderer Ressorts teil, wenn dies

vom BMFTR für erforderlich gehalten wird. Bei der Konzeption der Maßnahmen ist zu berücksichtigen,

dass das verfügbare Instrumentarium der BMFTR-Projektförderung differenziert und zielorientiert

anzuwenden ist. Die Fördermaßnahmen bedürfen zum Teil intensiver Vorbereitungen und Planungen

nicht nur hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen, sondern auch der fördermethodischen bzw.

fördertechnischen Seite.

Der AN unterstützt das BMFTR auch in fachlich-strategischen Fragestellungen. Dazu zählen die

kontinuierliche Beobachtung und Analyse des Forschungssektors und der innovationsrelevanten

Rahmenbedingungen, das Vorhalten und die Aufbereitung spezifischer Informationen, auch in Gebieten

wie z. B. zu neuen Technologien oder zur Ausbildung sowie Beiträge zur strategischen

Weiterentwicklung des Förderbereichs einschließlich der Bewertung des wissenschaftlichen und

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technologischen Entwicklungsstandes durch Erstellung fachlicher Würdigungen ggf. unter Einschaltung

von Sachverständigen.

Aufgabe des AN ist die Unterstützung des BMFTR bei der Erstellung der Förderbekanntmachungen,

die Durchführung begleitender Aktivitäten wie Fachgespräche und Workshops, die Beratung der

Antragsteller, die Planung, Vorbereitung und Durchführung der – vorwiegend internationalen –

Begutachtungsverfahren und nach Entscheidung durch das BMFTR die anschließende Aufnahme

empfohlener Projektvorschläge in die Förderung. Die Betreuung der laufenden Fördermaßnahmen

umfasst u. a. die fachliche und administrative Begleitung der Maßnahmen einschließlich der

Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Zwischen- und Abschlussevaluierungen, die

Prüfung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie die Gestaltung von Maßnahmen zur

Fachkommunikation. Dazu gehören auch das Monitoring und die Kommunikation von Aktivitäten und

Ergebnissen dieser Maßnahmen sowie die Unterstützung von Transferaktivitäten.

Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Förderung der Gesundheitsforschung ist die enge

nationale Zusammenarbeit. Das BMFTR arbeitet mit Forschungseinrichtungen, den Ländern, mit

Forschungs- und Mittlerorganisationen (wie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren

(HGF), Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL), Deutsche

Forschungsgemeinschaft (DFG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG))

zusammen und kommuniziert mit Verbänden und weiteren Interessensvertretern. Die Entwicklung und

Umsetzung der BMFTR-Fördermaßnahmen im Bereich der Gesundheitsforschung weist Querbezüge zu

gesundheitspolitischen Sachverhalten aus der Zuständigkeit des BMG auf, auch die Aktivitäten anderer

Bundesministerien (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ),

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE),

Auswärtiges Amt (AA)) sind berührt. Der AN hat daher auch die Aufgabe, die einschlägigen

fachpolitischen Entwicklungen zu verfolgen und die Ressortzusammenarbeit des BMFTR zu begleiten

und zu unterstützen. Dazu gehört auch die Sichtung der anfallenden Vorgänge insbesondere der

Gesundheits- und Sozialgesetzgebung.

Zu verschiedenen forschungs- und wissenschaftspolitischen Aktivitäten des BMFTR außerhalb des

Verantwortungsbereichs der betroffenen Referate gehen auch Anträge zu Themen der

Gesundheitsforschung ein - beispielsweise für bilaterale Kooperationsprojekte, die von der

internationalen Abteilung des BMFTR gefördert werden oder auch zu Maßnahmen im Rahmen der

Bund-Länder-Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen nach Art. 91b Abs. 1 GG. Der AN

3

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unterstützt das BMFTR hinsichtlich der fachlichen Bewertung solcher Anträge, jedoch nicht darüber

hinaus.

Deutschland beteiligt sich zudem an mehreren europäischen, multilateralen und internationalen

Partnerschaften zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte. Ziel dieser Fördermaßnahmen ist die

Bearbeitung von Forschungsfragen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, eine komplementäre

Ergänzung zu den nationalen Forschungsaktivitäten sowie ein zusätzlicher Kenntnisgewinn durch

internationale Expertise und Kooperation. Die Aufgaben des AN umfassen in diesem Zusammenhang –

ggf. in Abstimmung mit weiteren vom BMFTR beauftragten Durchführungsorganisationen - die

Vorbereitung der Bekanntmachungen einschließlich der Abstimmung mit den jeweiligen internationalen

Partnern, die Begleitung der Auswahlverfahren, die administrative Durchführung der

Forschungsförderung sowie ggf. die Teilnahme an Treffen der Partner.

Neben der Betreuung des europäischen und internationalen Fördergeschäfts unterstützt der AN das

BMFTR in fachlich-strategischen Fragestellungen, im internationalen Kontext, zum Beispiel bei

internationalen Verhandlungen im G7- und G20-Format sowie in der Zusammenarbeit mit

internationalen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der

Vereinten Nationen. Dazu zählt insbesondere die kontinuierliche Analyse entsprechender

Verhandlungsdokumente mit Blick auf forschungspolitische Implikationen und Unterstützung bei

eigenen fachlichen Schwerpunktsetzungen.

Hinzu kommt die Unterstützung bei der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art, von Parlament, Medien, Bürgern1, etc. an das BMFTR. Externe Anfragen betreffen Themen der

Gesundheitsforschung in großer Breite, es obliegt dem AN, das BMFTR auch zu Themen außerhalb der

ausgewiesenen Förderschwerpunkte fachlich zu unterstützen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass externe

Anfragen sich oftmals nicht an der Systematik der Förderbereiche orientieren, sondern einen anderen

Ansatz verfolgen. So wird häufig nach einzelnen Krankheiten oder Krankheitsgruppen gefragt.

Angesichts des themenoffenen Charakters einer Reihe von Maßnahmen des BMFTR im Bereich der

Gesundheitsforschung sind daher in diesen Fällen Gesamtauswertungen im Förderbestand der

betroffenen Referate durchzuführen.

Zu den Aufgaben des AN zählt es, in Abstimmung mit dem BMFTR die fachbezogene nationale und

internationale Kommunikation der sich aus dem Fördergeschäft ergebenden Inhalte mitzugestalten und

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet, und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen. 4

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z. T. selbst wahrzunehmen. Zielgruppe der Fachkommunikation sind u. a. Akteure aus Wissenschaft

und Wirtschaft, die an einer FuE-Förderung durch das BMFTR auf dem Gebiet der

Gesundheitsforschung interessiert sein könnten. Daneben sind Informationen für die fachlich

interessierte Öffentlichkeit bereitzustellen, insbesondere zur Programmatik, zu den Ergebnissen und zur

gesellschaftlichen Relevanz der BMFTR-Förderung. Darüber hinaus sollen auch spezifische

Informationen für junge Menschen, die sich für Forschung im Bereich Gesundheit interessieren,

bereitgestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentlichkeitswirksame Einbettung in den

Gesamtkontext BMFTR/Abteilung G durch die für Öffentlichkeitsarbeit und Presse zuständigen

Referate des BMFTR erfolgt.

Im Arbeitspaket „Fachkommunikation“ sollen die unterschiedlichen Kommunikationsinstrumente

untereinander verknüpft und stringent auf die Zielgruppen ausgerichtet werden. Die Koordination aller

in diesem Rahmen durchzuführenden Maßnahmen ist Aufgabe des AN. Die konkrete Umsetzung erfolgt

in enger Abstimmung mit dem BMFTR.

Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen

Fördermaßnahmen und Aktivitäten verbleiben im BMFTR. Der AN ist im Rahmen des Auftrages an die

Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.

Die Leistungsbeschreibung definiert das konkrete inhaltliche Spektrum der PT-Leistungen sowie die

spezifischen Aufgaben und Mengen. Zum Beginn des Vertrages sind die bereits laufenden

Fördermaßnahmen fachlich und administrativ weiter zu betreuen.

Zurzeit wird diese Projektträgerschaft mit ca. 45 wissenschaftlichen und 47 weiteren Mitarbeitern (=

Personenjahre) wahrgenommen.

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden auf Grundlage der beigefügten

Rahmenvereinbarung beauftragt.

II. Programmatik

Im Rahmen dieses Auftrages sind Leistungen für das Referat G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und

Lebenswissenschaften“ und die Unterabteilung G1 „Gesundheitsforschung“ zu erbringen.

Die fachlichen Schwerpunkte dieser Referate sind im 2018 veröffentlichten Rahmenprogramm

„Gesundheitsforschung der Bundesregierung“ (https://www.gesundheitsforschung-

bmftr.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf) verankert. Mit diesem 5

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Programm und seinen drei programmatischen Handlungsfeldern “Krankheiten vorbeugen und heilen“,

„Medizinischen Fortschritt vorantreiben“ und den „Forschungsstandort stärken“, stärkt die

Bundesregierung die Gesundheitsforschung, damit diese den großen gesundheitlichen

Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich begegnen und den Innovationsstandort Deutschland

voranbringen kann. Die Leitlinien „Der Mensch im Mittelpunkt“ (u. a. mit den Aspekten

„Translation/Transfer“ und „Partizipation“) und „Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel“

durchdringen alle Handlungsfelder des Rahmenprogramms. Das Programm gibt den strategischen

Rahmen vor, innerhalb dessen die Bundesregierung die Gesundheitsforschung an Hochschulen,

Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft fördert.

Leitgedanke des aktuellen Rahmenprogramms ist es, den Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der

Gesundheitsforschung zu stellen; Patienten sollen rascher von Innovationen und medizinischem

Fortschritt profitieren. Indem Innovationen schneller bei Patientinnen und Patienten ankommen, soll der

Gesundheitszustand und damit die Lebensqualität der Bevölkerung kontinuierlich verbessert werden.

Das Rahmenprogramm ist dynamisch ausgerichtet, wird stetig geprüft und an aktuelle Entwicklungen

angepasst.

Das Programm hat eine Laufzeit von zehn Jahren (01.01.2019 – 31.12.2028). Im Zeitraum von Juli

2023 bis April 2024 wurde das Rahmenprogramm positiv zwischenevaluiert. Anfang 2029 soll ein neues

Rahmenprogramm in Kraft treten. Für die Konzeption und Entwicklung des neuen Rahmenprogramms

werden etwa zwei Jahre veranschlagt. Für die Entwicklung des neuen Rahmenprogramms ist neben

einer Abschlussevaluation des aktuell laufenden Rahmenprogramms ein Agenda-Prozess zur

Identifizierung der relevanten Forschungsfelder für die kommenden 10 Jahre vorgesehen. Beide

Prozesse erfordern organisatorische Unterstützung durch den AN.

Die Projektförderung und die institutionelle Förderung sind die beiden wesentlichen Instrumente des

BMFTR für die Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Daher

ist eine enge und miteinander verzahnte Zusammenarbeit des Referats, das die Umsetzung, Bewertung

des aktuellen Rahmenprogramms und die Neuentwicklung des folgenden Rahmenprogramms

koordiniert (G-G), mit den Referaten notwendig, die die Projektförderung und die Förderung von

Einrichtungen in den jeweiligen programmatischen Handlungsfeldern maßgeblich inhaltlich

verantworten. Umgekehrt dienen kontinuierliche Rückmeldungen von allen an der Projektförderung und

der Förderung von Einrichtungen beteiligten Akteure als wegweisende Impulse für eine aktuelle und

praxisrelevante strategische Weiterentwicklung der Förderprogrammatik. Diese starke Interdependenz

spiegelt sich auch in den Leistungen dieses Auftrags wider. So ergeben sich beispielsweise aus den

Themen und Programmen der medizinischen Forschung unmittelbare Anknüpfungspunkte für die

Forschungsthemen der Nationalen Dekade gegen Krebs oder auch der globalen und öffentlichen

Gesundheit sowie der Frauengesundheit. Z.B. müssen Aspekte der Prävention und Versorgung bei

medizinischen Forschungsthemen stets mitgedacht werden, umgekehrt haben Forschungsarbeiten und

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ihre Ergebnisse zu bestimmten Erkrankungen eine unmittelbare Rückwirkung auf Aspekte der

Gesundheitspolitik, Versorgungsqualität und ethischen Leitlinien im Gesundheitswesen. Ebenso enge

fachliche Verknüpfungen gibt es zwischen der medizinischen Forschung und der Forschung für globale

Gesundheit, z.B. mit Blick auf Zusammenhänge zwischen Infektionskrankheiten und nicht

übertragbaren Erkrankungen im nationalen und internationalen Raum. Die enge Kooperation der

Referate zeigt sich zudem in der gemeinsamen Abstimmung bei der Ausarbeitung von Förderrichtlinien,

beispielweise zu den Themen Frauengesundheit und Krebs. Zudem finden sich in allen fachspezifischen

Themen- und Programmschwerpunkten Aspekte der in den Leitlinien des Rahmenprogramms

dargestellten Querschnittsthemen, die referatsübergreifend umgesetzt und weiterentwickelt werden

müssen.

Die im Jahr 2025 beschlossene Hightech Agenda Deutschland bildet einen weiteren wichtigen

Schwerpunkt für die Arbeit des Referats G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und

Lebenswissenschaften“ und der Abteilung G „Gesundheit und Lebenswissenschaften“. Insbesondere die

Schlüsseltechnologie „Biotechnologie“ und das strategische Forschungsfeld „Gesundheitsforschung“

nehmen für die Arbeit der Referate eine zentrale Rolle ein. Der AN unterstützt den AG fachlich und

organisatorisch bei der Umsetzung der die Gesundheitsforschung betreffenden Aspekte der Hightech

Agenda Deutschland.

Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung im

Bereich Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de .

III. Fachliches Umfeld

Das Grundsatzreferat der Abteilung G – „Gesundheit und Lebenswissenschaften“, ist verantwortlich für

die Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung,

einschließlich der übergreifenden Fachkommunikation und der Betreuung des Forums

Gesundheitsforschung mit seinen Arbeitsgruppen. Darüber hinaus ist Referat G-G koordinierend

verantwortlich für Digitalisierung, Prävention, Transfer und Partizipation in den Lebenswissenschaften

sowie der Koordinierung der Schlüsseltechnologie „Biotechnologie“ (nicht Bestandteil dieses

Vertrages) und des strategischen Forschungsfelds „Gesundheitsforschung“ (im Rahmen dieses

Vertrages) in der Hightech Agenda Deutschland.

Die fachlichen Zuständigkeiten für die Grundsatzfragen in der Gesundheitsforschung und den

Lebenswissenschaften, die Umsetzung durch Projektförderung sowie die institutionelle Förderung sind

in den jeweiligen Fachreferaten angesiedelt. Im Forum Gesundheitsforschung mit seinen

Arbeitsgruppen werden dabei konkrete Empfehlungen zur Projektförderung sowie Diskussionsbeiträge

7

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für die Weiterentwicklung der institutionellen Förderung und der Gesundheitsforschungslandschaft in

Deutschland erarbeitet.

Handlungsfeld 1: Krankheiten vorbeugen und heilen

Stärkung der krankheitsbezogenen Forschung

Das BMFTR hat gemeinsam mit weiteren Partnern Anfang 2019 unter dem Dach des

Rahmenprogramms Gesundheitsforschung die Gesamtstrategie Nationale Dekade gegen Krebs (NDK)

ausgerufen.

Es werden Maßnahmen der Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs

entwickelt und umgesetzt. Der Bedarf an fachlicher Unterstützung des BMFTR bei Abstimmungen (z.B.

BMG) und bei der Beantwortung externer Anfragen u.a. aus dem Parlament und aus der Presse ist hoch.

Die laufende Förderung betrifft u.a. die Themenfelder Survivorship, Alter und Krebs sowie

geschlechtersensible Krebsforschung. Die Förderstrategie und – maßnahmen im Rahmen der

Aktivitäten der Krebsdekade, werden stetig weiterentwickelt. Ebenso ist zum Ende der NDK im Jahre

2029 die Evaluierung auf der einen sowie die Nachhaltigkeit und strukturelle Weiterentwicklung auf

der anderen Seite aktiv zu begleiten.

Das BMFTR wird sich mit der Weiterentwicklung des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen

(NCT) und des Deutschen Konsortiums für translationale Krebsforschung (DKTK) befassen. Der AN

hat diesen Prozess nach Bedarf zu begleiten und zuwendungsrechtlich zu betreuen und allgemeine

Unterstützungsarbeiten zu leisten. Die davon abzugrenzende institutionelle Förderung ist nicht

Gegenstand des Auftrages.

Das BMFTR hat gemeinsam mit weiteren Partnern am 30.01.2026 die Nationale Dekade gegen

Postinfektiöse Erkrankungen (2026-2035) ausgerufen. Zur Ausgestaltung der Dekade wurde im Februar

2026 ein zentraler Steuerungskreis konstituiert, dem zunächst drei Arbeitsgruppen zu den

Themenfeldern Translationsforschung, Daten & Bioproben sowie versorgungsnahe Forschung

angeschlossen werden. Die Unterstützungsarbeit im und um das Steuerungsgremium herum erfordert

neben der Begleitung der Gremien-/Arbeitssitzungen und der Planung und Umsetzung

zielgruppenspezifischer Veranstaltungsformate auch Maßnahmen des Capacity Buildings.

Erste Fördermaßnahmen in 2026 betreffen den Aufbau einer umfangreichen Datenbasis zu

postinfektiösen Erkrankungen auf der Grundlage von Daten, Strukturen und Vorarbeiten der Kohorten

des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) und der NAKO Gesundheitsstudie. Zudem werden

Klinische Studien mit dem Fokus auf postinfektiöse Erkrankungen gefördert. Dies stellt eine Maßnahme

dar, die sich an der Förderrichtlinie „Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“

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(mit Modulen 1 bis 3) orientiert. Weiterhin sind zwei Förderrichtlinien zu Forschungsvorhaben entlang

der Translationskette geplant. Förderstrategie und – maßnahmen der Dekade gegen Postinfektiöse

Erkrankungen werden stetig weiterentwickelt.

Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist durch fortlaufende Aktivitäten der

Öffentlichkeitsarbeit zu flankieren.

Die Nationale Demenzstrategie, welche in Rahmen der Federführung von BMG und BMBFSFJ auch

durch das BMFTR (übergreifend im Referat „Außeruniversitäre Einrichtungen der

Lebenswissenschaften“) betreut und aktuell erneuert wird, ist fachlich-inhaltlich sowie im Hinblick auf

Sitzungen organisatorisch zu begleiten.

Eine etablierte Förderlinie der Projektförderung betrifft Forschungsverbünde zu Seltenen Erkrankungen,

als Teil des politischen Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltenen Erkrankungen

(NAMSE-Prozesses). Gefördert wird die translationsorientierte Forschung zur Aufklärung von

Krankheitsursachen und zur Entwicklung neuer Diagnose- und Therapiekonzepte. Die Förderung im

Bereich Seltene Erkrankungen wird im Lichte der Entwicklungen zum Aufbau des Deutschen Zentrums

für Kinder- und Jugendgesundheit (siehe unten) neu zu justieren sein. Dies wird auf Basis einer

vorherigen externen Evaluation erfolgen, mit der der Förderschwerpunkt zu Seltenen Erkrankungen

hinsichtlich der Erreichung der Förderziele und seiner Auswirkungen auf die deutsche

Forschungslandschaft zu Seltenen Erkrankungen bewertet wird. Aufgabe des AN ist es, den Prozess der

Neuausrichtung konzeptionell zu begleiten. Seine Aufgabe ist ferner, das BMFTR im NAMSE-Prozess

zu vertreten und an den Sitzungen der NAMSE sowie an seinen Arbeits- und ausgewählten

Unterarbeitsgruppen teilzunehmen.

Weiterhin fördert das BMFTR interdisziplinäre Maßnahmen zur Erforschung krankheitsübergreifender

und krankheitsspezifischer Pathomechanismen.

Es werden mehrere europäische und internationale Fördermaßnahmen gefördert, zu denen in

Abstimmung mit den internationalen Partnern regelmäßig Förderbekanntmachungen veröffentlicht

werden: European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD), ERA-NET on Translational Cancer

Research (TRANSCAN). Zusätzlich werden zurzeit noch Projekte zu den auslaufenden

Fördermaßnahmen CVD, E-RARE, EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research

(JPND) und NEURON gefördert, die betreut und abgewickelt werden müssen.

Im Rahmen des 9. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (HEU;

2021-2027) wurde eine neue Europäische Partnerschaft (EP) „ERA4Health“ aufgebaut, in die einige der

bisher eigenständigen Fördermaßnahmen einfließen. 2026 startete die EP „BrainHealth“, in die JPND

und NEURON aufgenommen wurden. Des Weiteren wurde eine Partnership on Rare Diseases under

Horizon Europe (ERDERA) etabliert, in welcher EJP RD aufgegangen ist.

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Zudem nimmt das BMFTR an der EP PerMed, einer Europäischen Partnerschaft zur Personalisierten

Medizin, mit mehr als 60 Partnern aus 28 Ländern und 11 Regionen teil. Hierin werden seit 2024

jährliche Förderbekanntmachungen zur Förderung multinationaler, kooperativer Forschungsprojekte

zur personalisierten Medizin veröffentlicht (Joint Transnational Calls, JTC2024-2030).

Die Vorbereitungen des 10. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

und seiner neuen Struktur für europäische Partnerschaften sowie die Umsetzung der bestehenden

Partnerschaften bedürfen vielfältiger nationaler und internationaler Abstimmungen.

Globale Forschungsaufgaben gemeinsam angehen Aktuelle Maßnahmen im Bereich der Forschung für Globale Gesundheit sind bspw. die Beteiligung an

der Europäischen Partnerschaft „European and Developing Countries Clinical Trials Partnership

(EDCTP)“ oder die Vernetzungsplattform für Forschung zur globalen Gesundheit (German Alliance for

Global Health Research (GLOHRA): www.globalhealth.de).

Ein weiterer großer Förderbereich ist die One Health- und Infektionsforschung inklusive der

Themenbereiche antimikrobielle Resistenzen und Zoonosen, mit nationalen Fördermaßnahmen sowie

der deutschen Beteiligung am Global Antimicrobial Resistance Research and Development Hub

(https://www.gesundheitsforschung-BMFTR.de/de/globale-gesundheit-9453.php), an europäischen

Partnerschaften wie “One Health AMR“ und multilateralen Initiativen wie „Coalition for Epidemic

Preparedness Innovations“ (CEPI).

Auch die Forschung zu Pandemieprävention und –reaktion ist davon umfasst, was die Bereiche

Infektionsforschung/One Health, Globale Gesundheit und Public Health berührt. Hierunter fallen neben

nationalen Maßnahmen u.a. die Beteiligung an der europäischen Partnerschaft BE READY.

Neben zahlreichen Maßnahmen der nationalen Projektförderung betreut das Referat „Medizinische

Forschung, globale Gesundheit“ als Besonderheit mehrere Fördermaßnahmen in internationaler

Kooperation, z.B. die Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika

(RHISSA) und mehrere Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs), bei denen eng mit den

internationalen Partnern und den vom BMFTR betrauten Durchführungsorganisationen

zusammengearbeitet wird und eine übergreifende Koordination erfolgen muss. So werden die

Forschungsnetzwerke derzeit gemeinsam vom Auftragnehmer und der Gesellschaft für Internationale

Zusammenarbeit betreut. Die Produktentwicklungspartnerschaften werden derzeit von der Kreditanstalt

für Wiederaufbau betreut. Hier ist eine koordinierende Zusammenarbeit mit Blick auf die vom

Auftragnehmer für das Referat betreuten weiteren Fördermaßnahmen erforderlich.

Frauenspezifische und geschlechtersensible Gesundheitsforschung vorantreiben

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Geschlechtersensible Medizin und insbesondere frauenspezifische Gesundheitsthemen sind lange Zeit

in der medizinischen Forschung vernachlässigt worden. Um diesen Schwerpunkt nachhaltig zu stärken

und die Gesundheitsförderung aller Geschlechter in den Blick zu nehmen sowie die Diagnostik und

Behandlung von Erkrankungen geschlechtersensibel zu gestalten, fördert das BMFTR verschiedene

Maßnahmen. Hierunter fallen aktuell die Förderrichtlinien „Pathomechanismen der Endometriose“ und

„Entstehung, Ausprägung und Behandlung von Wechseljahresbeschwerden“. Zudem fördert das

BMFTR aktuell Projekte, die daran arbeiten, die Datenlücke zwischen den Geschlechtern, den

sogenannten ‚Gender Data Gap‘, zu zahlreichen Erkrankungen in der klinischen Forschung zu schließen

und eine geschlechtersensible Diagnostik und Therapie sowie Anwendung medizinischer Technik zu

ermöglichen.

Public-Health-Forschung Die Public Health Forschung nimmt die Förderung der Gesundheit auf gesellschaftlicher Ebene in den

Blick. Dabei sind die Untersuchung spezifischer Bevölkerungsgruppen, mit dem Fokus auf Prävention

und Gesundheitsförderung sowie eine enge Einbindung von Praxis- und Politikakteuren, zentrale

Elemente dieses Forschungsbereiches (https://www.gesundheitsforschung-BMFTR.de/de/public-

health-9442.php). Neben sozialen Determinanten von Gesundheit gewinnt thematisch das

Forschungsfeld Umwelt und Gesundheit zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Maßnahmen umfassen

derzeit bspw. die Förderung von (Verbund-)Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Professuren

in den Bereichen der Präventions- und Versorgungsforschung, z.B. zu den Themen Geriatrie und Pflege,

sowie zum Thema Umwelt und Gesundheit, die Beteiligung an der ERA4Health Partnerschaft sowie die

Beteiligung des BMFTR am Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Strukturen der medizinischen Forschung Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung hat zum Ziel, dass sich institutionelle Förderung und

Projektförderung stärker gegenseitig ergänzen und mehr als bisher miteinander verzahnt werden. Es ist

Aufgabe des AN, diesen Prozess zu unterstützen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Deutschen

Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) die im Weiterleitungsmodell per Projektförderung finanziert

werden. Folgende DZG sind bereits gegründet:

 Deutsches Zentrum für Diabetesforschung (DZD),

 Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF),

 Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK),

 Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL).

Aufgabe des AN ist es, den AG fachlich-inhaltlich bei der Begleitung der bestehenden DZG zu

unterstützen. Darüber hinaus ist Zuarbeit zu administrativen Fragen zu leisten, die im Rahmen der

Weiterleitung von Fördermitteln an die Letztzuwendungsempfänger in den DZG, soweit sie auf dem

Weg der Projektförderung erfolgt, entstehen. 11

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Das Referat „G13“ ist mit dem Auf- und Ausbau von zwei weiteren DZG befasst. Auf Basis der

„Richtlinie zur Förderung einer Ausbauphase für das künftige Deutsche Zentrum für Psychische

Gesundheit“ vom 21.08.2024 werden die 27 Forschungsinstitutionen, die das künftige Deutsche

Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) bilden, von 2025 – 2030 mit insgesamt 120 Mio. Euro

Projektfördermitteln finanziert. Das künftige Deutsche Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit

(DZKJ) bilden 21 Forschungseinrichtungen. Diese erhalten noch bis Mitte 2027 eine Aufbauförderung

im Rahmen der Projektförderung in Höhe von 24 Mio. Euro/Jahr. Mitte 2026 ist die Veröffentlichung

einer beschränkten Förderrichtlinie für eine fünfjährige Ausbauphase (in Analogie zum DZPG) ab Mitte

2027 geplant. Etwa 18 Monate vor Ende der jeweiligen Ausbauförderung sollen die erzielten Ergebnisse

sowie ein Konzept für die wissenschaftlich-translationale Weiterentwicklung durch internationale

Wissenschaftler evaluiert werden. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Begutachtung und die

Ergebnisse der Verhandlungen über die gemeinsame Förderung von DZPG und DZKJ zwischen Bund

und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) entscheiden über Art, Umfang und

Dauer der Anschlussförderung. Derzeit bereitet der Wissenschaftsrat eine Analyse des DZG-

Gesamtsystems vor, die der GWK Mitte 2028 vorgelegt werden soll. Während des GWK-Prozesses ist

ein besonderes Maß an fachlicher Unterstützung durch den AN notwendig, insbesondere im Hinblick

auf eine Unterstützung von Fachkommunikation, Zuarbeit zu Reden und parlamentarischen Vorgängen

sowie Zuarbeit zur Beantwortung von Anfragen Dritter.

Eine weitere bestehende strukturelle Fördermaßnahme ist die NAKO Gesundheitsstudie. Das BMFTR,

13 Bundesländer und die vier beteiligten Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher

Forschungszentren finanzieren die NAKO von 2013 bis 2028 mit insgesamt rund 383 Millionen Euro.

Der Zuwendungsempfänger (ZE) ist der NAKO e.V., der die Mittel entsprechend der Vorhabenplanung

an die Studienzentren weiterleitet. Das Projekt wird von Bund und Ländern über einen GWK-

Fachausschuss gesteuert, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Der AN nimmt an den Sitzungen des

GWK-Fachausschusses teil und prüft die im Rahmen des Controllings vierteljährlich vom ZE

vorgelegten Berichte zum Projektfortschritt. Der AN wird den AG darüber hinaus bei der

Entscheidungsfindung bzw. bei den Abstimmungen mit den Ländern in Bezug auf die Forschungspolitik

nach 2028 unterstützen.

Handlungsfeld 2: Medizinischen Fortschritt vorantreiben

Das BMFTR setzt sich für den strukturellen Erhalt und der besseren Verankerung der klinischen und

translationalen Forschung in der reproduktiven Medizin ein. Hierzu wurden im Rahmen einer

Fördermaßnahme des BMFTR interdisziplinäre Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit im

universitätsmedizinischen Bereich geschaffen. Zudem werden durch gezielte Maßnahmen der

Projektförderung ausgewählte Aspekte der reproduktiven Medizin gestärkt. Hier engagiert sich das

BMFTR aktuell mit einer Förderrichtlinie zu „Neuen Verhütungsmitteln für alle Geschlechter“.

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Das Innovationsfeld Personalisierte Medizin wird vom BMFTR derzeit im Rahmen einer

Fördermaßnahme zu Translationsprojekten in der Personalisierten Medizin sowie der Teilnahme an der

EP PerMed (siehe oben) adressiert.

Handlungsfeld 3: Forschungsstandort stärken

Im Handlungsfeld „Forschungsstandort stärken“ liegen die Schwerpunkte der Förderung in den

Bereichen Stärkung der Evidenz und Qualität der translationalen Forschung und Strukturelle Stärkung

der Hochschulmedizin.

Stärkung der Evidenz und Qualität der translationalen Forschung

Im Rahmen der Klinischen Studien fördert das BMFTR seit vielen Jahren wissenschaftsgetriebene

klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung in einer themenoffenen Förderlinie

mit mehreren Modulen zur Unterstützung des Transfers von Forschungserkenntnissen in die Praxis und

damit zur Einführung von innovativen Therapiekonzepten in das Gesundheitssystem. Gefördert werden

darüber hinaus wissenschaftsinitiierte frühe klinische Studien bis Phase II nach internationalen

Standards. Zurzeit wird eine Förderbekanntmachung zu frühen klinischen Studien erarbeitet.

Als Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 fördert

BMFTR auch European Clinical Research Infrastructure Network (ECRIN). ECRIN ist eine

biomedizinische Forschungsinfrastruktur des ESFRI (European Strategy Forum on Research

Infrastructures).

Aufbauend auf der in 2020 begonnenen „Förderung einer nachhaltigen Netzwerkstruktur für

Forschungspraxen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der Forschung“ im Rahmen des Masterplans

Medizinstudium 2020 fördert das BMFTR seit 2025 Studien der klinischen Forschung im Rahmen von

Forschungspraxen-Netzwerken in der Allgemeinmedizin (Bekanntmachung von Juli 2024). Durch die

Stärkung der Durchführung von Studien der klinischen Forschung in der Allgemeinmedizin sollen

Evidenzlücken in der Allgemeinmedizin geschlossen werden. Zudem wird die zuvor aufgebaute

Netzwerkstruktur erhalten und den Infrastrukturen ermöglicht, sich langfristig zu etablieren und

weiterzuentwickeln.

Strukturelle Stärkung der Hochschulmedizin

Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin langfristig zu sichern, müssen

inhaltliche und strukturelle Veränderungen in der Hochschulmedizin bzw. an den Universitätsklinika

angestoßen werden. Das BMFTR wirkt in diesem Sinne in den Abstimmungsprozessen der

Bundesregierung zur Reform des Medizinstudiums z.B. im Rahmen des Masterplan Medizinstudium

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[Seite 14]

2020 mit. Das BMFTR hat eine Förderinitiative zum Auf- und Ausbau von Advanced Clinician Scientist

(ACS) Programmen aufgelegt. Die standortübergreifende Vernetzung aller geförderten ACS ist im

Rahmen der ersten Förderrunde des BMFTR angestoßen worden. Bei der Planung und Durchführung

weiterer Aktivitäten ist der AN unterstützend involviert. Der AN initiiert im Rahmen der aktuellen

zweiten Förderrunde weitere Konferenzen und Workshops der Zuwendungsempfänger gemäß einem

mit dem BMFTR abzustimmenden Konzept und nimmt an diesen Veranstaltungen teil.

Darüber hinaus fördert das BMFTR den forschungsbezogenen Aufbau der Medizinischen Universität

Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) in Form einer projektförmigen Bundesmaßnahme mit Mitteln aus dem

Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Diese

Maßnahme soll von 2025 bis 2038 in voraussichtlich drei Förderphasen erfolgen (Startphase,

Aufbauphase, Konsolidierungsphase). Der Aufbau der Universitätsmedizin in Cottbus erfolgt sowohl

über den Bund (BMFTR) als auch aus StStG-Mitteln des Landes Brandenburg. Aufgrund der

inhaltlichen Besonderheiten und des hohen Fördervolumens hat der AN hier besondere

Unterstützungsleistungen gegenüber dem Zuwendungsempfänger MUL-CT und dem BMFTR, auch in

der Abstimmung mit dem Land Brandenburg, zu erbringen.

Der Wissenschaftsrat stellt ein wichtiges Beratungsgremium des Bundes dar. Er befasst sich regelmäßig

mit den Strukturen und Aufgaben der Hochschulmedizin und gibt entsprechende Stellungnahmen und

Bewertungen ab, die durch den Ausschuss Medizin des Wissenschaftsrates vorbereitet werden. Das

Referat G13 nimmt für BMFTR an den Sitzungen des Ausschusses teil.

Seit dem 01.04.2020 wird das komplexe Vorhaben „Netzwerk Universitätsmedizin“ (NUM) im Rahmen

der Projektförderung gefördert. ZE ist die Charité – Universitätsmedizin Berlin -, die die Mittel an die

anderen 37 Universitätskliniken (LZE) weiterleitet. Mit der Überführung des NUM in die institutionelle

Förderung im Jahr 2026, wird die Projektförderung für das zentrale Projekt zum 31.12.2026 auslaufen.

Zusätzlich erhält das NUM in den Jahren 2026-2029 Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und

Klima (SVIK), die im Rahmen der Projektförderung zunächst im Weiterleitungsmodell an die Charité

und später an die NUM GmbH vergeben werden.

Wichtige politische Zielsetzungen sind die Stärkung der Hochschulmedizin, die Förderung des

Transfers biomedizinischer Forschungsergebnisse in Anwendung und Industrie sowie die Einbindung

bestehender Strukturen der Gesundheitsforschung in eine Spitzeninitiative Hochschulmedizin. Darauf

aufbauend erarbeitet Referat G13 eine Förderinitiative zur Stärkung von Transfer und Wertschöpfung

in der Hochschulmedizin, die gezielt die Herausforderungen beim Transfer in der medizinischen

Forschung adressiert. Die Initiative soll mit Mitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und

Klimaneutralität finanziert werden und zahlt auf die Ziele der Hightech-Agenda Deutschland ein. Die

Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung ist für Q4 2026 geplant. Die Förderung ist auf fünf Jahre

angelegt.

14

[Seite 15]

Die vorgenannten Strukturen der Hochschulmedizin sowie Förderschwerpunkte und Maßnahmen

müssen regelmäßig wissenschaftlich begutachtet werden. Die Begutachtung der jeweiligen

universitären oder universitär-angebundenen Einrichtungen und Infrastrukturen (z.B. DZG, Berliner

Institut der Gesundheitsforschung (BIH), NUM) bedarf hierbei einer geeigneten fachlichen Begleitung

durch den AN.

Eine Übersicht über die laufenden Förderschwerpunkte und Vorhaben aus der Projektförderung im

Bereich Gesundheitsforschung findet sich unter www.gesundheitsforschung-bmftr.de.

Im Jahr 2026 stehen im Bereich Gesundheitsforschung für die Projektförderung rund 340 Mio. € zur

Verfügung (incl. Kosten für den AN). Hinzu kommen Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion

(InvKG) und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Es werden ca. 1.350

laufende Vorhaben betreut, davon ca. 370 Vorhaben im Rahmen internationaler Maßnahmen, z.T. mit

ausländischen Zuwendungsempfängern (Stand: August 2026).

Die im Rahmen der Projektträgerschaft zu erbringenden Pauschal- und Einheitsleistungen sind in den

nachfolgenden Abschnitten näher definiert.

15

[Seite 16]

IV. Pauschalleistungen

Alle erstellten Dokumente sind dem AG in bearbeitungsfähiger Dateiform zu übersenden.

A. Allgemein

  1. Beobachtung und Analyse von Forschung, Entwicklung und Anwendung im Themenbereich der

Gesundheitsforschung und Unterstützung bei der Erstellung von Planungsunterlagen und

Konzepten zur Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung und zur Auflage neuer

bzw. der Weiterentwicklung bestehender Förderschwerpunkte und – maßnahmen:

1.1. Fortlaufende Verfolgung der nationalen und internationalen forschungspolitisch relevanten

Entwicklungen (Veröffentlichungen, Berichte, Studien, Recherchen, Internet u. a. Medien)

sowie Erstellung von entsprechenden Kurz-Informationen (Newsletter-Format) mit

Weiterleitung von relevanten Dokumenten bzw. Links (per E-Mail; ca. 60 p.a., je ca. 1 DIN-

A4-Seiten)

1.2. Recherche und Aufbereiten von Informationen zum Stand der Forschung sowie zur derzeitigen

Struktur der jeweiligen deutschen Forschungscommunity, durch Vergleiche der Situation von

Forschung und Forschungsstrukturen in einem bestimmten Forschungsfeld in Deutschland mit

der in anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern; BMFTR-relevante

Informationen und förderrelevante Erkenntnisse sind entsprechend aufzubereiten und an das

BMFTR zu übermitteln, z.B. in Form von Ergebnis-Vermerken und mündlichen Berichten im

Rahmen von regelmäßigen Jour fixe (siehe Pkt. IV. A.5, C.6 und C.7) (ca. 6 p.a., je bis 3 DIN-

A4-Seiten)

1.3. Beobachtung der aktuellen wissenschaftlichen Entwicklung durch Auswertung von

Fachpublikationen (Anlassbezogen ca. 10 p.a., je bis zu 5 DIN-A4-Seiten) sowie durch Besuch

externer Fachtagungen/Workshops/Nutzertreffen/Konferenzen (ca. 40 p.a, je 1 bis 2

Mitarbeiter/innen des PT); Aufbereitung der BMFTR-relevanten Informationen und

förderrelevanten Erkenntnisse sowie Übermittlung an das BMFTR, z.B. in Form von Ergebnis-

Vermerken, Konferenzberichten (je ca. 1 bis 2 DIN-A4-Seiten)

1.4. Fortlaufende und anlassbezogene Berichterstattung über Trends in der Gesundheitsforschung

und, soweit einschlägig, angrenzenden Wissenschaftsgebieten sowie Erarbeitung von

Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Programms; Bewertung des wissenschaftlichen

und technologischen Entwicklungsstandes; Vorhalten und Aufbereiten branchenspezifischer

Informationen, z.B. zu neuen relevanten Technologien oder spezifischen Themen der

Ausbildung; Zusammenstellung der aktuellen Forschungsfragen und Eingrenzung der im

Rahmen der BMFTR-Förderung zu bearbeitenden Themen. Diese Informationen sind so

16

[Seite 17]

aufzubereiten, dass sie auch für einen fachfremden Leser mühelos und schnell verständlich sind

(ca. 8 p.a., ca. 5 DIN-A4-Seiten).

1.5. Laufende Verfolgung der strategischen Planung der Forschungsorganisationen (Jahresberichte,

Nutzertreffen, Veröffentlichungen) und anlassbezogene Berichterstattung in den regelmäßigen

Jours fixes (siehe Pkt. IV. C.6. und C.7.);

1.6. Austausch mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesundheitsversorgung, z.B. DFG

oder Wissenschaftsrat; Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, z.B. Fach- und

Expertengesprächen von Wissenschaftsorganisationen, Akademien, wissenschaftlichen

Fachgesellschaften, Branchen- und Berufsverbänden etc., Initiierung und Durchführung von

Gesprächen mit wissenschaftlichen Experten, Wissenschaftsmanagern, (potentiellen)

Anwendern, Unternehmens- und Verbandsvertretern u.a. (ca. 40 p.a., je 1 bis 2 Mitarbeiter des

PT); Aufbereitung der BMFTR-relevanten Informationen und förderrelevanten Erkenntnisse

sowie Übermittlung an das BMFTR, z.B. in Form von Ergebnis-Vermerken und mündlichen

Berichten im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes (siehe Pkt. IV. A.5, C.6 und C.7) (je ca. 1

bis 2 DIN-A4-Seiten)

  1. Unterstützung der Evaluation des laufenden Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (spätestens

Ende 2028) durch Bereitstellung von Informationen und Statistiken, z.B. aus profi und Teilnahme

an einem Workshop (eintägig, 1-2 Teilnehmer des AN, im BMFTR in Berlin).

  1. Organisatorische Unterstützung bei der Konzeption des neuen Rahmenprogramms

Gesundheitsforschung, (Veröffentlichung ist bis spätestens Anfang 2029 geplant)

3.1. Teilnahme an virtuellen, monatlichen ca. einstündigen Austauschen mit dem AG

(organisatorische Themen, 1-2 Teilnehmer des AN)

3.2. Unterstützung bei der Erstellung von Übersichtspapieren in Form von textlichen Zuarbeiten

(insgesamt drei mit je 15 DIN-A4-Seiten)

3.3. organisatorische Unterstützung bei konzeptionellen Workshops (ca. drei, mit jeweils drei

Personen des AN, in Berlin)

3.3.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne

3.3.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung, d.h. Unterstützung bei der

Identifikation geeigneter Personenkreise; Erstellung von Einladungsentwürfen und

Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von

Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen,

Erstellung der Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Auswahl eines adäquaten

Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und

Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung mit dem AG (siehe Pkt.

IV. C.4 und C.5).

3.3.3. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Teilnehmenden

17

[Seite 18]

3.3.4. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokoll, Sammlung von präsentierten Unterlagen,

sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen.

3.4. Unterstützung bei der Erstellung eines ersten Textentwurfs für das neue Rahmenprogramm

Gesundheitsforschung der Bundesregierung in Form von textlichen Zuarbeiten und

Vorschlägen für insgesamt ca. zehn Informationsgrafiken.

3.5. Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zur

Veröffentlichung des neuen Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (spätestens Anfang

  1. mit ca. 120-150 Teilnehmern mit fachlicher und organisatorischer Vor- und

Nachbereitung sowie Begleitung insbesondere durch

3.5.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne

3.5.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung d.h. Unterstützung bei der

Identifikation geeigneter Personenkreise; Identifizierung, Vorschlag, Einbindung und

Betreuung geeigneter Experten und Vortragender, Erstellung von Einladungsentwürfen

und Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von

Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen,

Erstellung der Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Auswahl eines adäquaten

Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und

Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung mit dem AG (siehe Pkt.

IV. C.4 und C.5).

3.5.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:

3.5.4. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und

dazugehörige Vorbereitung)

3.5.5. Fachliche Zuarbeit zu den Inhalten und Formaten (z. B. Workshopthemen) und

Identifizierung fachlicher Schwerpunkte (z. B. für Plenumsdiskussionen); Erstellung

von 3 Präsentationen mit je 10 Präsentationsfolien, einer Veranstaltungsmappe,

Moderationsunterlagen für 3 Workshopformate und eine Plenumsdiskussion

3.5.6. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmenden

3.5.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokoll, Sammlung von präsentierten Unterlagen,

sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen,)

3.5.8. Unterstützung (fachliche und redaktionelle Zuarbeit) des AG bei der Erstellung von

Presseinformationen (bis zu 8 DIN A4-Seiten)

  1. Erfassung und Pflege der für die Programmsteuerung notwendigen Informationen, Daten und

Datenbanken. Die Aufgaben des AN umfassen die Archivierung von Informationen und

Erkenntnisdokumenten, den Aufbau und die Pflege von Datenbanken (profi, Office-Anwendungen),

die Aktualisierung vorliegender Informationen und Daten (z. B. Gutachterlisten, Skizzen- und

Projektlisten) u. ä.. Die dazu bereits bei dem aktuell mit der Administration des Förderbereichs

betrauten Projektträger vorhandenen Daten und Datenbanken werden vom AN übernommen. Die

18

[Seite 19]

Daten müssen ständig, i.d.R. digital, nur in Ausnahmefällen in Papierform, zur Verfügung stehen.

Der AG wird sehr heterogen verteilt im Jahr Ad hoc-Abfragen/Statistiken (im Rahmen der

Haushaltsaufstellung und Jahresabschlusses bis zu 3 pro Woche, ansonsten ca. 1 pro Woche) u. a.

zu Mittelbindung, Mittelabfluss, lfd. Anträge, Bewilligungen, beteiligten Gruppen (Hochschulen,

KMU etc.), u. a. m. abrufen.

  1. Beteiligung an Beratungen und Gesprächen im BMFTR, u.a. zur Weiterentwicklung von

Maßnahmen (virtuell, ca. 2 pro Monat mit jeweils 1 - 3 Mitarbeiter des AN)

  1. Vorbereitung der Abstimmung der geplanten Fördermaßnahmen mit sonstigen Förderaktivitäten

Dritter im Bereich Gesundheitsforschung (u.a. BMG; Prüfung von Vorschlägen und

Anpassungswünschen) (ca. 3 p.a.)

  1. Kontinuierliche Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeit zur strategischen Weiterentwicklung

und Nachhaltigkeit der NDK. Dazu gehören:

7.1. konzeptionelle Zuarbeit zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Wirkung der NDK, hier

Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes für die Nachhaltigkeitssicherung der NDK

einschließlich konkreten Vorschlägen für Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten in der

Community über das Dekadenende hinaus (einmaliger Bericht ca. 10 DIN-A4 Seiten,

vorzulegen bis 31.07.2027).

7.2. Strategische Unterstützung und fachliche Zuarbeit zur Evaluierung der NDK:

7.2.1. fachliche Zuarbeit zur konzeptionellen Erstellung der Ausschreibung, insbesondere zu

Zielen, Fragestellungen, Ausrichtung, Anknüpfungspunkten, Vorschläge für geeignete

Indikatoren (Output, Outcome, Impact), Identifikation geeigneter Evaluations- und

Metaforschungsdesigns,

7.2.2. fachliche Zuarbeit zum Verfahren in Form von Auswertungen aus den

Handlungsfeldern der NDK einschließlich Dokumentation von Prozessen und

Ergebnissen der Fördermaßnahmen und strategisch-politischen Aktivitäten der NDK,

7.2.3. fachliche Begleitung von Sitzungen (ca. 3 zweistündige Besprechungen mit 2

Mitarbeitern des NDK-Teams, davon 1 in Präsenz in Berlin und 2 virtuell),

7.2.4. Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Evaluation sowie fachliche

Aufbereitung für das BMFTR und externe Stakeholder.

  1. Beobachtung und Analyse von Forschung, Entwicklung und Anwendung im Krebsbereich;

Aufbereiten von Informationen zu thematisch verwandten Strategieprozessen im In- und Ausland

in Form von proaktiven bewertenden Berichten; hier besonders der Nationale Krebsplan, die EU

Krebsaktivitäten wie z.B. der EU Beating Cancer Plan und die Cancer Mission (ca. 5 p. a. von bis

zu 5 DIN-A4-Seiten)

  1. Unterstützung der nationalen Umsetzung des europäischen Krebsbekämpfungsplans (EKP) und der

Verlinkung mit der NDK. Dazu gehören folgende Aufgaben:

19

[Seite 20]

9.1. fachliche Aufbereitung für das Berichtswesen, über den EKP in Form von voraussichtlich

vierteljährlichen Aktualisierungen der bestehenden Online-Dokumentationen (Umfang

entspricht in etwa 2 DIN-A4-Seiten)

9.2. Vertretung bei Gremiensitzungen (1 Mitarbeiter, bis zu 3 p. a. grundsätzlich virtuell, ggf. auch

als Präsenzveranstaltung in Brüssel, Bonn oder Berlin)

  1. Unterstützung bei der Ausgestaltung der europäischen Krebsmission (Mission Cancer); Dazu

gehören:

10.1. Begleitung bzw. Vertretung des BMFTR bei entsprechenden Terminen (inklusive weiterer

Unterarbeitsgruppen o.ä.) sowie deren inhaltliche und fachliche Vor- und Nachbereitung in

Abstimmung mit dem AG (1 Mitarbeiter, bis zu 5 p. a. entweder virtuell oder als

Präsenzveranstaltung in Brüssel), d.h. Analyse und Bewertung der Themen, Vorschläge für

eigene Wortmeldungen und kurze Ergebniszusammenfassung und Bewertung im Nachgang

von jeweils max. 2 DIN-A4 Seiten.

10.2. Unterstützung bei der Entwicklung von strategischen Elementen im Zusammenspiel mit der

EU-Krebsmission, hier insbesondere Erarbeitung von Vorschlägen für die Erhöhung der

Sichtbarkeit von Aktivitäten von DE in der EU und für die Themenauswahl, die Ermittlung

sowie die Bewertung und Analyse zur Bündelung und Vernetzung der europäischen

Aktivitäten der Krebsmission mit Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene,

und vice versa von Verlinkungspotenzialen mit der EU-Krebsmission inklusive Aufzeigen

von nationalen Förderpotentialen in Form von proaktiven Mitteilungen (ca. 2 - 3 p. a. von

bis zu 5 DIN-A4-Seiten)

10.3. Unterstützung bei der Pflege der Schnittstellen zwischen NDK und der EU Krebsmission

(ca. 5 einstündige virtuelle Besprechungen/Telefonate p.a. mit den jeweiligen Stakeholdern)

10.4. Identifizierung und Übermittlung von relevanten Informationen aus der EU für die

Stakeholder in Deutschland an BMFTR anhand von Newslettern (max. zwei A4-Seiten, 3

p.a.)

10.5. Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen (20 p.a.,

jeweils ca. 10 A4-Seiten)

10.6. Mitwirkung an strategischen Diskussionsprozessen zur Beteiligung Deutschlands an der EU-

Krebsmission durch die Teilnahme an Ressortsitzungen oder an konzeptionellen Workshops

der Ressorts mit Experten (ca. drei, mit jeweils zwei Personen des AN überwiegend in

Berlin).

10.7. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Veranstaltungen zum Matchmaking in der

deutschen Forschungscommunity für EU Ausschreibungen (virtuell, halbtägig, 2 p.a. mit ca.

50 Teilnehmenden)

10.7.1. Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Personenkreise (z.B. Experten,

Zuwendungsempfänger, Bürger, Patientenvertretende, Verbände, Moderatoren), d.h.

20

[Seite 21]

Recherche, namentliche Vorschläge und Abstimmung mit dem Auftragsgeber, Erstellen

bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern;

10.7.2. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von Einladungsentwürfen und

Versand der finalen Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an Verteiler

des Auftraggebers, Registrierung und Erinnerung der Teilnehmer, Sammeln der

Anmeldungen,

10.7.3. Dokumentation sowie Aufbereitung von Informationen aus der Veranstaltung

(Protokoll/Fotoprotokoll/für die Website/zusammenfassende Informationen für die

Teilnehmer ca. 15 DIN-A4-Seiten).

B. Gremien

  1. Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Forums Gesundheitsforschung

1.1. Fachliche und organisatorische Unterstützung bei Konzeption und Organisation, Vor- und

Nachbereitung sowie Begleitung von Sitzungen des Forums Gesundheitsforschung (ca. 2 pro

Jahr, virtuell oder im BMFTR in Berlin) und der Arbeitsgruppen (ca. 1-2 parallele

Arbeitsgruppen mit je ca. 4 Sitzungen pro Jahr, in der Regel virtuell). Hierzu gehören

insbesondere:

1.1.1. die Unterstützung bei der Auswahl, Benennung und Rekrutierung der Mitglieder (ca.

10-12 Mitglieder je Arbeitsgruppe); d.h. Recherche, namentliche Vorschläge zur

Abstimmung an den Auftragsgeber für Mitglieder, Erstellen von

Adresslisten/Verteilern

1.1.2. fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Forums

Gesundheitsforschung und den Arbeitsgruppen sowie mit ihren Geschäftsstellen (d.h.

Durchführung von Teilnahmeabfragen, Vorschläge zur fachlichen Zusammenführung

der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere)

1.1.3. Identifizierung, Vorschlag geeigneter Experten und Vortragender zu den jeweiligen

Sitzungen, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von

Einladungsentwürfen und Versand der finalen Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen

von Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der

Anmeldungen, Erstellung der Namensschilder

1.1.4. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung der

Tagesordnung, Versand der Sitzungsunterlagen

1.1.5. die Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der Sitzungen (Verteilung

von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)

1.1.6. das Ausarbeiten und Halten von Vorträgen / Präsentationen zu fachlichen Inhalten in

der Sitzung (ca. 1 pro Sitzung) 21

[Seite 22]

1.1.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokollerstellung, zusammenfassende

Informationen für Teilnehmer bis zu 15 DIN-A4-Seiten)

1.1.8. Erstellen und Überwachen von Arbeits- und Terminplänen im Forum und den AGs

1.1.9. Teilnahme am wöchentlichen Jour fixe zur Abstimmung mit dem BMFTR per

Videokonferenzschaltung mit bis zu 3 Mitarbeitern des AN

Die Organisation von Catering, Räumlichkeiten, Technik und die Abrechnung der Reisekosten

bei Präsenzsitzungen sind nicht Teil der Leistung.

1.2. Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeit bei der Erstellung von Entwürfen für Empfehlungs-

und Konzeptpapiere des Forums und seiner Arbeitsgruppen, dazu gehören:

1.2.1. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Papiere d.h.

Bewertung und Zusammenführung der fachlichen Sitzungsbeiträge, Analyse und

Ableitung von Empfehlungen für die Papiere inkl. Erstellung, Lektorat und Korrektur

der Texte und bei Bedarf Erstellung von Diagrammen und Grafiken (ca. 5 p. a.) (pro

Arbeitsgruppe 1 Papier p.a. bis zu 20 Seiten DIN A4)

1.2.2. Eigenständige Abstimmung mit den Mitgliedern des Forums oder der Arbeitsgruppen

bzw. mit den zuständigen Geschäftsstellen zu den jeweiligen Papieren

1.3. Kontinuierliche Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung des Forums

Gesundheitsforschung, z.B. im Hinblick auf Zusammensetzung, Arbeitsweise,

Themenauswahl, dazu gehören folgende Aufgaben:

1.3.1. Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Ideen für eine mögliche strategische

Weiterentwicklung des Forums Gesundheitsforschung, hier insbesondere Erarbeitung

von Vorschlägen für die Themenauswahl und Formate, die Ermittlung sowie die

Bewertung und Analyse von Forschungs- und Förderbedarfen inklusive der

Entwicklung entsprechender Förderinstrumente für 1.3.2 und 1.3.3.

1.3.2. Vorbereitung und Organisation eines Workshops in der Grundvertragslaufzeit mit Ref.

G-G (ca. 4 Stunden, ca. 10 Teilnehmende aus BMFTR und AN) zur Findung und

Diskussion von Ideen für die Weiterentwicklung des Forums Gesundheitsforschung,

d.h. Agenda-Erstellung, Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen

Sitzungsinhalten, Erstellung und Vortrag einer Präsentation mit bis zu 10 Folien der

unter 1.3.1 ermittelten Ideen, Ergebniszusammenfassung in Form von 1 – 2 DIN-A4-

Seiten. Der Workshop soll in Berlin entweder in den Räumlichkeiten des AN oder des

BMFTR stattfinden.

1.3.3. Ausarbeitung eines Ideenpapiers (ca. 4 DIN-A4-Seiten) zur Weiterentwicklung des

Forums Gesundheitsforschung, einschließlich Vorschläge für eine konzeptionelle

Umsetzung in Abstimmung mit dem AG.

  1. Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Strategiekreises zur Nationalen

Dekade gegen Krebs:

22

[Seite 23]

2.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des

Strategiekreises (ca. 2 p.a.) und der Arbeitsgruppen (3 parallele Arbeitsgruppen mit je ca. 3

Sitzungen p.a., insgesamt ca. 14 Sitzungen). Hierzu gehören:

2.1.1. Die Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung und während der

Veranstaltung vor Ort, d.h. insbesondere Unterstützung bei der Auswahl, Benennung

und Rekrutierung von möglichen externen Experten, Erstellen bzw. Fortführen von

Adresslisten/Verteilern, Erstellung der Teilnehmerunterlagen.

2.1.2. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und zur

Vorbereitung und Erstellung von fachlichen Sitzungsunterlagen, Erstellung der

Tagesordnung,

2.1.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung des BMFTR während der Durchführung und

Nachbereitung der Sitzungen (Verteilung von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-

hoc-Analysen etc.)

2.1.4. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den

Sitzungen (Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen für Teilnehmer bis

zu 10 DIN-A4-Seiten + Sitzungsanlagen),

Die Organisation von Catering, Räumlichkeiten, Technik und die Abrechnung der Reisekosten

sind nicht Teil der Leistung.

2.2. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Strategiekreises (d.h.

fachliche Zusammenführung der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere und der Aktivitäten sowie

Einbindung der Mitglieder, ca. 2 p.a.),

2.3. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen

sowie weiteren Partnern der Dekade (d.h. fachliche Zusammenführung der

Sitzungsunterlagen/Themenpapiere sowie der Aktivitäten und Einbindung der Mitglieder und

Partner, ca. 9 p.a.),

2.4. Fachliche Recherche und Aufbereitung umfassender Informationen für Sachstandsanalysen der

Gremien (ca. 1 Bericht je Sitzung, von bis zu 3 DIN-A4 Seiten),

2.5. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Empfehlungspapiere der

Arbeitsgruppen bzw. des Strategiekreises (pro Arbeitsgruppe bis zu 2 Papiere p. a. jeweils bis

zu 20 DIN-A4-Seiten), d.h. Bewertung und Zusammenführung der fachlichen

Sitzungsbeiträge, Analyse und Ableitung von Empfehlungen für die Papiere inkl. Erstellung,

Lektorat und Korrektur der Texte und bei Bedarf Erstellung von Diagrammen und Grafiken.

  1. European Cancer Hub Germany

3.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des

European Cancer Hubs Germany (ECHG) (ca. 3 p.a., 2 davon virtuell, 1 davon im BMFTR in

Berlin). Hierzu gehören

23

[Seite 24]

3.1.1. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des ECHG (d.h.

Durchführung von Teilnahmeabfragen)

3.1.2. Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung der

Tagesordnung, Versand der Sitzungsunterlagen,

3.1.3. Identifizierung, Vorschlag geeigneter Experten und Vortragender zu den jeweiligen

Sitzungen

3.1.4. Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung (Einladungsmanagement,

Catering). Für die virtuellen Veranstaltungen soll eine entsprechende VK-Plattform zur

Verfügung gestellt werden. Die Präsenz-Sitzungen finden im BMFTR in Berlin statt.

Hierfür ist ein Vergabeverfahren für das Catering durchzuführen (siehe Pkt. IV. C.4 und

C.5). Die Raumbuchung und Technik für die Präsenzsitzungen übernimmt der AG.

3.1.5. die Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der Sitzungen (Verteilung

von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)

3.1.6. das Ausarbeiten und Halten von Vorträgen / Präsentationen zu fachlichen Inhalten in

der Sitzung (ca. 1 pro Sitzung)

3.1.7. Nachbereitung der Veranstaltung (Protokollerstellung, zusammenfassende

Informationen für Teilnehmer bis zu 10 DIN-A4-Seiten)

3.1.8. Abrechnung der Reisekosten der Teilnehmer

3.1.9. Erstellen und Überwachen von Arbeits- und Terminplänen des ECHG

3.2. Zusammenarbeit mit europäischen Initiativen zur Vereinheitlichung der europäischen

Krebslandschaft

3.2.1. Recherche und Erstellung von Übersichten (ca. zwei pro Jahr, Umfang jeweils ca. 3

DIN-A4-Seiten),

3.2.2. Bewertung von Empfehlungen und Analysen (ca. 2 p.a.) sowie Teilnahme an

einschlägigen Veranstaltungen (ca. 5 p.a., davon 2 virtuell und 3 vor Ort in Brüssel, 1

Teilnehmer des AN),

3.2.3. Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen (2

p.a., jeweils ca. 10 DIN-A4-Seiten)

3.2.4. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung einer Veranstaltung (max. 2-tägig mit ca.

100 Teilnehmenden hybrid in Berlin):

3.2.4.1. Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Personenkreise (z.B. Experten,

Zuwendungsempfänger, Bürger, Mitarbeiter von Ministerien, Verbände,

Moderatoren), d.h. Recherche, namentliche Vorschläge und Abstimmung mit

dem Auftragsgeber, Erstellen bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern;

3.2.4.2. Vorschlag, Einbindung und Betreuung geeigneter Experten und Vortragender,

3.2.4.3. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Erstellung von Einladungsentwürfen

und Versand der finalen Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an

24

[Seite 25]

Verteiler des Auftraggebers, Registrierung und Erinnerung der Teilnehmer,

Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der Teilnehmerunterlagen und

Namensschilder

3.2.4.4. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne

3.2.4.5. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung in Abstimmung mit dem AG,

d.h. Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes inkl. Technik und Catering (siehe

Pkt. IV. C.4 und C.5); Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der Veranstaltung

und Organisation vor Ort.

3.2.4.6. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:

3.2.4.7. Fachliche Zuarbeit zum Rahmen der Veranstaltung, Präsentationsformaten und -

methoden, Programmgestaltung und –ablauf, insbesondere Erstellung von

Agenda-Entwürfen, Zulieferung von Informationen zu laufenden

Förderprogrammen, einzelnen geförderten Initiativen sowie fachliche

Hintergründe zu und Unterstützung bei der Definition relevanter Themen;

Erstellung von jeweils bis zu 20 Präsentationsfolien. Themen, Referenten und

Ablauf sowie alle relevanten Punkte werden frühzeitig mit dem Auftraggeber

abgestimmt.

3.2.4.8. fachliche Zuarbeit und Koordination eines oder mehrerer externer Moderatoren

in Abstimmung mit dem AG (d.h. insbesondere Briefing in Form eines bis zu 5-

seitigen Briefingdokuments sowie bis zu 2 ca. 1-stündigen

Vorbereitungsgesprächen).

3.2.4.9. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und

dazugehörige Vorbereitung) mit jeweils drei Personen des AN in Berlin

3.2.4.10. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und

Teilnehmern

3.2.4.11. Dokumentation und Auswertung sowie Aufbereitung von Informationen aus

der Veranstaltung (Protokoll/Fotoprotokoll/für die Website/zusammenfassende

Informationen für die Teilnehmer ca. 15 DIN-A4-Seiten).

  1. Fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Betreuung des Steuerungskreises zur

Nationalen Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen

4.1. Fachliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Sitzungen des

Steuerungskreises (2 p.a., je 1x virtuell und vor Ort in Berlin) und der Sitzungen der

Arbeitsgruppen (3 parallele Arbeitsgruppen; vor Ort in Berlin; je 2 p.a.). Hierzu gehören

insbesondere

4.1.1. Unterstützung bei der Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes; Sicherstellung der Abläufe

im Vorfeld der Veranstaltung (Einladungsmanagement, Technik, Catering) (siehe Pkt.

IV. C.4 und C.5)

25

[Seite 26]

4.1.2. die Unterbreitung von Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und die Vorbereitung

von fachlichen Sitzungsunterlagen, Erstellung der Tagesordnung,

4.1.3. Fachlich-strukturelle Unterstützung des BMFTR während der Durchführung der

Sitzungen (Verteilung von Sitzungspapieren, Tischvorlagen, Ad-hoc-Analysen etc.)

4.1.4. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den

Sitzungen (Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen für Teilnehmer bis zu

10 DIN-A4-Seiten),

4.1.5. Abrechnung der Reisekosten der Teilnehmer

4.2. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern des Steuerungskreises

(zur fachlichen Zusammenführung der Sitzungsunterlagen/Themenpapiere und der Aktivitäten

sowie bei der Einbindung der Mitglieder in die Dekade),

4.3. Fachliche Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen

sowie weiteren Partnern der Dekade (zur fachlichen Zusammenführung der

Sitzungsunterlagen/Themenpapiere sowie der Aktivitäten und Einbindung der Mitglieder und

Partner in die Dekade),

4.4. Fachliche Recherche und Aufbereitung umfassender Informationen für Sachstandsanalysen der

Gremien (ca. 2 je Sitzung, von jeweils bis zu 3 DIN-A4-Seiten),

4.5. Unterstützung bei der Konzeption, Gliederung und dem Entwurf der Empfehlungspapiere der

Arbeitsgruppen bzw. des Steuerungskreises (pro Arbeitsgruppe bis zu 2 Papiere, jeweils bis zu

20 DIN-A4-Seiten)

  1. europäische und internationale Kooperation; Vertretung des BMFTR

Neben den nationalen Fördermaßnahmen beteiligt sich das BMFTR auch an bi- und multilateralen

Kooperationen mit anderen Forschungsförderern auf europäischer bzw. internationaler Ebene.

Gemäß Abstimmung und Weisung vertritt der AN das BMFTR im Rahmen der nationalen,

europäischen oder internationalen Kooperation entweder durch eigenständige Wahrnehmung der

Termine (gemäß Abstimmung und Weisung des BMFTR) oder durch Begleitung des BMFTR-

Vertreters. Hierzu gehören auch Vor- und Nachbereitung der Termine. Bei der Vorbereitung der

Gremiensitzungen ist mit kurzfristigen Anforderungen und kurzen Fristsetzungen zu rechnen

(teilweise gehen Unterlagen erst 24 Stunden vor Sitzung zu). Zu den Aufgaben des AN gehören in

diesem Kontext:

5.1. Nach Abstimmung und Weisung Vertretung des BMFTR im Rahmen der europäischen oder

internationalen Kooperation in Gremiensitzungen; entweder durch eigenständige

Wahrnehmung der Termine durch den AN oder durch Begleitung des BMFTR-Vertreters, inkl.

entsprechender Terminvor- und Nachbereitung (Sichtung von Sitzungsunterlagen,

Vorbereitung der Positionierung zur Sitzung, Protokollerstellung) (ca. 40 Termine p. a. mit

max. 2 Mitarbeiter des AN). Aufgrund der im Bereich der Globalen Gesundheit im

26

[Seite 27]

Wesentlichen auf Afrika fokussierten Forschungsvorhaben, ist mit einem erhöhten

Reiseaufwand und -kosten bei der Teilnahme an Veranstaltungen in der Zielregion zu rechnen

5.2. Unterstützung des BMFTR-Vertreters durch entsprechende Terminvor- und -nachbereitung

(Sichtung von Sitzungsunterlagen, Vorbereitung der Positionierung zur Sitzung) ohne eigene

Teilnahme des AN (ca. 40 p.a.)

5.3. Unterbreitung von Vorschlägen für Experten, die an europäischen und internationalen

Veranstaltungen teilnehmen könnten (ca. 20 p.a.)

5.4. Betreuung bi- und multilateraler Kooperationen mit ausländischen Förderern und

Organisationen im Bereich der Forschung zu globaler Gesundheit (z. B. WHO, Wellcome

Trust, Gates-Stiftung), Kontaktpflege und informeller Gedankenaustausch. Dies umfasst u.a.

die Abwicklung der BMFTR-Anteile der in den Kooperationen durchgeführten

Fördermaßnahmen, Planung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen und

kleineren Treffen/Gesprächen, strategische Weiterentwicklung (ca. 4 p.a.).

5.5. Inhaltliche Unterstützung und Mitwirkung in europäischen Partnerschaften bzw.

internationalen Forschungsinitiativen, an denen sich das BMFTR beteiligt oder eine

beobachtende Teilnahme des AN wünscht. Dies betrifft z.B. die Mitgestaltung von

gemeinsamen Forschungsagenden und Veranstaltungen, Vorbereitung und Umsetzung von

gemeinsamen Ausschreibungen oder die Einbindung von nationalen Experten.

5.6. Wahrnehmung der Berichtspflichten über BMFTR-Aktivitäten zur globalen Gesundheit

gegenüber internationalen Surveys und Registern (z.B. G-Finder Report, UK Collaborative on

Development Research; 1 p.a.); 2-3 Datenbankrecherchen jährlich einschließlich Abstimmung

mit anderen Projektträgern und Einrichtungen der Institutionellen Forschung

Weiterhin unterstützt der AN das BMFTR bei der Positionierung in Verhandlungsprozessen in

internationalen Organisationen (insbes. WHO), im EU-Kontext und im G7- bzw. G20-Format:

Analyse von Dokumenten (Resolutionsentwürfe, Abschlusserklärungen u. ä.) mit Blick auf

forschungs- und innovationspolitischen Bezug inklusive geeigneter Zusammenfassung für den AG

sowie Zuarbeit zu einer BMFTR-Positionierung (bei der WHO ca. 40 Dokumente mit jeweils ca.

10-30 DIN-A4-Seiten p.a.; bei G7/G20 ca. 25 Dokumente mit jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten p.a., bei

der EU ca. 20 Dokumente mit jeweils 5-10 DIN-A4-Seiten)

  1. Vertretung des BMFTR in nationalen Sitzungen/ Gremien

Gemäß Abstimmung und Weisung des BMFTR Begleitung und aktive Teilnahme an externen

Sitzungen, bei denen das BMFTR vertreten werden soll (ca. 8 pro Jahr mit bis zu zwei Mitarbeitern

des AN; u.a. Steuerungsgruppe der Nationalen Demenzstrategie) Die BMFTR-relevanten

Informationen und förderrelevanten Erkenntnisse sind pro Veranstaltung entsprechend

aufzubereiten und an das BMFTR zu übermitteln, in Form von Ergebnis-Vermerken. (je

Veranstaltung ca. 1 bis 2 DIN-A4-Seiten)

27

[Seite 28]

C. Begleitende Aufgaben

  1. Unterstützung bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und journalistischen

Aufbereitungen, dazu gehören:

1.1. Unterstützung (fachliche und redaktionelle Zuarbeiten) des BMFTR bei der Erstellung von

fachspezifischen Vortragsmanuskripten, Redebeiträgen, Presseinformationen, Unterlagen für

Veranstaltungen, Unterlagen für Terminvorbereitungen und Präsentationsfoliensätze (ca. 150

p.a., bis zu 8 DIN-A4-Seiten). Grundsätzlich sind die hier beschriebenen Informationen so

aufzubereiten, dass sie auch für einen fachfremden Leser mühelos und schnell verständlich

sind.

1.2. Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament, z.B. durch Aufstellung

von Listen geförderter Vorhaben oder Recherche von Hintergrundinformationen (ca. 70 p.a.)

1.3. Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen durch Hintergrundrecherchen und

Zuarbeiten zu Antwortentwürfen, z. B. Presseanfragen, Bürgeranfragen oder Anfragen aus

der Wissenschaft (ca. 70 p.a., ca. 1 bis 3 Seiten DIN-A4)

  1. Mitwirkung in fachbezogenen und übergreifenden Strategieprozessen, wie z.B. der Hightech

Agenda Deutschland (HTAD) im strategischen Forschungsfeld Gesundheitsforschung bzw.

entsprechender FuI-Initiativen der Bundesregierung für den Bereich Gesundheitsforschung, dem

Runden Tisch zur Internationalisierung oder der Nationalen Demenzstrategie, durch Einholen und

Aufbereiten von öffentlich zugänglichen Informationen zu thematisch verwandten

Strategieprozessen im In- und Ausland, Vorbereitung und Begleitung (ca. 2 p. a., ein Mitarbeiter

des AN im deutschen oder europäischen Raum) des BMFTR-Vertreters/der BMFTR-Vertreterin zu

Sitzungen, fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Erstellung oder Überprüfung von

Textbeiträgen für Strategiepapiere d.h. Bewertung, Analyse und Ableitung von Empfehlungen (ca.

1 – 2 DIN-A4-Seiten, ca. 10 p. a)

  1. Beteiligung an den Begutachtungsprozessen für themenoffene Fördermaßnahmen anderer

Abteilungen bzw. für Förderprogramme anderer Förderer (z. B. Wissenschaftlich-Technologische

Zusammenarbeit, Deutsche Krebshilfe)

3.1. Unterbreitung von Gutachtervorschlägen,

3.2. Bei Bedarf Teilnahme an Gutachtersitzungen mit einem Mitarbeiter des AN

3.3. (schriftliche) Dokumentation und bedarfsorientierte, fortlaufende Updates/Unterrichtung an

AG (ca. 2 p.a.)

  1. Unterstützung des BMFTR bei externen Auftragsvergaben unterhalb von 25.000 €; in Abstimmung

mit dem AG Unterstützung bei der Markterkundung, Erstellung der Vergabeunterlagen,

Unterstützung bei der Angebotsprüfung und -wertung, Durchführung der Vergabe und Abschluss

von Verträgen mit Dritten namens und im Auftrag des AG, u. a. für Veranstaltungen im Rahmen

28

[Seite 29]

von Fördermaßnahmen, sowie bezüglich der Einholung von Gutachten und Studien oder für

Leistungen zur Fachkommunikation (ca. 180 p.a.)

(siehe Ziffer 9 und 10 im Anhang)

  1. Unterstützung des BMFTR bei externen Auftragsvergaben oberhalb von 25.000 € für die Bereiche

Veranstaltungsorganisation, Evaluation einzelner Fördermaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und

Strategieentwicklung (Unterstützung bei der Markterkundung, fachliche Zuarbeit zur Erstellung von

Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen, Unterstützung bei der Bewertung von

Angeboten, Betreuung des externen AN während der Auftragsdurchführung) (ca. 20 p.a.).

  1. Jour fixe mit dem AG (mind. 2 p.a. mit dem Referat G-G „Grundsatzfragen der Gesundheit und

Lebenswissenschaften“ mit bis zu 5 Mitarbeitern, 10 p.a. im Bereich G14 „Medizinische Forschung

und globale Gesundheit“ und 7 p.a. im Bereich G11 „Frauengesundheit“ mit jeweils bis zu 6

Mitarbeitern, 14-tägig mit der PG NDK mit bis zu 3 Mitarbeitern; virtuell, bei Bedarf auch

schriftlich): Der AN informiert über Sachstände der Förderaktivitäten, die aktuelle

Haushaltssituation, über Veranstaltungsteilnahmen, zu Aktivitäten der Fachkommunikation und

besonderen Vorkommnissen und dokumentiert die Besprechung (vollständiges Ergebnisprotokoll).

  1. Organisation und Teilnahme an Arbeitssitzungen (Klausur) im BMFTR in Berlin oder in den

Räumlichkeiten des AN mit der PG NDK, d.h. Agenda-Erstellung, Unterbreitung von Vorschlägen

zu fachlichen Sitzungsinhalten, Erstellung und Vortrag einer Präsentation mit bis zu 10 Folien und

Ergebniszusammenfassung in Form von 3 – 5 DIN-A4-Seiten, 1 p.a., alle für die NDK zuständigen

Mitarbeiter des AN

  1. Wissenschaftliche Begutachtungen der Strukturen der Hochschulmedizin (1 x p.a.)

8.1. Identifizierung geeigneter Fachgutachter und Vorschlag an den AG; nach Abstimmung mit

AG Einladung der Gutachter

8.2. Briefing der Gutachter (virtuell): Erstellung der Briefingunterlagen (Power-Point-

Präsentation, max. 20 Seiten), Teilnahme an der Besprechung (mit bis zu 3 Mitarbeitern des

AN)

8.3. Versand der von den zu prüfenden Einrichtungen erstellten Evaluationsunterlagen an die

Gutachter

8.4. Einholung schriftlicher Voten, Erstellung einer Zusammenfassung und Versand an die

Begutachtungsteilnehmer

8.5. Unterstützung des AG bei der Organisation (Raum, Technik, Catering) einer

Begutachtungssitzung (2-tägig, in Berlin, ca. 100 Personen) (siehe Pkt. IV.C.5)

8.6. Teilnahme an der Begutachtungssitzung (max. 3 Mitarbeiter des AN), Erstellung eines

Ergebnisprotokolls und Abstimmung mit den Gutachtern, Versand des Protokolls an die

Sitzungsteilnehmer

D. Fachkommunikation 29

[Seite 30]

Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung

der Fachkommunikation zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, dazu gehören:

  1. Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zur Einführung eines neuen Rahmenprogramms

Gesundheitsforschung der Bundesregierung sowie deren fortlaufende Weiterentwicklung in

Abstimmung mit dem AG. Der AN legt dem AG hierzu bis Ende 2027 einen ersten Entwurf (8-12

DIN-A4-Seiten) vor.

  1. Erstellung einer jährlichen Planung (Jahreskonzept) mit den Fachreferaten incl. der Erstellung von

Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Kommunikationsformate (1 p.a., 4-6 DIN-A4-Seiten)

  1. Identifizierung relevanter Anlässe (z.B. Weltgesundheitstag, Konferenzen, gesundheitspolitische

Anlässe) für eine Berichterstattung und Unterbreitung von schriftlichen Vorschlägen zur

Kommunikation (8-10 p.a.)

  1. Es sind monatliche Jours fixes (Videokonferenz oder telefonisch) incl. Kurzdokumentation der

Ergebnisse durch AN mit dem Referat G14 „Medizinische Forschung, globale Gesundheit“

vorzusehen. Der AN soll über den aktuellen Stand bezüglich aller fachkommunikativ relevanten

Maßnahmen berichten. Es sind auf Anforderung durch den AN (2-4 mal p. a.) schriftliche

Vorschläge (1-3 DIN-A4-Seiten) zur kommunikativen Begleitung der Förderung zu erstellen.

  1. Organisation und Abwicklung von presserelevanten Veranstaltungen (z.B. Pressegespräch,

Podiumsdiskussion; 3 p.a., ca. 25 Teilnehmer) - d.h. Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes,

Technik und Catering (siehe Pkt. IV. C.4 und C.5); Sicherstellung der Abläufe im Vorfeld der

Veranstaltung (d.h. Unterstützung bei der Auswahl, Benennung und Rekrutierung von möglichen

externen Experten, Vorschläge und Abstimmung mit dem AG, Erstellen bzw. Fortführen von

Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der

Teilnehmerunterlagen und Namensschilder, Erstellung von Informationsmaterialien), und

Begleitung mit einem Mitarbeiter während der Veranstaltung vor Ort

  1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen;

Pro Jahr sind zur Vorstellung von BMFTR-Initiativen 1 weitere öffentlichkeitswirksame

Veranstaltungen mit jeweils ca. 120-150 Teilnehmern vorzubereiten, zu organisieren und

pressemäßig zu begleiten. Organisation (Recherche des Veranstaltungsortes, Technik, Catering

(siehe Pkt. IV. C.4 und C.5), Einladung, Teilnehmeranmeldung), Durchführung (Erstellung von

Präsentationen, Veranstaltungsmappen, Moderation) und Aufbereitung (Protokoll, Sammlung von

präsentierten Unterlagen, sofern nötig auch Fotodokumentation von Ergebnissen, schriftliche

Zusammenfassung

  1. Fachliche und redaktionelle Unterstützung (Hintergrundrecherche, Erstellung von Entwürfen) zur

Vorbereitung presserelevanter Veranstaltungen der Leitung incl. Erstellung pressegeeigneter

Materialien -Print und Online- bis zu 6 p.a., sowie der fachkommunikativen Begleitung der

30

[Seite 31]

Leitungsauftritte (u.a. durch Vorschläge für Social-Media Beiträge) und die entsprechende

Aufbereitung der Inhalte (z.B. gesundheitsforschung-bmftr.de).

  1. Erstellung fachspezifischer Beiträge für BMFTR-Publikationen (für Digital und Print)

8.1. Erstellung von Kurzdarstellungen zum aktuellen Umsetzungsstand des Rahmenprogramms

Gesundheitsforschung (ca. 2 p.a., je ca. 1-2 DIN-A4-Seiten)

8.2. Erstellung von Kurzdarstellungen zu Erfolgen der Gesundheitsforschung (ca. 2 p.a., je ca. 1-2

DIN-A4-Seiten)

8.3. Fachliche und redaktionelle Zuarbeiten für Presseinformationen (30 p.a.) und für Grußworte

(15 p.a) (Hintergrundrecherchen, Erstellung von Entwürfen)

8.4. Social Media: Erstellung von bis zu 18 Social-Media-Beiträgen p.a.. Es sind Vorschläge für

die Verzahnung mit den bestehenden Internetseiten zu unterbreiten, sowie weiterer BMFTR-

Publikationen (Newsletter u. ä.).

  1. Erstellung von einem animierten Erklärfilm pro Jahr zu Maßnahmen der Gesundheitsforschung

(z.B. zur Erstellung des Programms selbst, zu Partizipation in der Gesundheitsforschung, zu

Nachhaltigkeit in der Gesundheitsforschung)

9.1. Erstellung von je einem fachlichen Konzept (je 3 DIN-A4-Seiten)

9.2. Erstellung von je einem inhaltlichen Skript mit dem Sprechtext (je 10 DIN-A4-Seiten) und

darauf aufbauend eines entsprechenden Drehbuchs mit Vorschlägen für die animierte

Ausgestaltung des Films (je bis zu 20 DIN-A4-Seiten)

9.3. Erstellung je eines Bild-/Grafik-Vorschlags für die Animation

9.4. Erstellung je eines animierten Films (Bild, Sprache und Musik) auf Basis des Drehbuchs und

des Animationsvorschlags (Länge je 90 Sekunden)

  1. Betreuung und Weiterentwicklung der Ausstellung „Wenn Ideen Wirklichkeit werden“: Die

Ausstellung umfasst zurzeit fünf Tafeln und ein Medienterminal und stellt insgesamt 12 Projekte

fachjournalistisch aufgearbeitet vor. Entsprechend der thematischen Entwicklung des

Förderbereiches sind neue Tafeln zu konzipieren. Es sind Texte zu erstellen und die Darstellung mit

einer durch den AN zu beauftragenden Full-Service-Agentur für gesellschaftspolitische

Kommunikation und dem AG zu entwickeln (Umfang: bis zu 2 p.a.) Das Medienterminal ist

entsprechend zu aktualisieren. Die Ausstellung soll an drei bis vier verschiedenen Orten jährlich

ausgestellt werden. Hierfür sind geeignete Standorte zu recherchieren (u.a. Unikliniken, Kliniken,

Universitäten etc.), die ein interessiertes Publikum erwarten lassen. Es sind enge Abstimmungen

mit den jeweiligen Pressestellen zu führen sowie die Logistik (Transport, Auf- und Abbau etc.) zu

organisieren.

  1. Flyer, sonstige Printprodukte: Inhaltliche und grafische Erstellung von bis zu 4 Flyern p.a. (Format

DIN A4, doppelseitig, farbig, Auflage 1.000 Stück). Es ist zusätzlich die Erstellung einer englischen

oder anderen Fremdsprachen-Version vorgesehen. Inhaltliche und grafische Erstellung von weiteren

Printprodukten (Roll-up, Postkarten, Postern etc.) ca. 3 p.a..

31

[Seite 32]

  1. Newsletter Gesundheitsforschung (aktuell 4.700 Abonnenten): Inhaltliche und grafische Erstellung,

Produktion und überwiegend elektronischer Versand von fünf Newslettern p. a. zur

Gesundheitsforschung. Einmal alle zwei Jahre ist eine Newsletterausgabe als Themen- oder

Spezialnewsletter zu konzipieren (Umfang 30-40 DIN-A4-Seiten), der sich einem vom AG

genannten Schwerpunkt widmet. Geeignete Themen sind als Webreportage aufzubereiten (2 p. a.).

Die Erstellung umfasst bei einem regulären Newsletter im Einzelnen:

Recherche geeigneter Themen (ca. 5-6 pro Ausgabe) für alle Ausgaben, redaktionelle Einbindung

und Redaktion der zugelieferten Texte der Dekaden, der Deutschen Zentren und ggf. weiterer

Projektträger. Eigene Texterstellung von bis zu 4 Beiträgen pro Ausgabe sowie die Abstimmung

mit den Projektleitungen als auch mit dem AG. Bildrecherche und Führung der mit dem Layout

beauftragten Agentur. Der elektronische Verteiler ist zu pflegen; zusätzliche Printexemplare sind

für die Auslage bei Veranstaltungen vorzusehen (bis zu 50 Exemplare, 1-2 mal p.a.).

  1. Internet:

Sämtliche Internet-Angebote sind barrierefrei gemäß der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier

Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)“ zu erstellen. Auch

sind die Vorgaben der DSGVO verbindlich umzusetzen. Ausgewählte Inhalte (ca. 20 %) sind auch

in englischer Sprache anzubieten (auf Vorschlag des AN, nach Abstimmung mit dem AG). Der

Nachweis des Copyrights für die bereitgestellten Inhalte ist zu erbringen und während der Laufzeit

vorzuhalten. Die Kosten für die technischen Leistungen, die in Zusammenhang mit den

Internetseiten stehen, trägt der AN.

Weiterentwicklung, regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Internet-Beiträge zu Umsetzung

und Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung (außer bei Beiträgen zu drei

bis vier Unterseiten, die von Dritten betreut werden),

13.1. BMFTR-Internetauftritt: Für den BMFTR-Internetauftritt www.bmftr.bund.de sind Texte

und geeignetes Bildmaterial zuzuliefern. Außerdem hat der AN die BMFTR-Internetseiten

zur Gesundheitsforschung regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und auch kurzfristig

Aktualisierungsvorschläge zu unterbreiten.

13.2. gesundheitsforschung-bmftr.de (Die Website umfasst zur Zeit ca. 2.680 Seiten): Der

bestehende Internetauftritt www.gesundheitsforschung-bmftr.de incl. der interaktiven

Microsite zum Rahmenprogramm (www.gf-bmftr.de) ist technisch wie redaktionell zu

betreuen. Dies umfasst u.a. die Vorstellung der neu bewilligten Projekte (ca. 450 p.a.,

Erstellung geeigneter Überblickseiten zu ausgewählten Fördermaßnahmen (ca. 6-8 p.a.)

sowie Darstellung einzelner Projekte bzw. deren Ergebnisse in einem geeigneten

fachjournalistischem Format (8-10 p.a.), inkl. der dafür erforderlichen Abstimmung mit

Projektleitungen und dem AG, Recherche, Texterstellung, Redaktion und Einpflegen von

aktuellen Beiträgen einschließlich der Bildrecherche und Bildreaktion (2-3 Bilder pro

Beitrag) über das entsprechende Redaktionssystem (ca. 7 Beiträge pro Monat). Besonders

32

[Seite 33]

fachkommunikativ relevante und bildstarke Themen sind als Webreportage aufzubereiten

(bis zu 5 p. a.). Dabei sind die Möglichkeiten von multimedialen bzw. digitalem Storytelling

zu nutzen (z.B. mit Visuals, Moving Image, Motion Graphics, Audiofiles, etc.). Beiträge von

gesundheitsforschung-bmftr.de sind dem AG zur möglichen Verwendung im Internetauftritt

bmftr.bund.de zur Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit dem AG erfolgt die

konzeptionelle Weiterentwicklung des Internetauftrittes durch neue und innovative Formate

(4 p.a.). Dem AG sind hierzu Konzepte (jeweils 2 -3 DIN-A4-Seiten) vorzulegen. Die

Übersicht der Förderungen und Projekte auf gesundheitsforschung-bmftr.de ist

nutzerorientiert weiterzuentwickeln und über ein neues System der Datenintegration

(Datenbank) aus dem Förderkatalog, ggf. dem Profi-System fortzuentwickeln. Ziel ist es,

über Schlagworte oder andere Eckdaten weitere Informationen über geförderte Vorhaben zu

erhalten.

Zu den technischen Aufgaben gehören: Hosting incl. Service und Support, Fehlerbehebung/

Bugfixing, Anpassung der Technik an den neuen Aufbau der Seiten (siehe nachfolgend

aufgeführter geplanter Relaunch, welcher innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsstart

erfolgen soll), Bereitstellung kleinerer neuer Features (z.B. interaktiver Module) sowie die

Sicherstellung der Barrierefreiheit der Seite. Sicherzustellen ist die Nutzung eines modernen

und sicheren Content Management System (CMS). Der hierfür notwendige Umzug (aktuell:

OpenText) soll zum Beginn der Vertragslaufzeit (innerhalb des ersten Jahres) erfolgen und

ist mit einem strukturellen und optischen Relaunch zu verbinden. Das CMS ist Dritten (z.B.

anderen beauftragten Projektträgern) zur Bearbeitung und Pflege von Unterseiten, nach

Zustimmung durch den AG, zugänglich zu machen. Die Verantwortung für die technische

Umsetzbarkeit liegt beim AN. Die Zuarbeiten von Dritten zu Unterseiten ist durch den AN

zu überwachen und mit dem zuarbeitenden Dritten ist im Kontext der Webseitenpflege (u.a.

Abstimmung, Redaktionsplanung, Veröffentlichungsprozesse) eng und vertrauensvoll

zusammenzuarbeiten.

13.3. PT-Internetauftritt: Der Internet-Auftritt des AN soll mit dem Internet-Angebot des AG zur

Gesundheitsforschung verlinkt werden.

  1. Auswertung der Kommunikationsaktivitäten: Dem Referat G14 „Medizinische Forschung, globale

Gesundheit“ sind halbjährlich Statistiken über die Nachfrage und Nutzung der einzelnen

Fachkommunikationsmedien (insbesondere der Internetseite www.gesundheitsforschung-

BMFTR.de) vorzulegen. Hier sollen die Ergebnisse der einmal p.a. durchzuführenden

Nutzerbefragung einfließen. Die Nutzerbefragung soll dazu dienen die Wünsche, Probleme und

Nutzungsgewohnheiten der realen Zielgruppen tiefgreifend zu verstehen und deren Zufriedenheit

messbar zu machen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Websites gezielt in Sachen

Bedienbarkeit und Mehrwert zu optimieren. Die Statistiken sind qualitativ auszuwerten und die

Ergebnisse der Bewertung in die Optimierung des Informationsangebotes einzubringen.

33

[Seite 34]

  1. Fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Betreuung der im Rahmen der NDK beauftragten

Agentur und Zusammenarbeit mit der Agentur (d.h. im Folgenden: Fachliche Überprüfung von

Inhalten, Zulieferung von fachlich aufbereiteten allgemeinverständlichen Inhalten)

15.1. Fachliche Zuarbeiten zu redaktionell-fachlichen Inhalten und Texten, insbesondere zur

Fachinformation über Förderprojekte im Partner- und Unterstützerkreis sowie auf der

Website www.dekade-gegen-krebs.de und der Social Media-Auftritte von BMFTR und

NDK (ca. 23 p.a.),

15.2. Fachliche Zuarbeit zu etwa 2 Kurzfilmen p. a. von bis zu 3 Minuten (insbesondere Prüfung

des Konzeptentwurfs, des Skripts, der Auswahl der darzustellenden Personen/Initiativen)

15.3. Fachliche Unterstützung des BMFTR bei der Erarbeitung eines Konzepts für eine

Ausstellung zu Erfolgen der Krebsforschung (d.h. Bewertung eines Ausstellungskonzepts,

Bewertung und Unterstützung bei der Auswahl der ausstellenden Initiativen der Partner der

Dekade (ca. zehn), Bewertung der Konzeption und Gestaltung der Exponate und Initiativen)

Der technische und redaktionelle Betrieb der Website der Krebsdekade (www.dekade-gegen-krebs.de)

ist nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung, sondern erfolgt über die BMFTR-Agentur.

E. Veranstaltungen

  1. Unterstützung bei der Durchführung von 1-2 tägigen Strategieworkshops (2 p.a.) mit 50-100

Teilnehmern mit fachlicher und organisatorischer Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung

insbesondere durch:

1.1. Erstellung der Tagesordnung und Ablaufpläne

1.2. Organisation und Abwicklung der Veranstaltung d.h. Unterstützung bei der Identifikation

geeigneter Personenkreise; Identifizierung, Vorschlag, Einbindung und Betreuung geeigneter

Experten und Vortragender, Erstellung von Einladungsentwürfen und Versand der finalen

Einladungen, Erstellen bzw. Fortführen von Adresslisten/Verteilern, Erinnerung der

Teilnehmer und Sammeln der Anmeldungen, Erstellung der Teilnehmerunterlagen und

Namensschilder, Auswahl eines adäquaten Sitzungsortes sowie Sicherstellung der Abläufe im

Vorfeld der Veranstaltung und Organisation vor Ort (inkl. Technik, Catering) in Abstimmung

mit dem AG (siehe Pkt. IV. C.4 und C.5).

1.3. Zuarbeit zur fachlichen Vorbereitung der Veranstaltungsunterlagen d.h. Entwicklung der

Konzeption und Präsentation von Inhalten sowie Erstellung des Präsentationsentwurfs (pro

Veranstaltung ca. 10 bis 14 Folien)

1.4. Fachlich-strukturelle Unterstützung während der Durchführung:

1.5. Unterstützung bei der Moderation (d.h. partielle Moderationsübernahme und dazugehörige

Vorbereitung)

34

[Seite 35]

1.6. Erstellung der Entwürfe zur Auswertung und Aufbereitung von Informationen aus den

Workshops (ca. 6 - 8 DIN-A4-Seiten)

1.7. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern

  1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von programmbegleitenden/fachspezifischen

Gesprächen und Veranstaltungen

Hierzu gehört die Recherche des Sitzungsortes oder Konferenztools, die Identifikation von Experten

und Vortragenden, Identifizierung und Einladung der Teilnehmer, Erstellung von

Sitzungsunterlagen, die Konzeption und Präsentation von Inhalten (pro Veranstaltung ca. 10 bis 14

Folien) und Abwicklung der Veranstaltung (Unterstützung bei der Moderation, fachliche

Unterstützung während der Durchführung) sowie die Auswertung und Aufbereitung von

Informationen aus den Veranstaltungen und Ergebnisdokumentation (pro Veranstaltung ca. 6 bis 8

Seiten, DIN A4), bei Präsenzsitzungen zusätzlich: Namens-/ Tischschilder, Catering, Technik,

Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern (siehe auch: IV.

C.4. und C.5.)

2.1. Fachgespräche: 5 p.a. mit ca. 20 (externen) Teilnehmern (eintägig; 3x vor Ort in Berlin, 2x

virtuell)

2.2. Expertengespräche: 5 p.a. mit 2-5 (externen) Teilnehmern (eintägig; 3x vor Ort in Berlin, 2x

virtuell)

2.3. Klausur: 1 p.a. mit 10 Teilnehmern (eintägig; vor Ort in Berlin)

2.4. Statusseminare/Fachtagungen: 2 p.a. mit ca. 50-100 Teilnehmern (zweitägig; vor Ort in Berlin)

2.5. Wissenschaftliche Begutachtungsgespräche bzw. Vor-Ort-Begutachtungen (2-tägig): 1-2 p.a.

mit bis zu 100 (externen) Teilnehmern

  1. Unterstützung der PG NDK bei der Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der allgemeinen

Fachkommunikation

3.1. Inhaltliche Vor- und Nachbereitung sowie fachliche Unterstützung der Agentur bei der

Organisation von einer zentralen, maximal zweitägigen Veranstaltung (ca. 1 p. a.) mit bis zu

150 Teilnehmenden inkl. fachliche Zuarbeit zur Konzeption und Durchführung des

Veranstaltungsmanagements:

3.1.1. Fachliche Zuarbeit zu den Inhalten und Formaten (z. B. Workshopthemen) und

Identifizierung fachlicher Schwerpunkte (z. B. für Plenumsdiskussionen)

3.1.2. Fachliche Bewertung und Ergänzung der Vorschläge der vom AG beauftragten Agentur

für Fachinformation und -kommunikation zum Rahmen der Veranstaltung,

Präsentationsformaten und -methoden, Programmgestaltung und –ablauf, zur Auswahl

und Gewinnung von Teilnehmenden;

3.1.3. Fachliche Zulieferung von Informationen zu den laufenden Förderprogrammen,

einzelnen geförderten Initiativen, Evaluationsergebnissen sowie fachliche Hintergründe

zu und Unterstützung bei der Definition relevanter Themen;

35

[Seite 36]

3.1.4. Fachliche Bewertung der durch die vom AG beauftragten Agentur erfolgten Auswahl

sowie Koordination eines oder mehrerer externer Moderatoren und Referenten.

Themen, Referenten und Ablauf sowie alle relevanten Punkte werden frühzeitig mit

dem Auftraggeber abgestimmt.

3.1.5. Unterstützung des AG bei den Vergabeverfahren für Sitzungsort, Technik und Catering

(siehe IV. C.4 und C.5)

3.1.6. Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmenden

3.2. Inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von eintägigen

Fachgesprächen (ca. 3 p. a.) mit ca. 70 Teilnehmenden inkl. Zuarbeit zu Konzeption und

Durchführung des Veranstaltungsmanagements.

3.3. Inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von eintägigen

Arbeitsgruppen-Workshops (ca. 2 p. a.) mit ca. 20 Teilnehmenden inkl. Zuarbeit zur

Konzeption und Durchführung des Veranstaltungsmanagements. Nach Abstimmung mit dem

Auftraggeber Versand der Einladungen entsprechend eigener Adresslisten sowie an Verteiler

des Auftraggebers

Die Punkte 3.2. und 3.3. beinhalten jeweils:

 Zuarbeit zur fachlichen Vorbereitung der Veranstaltungsunterlagen, d.h. Unterbreitung von

Vorschlägen zu fachlichen Sitzungsinhalten und zur Vorbereitung und Erstellung von

fachlichen Sitzungsunterlagen

 Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten von Referenten und Teilnehmern,

 Nachbereitung der Veranstaltung (u. a. Protokollerstellung, zusammenfassende Informationen

für Teilnehmende jeweils ca. 5 DIN-A4-Seiten, ggf. Gestaltung, Druck und Versand von

Teilnahmebescheinigungen)

F. Projektförderung

  1. Unterstützung und konzeptionelle Zuarbeiten bei der Erstellung von Entwürfen und

Planungsunterlagen zur Auflage neuer bzw. Fortschreibung bestehender Förderlinien/- maßnahmen:

Der AN erarbeitet auf der Basis von Analysen und Bewertungen des Entwicklungsstandes zu

ausgewählten Handlungs- und Themenfeldern (siehe IV. A.) in Abstimmung mit dem AG das

Konzept inkl. der dazugehörigen Planungsunterlagen (z. B. Zeitplan, Kriterienkatalog) für eine neue

Förderbekanntmachung (ca. 8 bis 10 Seiten, DIN A4). Der AG wird bis hin zur Veröffentlichung

vom PT unterstützt. Der AG übernimmt die Veröffentlichung. Es ist von bis zu 18

Bekanntmachungen p. a. auszugehen.

  1. Beratung der Förderinteressenten, Skizzeneinreicher und Antragsteller sowie mögliche

Kooperationspartner hinsichtlich des Skizzen- und Antragsverfahrens. Der AN führt solche

Beratungen in Form von persönlichen Gesprächen, Telefonaten, per Video-Chat oder in Form von

36

[Seite 37]

E-Mail-Verkehr durch (ca. 2.600 Beratungsgespräche p.a. - ca. 75 % davon telefonisch) sowie in

Form von Informationsveranstaltungen (als Online-Seminar) mit jeweils ca. 50 Teilnehmern (ca. 2

Veranstaltungen p. a.). Die Aufgabe des AN umfasst hier den Versand von Einladungen, die

Erstellung von Tagesordnungen und Ablaufplänen (pro Veranstaltung ca. 1 bis 2 Seiten, DIN A4)

sowie die Konzeption und Durchführung von Präsentationen (pro Veranstaltung ca. 10-14 Folien,

DIN A4)

  1. Führen von Antragsdateien: Auswertung der einzelnen eingereichten Projektskizzen/Anträge zu

jeder Bekanntmachung im Hinblick auf unterschiedliche Kriterien, wie z. B. Bewilligungs- und

Erfolgsquoten, Themenfelder, Kooperationspartner, Fördervolumina u. ä. in Form von

tabellarischen, statistischen und grafischen Darstellungen. Der AN erstellt hieraus Auswertungen

(für ca. 18 p.a., ca. 1 bis 5 Seiten, DIN A4) im Vorfeld und im Nachgang zu den Gutachtersitzungen,

nach erfolgter Bewilligungsphase bzw. bei Bedarf des AG.

  1. Frühkoordinierung: Abstimmung der Förderanträge mit sonstigen Förderungen des AG oder eines

anderen Ressorts zur Vermeidung von Doppelförderung und Schaffung von Synergien bei sich

ergänzenden Maßnahmen; Erfassung der Förderanträge in profi (ca. 350 p.a.), Zuleitung über profi

an die betroffenen bzw. interessierten Bundesressorts und Bearbeitung von Rückfragen (ca. 90 Fälle

p.a.).

  1. Beantwortung von Anfragen und Eingaben bzw. Zuarbeit im Zusammenhang mit den

Fördermaßnahmen und den betreuten Vorhaben (ca. 280 p.a.),

  1. Mittelbewirtschaftung: Der AN unterstützt den AG bei der Bewirtschaftung der für den

Förderbereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen der dem AN bereitgestellten

Dispositionsrahmen. Hierzu zählt auch die Unterstützung bei der Umsetzung parlamentarischer

Vorgaben und sonstiger, ggf. unvorhersehbaren haushaltsrechtlichen Anforderungen (z. B.

Haushaltssperren, vorläufige Haushaltsführung). Der AN erstellt mindestens monatlich und auf

Anforderung des AG Übersichten zur Auslastung der Haushaltsmittel, zum Mittelabfluss, zur

Planung etc., nach einem mit dem AG abzustimmenden Muster.

  1. Beratung des AG zu zuwendungsrechtlichen und administrativen Fragen, die im Rahmen der

Weiterleitung der Haushaltsmittel im Wege der Projektförderung an die Mitglieds- und

Partnereinrichtungen der vier Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung im

Weiterleitungsmodell (Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung, Deutsches Zentrum für

Diabetesforschung, Deutsches Zentrum für Lungenforschung, Deutsches Zentrum für

Infektionsforschung) oder im Rahmen der Weiterleitung der Haushaltsmittel im Wege der

Projektförderung an die Partnerstandorte des Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) an den AG

herangetragen werden (ca 10 p.a., je 5 schriftlich und mündlich).

  1. Berichterstattung:

8.1. Der AN informiert (telefonisch oder per Mail) den AG über den Stand der geplanten

Aktivitäten, Projektvorschläge und vorliegende Projektskizzen/Anträge.

37

[Seite 38]

8.2. Der AN informiert den AG unverzüglich bei besonderen Vorkommnissen in laufenden

Vorhaben (z. B. Vor-Ort-Prüfungen, Abbruch des Vorhabens, notwendige Zieländerungen,

erhebliche Abweichungen von der Planung), die weitere Vorgehensweise wird miteinander

abgestimmt.

8.3. Der AN berichtet bei Bedarf und auf Anfrage des AG in kurz gefasster Form über laufende

Vorhaben, z. B. in Form von Projektlisten und Sachstandsvermerken.

V. Einheitsleistungen

Die Verfahrensvorgaben bezüglich der Projektförderung (Skizzen-/Antragsprüfung, Bewilligung bzw.

Ablehnung von Vorhaben, Betreuung von Vorhaben) sind im Handbuch der Projektförderung erläutert.

Angaben zu Mindest- und Höchstabnahmemengen für die nachfolgend aufgeführten Einheitsleistungen

sind der Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen zu entnehmen. Die nachfolgend

genannten Mengen sind jährliche Durchschnittswerte.

  1. Entgegennahme, Beurteilung der Eignung und Bewertung von Vollanträgen; einstufiges

Förderverfahren;

Der AN prüft die eingereichten Anträge auf die Einhaltung der in der jeweiligen

Förderbekanntmachung genannten formalen (z. B. Fristeinhaltung, Vollständigkeit, Vordrucke, u.

ä.) und inhaltlichen Kriterien und bewertet diese, ggf. unter Einbeziehung externer Fachgutachter.

Bei Ablehnung der Förderwürdigkeit ist ein Ablehnungsbescheid zu erlassen bzw. Zuleitung des

entscheidungsreifen Vorgangs an den AG im nicht-beliehenen Bereich (Zuweisungen) und Versand

des Bescheides nach Rücklauf. Zu unterscheiden ist nach:

1.1. Anträge im Rahmen von Förderbekanntmachungen mit normalem Antragsumfang gemäß dem

Regelwerk des BMFTR (Handbuch der Projektförderung, siehe Anhang Pkt.2) (5 p.a.)

(Einheitsleistung E1a)

1.2. Anträge im Rahmen von Förderbekanntmachungen, die einen stark reduzierten Antragsumfang

vorsehen (z.B. bei Konzeptionsphasen); Vorhabenbeschreibungen bis max. 5 DIN-A4-Seiten,

weitgehend pauschaliertes bzw. vereinfachtes Antragsverfahren bzw. Maßnahmen von

geringer finanzieller Bedeutung (ca. 70 in der Grundlaufzeit) (Einheitsleistung E1b)

  1. Entgegennahme und Beurteilung der Eignung von Antragsskizzen für die Erstellung von

Vollanträgen; zweistufiges Förderverfahren (Einheitsleistung E2);

Der AN prüft die eingereichten Projektskizzen auf die Einhaltung der in der jeweiligen

Förderbekanntmachung genannten formalen (z. B. Fristeinhaltung, Vollständigkeit, Vordrucke, u.

ä.) und inhaltlichen Kriterien und bewertet deren Eignung für die Erstellung von Vollanträgen, ggf.

unter Einbeziehung externer Fachgutachter. (ca. 800 p.a.).

  1. Beurteilung der Eignung von Projektskizzen/-anträge anderer Abteilungen / Förderer nach

inhaltlichen Kriterien (ca. 220 p.a.) (Einheitsleistung E3)

38

[Seite 39]

  1. Begutachtung (pro Fördermaßnahme/Begutachtungsrunde); Organisation, Durchführung und

Nachbereitung von Gutachtersitzungen (Präsenzveranstaltung oder virtuell), bei Bedarf schriftliche

Begutachtung durch Externe oder schriftliche Begutachtung durch den AN (ca. 18 p.a.)

Auswahl geeigneter Fachgutachter in Abstimmung mit dem AG (für 4.1. und 4.2.); dabei ist neben

fachlicher Kompetenz und Vermeidung von Befangenheiten auch auf die Ausgewogenheit der

Zusammensetzung hinsichtlich bspw. Geschlecht, regionaler Herkunft und institutioneller

Zugehörigkeit (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU,

Großunternehmen, ggf. andere Akteursgruppen) zu achten. Der AN trägt dafür Sorge, dass

weitergabefähige Gutachten erstellt werden, die den Einreichenden zur Verfügung gestellt werden

können (in anonymisierter Form). Der AN holt weiterhin die Zustimmung der Gutachter zur ggf.

namentlichen Nennung auf einer öffentlich zugänglichen Gutachterliste ein;

4.1. Gutachtersitzungen: Einladung der Gutachter, Erstellung der Agenda, die fachliche

Vorbereitung durch Erstellung von Statements, Präsentationen; Zusammenstellung von

Überblicken und Statistiken, einschließlich elektronischer Versendung, Teilnahme an der

Besprechung mit bis zu zwei Personen seitens des AN, Protokollierung der Ergebnisse,

Zusammenführen der aussagekräftigsten Erkenntnisse, Abstimmung des Protokolls mit dem

AG und ggf. mit dem Teilnehmerkreis, bei Präsenzsitzungen zusätzlich: Namens-/

Tischschilder, Catering, Technik (siehe auch: IV. C.4. und C.5.), Übernahme des Abrechnungs-

und Erstattungsverfahrens für Reisekosten der Mitglieder von Gutachterkreisen und

Fachgutachter (zur Finanzierung siehe Anhang, Ziffern 9 und 10);

 Vor-Ort: 6 p.a. (Einheitsleistung E4a)

 Virtuell: 6 p.a. (Einheitsleistung E4b)

4.2. Schriftliche Begutachtung: fachliche Vorbereitung durch Erstellung von Statements,

Präsentationen; Zusammenstellung von Überblicken und Statistiken zur Fördermaßnahme

bzw. zu den Anträgen, einschließlich elektronischer Versendung; Zusammenführen der

aussagekräftigsten Erkenntnisse, Abstimmung mit dem AG und ggf. mit dem Gutachterkreis

(4 p.a.) (Einheitsleistung E4c)

4.3. Schriftliche Begutachtung ohne externe Fachgutachter innerhalb des AN; Erstellen einer

ausführlichen Bewertung zu jedem Vorhaben anhand der Förderkriterien; Erstellen eins

Rankings; Erstellen eines zusammenfassenden fachlichen Vermerkes unter Einbeziehung

förderpolitischen Ziele (2 p.a.) (Einheitsleistung E4d)

  1. Antragsprüfung und Umsetzung der Förderentscheidung (Bewilligung):

Es ist zu unterscheiden zwischen

 Vorhaben auf Ausgabenbasis/Zuweisungen (ca. 300 p.a.) (Einheitsleistung E5a),

 Vorhaben auf Kostenbasis (ca. 30 p.a.) (Einheitsleistung E5b),

 Weiterleitungsvorhaben (ca. 4 in der Grundvertragslaufzeit) (Einheitsleistung E5c) und

39

[Seite 40]

 privatrechtlichen Zuwendungsverträgen mit ausländischen Zuwendungsempfängern (ca. 8 p.a.)

(Einheitsleistung E5d).

5.1. Beurteilung der Förderwürdigkeit von Vorhaben nach dem Regelwerk des AG unter

Berücksichtigung der förderpolitischen Ziele und Aktivitäten des Rahmenprogramms

Gesundheitsforschung, insbesondere unter Beachtung der Fördermaßnahmen, der

Empfehlungen des Gutachterkreises, der Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung

und der Kriterien des Ergebnisvermerks (EV) zur Antrags-/Angebotsprüfung. Im Fall der

Weiterleitungsvorhaben (aktuell: NAKO Gesundheitsstudie und NUM), sind die fachlich-

inhaltlichen, administrativen sowie zuwendungsrechtlichen Aufgaben bezogen auf die

Weiterleitung nicht allein durch den jeweiligen Erst-Zuwendungsempfänger (EZE)

vorzunehmen. Der AN soll auch die Anträge der Letzt-Zuwendungsempfänger (LZE) auf

Plausibilität, Angemessenheit, Notwendigkeit und Zuwendungsfähigkeit prüfen. Im Vorhaben

„NAKO Gesundheitsstudie“ ist von 23 LZE und 2 Zuweisungen auszugehen, im Vorhaben

NUM von 37 LZE.

5.2. Treffen der eigenverantwortlichen Förderentscheidung im Rahmen des beliehenen Bereiches

(siehe Anhang I.) auf Basis der Absprachen mit dem AG, Durchführung der

Forschungskoordinierung und Erlass des Zuwendungsbescheides bzw. Zuleitung des

entscheidungsreifen Vorgangs an den AG im nicht-beliehenen Bereich (mind. Zuweisungen

und NAKO Gesundheitsstudie) und Versand des Bescheides nach Rücklauf. Dabei sind die

Ergebnisse der gutachterlichen Bewertung, der Beitrag der Projekte zu den förderpolitischen

Zielen des AG und die Umsetzbarkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu

berücksichtigen.

5.3. Erstellen eines Projektsteckbriefes zu jedem bewilligten Vorhaben (mit Hilfe der profi-

Datenbank) und Übersendung an den AG. Dabei obliegt es dem AN in Abstimmung mit dem

Antragsteller eine knappe, allgemein verständliche Zusammenfassung des Projektinhaltes zu

erstellen, die zur Information der Öffentlichkeit geeignet ist.

  1. Betreuung der Vorhaben bis zum Laufzeitende

Abwicklung der Vorhaben bis zum Laufzeitende unter Beachtung der Zuwendungsbestimmungen.

Die Betreuung der Vorhaben umfasst sowohl die administrative als auch die fachliche Begleitung

eines Vorhabens und beginnt mit der Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides. Sie umfasst den

Nachweis und die Prüfung der Verwendung während der Laufzeit, ggf. die Betreuung im Rahmen

des Großprojektecontrolling, Insolvenzen und Kostenprüfungen. Die entsprechenden

Verfahrensvorgaben sind im Handbuch der Projektförderung erläutert. Im beliehenen Bereich sind

alle diese Aufgaben (einschl. Erlass der entsprechenden Bescheide und Durchführung von

Widerspruchsverfahren) eigenständig wahrzunehmen. Aufgabe des AN ist es, ein Vorhaben

grundsätzlich vollständig, d.h. von Anfang bis Ende zu begleiten. Etwas Anderes gilt nur dann,

40

[Seite 41]

wenn der AG in die laufende Betreuung eines Vorhabens eintritt oder die Betreuung eines

Vorhabens wegen Ablaufs der Vertragslaufzeit für den AN endet.

Die Abrechnung der Abwicklung der Vorhaben erfolgt pro Monat. Es ist zu unterscheiden

zwischen

 Vorhaben auf Ausgabenbasis/Zuweisungen (ca. 1.000 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6a),

 Vorhaben auf Kostenbasis (ca. 150 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6b),

 Weiterleitungsvorhaben (ca. 4 Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6c) und

 privatrechtlichen Zuwendungsverträgen mit ausländischen Zuwendungsempfängern (ca. 15

Vorhaben p.a.) (Einheitsleistung E6d)

 Fördermaßnahme „Medizinische Universität Lausitz (MUL-CT)“ (ca. 2 Vorhaben p.a.)

(Einheitsleistung E6e).

Dies umfasst die Projektbewirtschaftung inkl. Auszahlungen, ggf. Rückforderungen und

Zinserhebungen, die Überwachung des Projektfortschritts, die Prüfung von Zwischennachweisen,

die Beantwortung von Anfragen der Zuwendungsempfänger, die Bearbeitung von

Änderungsanträgen (wie z. B. Laufzeitverlängerungen, Mittelumwidmungen, Aufstockungen)

einschließlich der Vorbereitung der dazugehörigen Änderungs-/Ablehnungsbescheide und die

Teilnahme an wichtigen Projekttreffen und –veranstaltungen. Als Sonderfälle bei der

Projektbetreuung können Insolvenzen, Vollstreckungen, Unwirksamkeit/Rücknahme/Widerruf der

Zuwendung, Anfragen auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, staatsanwaltliche

Anfragen u. ä. anfallen. Es ist Aufgabe des AN in diesen Fällen den AG rechtzeitig zu informieren

und die weitere Vorgehensweise mit dem AG abzustimmen. Es sind zu jedem Vorhaben

elektronische Akten zu führen (vgl. auch Ziffer 2.6. des Anhangs).

Zu berücksichtigende Besonderheiten bei Einheitsleistung E6c (Weiterleitungsvorhaben):

Das Vorhaben „NAKO Gesundheitsstudie“ umfasst die Zuwendung an den EZE und die aktuell

zwei Zuweisungen. Der AN soll bei Mittelumwidmungen und Aufstockungsanträgen sowohl

fachliche und administrative Beratung leisten als auch die Prüfung und Umsetzung der Anträge des

EZE bzw. der 23 LZE vorbereiten. Der AN prüft die vom EZE im Rahmen des Controllings

vierteljährlich vorzulegenden Berichte. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens sind vom AN

Übersichten zu Finanzierungsanteilen des EZE, der LZE und der Zuweisungsempfänger zu führen.

Hierzu gehört auch die Unterstützung des Fachreferates bei der Berechnung der Länderanteile an

der Finanzierung der NAKO Gesundheitsstudie. Im Rahmen der NAKO Gesundheitsstudie

unterstützt der AN das Fachreferat außerdem bei der Betreuung des für das Vorhaben eingesetzten

Fachausschusses der GWK (Erstellung von Sitzungsunterlagen (ca. 2 DIN-A4-Seiten pro Sitzung),

Teilnahme an den Sitzungen mit max. 2 Mitarbeitern des AN (mind. 2 p.a., vor Ort in Berlin),

Prüfung von Protokollen (mind. 2 p.a.).

Beim Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) ist bei Anträgen zu Mittelanpassungen im Rahmen des

Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) analog zur NAKO zu verfahren.

41

[Seite 42]

Zu berücksichtigende Besonderheiten bei Einheitsleistung E6e (Medizinischen Universität Lausitz

(MUL-CT))

Sehr intensive und regelmäßige Beratung und Unterstützung des ZE zu allen Schritten der

Antragstellung, Mittelanforderung, Mittelentsperrung, Änderungsanträgen, Finanzplänen,

Nachweisen und des Berichtswesens (im Durchschnitt 2x pro Woche, in der Phase der

Neuantragsstellung in 2028 ggf. auch täglich).

Kontinuierliche fachliche Beratung des ZE zur Konzeption und Umsetzung der Förderelemente in

den jeweiligen Förderphasen und fortlaufender Abgleich mit den vom Wissenschaftsrat und dem

Land Brandenburg gesetzten Zielen und Entwicklungsschritten, darunter 2x monatlich Jour Fixe

(Videokonferenz oder telefonisch) inkl. Kurzprotokoll).

Kontinuierliche Weiterentwicklung von Controlling- und Steuerungsinstrumenten für das

administrative sowie inhaltlich fachliche, wirkungsorientierte Monitoring angepasst an den

Entwicklungsstand der MUL-CT (z.B. inhaltliche Weiterentwicklung und Auswertung der

halbjährlichen Statusberichte der MUL-CT).

Kontinuierliche Beratung des BMFTR zu komplexen inhaltlichen und administrativen

Fragestellungen bei der Umsetzung des Fördervorhabens (im Durchschnitt 2x monatlich).

  1. Verwendungsnachweisprüfung, Verwertung (Einheitsleistung E7):

fristgerechte fachliche und finanzielle/administrative Prüfung der Verwendungsnachweise bzw. der

Berichte und Schlussrechnungen (insg. ca. 350 p.a.), bei mind. 10% der Vorhaben unter

Hinzuziehung zusätzlicher Beleglisten oder Einzelnachweisen, über notwendige Vor-Ort-

Prüfungen ist der AG vorab zu informieren; vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise bei

Zuwendungen mit pauschalierter Kostenabrechnung (ca. 5 p.a.); Dokumentation der

Prüfungsergebnisse; laufende Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger

und abschließende Prüfung der Umsetzung der Verwertung nach Vorhabenende.

Für den nichtbeliehenen Bereich (Zuweisungen und aktuell NAKO Gesundheitsstudie) obliegt die

abschließende Finanzkontrolle dem AG. Dazu legt der AN dem AG die von ihm gefertigten

Prüfvermerke zur abschließenden Bewertung und Schlusszeichnung vor. Nach Schlusszeichnung

durch den AG informiert der AN den Zuwendungsempfänger über das Ergebnis der

Verwendungsnachweisprüfung.

  1. Inhaltliche und grafische Erstellung sowie Druck von Großbroschüren; bis zu 80 Seiten Umfang,

illustriert mit Abbildungen/ Grafiken/ Tabellen, Vorwort der Leitung des AG; Format DIN A4,

farbig, Corporate Design des AG (bis zu 1x in der Grundlaufzeit des Vertrages) (Einheitsleistung

E8)

  1. Produktion von bis zu 3 Filmen p.a. mit bis zu 2 min Länge (Einheitsleistung E9a) und bis zu 2

Filmen p.a. mit bis zu 5 min Länge (Einheitsleistung E9b): Diese Filme sollen u.a. interessante

Projekte präsentieren oder interessante, forschende Persönlichkeiten porträtieren. Die Erstellung der

Filme umfasst im Einzelnen: Vorschlag geeigneter Projekte, Konzept- und Storyboard-Erstellung

42

[Seite 43]

(je 3 DIN-A4 Seiten), Erstellung von je einem inhaltlichen Skript mit Sprechtext (bis zu 10 DIN-

A4-Seiten) und aufbauend ein entsprechendes Drehbuch mit Vorschlägen für die animierte

Ausgestaltung des Films (bis 15 DIN-A4-Seiten). Erstellung je eines Bild-/Grafikvorschlags für die

Animation, Vorschläge für Akteure, Statements u. Sprecher, Entwicklung der Inhalte sowie

Begleitung der Dreharbeiten und der Post-Postproduktion einschließlich der Abstimmung mit dem

AG, bis zu drei Korrekturgänge inkl. Einarbeitung der Feedbackkorrekturen. Die Filme sollen im

Internet abrufbar sein sowie bei Veranstaltungen gezeigt werden. Die Filme sind barrierefrei (d. h.

mit Untertiteln) zu produzieren.

  1. Produktion von bis zu 10 Mobile-Reporting Videos/Handyvideos (Einheitsleistung E10) p. a.

durch den AN (keine Beteiligung externer Agenturen), welche z.B. Forscherinnen und Forscher

oder andere Projektbeteiligte in ihrem Arbeits- oder Forschungsumfeld (z. B. Universität oder

Labor) porträtieren. Die Videos sollen bis maximal 2 min lang sein. Die Erstellung der Videos

umfasst im Einzelnen: Vorschlag geeigneter Projekte, Konzept- und Storyboard-Erstellung,

Vorschläge für ggf. Akteure, Statements u. Sprecher, Vorbereitung der Videoaufnahmen

(Abstimmung mit den Protagonisten, Erstellung Interviewentwürfe, etc.), Aufnahme vor Ort durch

den AN (keine Beteiligung externer Agenturen) mit mindestens zwei Handys (technisch aktueller

Stand), Postproduktion einschließlich der Abstimmung mit den Protagonisten und dem AG, bis zu

drei Korrekturgänge inkl. Einarbeitung der Feedbackkorrekturen. Die Videos sollen im Internet

abrufbar sein sowie ggf. bei Veranstaltungen gezeigt werden. Die Filme sind barrierefrei (d. h. mit

Untertiteln) zu produzieren.

VI. Wegfallende Leistungen bei Vertragsverlängerung

Im Falle, dass von der Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht wird, fallen zum 01.01.2030

folgende Pauschalleistungen weg:

IV. A Pkt. 7 bis 10

IV. B Pkt. 2, Pkt. 3

IV. C Pkt. 7

IV. D Pkt. 13

IV. E Pkt. 3

Anhang

I. Mitwirkungsleistungen des AG Der AN kann zur Erfüllung seiner Aufgaben während der gesamten Vertragslaufzeit beliehen

werden (§ 44 Abs. 4 BHO). Es besteht jedoch kein Anspruch des AN auf Beleihung.

Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 4 BHO juristische Personen des privaten Rechts.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die demgemäß nicht beliehen werden können, müssen 43

[Seite 44]

in der Lage sein, die vertragsgegenständliche Leistung nach den Aufgabenbestimmungen des AG

zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen nach § 44 Abs. 4 BHO auf

Verlangen des AG entsprechend erfüllen.

Soweit eine Beleihung erfolgt, richtet sie sich nach den Vorgaben des Beleihungsbescheids, der dem

Vertrag als Anlage 4 beigefügt ist. Der Inhalt des Beleihungsbescheids ist dem AN aus den

Vergabeunterlagen bekannt. Der AN verzichtet daher mit Bestätigung des Erhalts des

Beleihungsbescheids auf Rechtsmittel gegen diesen. Vor Erlass des Bescheids darf der AN die

hoheitlichen Befugnisse, die ihm mit der Beleihung übertragen werden, nicht wahrnehmen.

Zwingende Voraussetzung für die Beleihung des AN ist, dass er eine sachgerechte Erfüllung der

übertragenen Aufgaben gewährleisten kann, was insbesondere adäquate Kenntnisse des

Verwaltungs- und Zuwendungsrechts voraussetzt. Im Falle einer Beleihung unterliegt der AN im

Rahmen der Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Rechts- und

Fachaufsicht durch den AG.

Soweit der AN nicht beliehen ist, übernimmt das BMFTR-Fachreferat im laufenden Projektgeschäft

folgende Mitwirkungshandlungen:

  • Das BMFTR-Fachreferat trifft alle abschließenden Entscheidungen über die Förderfähigkeit

der Vorhaben (fachlich und administrativ).

  • Das BMFTR-Fachreferat trifft alle abschließenden Entscheidungen, insbesondere über die

Auf- und Abstockung von Bewilligungen, Anschlussvorhaben, Umwidmungen,

Entsperrungen, kostenneutrale Verlängerungen, Zinsberechnungen, Wechsel der

Zuwendungsempfänger.

  • Das BMFTR-Fachreferat übernimmt die finale Prüfung der Entscheidungen über

Verwendungsnachweise, Schlussberichte und Schlussvermerke.

II. Beistellungen des AG

  1. Datenbanken/Dateien:

Bei Anbieterwechsel übernimmt der AN vom ausscheidenden AN (dem vorherigen Projektträ-

ger) alle Unterlagen, Aufzeichnungen und Datenbanken/Dateien, die dieser zu der im Zusam-

menhang mit dessen vertragsgegenständlicher Leistung angefertigt oder erhalten hat und so-

weit sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind oder darüber hinaus vom AG angefordert wer-

den. Die reibungslose Weiterführung der Aufgaben ist durch eine unverzügliche Übergabe

sicherzustellen.

  1. profi:

Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auftrags ist die fachgerechte, durchgängige Nutzung

des IT-Verfahrens „profi“. Das Projektförderinformationssystem „profi“ ist ein

datenbankbasier-tes IT-Tool des BMFTR. Es unterstützt das Management und Controlling für

44

[Seite 45]

die Fachaufgaben des BMFTR, seiner Projektträger und anderer Bundesbehörden im Bereich

der Vergabe von Fördermitteln des Bundes.

Eine Einführung in das System sowie Hinweise zu technischen Voraussetzungen erhalten Sie

auf Anfrage bei dem in der Auftragsbekanntmachung benannten Ansprechpartner im BMFTR.

Je „profi“-Arbeitsplatz fällt eine jährliche Kostenpauschale von 804,02 Euro an (netto;

Ergebnis der Abrechnung für das Kalenderjahr 2025). Die Pauschale enthält sowohl die

Lizenzen als auch die notwendigen Schulungen zum System „profi“. Die Pauschale wird

jährlich neu festgesetzt, Steigerungen können über die üblichen Preissteigerungen hinausgehen

oder auch geringer ausfallen. Dies ist bei der Kalkulation des Angebots zu berücksichtigen;

spätere Preis-Anpassungen aus diesen Gründen sind nicht vorgesehen.

Das Fachreferat erteilt die Zugangsberechtigung zu „profi“.

  1. Software-System „EASY-ONLINE“:

Informationen zu diesem Software-System sind abrufbar unter

https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

  1. Handbuch der Projektförderung:

Das Handbuch der Projektförderung enthält Anleitungen und klarstellende Hinweise zu den

einzelnen Arbeitsschritten im Rahmen der Projektförderung. Das Handbuch ist ausschließlich

elektronisch verfügbar. Es kann auf Anfrage ein zeitlich begrenzter Zugang ermöglicht werden.

Den Link und das Passwort erhalten Sie auf Anfrage bei dem in der Auftragsbekanntmachung

benannten Ansprechpartner im BMFTR.

  1. Formulare, die im Rahmen der Projektförderung zu verwenden sind:

Die Formulare werden elektronisch bereitgestellt.

  1. Elektronische Aktenführung

Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auftrags ist die fachgerechte, durchgängige Nutzung

einer elektronischen Akte, in der die Förderakten elektronisch geführt werden. Dies ist entwe-

der in einer dezentral vom AN selbst geführten elektronischen Akte oder in der seitens des

BMFTR über einen Dienstleister zentral zur Verfügung gestellten Plattform der E-Akte Bund

(„EAB-PT“) möglich. Spätestens ab dem 01.01.2027 sind die Akten in der EAB-PT zu führen.

Sofern der AN zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht mit der EAB-PT arbeitet, ist

im Angebot der Zeitpunkt zu benennen, ab dem dies geplant ist.

Die Arbeit mit der EAB-PT setzt einen PT-spezifischen Mandanten des Produktivsystems der

E-Akte Bund voraus. Dieses System muss die Möglichkeit bieten, dass der AG seiner Fach-

ufsicht oder seinem Selbsteintrittsrecht nachkommen kann, sei es durch Beteiligung in

Workflows (Mitzeichnungsläufe) oder durch Zugriff auf Akten. Um einheitliche digitale

Arbeitsprozesse zu ermöglichen, müssen im Rahmen des Auftrags eingesetzten Personen

dieses System nutzen. Es liegt in der Verantwortung des AN, die Einsatzfähigkeit im System

45

[Seite 46]

durch Vorhalten von Test- und/oder Schulungssystemen zu gewährleisten. Vereinbarungen

dazu sind mit dem Dienstleister zu treffen.

Der AG stellt dem AN ein Produktivsystem der E-Akte Bund als Software as a Service (SaaS-

Betrieb) zur Verfügung. Im SaaS-Betrieb ist auch eine Schnittstelle zu profi enthalten. Für den

SaaS-Betrieb des Produktivsystems fällt eine Monatsgebühr pro Nutzer an. Für jeden

Nutzenden beträgt diese 201,33 Euro pro Monat (netto; Stand: 01.07.2026). Für die erstmalige

Bereitstellung des SaaS-Betriebs fallen Bereitstellungskosten pro System in Höhe von 3.066

Euro (netto; Stand: 01.01.2026) an. Die Kosten für die Monatsgebühr pro Nutzendem für das

Produktivsystem unterliegen einer Preissteigerung, die dem jährlichen Verbraucherpreisindex

entspricht. Dem stehen potentielle Preissenkungen gemäß Preisstaffel der EVB-IT-

Vereinbarung zur EAB-PT gegenüber, wenn die Gesamtzahl der Nutzenden des Systems über

alle Projektträger hinweg bestimmte Staffelgrenzen übersteigt (Staffel 2: 1.501–3.000

Nutzende: 201,33 Euro; Staffel 3: 3.001–5.000 Nutzende: 187,03 Euro; Staffel 4: mehr als

5.001 Nutzende: 167,61 Euro, alle Preise Monatsgebühren und netto, Stand 01.01.2026). Diese

potentiell kostenändernden Faktoren sind bei der Kalkulation des Angebots zu berücksichtigen;

spätere Preis-Anpassungen aus diesen Gründen sind nicht vorgesehen.

Der AN muss eine ausreichend qualifizierte Fachadministration vorhalten und diese auch in

Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten sicherstellen. Die Aufgaben der Fachadministrati-

on umfassen insbesondere: Administration des dem AN zur Verfügung gestellten E-Akte

Bund-Mandaten; Nutzerverwaltung (sowohl für Nutzer des AN als auch des AG); First-Level

Support (Fehlerbeseitigung).

Des Weiteren muss der AN Schulungsmaßnahmen durchführen und Client-seitige Software-

komponenten verteilen.

Sofern der AN die E-Akte Bund noch nicht nutzt, sollte bei der Einführung das Vorgehensmo-

del zur Einführung der E-Akte Bund vom BVA befolgt werden, welches eine Qualifizierung

des AN für drei Reifegrade beinhaltet. Die Einführung der E-Akte Bund (inkl. der Bewertung

der Reifegrade) erfolgt in Kooperation mit einem Dienstleister.

III. Kompetenzvorsorge des AN Der AN setzt ausschließlich Personal ein, das über die erforderlichen fachlichen, methodischen und

sozialen Qualifikationen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Dies

beinhaltet auch administrativ erfahrene Mitarbeiter, die mit den einschlägigen, für die öffentliche

Verwaltung geltenden Bestimmungen vertraut sind.

46

[Seite 47]

Der AN trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Personal in dem für die ordnungsgemäße

Leistungserbringung gebotenen Maße fortgebildet wird.

Der AN muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebliche Mitarbeiter

mit den einschlägigen Rechtsbestimmungen der Projektförderung arbeitsfähig vertraut sind.

Verhandlungssichere Englischkenntnisse sind beim AN vorzuhalten.

Der AN hat im Rahmen seiner Tätigkeit vor allem folgende Rechtsnormen und Regelungen zu

beachten:

  • Bundeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44) mit den dazu erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften,

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, insbesondere §§ 25 ff., 48-49a),

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung,

  • Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFTR auf Ausgabenbasis (BNBest- BMFTR 98) in der jeweils gültigen Fassung,

  • Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Projektförderung (NABF) in der jeweils gültigen

Fassung,

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) in der jeweils gültigen Fassung,

  • Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMFTR an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98 bzw. NKBF

  1. in der jeweils gültigen Fassung,
  • Allgemeine Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des BMFTR (BEBF-AN
  1. in der jeweils gültigen Fassung,
  • Handbuch der Projektförderung,
  • Bestimmungen des Vergaberechts (z.B. GWB, VgV, UVgO). Der AN setzt in leitender Position das von ihm im Angebot dafür benannte Personal ein. Das in

leitender Position eingesetzte Personal wird über die gesamte Vertragslaufzeit nur nach Ab-

stimmung mit dem AG und nur aus wichtigem Grund (z. B. Ausscheiden der betreffenden Person

aus dem Unternehmen oder dauerhafte, insbesondere krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der

betreffenden Person) ausgetauscht. Ein wichtiger Grund ist dann nicht gegeben, wenn der Austausch

lediglich aus betriebsinternen Gründen (v. a. Personalengpässe oder wirtschaftliche Erwägungen)

erfolgen soll.

Wenn ein Personalaustausch erfolgt, muss das neue Personal im Hinblick auf den Vertrags-

gegenstand mindestens über gleichwertige Qualifikationen verfügen, wie das zuvor eingesetzte

Personal.

47

[Seite 48]

Die Mitarbeiter des AN oder eines von ihm eingeschalteten Unterauftragnehmers treten in kein

Arbeitsverhältnis zum AG. Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Mitarbeiter in den Räumen

des AG tätig werden. Das Direktionsrecht des AN oder eines eventuellen Unterauftragnehmers

verbleibt bei dem AN bzw. dem Unterauftragnehmer und wird von diesem ausgeübt.

IV. Räumliche Ausstattung des AN Erforderlich ist eine flächenmäßig angemessene und ausreichend repräsentative Bürofläche, da

Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Bildungsverwaltung als Gäste zu erwarten sind.

Für diesen Bürobereich wird folgende Ausstattung vorausgesetzt:

  • zeitgemäße technische Büroausstattung,

  • ein Besprechungsraum für bis zu 25 Personen mit Videokonferenzausstattung, White Board, Beamer etc.,

  • Sicherheitsvorkehrungen, die dem Vertraulichkeitsgrad der Aufgabe entsprechen (kein freier Zugang zu den Räumen und dem Bürobereich des AN, geschlossene Registratur etc.).

V. Technische Anforderungen an den AN Zur Sicherstellung der Informationssicherheit ist ein IT-Sicherheitskonzept gemäß ISO 27001 oder

vergleichbar – vorzugsweise unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach den BSI-

Standards 200-1, 200-2 und 200-3 - vorzulegen. Sofern kein entsprechendes Zertifikat vorhanden

ist, muss die Umsetzung des Konzeptes durch Prüfung des Bundesamts für Sicherheit in der

Informationstechnik oder anerkannte Prüfstellen nachgewiesen werden. Die erforderlichen

Nachweise sind während der Vertragslaufzeit vorzulegen.

VI. Arbeitssprache Die Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld auch Englisch.

VII. Corporate Design des BMFTR und Barrierefreiheit

Für die visuelle Gestaltung sämtlicher Veröffentlichungen (Publikationen, Broschüren, Webseiten,

Anzeigen, Plakate, Messestände etc.) namens und im Auftrag des BMFTR sind die jeweils aktuellen

Corporate-Design-Vorgaben des BMFTR ohne Ausnahme verbindlich. Die Materialien, die der AN

im Auftrag des AG erstellt, müssen, soweit dort vorhanden, in den vom AG in seinem Styleguide

bereitgestellten Templates gestaltet werden. Die Templates liegen im Format INDD vor. Alle

Materialien müssen in einem professionellen Designprogramm (z.B. InDesign) gestaltet werden.

Darüber hinaus müssen die Materialien, die der AN im Auftrag des AG erstellt und die veröffentlicht

werden, barrierefrei sein. Sie müssen gemäß § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für

Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und

grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Hierbei ist die Nutzung

48

[Seite 49]

behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Bei der Gestaltung digitaler Materialien

muss insbesondere die BITV 2.0 beachtet werden. Die konkreten einzuhaltenden Anforderungen

ergeben sich aus der BITV 2.0 in der jeweils gültigen Fassung sowie insbesondere aus der DIN EN

301 549 als nach § 3 (2) BITV 2.0 anzuwendendem Standard. Der AN muss sich um die stets aktuell

geltenden Vorgaben bemühen.

Die Gestaltung aller Materialien ist im Vorfeld durch das zuständige Fachreferat gem. EGO 1.1 mit

dem Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ des BMFTR abzustimmen. Eine Produktion der Materialien

kann erst nach finaler Freigabe durch das Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgen. Die Prüfung von

CD-Vorgaben bei Webseiten und Social Media, sowie deren Freigabe erfolgt entsprechend über das

Referat „Presse; Digitale Kommunikation“.

VIII. Ausführungsfristen Termine für u.a. Veranstaltungen, die in dieser Leistungsbeschreibung genannt werden, wird der

AG während der Laufzeit des Vertrags festlegen. Der AN hat diese Vorgaben bei der Ausführung

des Auftrags zu beachten.

IX. Verträge mit Dritten, Nutzung von Rahmenvereinbarungen des AG Der AN kann mit vorheriger Zustimmung des AG Verträge mit Dritten im Zusammenhang mit den

vertraglich vereinbarten Leistungen im Namen und Auftrag des AG ausschreiben, wenn der

Auftragswert 25.000 Euro unterschreitet und der AG den AN im Einzelfall jeweils schriftlich

ermächtigt, Verträge auszuschreiben und anfallende Fremdkosten nach gesonderter Aufstellung

geltend zu machen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt beim AG. Der AN hat die Vergabeverfahren

nach den Vorgaben des AG und in Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Insbesondere hat er

die Muster-Vergabeunterlagen und Muster-Verträge des AG zu nutzen.

Beim AG bestehen für Teile von Leistungen Rahmenvereinbarungen. Vor einer Zustimmung des

AG zur Ausschreibung von Verträgen durch den AN entscheidet der AG, welche Leistungen aus

diesem Vertrag über bestehende Rahmenvereinbarungen abgewickelt werden.

X. Kalkulation und Abrechnung externer Kosten Nachfolgend aufgeführte externe Kosten bzw. Fremdkosten (Kosten für Leistungen Dritter) werden

je nach Bedarf und vorheriger Abstimmung mit dem BMFTR gesondert bereitgestellt und sind nicht

in die Kalkulation einzubeziehen:

  • Veranstaltungen (z.B. Workshops, Expertengespräche, Kongresse, Messen): Vergütung und Reisekosten für Personen, die keine Mitarbeiter des AN sind, sofern diese Kosten nicht von den

Teilnehmern selbst zu tragen sind; Veranstaltungskosten (z.B. Raum-/Standmiete, Technik,

Messebau, Catering, Honorare für Moderatoren und Vortragende),

  • Internet (Erstellung von Gebärdensprachvideos und Texten in Leichter Sprache gem. BITV),

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  • Übergreifende Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Kampagnen, Mediaschaltungen und deren Evaluation),

  • Streuartikel für Kommunikationsmaßnahmen (Give-aways),

  • Gutachten, Studien, Evaluationen: Kosten eines gesondert zu beauftragenden externen AN,

  • Publikationen im Rahmen der Fachkommunikation (z.B. Flyer, Poster): Kosten für Wissenschaftsjournalisten, Layout und Design, Druckkosten, soweit nicht als Kernleistung vom

AN zu erbringen.

  • Bilder: Einkauf der Bildrechte, Einsatz der Fotografen,
  • Prozessvertretung: Kosten für anwaltliche Vertretung in Gerichtsverfahren, sofern der AN selbst nicht postulationsfähig ist.

Externe Kosten betreffen alle Leistungen, die der AN nicht selbst erbringt. Zum AN zählen der

Hauptauftragnehmer mit eventuellen Konsortialpartnern und/oder eventuellen

Unterauftragnehmern. Alle übrigen Kosten trägt der AN.

Die externen Kosten sind auf der Grundlage des tatsächlichen Aufwands und der tatsächlichen Höhe

ohne Aufschlag an den AG weiterzureichen. In der Abrechnung sind die Kosten gesondert

auszuweisen und zu belegen.

Die Abrechnung der externen Kosten erfolgt gegenüber dem AG über ein sog. fiktives Vorhaben

als Hausvorhaben im Datenverarbeitungssystem „profi“ (siehe Handbuch der Projektförderung).

Die Regelungen in Ziffer IX. zu Verträgen mit Dritten und Rahmenvereinbarungen bleiben

unberührt.

XI. Einkauf von Fremdleistungen Der Einkauf von Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags

stehen, kann bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro (netto) erfolgen, soweit die Gegebenheiten

des § 14 UVgO für den AG vorliegen würden.

Der Vertrag wird zwischen dem AN und dem Unternehmen geschlossen. Der AN stellt dabei den

Erwerb der entsprechenden Nutzungsrechte sicher. Soweit durch die Fremdleistung per-

sonenbezogene Daten verarbeitet werden, für die der AG datenschutzrechtlich verantwortlich ist, ist

der AN verpflichtet, im Vertrag mit dem Unternehmen dasselbe datenschutzrechtliche Schutzniveau

anzusetzen, wie dies in der datenschutzrechtlichen Vereinbarung zwischen AG und AN vereinbart

ist. Die Geltung der DSGVO bleibt hiervon unberührt.

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XII. Nachhaltigkeit Papier & Printprodukte

Bei der Durchführung des Auftrags verzichtet der AN so weit wie möglich auf die Nutzung von

Papier. Als Kopierpapier darf während der Auftragsausführung ausschließlich Recyclingpapier mit

dem Blauen Engel in 60er bis 80er Weiße genutzt werden. Soweit Handouts nötig sind, sind diese

doppelseitig und in kleinem Format zu bedrucken. Der AN stellt sicher, dass das am Auftrag

beteiligte Personal hierüber informiert ist. Während der Auftragsausführung zu erstellende

Druckerzeugnisse (Berichte, Jahresberichte, Broschüren, Infomappen – und -flyer etc.) werden

grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare werden nur in der

unbedingt erforderlichen Anzahl produziert. Der Druck erfolgt ausschließlich auf Papier mit dem

Blauen Engel. Nach Rücksprache mit dem AG darf in begründeten Fällen alternativ Papier mit einer

Zertifizierung nach FSC-Recycled oder dem EU-Ecolabel verwendet werden. Auf Frischfaserpapier

soll verzichtet werden.

Durchführung von Besprechungen und Dienstreisen

Dienstreisen sind so weit wie möglich zu vermeiden und nur durchzuführen, soweit dies für die

Auftragsausführung wie in der Leistungsbeschreibung dargelegt, unbedingt erforderlich sind.

Vorrangig sind virtuelle Besprechungsformate zu wählen. Bei Inlandsdienstreisen und Dienstreisen

in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Großstädte) wird als Transportmittel

vorrangig die Bahn genutzt. Ein anderes Transportmittel kann ausschließlich gewählt werden,

soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbedingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der

Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf dies notwendig erscheinen lassen. Bei Flugreisen in

das nicht benachbarte Ausland und solchen, die ausnahmsweise nach Satz 2 durchgeführt werden

dürfen, sind Direktflüge zu bevorzugen, soweit dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten in

angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.

Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung

erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme Fahrzeuge – möglichst Elektrofahrzeuge gewählt

werden. Werden zur Ausführung des Auftrags Fahrzeuge beschafft, so ist bei der Auswahl des

Fahrzeugs das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge entsprechend anzuwenden.

Für eine Hotelübernachtung in einem zertifizierten nachhaltigen Hotel können pro Übernachtung

20 Prozent des nach Bundesreisekostenrecht abrechenbaren Tagessatzes für die notwendigen

Übernachtungskosten zusätzlich abgerechnet werden.

Rechenzentrumsleistungen

Bei der Nutzung externer Rechenzentrumsleistung (bsp. Web-Hosting, Server Hosting, Online

Datenspeicherung) sollten die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU 161) oder

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[Seite 52]

alternativ die Kriterien des Blauen Engels für Co-Location-Rechenzentren (DE-ZU 214)

eingehalten werden, soweit die Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location-Rechenzentrum

angemietet wird. Die Anforderungen gelten nicht, soweit dem Belange der Informationssicherheit,

des Daten- oder Geheimschutzes entgegenstehen.

Büroarbeitsplätze, die ausschließlich für die Ausführung von Aufträgen des Bundes genutzt werden

Der AN verpflichtet sich, während der Auftragsausführung wiederverwendete Tonerkartuschen

einzusetzen und leere Tonerkartuschen der Wiederverwertung zuzuführen. Bei der Ersatz- oder

Neuanschaffung von IT-Hardware und Zubehör, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden,

sind solche Geräte auszuwählen, die zum Zeitpunkt der Beschaffung die höchste und auf dem

europäischen Markt verfügbare Energieeffizienzklasse oder soweit diese nicht verfügbar ist, das

höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz aufweisen. Produkte die mit dem Blauen Engel oder

alternativ mit einem anderen TYP-1-Umweltzeichen oder mit TCO Certified ausgezeichnet sind,

sind zu bevorzugen. Sind solche Geräte am Markt nicht verfügbar, so sind solche Geräte zu

bevorzugen, die über ihren gesamten Lebenszyklus, von der Produktion über die Lieferung, die

Nutzung und die Entsorgung, die geringsten Kosten verursachen. Der AN verpflichtet sich, bei der

Ersatz- oder Neuanschaffung von Möbeln zur Büroausstattung, die zur Ausführung des Auftrags

benötigt werden, solche Produkte zu beschaffen, die nachhaltig produziert werden, biogenen

Ursprungs sind oder die Kreislaufwirtschaft fördern; dazu zählen Produkte, die

Recyclingmaterialien und wiederverwendbare Materialien oder Holz und Holz-werkstoffe

enthalten. Holz und Holzwerkstoffe sowie Polstermöbel sind unter Berücksichtigung der Vorgaben

des Blauen Engels auszuwählen. Holz und Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und

nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis kann durch die Zertifikate FSC oder

PEFC erbracht werden. In anderen Produktbereichen soll der AN bei der Ersatz- oder

Neuanschaffung von Produkten, die zur Ausführung des Auftrags benötigt werden, wo möglich,

sinnvoll und angemessen Umwelt- und Sozialzeichen (insbesondere auch für die Übernahme

menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette) berücksichtigen. Je nach Produktgruppe

stehen verschiedene Umwelt- und Sozialzeichen zur Verfügung. Bei der Auswahl sind die aktuellen

Bewertungen des Kompass Nachhaltigkeit (www.kompass-nachhaltigkeit.de) zu berücksichtigen.

Räumlichkeiten, die ausschließlich oder weit überwiegend von Personal genutzt werden, das mit

der Ausführung von Aufträgen des Bundes betraut ist

Die eingesetzten Reinigungsmittel für die Räumlichkeiten der Organisationseinheit müssen die

Kriterien des Blauen Engels oder des Europäischen Umweltzeichens erfüllen. Reinigungsmittel, bei

denen der Anbieter nicht zusichert, dass kein Mikroplastik enthalten ist, dürfen nicht verwendet

werden. Soweit Wasch- und Reinigungsmittel Palmöl, Palmkernöl oder deren Derivate und

Fraktionen enthalten, so müssen diese vollständig aus nachhaltig zertifiziertem Anbau stammen.

52

[Seite 53]

Hygienepapiere in Teeküchen und Sanitärräumen (z.B. Papierhandtücher, Toilettenpapier,

Taschentücher, Küchentücher) müssen die Kriterien des Blauen Engels erfüllen. In Teeküchen

dürfen Kapselmaschinen für die Zubereitung von Heißgetränken nicht bereitgestellt werden. Bei der

Ersatz- oder Neuanschaffung von Elektrogeräten (z.B. Etagendruckern, Kühlschränken,

Kaffeemaschinen) ist die die zum Zeitpunkt der Beschaffung höchste und auf dem europäischen

Markt verfügbare Energieeffizienzklasse oder soweit diese nicht verfügbar ist, das höchste

Leistungsniveau an Energieeffizienz zu beschaffen. Produkte mit dem Blauen Engel oder, soweit

dieser für die Leistung nicht vorhanden ist, mit dem Europäischen Umwelt-zeichen, werden

bevorzugt. Soweit für die Räumlichkeiten ein eigener Stromzähler vorhanden ist, ist der über

möglicherweise eigenerzeugten Strom hinausgehende Strombedarf ausschließlich mit 100 Prozent

Ökostrom (außerhalb der EEG-Umlagefinanzierung) zu decken.

Soziale Nachhaltigkeit

Unbeschadet der festgelegten Reaktionszeiten und Zeiten der Erreichbarkeit können alle Aufgaben

auch durch Teilzeitkräfte erfüllt werden. Das Arbeiten in mobiler Arbeit ist nach Einzelfallprüfung

im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich.

Der AN verpflichtet sich, gegenüber dem bei der Auftragsausführung eingesetzten Personal, die

Nutzung nachhaltiger Mobilitätsoptionen zu unterstützen, etwa durch die Organisation von

Jobtickets, der Förderung der Fahrradnutzung oder durch die Bewerbung der AOK-Mitmachaktion

„Mit dem Rad zur Arbeit“.

Für Personal, das ausschließlich für die Durchführung von Aufträgen des Bundes eingesetzt wird,

muss zu Beginn der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung gem. § 4 Nr.

1 und § 5 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden.

XIII. Korruptionsprävention und Sponsoring Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sind die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förde-

rung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige

Schenkungen)“ vom 11.07.2003, die „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in

der Bundesverwaltung“ vom 30.07.2004 sowie das „Rundschreiben zum Verbot der Annahme von

Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung“ vom 08.11.2004 entsprechend

anzuwenden. Konkrete Hinweise ergeben sich aus dem „Infoblatt Sponsoring und

Korruptionsprävention für verpflichtete private Dienstleister“ und dem „Verhaltenskodex gegen

Korruption“.

XIV. Berichte Abrufübersicht

53

[Seite 54]

Für jede Einheitsleistung ist ein Gesamtvolumen in der Leistungsbeschreibung angegeben. Es gibt

an, wie viele Einheiten einer Einheitsleistung während der gesamten Vertragslaufzeit maximal

abgerufen werden dürfen (Höchstabnahmemenge). Wird eine Einheitsleistung in einem Jahresabruf

beauftragt, verringert sich das Gesamtvolumen der noch zur Verfügung stehenden Einheitsleistung

um die Anzahl der beauftragten Einheiten. Bei der Ausführung eines Einzelauftrags kann es

vorkommen, dass Einheitsleistungen beauftragt werden, ohne dass sie tatsächlich durch den AN

erbracht und abgerechnet werden. Da auch diese Einheitsleistungen von dem Gesamtvolumen

abgezogen werden, ohne dass eine Leistung erbracht wurde, werden sie nach Abschluss des

Einzelauftrags dem Gesamtvolumen wieder gutgeschrieben. Der AN erfasst jeweils für jede

Einheitsleistung separat, wie hoch das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen nach der Gutschrift

der nicht angefallenen Einheitsleistungen ist. Der AN führt dafür eine Übersicht, um die Anzahl der

beauftragten bzw. abgerufenen Einheitsleistungen separat zu erfassen.

Diese Übersicht ist dem AG jeweils bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

vorzulegen. Am Ende des Kalenderjahres erstellt der AN eine Gesamtübersicht. Die Übersicht ist

dem AG als PDF- und Excel-Datei zur Verfügung zu stellen.

Der AN überwacht das Gesamtvolumen jeder einzelnen Einheitsleistung in Bezug auf die

Höchstabnahmemenge. Dafür informiert er den AG, wenn 50, 75, 90, 95 und 100 Prozent des

Gesamtvolumens einer Einheitsleistung abgerufen wurden. Erreicht eine Einheitsleistung 95

Prozent des Gesamtvolumens, wird der AN dem AG auf Aufforderung täglich Meldung über den

Erfüllungsgrad machen. Der AG wird dem AN frühzeitig mitteilen, wie das weitere Verfahren

erfolgen wird. Der AG kann für Einheitsleistungen jeweils separat festlegen, dass diese nicht mehr

beauftragt werden dürfen. Der AN wird nach Anweisung in Textform dazu die betroffenen

Einheitsleistungen nicht mehr anbieten.

Liste über den Einkauf von Fremdleistungen

Der AN führt eine Liste über alle Leistungen, die er bei Dritten eingekauft hat. Diese Liste enthält

insbesondere die folgenden Informationen: Name des Dienstleisters; Aktenzeichen (wird vom

Referat gestellt); Name des Referats und Einzelauftrag, in dessen Rahmen die Leistung eingekauft

wurde; Auftragsgegenstand; Auftragswert; Auftragsdatum; Ansprechperson für den Auftrag beim

AN; Name der Unternehmen, bei denen Vergleichsangebote eingeholt worden sind; ggf.

Begründung, wenn keine oder weniger als drei Vergleichsangebote eingeholt worden sind. Die Liste

wird ständig aktuell gehalten. Neue Aufträge sind nach Abschluss umgehend einzutragen. Die Liste

wird dem AG monatlich zur Verfügung gestellt. Die Liste weist die Direktaufträge gesondert aus.

Fachliche Berichte

Generell ist die Zusammenarbeit zwischen AN und AG von einem sehr direkten, meist täglichen,

Austausch (per E-Mail und Telefon) geprägt.

54

[Seite 55]

Ergänzend zu den im Vertrag vorgesehenen Berichtspflichten (Kurzdarstellung bei

Rechnungsstellung und Jahresberichte) informiert der AN den AG zu jedem Aufgabenfeld, sofern

relevant, - nach einem jeweils individuell zu vereinbarenden Berichtsmodus - anlassbezogen

telefonisch oder per E-Mail oder auch im Rahmen eines Jour Fixe (per Videokonferenz) über

geplante laufende Aktivitäten. Über die Jour Fixe führt der AN Protokoll (ca. 2 – 3 Seiten, DIN-A4)

und stimmt dieses mit dem AG ab. Bei besonderen Vorkommnissen, z. B. bei vorzeitiger

Beendigung eines Vorhabens, notwendiger Zieländerungen, erheblicher Abweichungen von der

Planung ist umgehend das weitere Vorgehen abzustimmen und im Falle, dass eine Beleihung nicht

erfolgt ist, die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen.

Jahresberichte sind gemäß § 5 Abs. 6 der besonderen Vertragsbedingungen vorzulegen.

XV. Controlling und Qualitätsmanagement

Unterstützung bei Anfragen

Das BMFTR erreichen gelegentlich Anfragen aus dem Parlament und der Presse sowie Anfragen

nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der AN unterstützt den AG bei der Beantwortung aller

Anfragen, sofern diese in Verbindung mit dem Leistungsgegenstand stehen.

XVI. Zusammenarbeit im Kreis der Projektträger Es wird erwartet, dass der AN bereit ist, auf Bitte des AG mit anderen Projektträgern der

Bundesregierung zusammenzuarbeiten. Dies beinhaltet insbesondere auch die Bereitstellung

notwendiger Informationen für die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

XVII. Dienstsitz des AG Soweit nicht anders angegeben, ist mit dem Dienstsitz des AG sowohl der Dienstsitz in Bonn als

auch in Berlin gemeint. Genauere Angaben zu beiden Orten sind dem jeweils gültigen Or-

ganigramm, abrufbar auf www.bmftr.bund.de, zu entnehmen.

Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Zugang zum Dienstsitz des

AG erhalten müssen, müssen vorab an der Pforte angemeldet werden. Die Anmeldung von Personen

an der Pforte des AG erfolgt durch das für den Auftrag zuständige Referat. Für die Anmeldung sind

dem jeweiligen Referat rechtzeitig (ca. drei Werktage) vor dem geplanten Vor-Ort-Termin bzw. der

Anlieferung von Materialien am Dienstsitz des AG (Lieferanschrift siehe Organigramm) mind. der

Vor- und Nachname sowie die Institution/Firma der externen Projektbeteiligten zu nennen.

Je nach Anliegen bzw. Termin können ggf. weitere Daten (bspw. Ankunftszeiten, Kennzeichen,

Daten und Nachweise im Zusammenhang mit der geltenden hausinternen Zugangskontrolle etc.)

erforderlich sein. Alle externen Projektbeteiligten nehmen am Tag des Vor-Ort-Termins an der

Einlasskontrolle teil, melden sich an der Pforte an und werden i.d.R. vom jeweiligen Referat zu den

55

[Seite 56]

Räumlichkeiten begleitet. Für die Einlasskontrolle und die Anmeldung vor Ort ist ein gewisser

zeitlicher Vorlauf von ca. 5-10 Minuten einzukalkulieren.

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[Seite 57]

Übersicht zu den Abnahmemengen der Einheitsleistungen

Lfd. Nr. der EinheitsleistungNr. in der LBLeistungMindestabnahme- mengeHöchstabnahme- menge
E1aV. 1.1.Prüfung und Bewertung von Vollanträgen mit normalem Antragsumfang0100
E1bV. 1.2.Prüfung und Bewertung von Vollanträgen mit stark reduziertem Antragsumfang0100
E2V. 2.Prüfung und Bewertung von Projektskizzen auf Förderwürdigkeit1.5006.000
E3V. 3.Prüfung von Projektskizzen anderer Abteilungen / Förderer4001.400
E4aV. 4.1.Gutachtersitzungen Vor-Ort1050
E4bV. 4.1.Gutachtersitzungen virtuell1050
E4cV. 4.2.Schriftl. Begutachtung durch Fachgutachter530
E4dV. 4.3.Schriftliche Begutachtung durch AN115
E5aV. 5.Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorhabens (auf Ausgabenbasis, Zuweisung)6002.500
E5bV. 5.Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorhabens (auf Kostenbasis)60220
E5cV. 5.Antragsprüfung und Bewilligung eines Weiterleitungsvorhabens220
E5dV. 5.Prüfung und Abschluss von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen050
E6aV. 6.Abwicklung eines Vorhabens (auf Ausgabenbasis, Zuweisung) pro Vorhaben pro Monat *28.00065.000
E6bV. 6.Abwicklung eines Vorhabens (auf Kostenbasis) pro Vorhaben pro Monat *3.0007.500
E6cV. 6.Abwicklung eines Weiterleitungsvorhabens pro Vorhaben pro Monat *80500
E6dV. 6.Abwicklung eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages pro Vorhaben pro Monat *080
E6eV. 6.Abwicklung der Vorhaben der MUL pro Vorhaben pro Monat *45150
E7V. 7.Verwendungsnachweisprüfung8002.500
E8V. 8.Großbroschüre02
E9aV. 9.Film bis 2 min Länge320
E9bV. 9.Film bis 5 min Länge215
E10V. 10.Mobile-Reporting Videos560

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[Seite 58]

  • Die Bieter sind gehalten, den Preis für die Betreuung eines Vorhabens für einen Monat anzugeben. Der Auftraggeber wird

Leistungsmonate in diesem Sinne abrufen. Aufgabe des AN wird es aber sein, ein Vorhaben grundsätzlich vollständig – also von

Anfang bis Ende – zu begleiten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der AN in die Betreuung eines laufenden Vorhabens eintritt oder

die Betreuung eines Vorhabens wegen Ablaufs der Vertragslaufzeit für den AN endet. Erfahrungsgemäß kann es während des

Abwicklungszeitraums zu Schwankungen bezüglich des Arbeitsanfalls kommen. Es ist daher Sache des Bieters, wie er dies bei der

Bildung des abgefragten Monatspreises berücksichtigt.

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