Informations- und Beratungsleistungen für die Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 407714-2026
- Verfahrensnummer
- 38acc78e-dca5-48ec-8f24-a4c1282eb599
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt in Berlin sucht Unterstützung für die Nationale Kontaktstelle (NKS) Schlüsseltechnologien. Sie soll deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen zu Fördermöglichkeiten der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union informieren und beraten sowie die Bundesregierung unterstützen. Inhaltlich geht es bis Ende 2027 vor allem um digitale und industrielle Schlüsseltechnologien, Cybersicherheit und Mobilität; ab voraussichtlich Anfang 2028 sollen neue Förderthemen des 10. FRP hinzukommen.
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Leistungsbeschreibung
Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien (NKS)
Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 673489-2026
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