Einführung KI-basierter Videoschutzsysteme an kriminalitätsbelasteten Orten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2026, 07:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.868.497,1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Alarmsysteme (35121700)
- Überwachungssysteme (35125000)
- Sicherheitskameras (35125300)
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 165634-2026
- Verfahrensnummer
- 1aa35524-c90b-441d-8521-71d62b20f315
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft die Einführung von Videoschutzsystemen auf Basis künstlicher Intelligenz an kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,87 Millionen Euro. Angebote können bis zum 27. März 2026 um 6:00 Uhr UTC eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Einführung von KI-basierten Videoschutzsystemen an kriminalitätsbelasteten Orten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 057_26 KI-Videoschutz kbO EU3.868.497,1 EUR
Einführung von KI-basierten Videoschutzsystemen an kriminalitätsbelasteten Orten
Frist: 27.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 057_26 KI-Videoschutz kbO EU
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Zur Ermittlung dieses Preis-Leistungs-Verhältnisses wird der Angebotspreis im Rahmen einer linearen Interpolation in Punkte umgerechnet. Das Angebot wird gleichzeitig anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punkte zusammengerechnet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und damit das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die höchste zu erreichende Punktzahl beträgt 11.125,00 Punkte, wobei 60 % auf die Qualität (L) und 40 % auf den Preis (P) entfallen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Formel: Z= L+P Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rah-men einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt (C.1 Preisblatt) angegebenen Nettogesamtpreis.
- 40 %
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Zur Ermittlung dieses Preis-Leistungs-Verhältnisses wird der Angebotspreis im Rahmen einer linearen Interpolation in Punkte umgerechnet. Das Angebot wird gleichzeitig anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punkte zusammengerechnet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und damit das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die höchste zu erreichende Punktzahl beträgt 11.125,00 Punkte, wobei 60 % auf die Qualität (L) und 40 % auf den Preis (P) entfallen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Formel: Z= L+P Die Kennzahl L wird anhand der Bewertung von verschiedenen Konzepten, der Qualifikation der Projektleitung und der KANN-Kriterien entsprechend der Anlage A.4 „Bewertungsmatrix“ berechnet.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 426913-2026
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