Lieferung ballistisch geschützter Einsatzhelme für die Polizei Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.08.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
271.176,46 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
553566-2026
Verfahrensnummer
6196836e-c734-4a91-82e8-44deeb15c8eb

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft ballistisch geschützte Gefechtshelme für den Einsatz. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 271.176 Euro. Die Leistung wird in Berlin erbracht beziehungsweise für den Bedarf der Polizei Berlin beschafft; die Angebotsfrist endet am 14. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von ballistisch geschützten Helmen - Gefechtshelm

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 270_26 EU Ballistische Einsatzhelme271.176,46 EUR

    Ballistische Einsatzhelme

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 270_26 EU Ballistische Einsatzhelme

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Als Preis wird der Gesamtpreis der ballistischer Einsatzhelm - Gefechtshelm (Position 1 im Preisblatt) Brutto, d.h. inkl. MwSt. abzüglich Rabatt und Skonto verwendet.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch technische Bewertung und die Erprobung anhand der mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Muster. Die jeweiligen Punktematrizen sind in Anlage 1 der Auswertesystematik dargestellt.
50 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 627207-2026
  2. 10.08.2026Berichtigung 2Verlängerung der Bindefrist bis zum 25.09.2026.
  3. 17.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 494079-2026

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