Sicherung von Gefahrenstellen und Aufstellung von Verkehrszeichen für Polizeimaßnahmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.08.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.008.403,36 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.07.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
505570-2026
Verfahrensnummer
fdab483b-4438-4fcd-8a37-aa3af9d4ec91

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Sicherung von Gefahrenstellen sowie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für polizeiliche Maßnahmen aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,01 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 21. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Sicherung von Gefahrenstellen sowie Aufstellung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 223_26 EU RV Sicherung von Gefahrenstellen1.008.403,36 EUR

    Sicherung von Gefahrenstellen sowie Aufstellung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen

    Frist: 21.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 724446-2026

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