Sicherung von Gefahrenstellen und Aufstellung von Verkehrszeichen für Polizeimaßnahmen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.08.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.008.403,36 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 505570-2026
- Verfahrensnummer
- fdab483b-4438-4fcd-8a37-aa3af9d4ec91
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Sicherung von Gefahrenstellen sowie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für polizeiliche Maßnahmen aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,01 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 21. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Sicherung von Gefahrenstellen sowie Aufstellung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 223_26 EU RV Sicherung von Gefahrenstellen1.008.403,36 EUR
Sicherung von Gefahrenstellen sowie Aufstellung von Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen
Frist: 21.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 724446-2026
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