Beschaffung von zwei stationären Kameras zur automatischen Verkehrsüberwachung in Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
252.100,84 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
22.06.2026
CPV-Codes
Verkehrsüberwachungseinrichtung (34970000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
425378-2026
Verfahrensnummer
b029d007-df7a-43d3-bc31-750ddaacf5ef

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft zwei neue stationäre Kameras zur automatischen Verkehrsüberwachung, einschließlich Schulung, Support und Übergabe. Eine Kamera ist für die Geschwindigkeits- und Durchfahrtsüberwachung von Kraftfahrzeugen über 3.500 Kilogramm an der Autobahn 100 zur A 115 in Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehen, die andere für die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung an der Anschlussstelle Am Treptower Park. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 252.101 Euro; Angebote können bis zum 21. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von 2 neuen AVÜK-Anlagen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · L1_AVÜK A 115

    Neubeschaffung einer Automatischen Verkehrsüberwachungskamera zur stationären Geschwindigkeits- und Durchfahrtsüberwachung von Kraftfahrzeugen über 3.500 kg für den Standort Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf, Autobahn 100, Überleitungsfahrbahn von der A 100 zur A 115 (Höhe Halenseestraße, Richtung Süd), Fahrtrichtung AK Zehlendorf, einschließlich Schulung, Support und Übergabe.

    Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · L2_AVÜK A 100

    Beschaffung einer Automatischen Verkehrsüberwachungskamera (AVÜK) zur stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung für den Standort A 100, Autobahnanschlussstelle Am Treptower Park, Fahrtrichtung Am Treptower Park (Richtung Nord), incl. Schulung, Support und Übergabe an die Polizei Berlin.

    Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
100 %
Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 539994-2026

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