Verlängerung von 9.300 SOTI-MobiControl-Lizenzen inklusive Support

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
290.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
29.05.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
369693-2026
Verfahrensnummer
8766fa7f-a781-487f-9ea4-be464cc25814

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft die Verlängerung von 9.300 Lizenzen der Mobilgeräte-Verwaltungssoftware SOTI MobiControl einschließlich Support. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. August 2026 und beträgt zwölf Monate. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 290.000 Euro; die Leistung wird in Berlin vergeben und Angebote sind bis zum 2. Juli 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

SOTI-MobiControl Vertragsverlängerung von 9300 SOTI-Lizenzen inkl. Support ab 01.08.2026 für 12 Monate

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 220_26 Verlängerung SOTI MobiControl Lizenzen EU290.000 EUR

    SOTI-MobiControl Vertragsverlängerung von 9300 SOTI-Lizenzen inkl. Support ab 01.08.2026 für 12 Monate

    Frist: 02.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

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Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 576835-2026

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