Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen für Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.12.2024, 07:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- CPV-Codes
- Dolmetscherdienste (79540000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 727633-2024
- Verfahrensnummer
- 92de7909-1540-42d0-a419-514c60ac2972
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen. Benötigt werden Sprachleistungen bei der Registrierung und ausländerrechtlichen Betreuung von Schutzsuchenden sowie regelmäßig für den ärztlichen Dienst in den Landesunterkünften, unter anderem in Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth; optionale projektbegleitende und medizinische Einsätze sind ebenfalls vorgesehen. Die derzeitige Gesamtkapazität von etwa 8.500 Plätzen soll im Laufe des Jahres 2025 auf 6.250 Plätze an voraussichtlich fünf Standorten sinken, wobei sich Standorte, Belegung und benötigte Sprachen ändern können; die Angebotsfrist endet am 13. Dezember 2024.
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Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt. Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten. Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Auch werden regelmäßig medizinische Dolmetschende für den Ärztlichen Dienst in den Landesunterkünften benötigt. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher, Unterstützung von Rückführungsmaßnahmen des Landesamtes und Übersetzungstätigkeiten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsumfang Dolmetscherleistungen: Gängige Sprachen sind derzeit: • Arabisch • Sorani • Farsi • Kurmanci • Dari • Türkisch • Russisch / Ukrainisch • Armenisch Daneben werden derzeit häufig Einsätze für folgende Sprachen verzeichnet: • Englisch • Tigrinia • Amharisch • Tuvi • Georgisch • Somali • Serbisch Einsätze für weitere, nachfolgend aufgeführte Sprachen sind gelegentlich: • Französisch • Spanisch • Albanisch • Suhavili • Kinyarwanda • Ibo • Bosnisch • Romani • Mazedonisch • Hausa • Vietnamesisch ___________________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung: Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 60.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
- 13. Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
- 45 %
- 14. Reaktionszeit (getrennt nach gängigen/häufigen, seltenen und sonstigen Sprachen).
- 25 %
- 15. Ausgefülltes Preisblatt. 16. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 158952-2025
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