Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete am Markscheiderweg in Neubrandenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen des Sozialwesens (85310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 434523-2026
- Verfahrensnummer
- 56a23430-13a3-45c7-a0bf-28a70b0be8a1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt den Betrieb seiner Gemeinschaftsunterkunft am Markscheiderweg 12–19 in Neubrandenburg. Dort sollen insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weitere ausländische Flüchtlinge untergebracht werden; der Auftrag beginnt am 1. September 2026 und dauert 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Markscheiderweg (Neubrandenburg)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Markscheiderweg (Neubrandenburg)
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 01.09.2026, 00.00 Uhr die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und sowie andere ausländische Flüchtlinge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Markscheiderweg 12-19, 17036 Neubrandenburg. Die Unterkunft dient insbesondere der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 661343-2026
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