Alltags-, Kinder- und Jugendbetreuung in der Notunterkunft Sindelfingen

Regierungspräsidium Stuttgart

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
507408-2026
Verfahrensnummer
caa7ff59-8f49-43d5-8aec-98f9d12938bc
CPV-Codes
Dienstleistungen des Sozialwesens (85310000); Betreuung in Tagesstätten (85312100); Betreuungsleistungen in Kinderkrippen (85312110); Verwaltung von Unterkünften (98341100)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Stuttgart beauftragt die Alltagsbetreuung in der als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge betriebenen Notunterkunft (NUK) in Sindelfingen. Die Leistung umfasst die Unterbringung und Betreuung der Bewohner, die Kinder- und Jugendbetreuung sowie den Betrieb der Gebäude, Räumlichkeiten und Einrichtungen. Die Unterkunft ist für bis zu 600 Personen in der Regelbelegung und bis zu 900 Personen bei maximaler Belegung ausgelegt; die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Alltagsbetreuung in der Notunterkunft (NUK), betrieben als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Sindelfingen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ausschreibung Alltagsbetreuung inkl. Kinder- und Jugendbetreuung NUK Sindelfingen

    Die Alltagsbetreuung in der NUK Sindelfingen umfasst die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge, die Kinder- und Jugendbetreuung sowie den Betrieb des Gebäudes, Räumlichkeiten und Einrichtungen auf dem Gelände. Die NUK Sindelfingen bietet Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 600 Personen in der Regelbelegung und 900 in der Maximalbelegung.

    Frist: 24.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von An-teilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschriftgenannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Bewertungspreis eines Angebots wird aus den im Preisblatt angegebenen Preisen errechnet. Alle Preise sind in EUR netto und brutto mit maximal zwei Nachkommastellen einzutragen. Sofern eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, ist der Nettopreis auch unter Bruttopreis anzugeben. Der für die Bewertung relevante Angebotspreis ergibt sich stets aus dem Bruttopreis. Das Preisblatt (Anlage 3) enthält eine vorgegebene Staffelung für die Anzahl der in der Einrichtung untergebrachten Personen (Belegungszahl). Alle Stufen sind unterschiedlich prozentual bewertet und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Der Bieter trägt für jede Belegungsstufe die angebotene monatliche Pauschalvergütung ein. Der für die Bewertung relevante Angebotspreis ergibt sich stets aus dem Bruttopreis. Der Zuschlag erfolgt bei allen Angeboten auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt. Der Bieter, dessen Angebot hierbei die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag. Bei Punktzahl- und Preisgleichheit entscheidet das Los.
50 %
Organisations- und Leistungskonzept (max. 50 Punkte) Der Bieter hat auf nicht mehr als vier DIN A4-Seiten, mindestens Schriftgröße 10 Stellung zur beabsichtigten Alltagsbetreuung zu nehmen. Bei Schaubildern muss die Schriftgröße ebenfalls mindestens 10 betragen. Stellungnahme insbesondere: - wie die Organisationsstruktur des Unternehmens von der Geschäftsführung bis zu den für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten vor Ort aussieht sowie wer die Ansprechpersonen für den Auftraggeber sind. Die Darstellung kann als Organigramm erfolgen. (max. 10 Punkte) - wie die Leitung und Vertretung vor Ort organisiert wird. Wie wird festgelegt, wer in Zeiten der Abwesenheit von Leitung / Stellvertretung vor Ort die Entscheidungskompetenz hat und wie wird die Informationsweitergabe zur Leitung / Vertretung sichergestellt? Wie erfolgt die Informationsweitergabe zwischen den Schichten? (max. 5 Punkte) - welche tagesstrukturierenden Angebote in den Alltag, im Hinblick auf die besondere räumliche Situation in der Einrichtung, integriert und wie Ehrenamtliche in diese Maßnahmen eingebunden werden sollen. Insbesondere ist darauf einzugehen, wie die Bewohner über die jeweiligen Angebote informiert und entsprechend motiviert werden. (max. 15 Punkte) - wie die altersspezifischen Angebote für Kinder und Jugendliche konkret ausgestaltet werden sollen, unter anderem in Hinblick auf die begrenzten Räumlichkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder je nach Alter. (max. 10 Punkte) - wie Kindeswohlgefährdungen im häuslichen und äußeren Umfeld der Kinder erkannt und welche Maßnahmen getroffen werden. (max. 10 Punkte)
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von An-teilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschriftgenannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 646510-2026

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