Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft „Alte Post“ in Malchin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen des Sozialwesens (85310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 534690-2026
- Verfahrensnummer
- 69582154-0146-4067-bc16-7b91e8c9bece
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft „Alte Post“ in Malchin, in der insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht werden. Der Auftrag umfasst die Betreuung der Unterkunft in der Poststraße 1a und beginnt am 1. November 2026. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft "Alte Post Malchin" in 17139 Malchin
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft "Alte Post Malchin" in 17139 Malchin
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab dem 01.11.2026, 00:00 Uhr die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Alte Post (Poststraße 1a, 17139 Malchin). Die Unterkunft dient insbesondere der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
- 50 %
- Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 1.1 Weiterbildung des Betreuungspersonals Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
- 5 %
- Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 2.1 Soziale Betreuung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner 2.2 Absicherung des Bereitschaftsdienstes 2.3 Zusammenarbeit mit dem Wachdienst. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
- 25 %
- Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: 3.1 Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung bei Abwesenheitszeiten 3.2 Entscheidungskompetenz der Einrichtungsleitung 3.3 Personaleinsatz. Aus der Punktzahl der Unterkriterien wird ein Mittelwert gebildet. Dieser Mittelwert wird mit der angegebenen Gewichtung berücksichtigt. Der Mittelwert zu jedem Qualitätskriterium wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen und die gewichteten Bewertungspunkte auf eine Kommastelle gerundet.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748149-2026
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