Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 15.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GSE gGmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.07.2024
- CPV-Codes
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- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen (85311000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 431272-2024
- Verfahrensnummer
- 18393e5c-9e71-49e5-9e34-2b5c5cc3ec29
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die GSE gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Essen sucht einen Auftragnehmer für die Lieferung von Lebensmitteln an verschiedene Wohn-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen im gesamten Essener Stadtgebiet. Der geschätzte Auftragswert beträgt 15 Millionen Euro, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 730 Tage. Die Angebotsfrist endete am 16. August 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln an verschiedene Einrichtungen für die GSE gGmbH in Essen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln an verschiedene Einrichtungen
Die GSE gGmbH ist führender Anbieter vielfältiger sozialer Dienste im gesamten Essener Stadtgebiet. Zum Leistungsangebot der GSE gehören Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige und betreutes Seniorenwohnen, Wohnheime und ambulant betreutes Wohnen für geistig und psychisch behinderte Menschen, Wohnangebote für Wohnungslose und anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Der Auftrag besteht im Wesentlichen auf folgenden Bestandteilen: - Lieferung von Lebensmitteln, - Digitale Steuerung der Bestellungen (über ein webbasiertes Bestellsystem, eine Bestell-App und per Email mit einer Verfügbarkeit 24 Stunden am Tag/ 7 Tage pro Woche), - Rezeptmanagement, - Webbasiertes Bestellsystem und - Vernetzung mit Controlling. Für die Verpflegung der Bewohner aller Einrichtungen sind Lebensmittel für alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) und Zwischenmahlzeiten (z.B. Obst oder Kuchen) zu liefern. Des Weiteren müssen "Non-Food" Artikel für den hauswirtschaftlichen Bedarf geliefert werden. Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 17.250.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen (insb. dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lebensmitteln an verschiedene Einrichtungen
- Preis
- Qualität der angebotenen Produkte / Lösungen / Dienstleistungen ("Bewertungs-Kriterien")
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 256427-2025
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