Sicherheitsdienstleistungen für Notunterkünfte für Geflüchtete
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 771543-2026
- Verfahrensnummer
- fe7e197f-cf26-4354-8fad-705ae984443e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Ansbach, schreibt Sicherheitsdienstleistungen für derzeit zwei Notunterkünfte für ausländische Geflüchtete im Landkreis Ansbach aus. Die Unterkünfte befinden sich in Feuchtwangen und Dinkelsbühl; während der Vertragslaufzeit können weitere Standorte hinzukommen oder bestehende wegfallen, und die Leistungserbringung soll am 1. März 2027 beginnen.
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Leistungsbeschreibung
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in mehreren Notunterkünften für ausländische Geflüchtete im Landkreis Ansbach
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sicherheitsdienstleistungen für Notunterkünfte im Landkreis Ansbach
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in derzeit zwei Notunterkünften für ausländische Geflüchtete im Landkreis Ansbach. Die Notunterkünfte befinden sich in Feuchtwangen und Dinkelsbühl. Weitere Standorte bzw. Objekte können während der Vertragslaufzeit hinzukommen bzw. wegfallen. Die Leistung wird in einem Los vergeben. Eine Losaufteilung ist insbesondere nicht vorgesehen. Die Pflicht zur Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen beginnt am 01.03.2027. Die Vertragslaufzeit wird fix auf drei Jahre festgelegt, bis 28.02.2030. Der Auftraggeber kann einseitig den Vertrag zweimal um jeweils zwei weitere Jahre verlängern - also bis 28.02.2032 bzw. 28.02.2034.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB Es wird auf die gesetzlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen verwiesen. Es werden Unterlagen nachgefordert, deren nachträgliche Einreichung rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber macht von seinen Rechten gemäß § 56 VgV Gebrauch.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Sicherheitsdienstleistungen für Notunterkünfte im Landkreis Ansbach
- Im Rahmen des Kriteriums ist die Berufserfahrung der Objektleitung anzugeben. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punktzahlen der beiden Objekte werden addiert und im Anschluss durch 2 dividiert. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.
- 12 %
- Im Rahmen des Kriteriums sind die personenbezogenen Referenzen der Objektleitung anzugeben. Pro Referenz können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punktzahlen der insgesamt sechs Referenzen, aufgeteilt auf zwei Objekte, werden addiert und im Anschluss durch 6 dividiert Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.
- 21 %
- Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Mitarbeiterkonzept einzureichen. Für das Mitarbeiterkonzept können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Die angebotenen Konzepte werden jeweils im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Das jeweils angebotene Konzept, das im Vergleich zu den anderen angebotenen Konzepten die Leistungserwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfanges ihrer negativen Abweichung zum besten Angebot.
- 10 %
- Mit seinem Angebot hat der Bieter ein Reklamationskonzept einzureichen. Für das Reklamationskonzept können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Die angebotenen Konzepte werden jeweils im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Das jeweils angebotene Konzept, das im Vergleich zu den anderen angebotenen Konzepten die Leistungserwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfanges ihrer negativen Abweichung zum besten Angebot.
- 6 %
- Im Rahmen des Kriteriums ist der Erfüllungsgrad der geforderten Nebenleistungen anzugeben. Es können maximal 100 Punkte errreicht werden. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.
- 11 %
- Der Angebotspreis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung günstigerer Grund- und Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen ermittelt. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit den niedrigsten Jahresreinigungskosten erhält 100 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Rechenoperation: Die Wertungssumme des niedrigsten Angebots wird mit der Punktzahl 100 multipliziert. Das Ergebnis dieser Berechnung wird durch die Angebotssumme des zu bewertenden Angebots dividiert. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB Zwingende und Falkultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB Es wird auf die gesetzlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen verwiesen. Es werden Unterlagen nachgefordert, deren nachträgliche Einreichung rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber macht von seinen Rechten gemäß § 56 VgV Gebrauch.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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