Betrieb einer Hotline für ELSTER, Mein Unternehmenskonto und authega

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
498380-2026
Verfahrensnummer
d1e9e911-9601-4a39-8b58-fc934c6a540a
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000); Telefonauftragsdienste (79510000)

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern in München beschafft den Betrieb eines Erstlinien-Supports für ELSTER, die zentrale Kommunikationsplattform der deutschen Finanzverwaltung, das Mein Unternehmenskonto als digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen sowie den Authentifizierungsdienst authega. Der Auftrag umfasst die erforderliche technische Infrastruktur und geeignete Supportmitarbeiter für eine Laufzeit von 48 Monaten, gegebenenfalls zuzüglich eines dreimonatigen Übergangszeitraums. Die Angebotsfrist endet am 5. August 2026 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK) sowie der Zentralabteilung. Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt liegt der Betrieb des 1st Level Supports von ELSTER, der zentralen Kommunikationsplattform der deutschen Finanzverwaltung, Mein Unternehmenskonto , der einheitliche Zugang für Unternehmen um Verwaltungsleistungen digital zu nutzen, sowie authega, dem Authentifizierungsdienst für eGovernment-Anwendungen. Es wird eine Vereinbarung über den Betrieb eines 1st Level Supports für die Dauer von 48 Monaten (ggf. zzgl. drei Monaten Übergangszeitraum) ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit über die für den Betrieb eines UHDs nötige Infrastruktur samt Agenten verfügen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Agenten müssen dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungsprofil entsprechen und geeignet sein, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hotline für ELSTER / MeinUK / authega UHD

    Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK) sowie der Zentralabteilung. Im Zuständigkeitsbereich des BayLfSt liegt der Betrieb des 1st Level Supports von ELSTER, der zentralen Kommunikationsplattform der deutschen Finanzverwaltung, Mein Unternehmenskonto , der einheitliche Zugang für Unternehmen um Verwaltungsleistungen digital zu nutzen, sowie authega, dem Authentifizierungsdienst für eGovernment-Anwendungen. Es wird eine Vereinbarung über den Betrieb eines 1st Level Supports für die Dauer von 48 Monaten (ggf. zzgl. drei Monaten Übergangszeitraum) ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss aufgrund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit über die für den Betrieb eines UHDs nötige Infrastruktur samt Agenten verfügen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Agenten müssen dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungsprofil entsprechen und geeignet sein, die aufgezeigten Aufgaben zu erfüllen.

    Frist: 05.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654902-2026
  2. 20.07.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt

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