Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg 2031+

Status
Offen
Angebotsfrist
18.01.2027, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.07.2026
Bekanntmachungsnummer
449487-2026
Verfahrensnummer
0aa5281e-abe1-44d7-a58b-7526cce56b1f
CPV-Codes
60210000 · Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

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Kurzbeschreibung

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt den Betrieb des S-Bahn-Netzes Nürnberg für einen Zeitraum von 14 Jahren aus. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 8,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr auf sechs S-Bahn-Linien. Die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2030 geplant, wobei sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen sind.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · S-Bahn Nürnberg 2031+

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines S-Bahn-Verkehrs im Umfang von ca. 8,3 Mio. Zugkilometern pro Jahr (davon ca. 0,1 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg) auf den folgenden Linien: S1: Bamberg – Hartmannshof S2: Roth – Altdorf S3: Nürnberg Hbf – Neumarkt (Opf.) S4: Nürnberg Hbf – Crailsheim S5: Nürnberg Hbf – Allersberg S6: Nürnberg Hbf – Neustadt (Aisch) Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 (15.12.2030). Die Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages (VDV) beträgt 14 Jahre. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird auf bayerischer Seite als Nettovertrag mit mindestens zweijähriger Bruttoanlaufphase ausgestaltet, auf baden-württembergischer Seite als Bruttovertrag. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Los 1 sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 und Neufahrzeuge zugelassen. Aus dem aktuellen Vertrag werden dem künftigen Betreiber über die bestehende Kapitaldienstgarantie 27 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental beigestellt. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.

    Frist: 18.01.2027, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Aus-schlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach § 22 LkSG oder den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl. Anlage F zu diesem Anschreiben) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nach Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unter-nehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verboten. Der Bieter hat daher mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 VO (EU) 2025/2033 nicht vorliegt. Hierzu ist das Formblatt G (siehe Anlage G zu diesem Anschreiben zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Aus-schlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach § 22 LkSG oder den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl. Anlage F zu diesem Anschreiben) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nach Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025, ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unter-nehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verboten. Der Bieter hat daher mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 VO (EU) 2025/2033 nicht vorliegt. Hierzu ist das Formblatt G (siehe Anlage G zu diesem Anschreiben zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren227vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag295 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (102) · Hessen (29) · Baden-Württemberg (27) · Berlin (22) · Nordrhein-Westfalen (14) · Niedersachsen (7)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

Aktiv seit 2025 · 14 Verfahren
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Verfahren pro Jahr11Ø seit 2025
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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 14 seit 2025Spitze KW 34 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

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