Fahrleistungen im Berliner Linienverkehr mit bereitgestellten Omnibussen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
8.660.000 EUR
Lose
4
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.03.2024
Bekanntmachungsnummer
132595-2024
Verfahrensnummer
c6af1b56-99d2-449f-b7c1-b076e74022d4
CPV-Codes
60000000 · Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts vergeben Fahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Omnibussen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von 8,66 Millionen Euro. Die Leistungen sind in Berlin vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 zu erbringen; die Auftragnehmer organisieren den Fahrbetrieb und das Fahrpersonal eigenständig, eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Verkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben, Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen; unterteilt in vier Lose. Die Kraftomnibusse werden vom AG gestellt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.20252.164.800 EUR

    Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

  • LOT-0002 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.20252.164.800 EUR

    Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

  • LOT-0003 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.20252.164.800 EUR

    Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

  • LOT-0004 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.20252.164.800 EUR

    Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025

Qualität
20 %
Preis
80 %

LOT-0002 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025

Qualität
20 %
Preis
80 %

LOT-0003 · Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025

Qualität
20 %
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Qualität
20 %
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Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren270vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag356 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 55 Vergaben

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BRBlitz-Blank Reinigung - Dienstleistungsunternehmen GmbHWien2207.01.202633 Mio. €steigend
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Berlin
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    560 Tsd. €
    25.03.2024noch 15 Monate31.12.2027
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    09.02.2026noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Objektbewegungen und Transporte von MuseumssammlungenBelaj Fine Art Service GmbHStiftung Preußischer KulturbesitzBerlin, Deutschland
    450 Tsd. €
    21.02.2025noch 18 Monate31.03.2028
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  • Kurier- und Stückguttransportleistungen in Berlin sowie national und internationalFahrwerk Kurier*innenkollektiv GmbH +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    01.07.2024noch 24 Monate30.09.2028
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  • Auf-, Um-, Abbau- und Transportleistungen für MesseveranstaltungenWKH Bühnen- und Congress-Service GmbHMesse Berlin GmbHBerlin, Deutschland
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  • Umzugs-, Transport-, Lager- und BestandsverwaltungsleistungenPlischka Umzüge GmbHDRV Bund EinkaufsmanagementBerlin, Deutschland
    20.05.2025noch 34 Monate31.07.2029
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Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Aktiv seit 2023 · 292 Verfahren
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Verfahren pro Jahr101Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 292 seit 2023Spitze KW 30 · 2026 · 9

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    05.01.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Massenpersonalisierung und Versandübergabe von fahrCardsPAV Card GmbHBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    26.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Elektroarbeiten für Instandhaltung und Montage in Berliner U-Bahn-AnlagenFBB Elektroanlagen & Bahnstrom GmbH +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    20.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aufarbeitung glasfaserverstärkter Kunststoffsitze der Serie F76ERudolf Pützer GmbHBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    14.06.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Reparatur, Aufbau und Anpassung von Straßenbahn-FahrleitungsanlagenSPITZKE SE - UB Ausrüstung/ElektrotechnikBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    4 Mio. €
    03.11.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Schleifstücke für Stromabnehmer aus Gusseisen nach DIN EN 1561Schunk Transit Systems GmbH +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    15.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Marktforschungsleistungen und BefragungenDelphi ResearchBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    30.07.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Gleisbau-, Deckenschluss- und InstandhaltungsarbeitenSTRABAG AG Direktion Nord-Ost +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    25,4 Mio. €
    21.02.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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