Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz Niddertal
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.02.2027, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung (60210000)
- Bekanntmachung
- vergabe-rmv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 453028-2026
- Verfahrensnummer
- 2f238cac-5731-42a6-a9bb-b385a6be1cba
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) schreibt die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen für das Teilnetz Niddertal aus. Der Auftrag umfasst die Bedienung der Linie RB34 zwischen Frankfurt Hbf und Glauburg-Stockheim mit einem jährlichen Volumen von ca. 0,95 Millionen Zugkilometern. Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung für das Fahrplanjahr 2033.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Teilnetz Niddertal
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Teilnetz Niddertal auf folgender Strecke zu erbringen: - RMV-Linie RB34: Frankfurt Hbf – Bad Vilbel – Nidderau – Glauburg-Stockheim. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2033 insgesamt ca. 0,950 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Frist: 12.02.2027, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (3) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen. Es gilt § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. (3) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen. Es gilt § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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