Rahmenvereinbarung für Personenbeförderung des Jugendamts mit großen Bussen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- CPV-Codes
- Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer (60172000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 132463-2026
- Verfahrensnummer
- 84f88f51-7a97-46b4-a35a-13f4046cbfe4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg beschafft über eine Rahmenvereinbarung Personenbeförderungsleistungen mit großen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3 für Fahrten des Jugendamts. Die Leistungen werden im Raum Nürnberg von mehreren Unternehmen erbracht; ein konkreter Auftragswert oder Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 27. März 2026.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über Personenbeförderungsdienstleistungen mit mehreren Unternehmen für Fahrten des Jugendamts (J) der Stadt Nürnberg mit „großen Bussen“ (M2/M3-Fahrzeuge)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Personenbeförderungsdienstleistungen mit „großen Bussen“ (M2/M3) für J
Rahmenvereinbarung über Personenbeförderungsdienstleistungen mit mehreren Unternehmen für Fahrten des Jugendamts (J) der Stadt Nürnberg mit „großen Bussen“ (M2/M3-Fahrzeuge)
Frist: 27.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Personenbeförderungsdienstleistungen mit „großen Bussen“ (M2/M3) für J
- Preis
- 100 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat im Vergabeverfahren als Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zudem, ob ein für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 398195-2026
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