Fahrleistungen im Berliner Linienverkehr mit bereitgestellten Omnibussen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.09.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
48.163.428 EUR
Lose
6
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.08.2024
Bekanntmachungsnummer
518332-2024
Verfahrensnummer
0da5b911-6b22-4a26-8570-c196e8e36c79
CPV-Codes
60130000 · Personensonderbeförderung (Straße)

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR vergeben Fahrleistungen im öffentlichen Linienverkehr mit Omnibussen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Der Auftrag umfasst sechs Lose in Berlin und läuft zunächst vom 1. November 2024 bis zum 31. August 2025. Für den Zeitraum von September 2025 bis einschließlich August 2029 sind jährliche, losweise optionale Verlängerungen vorgesehen; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 48,2 Millionen Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Fahrleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Linienverkehr, die Omnibusse werden vom AG gestellt. Diese Ausschreibung ist unterteilt in sechs Lose und wird zunächst für eine Laufzeit von 10 Monaten, von November 2024 - August 2025, vergeben. Für den Zeitraum von September 2025 bis einschließlich August 2029 sind losweise jährliche optionale Verlängerungen vorgesehen.

Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Fahrleistungen im Linienverkehr

    Leistungszeitraum vom 01.11.2024-31.08.2025 Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1 Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: 1. Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca. 2.000 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden) im Schienenersatz- und Linienverkehr an, insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum (10 Monate) fallen insgesamt ca. 20.000 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden. Der AG verpflichtet sich im ersten Jahr mindestens 16.000 (in den Optionszeiträumen mindestens 19.200) und nicht mehr als 24.000 (in den Optionszeiträumen nicht mehr als 28.800) Betriebsstunden abzurufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 16.000 Betriebsstunden für das erste Jahr und 19.200 Betriebsstunden für die Optionszeiträume jährlich (take-or-pay). Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe der jährlichen (einschließlich Optionszeiträume) maximalen Abrufvolumina in Höhe von jährlich 24.000 Betriebsstunden im ersten Jahr und 28.800 Betriebsstunden in den Optionszeiträumen, also insgesamt 139.2000 Betriebsstunden. (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe (tgl. 4 Stück) haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zurzeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. Voraussichtlich wird die zu erbringende Fahrleistung hauptsächlich auf den Betriebshöfen I und L beginnen und enden. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Hiervon abweichend wird der erste Abruf (nach dem Zuschlag) spätestens 1 Woche vor Leistungserbringung erfolgen. Mit jedem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder die Bereitstellung der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Etwaige Änderungen wird dem AN grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung nach erfolgtem Abruf, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. Eine Mindestvorlaufzeit für solche Änderungen gibt es nicht. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, die vertraglich vereinbarte Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlagen.

    Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 603768-2024
Vergleichbare Verfahren249vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag211 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 20 Vergaben

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FBFoundever B.V. & Co. KGBerlin1127.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Berlin (94) · Nordrhein-Westfalen (39) · Bayern (30) · Baden-Württemberg (20) · Hessen (14) · Niedersachsen (13)

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Berlin
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  • Schülerbeförderung zu Schwimmunterricht und JugendverkehrsschulenBerlinMobil Frank Richert GmbHLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    28.05.2025noch 34 Monate31.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beförderung überwiegend behinderter Schüler:innen zu Schulen und Praktikumsorten in BerlinBerlinMobil Frank Richert GmbHLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    01.09.2025noch 35 Monate10.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    16.05.2025noch 35 Monate31.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beförderung beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu Schulen in Berlin-LichtenbergJHW Berlin Gesundheitshafen GmbH +1 weitereLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    26.08.2025noch 36 Monate08.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Aktiv seit 2023 · 292 Verfahren
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Verfahren pro Jahr101Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 292 seit 2023Spitze KW 30 · 2026 · 9

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Unterstützungsleistungen für PeopleSoft HCMMHP Management- und IT-Beratung GmbHBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    13.12.2024noch 3 Monate13.12.2026
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    26.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
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  • Elektroarbeiten für Instandhaltung und Montage in Berliner U-Bahn-AnlagenFBB Elektroanlagen & Bahnstrom GmbH +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    20.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aufarbeitung glasfaserverstärkter Kunststoffsitze der Serie F76ERudolf Pützer GmbHBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    14.06.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Reparatur, Aufbau und Anpassung von Straßenbahn-FahrleitungsanlagenSPITZKE SE - UB Ausrüstung/ElektrotechnikBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    4 Mio. €
    03.11.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Schleifstücke für Stromabnehmer aus Gusseisen nach DIN EN 1561Schunk Transit Systems GmbH +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    15.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Marktforschungsleistungen und BefragungenDelphi ResearchBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    30.07.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Gleisbau-, Deckenschluss- und InstandhaltungsarbeitenSTRABAG AG Direktion Nord-Ost +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    25,4 Mio. €
    21.02.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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